Moin Raphael
Zu muss Sozialplan erstellt werden
Ein kräftiges JA denn ein Sozialplan ist die zwischen Unternehmen und BR ausgehandelte Vereinbarung, deren Ziel es ist,wirtschaftliche Nachteile des AN zu mildern oder auszugleichen.
Aber diese Leistungen sind keine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Der BR hat sogar ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans und setzt zwingend die Mitwirkung der BR vorraus.
Und bedenke auch das Sozialpläne den Rechtscharakter einer Betriebsvereinbarung haben( §112 abs1 BetrVg ).
Die Vorschrift des §77 Abs.3 ist auf Sozialpläne nicht anzuwenden.
Zu wer schließt ab
Da bin ich mir noch nicht 100% sicher aber meine Standort A hat nur 1 BRM (18 AN) und der soll alleine mit der GL einen Sozialplan ausarbeiten?????
Da die AN auf Standort B und C verlegt werden sollen meine ich das der GBR dafür zuständig ist.
Würde auf jeden Fall den mit ins Boot nehmen denn die Erstellung eines Sozialplanes ist meines Erachtens für eine Person zu viel.
zu AN nimmt Änd.Kündigung nicht an( wie weit ist B von C weg?)
Wenn der AN die Änderungskündigung nicht annimmt, wird daraus eine Beendigungskündigung.Bedeutet also bei Vorbehaltloser Ablehnung entsteht leider eine Kündigung (ultima ratio).
Der AN muss also innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt
oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sind (§4KSchG).
Oder aber auch innerhalb der Dreiwochenfrist, er nimmt sie unter Vorbehalt an(§2KSchG).
Zu Shuttle-Service
Ich hoffe ihr habt diesen Punkt mit in den Änderungskündigungsvertrag aufgenommen(kostenloser Shuttle-Service).Beachte aber bitte das diese nicht entstehen kann wenn durch Tarifvertrag für Vertragsänderungen oder ergänzungen Schriftform vorgeschrieben ist.(bag v. 27.03.1987 - 7AZR 527/85)
Es kann daraus eine Betriebliche Übung (§151 BGB) werden.
Siehe Rechtssprechung des BAG v. 26.031997-10 AZR 612/96 aber aufpassen der AG kann eine betr.Übung ausschliessen wenn er ausdrücklich darauf hinweist das sie freiwillig erfolgt und kein rechtsanspruch für die zukunft entsteht.
mfg
Krid
P.S. habe leider den Fitting im Betrieb, hoffe das hilft dir erst einmal weiter.