Hallo Leutz,
wir überarbeiten gerade eine alte BV. In der BV geht es unter Anderem um die Arbeitszeiten in den verschiedenen Abteilungen.
In der alten BV die seit 2002 rechtskräftig ist, ist z.B. folgender Punkt:
Zeiterfassung im Schichtbetrieb für die gewerblichen Mitarbeiter
Frühschicht von 6 bis 14 Uhr
Mittagschicht von 14 bis 22 Uhr und
Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr.
Wegezeiten: Die Wegezeiten vor Arbeitsbeginn wird mit 10 Min. berechnet.
10 Min. vor Schichtbeginn erfolgt die Zeiterfassung, damit zum Schichtbeginn jeder Mitarbeiter in Arbeitskleidung seine Arbeit aunehmen kann.
Erfolgt die Zeiterfassung 9 Minuten vor Schichtbeginn speichert das Terminal 15 Minuten nach Schichtbeginn.
Rundung:
Die Stunden sind in 4 Zeiteinheiten von je 15 minuten aufgeteilt. Die Gehzeiterfassung erfolgt bis 15 Min. nach Schichtende.
Beispiel:
Wird die Kommzeit um 5.52 erfasst wird die Zeit auf 6.15 Uhr gerundet.
Wenn die Gehzeiterfassung um 14.08 Uhr erfolgt, wird die Zeit auf 14 Uhr gerundet.
In der Arbeitszeit sind 30 Min. bezahlte Pausen enthalten. Die Pausen müssen dem Arbeitsablauf angepasst werden. Damit sind gleichzeitig etwaige schichtüberlappende Übergabezeiten abgegolten.
Zu diesem Absatz habe ich mal zwei Fragen.
1. Hier wird ja erwartet dass der MA 10 Min. früher anfängt (sonst wird mir eine viertel Stunde abgezogen) und gehen darf er auch erst um Voll. Ist das so in Ordnung? Oder muss der AG die 10 Min. bezahlen, wenn er sie schon verlangt.
Für meine Logik passt das nicht zusammen.
2. Ich habe im Arbeits Zeit Gesetz nur gefunden, dass der Arbeitnehmer anrecht auf eine bezahlte Pause hat. Dort steht noch im §4 dass die Pausen vorher festgelegt werden müssen. Ausnahmen habe ich jetzt nicht gefunden.
Bei Uns wird aber , wenn die Maschine durchläuft, gar keine Pause gemacht oder halt mal zwischendurch. aber vorher wird das nicht festgelegt.
Ist das in Ordnung so?
Ich würde bei einer Überarbeitung der BV schon gerne alles korekt haben.
Danke schon mal im Vorfeld für eure Antworten.
Lieben Gruß Klausi