Hallo,
Danke für die Hilfe, es wird heute noch ein Gespräch stattfinden, ich glaube nicht, das der AG dann vor das ArbG gehen wird.
Wie immer vielen Dank
Dirk
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Ihr ifb-Team
Hallo,
Danke für die Hilfe, es wird heute noch ein Gespräch stattfinden, ich glaube nicht, das der AG dann vor das ArbG gehen wird.
Wie immer vielen Dank
Dirk
Hallo Rabauke,
danke für die schnelle Antwort, hallo Koko, das mit dem Gesetz wusste ich ja nur war ich mir nicht sicher ob sie bei Ausspruch der Kündigung nicht hätte schon mitteilen müssen, das sie schwanger ist.
Ich danke euch
Dirk
Hallo ,
folgendes Problem, zwei Raumpflegerinnen werden fristgerecht, aus betriebsbedingten Gründen gekündigt ( am 21.07.2011 ). Heute teilt eine der Raumpflegerinnen ( 25.07.2011 ) mit, das sie schwanger sei. Ist die Kündigung damit unwirksam, am Tag des Kündigungsgesprächs erwähnte sie nichts von einer Schwangerschaft.
Sie sind die einzigen Raumpflegerinnen in unserem Betrieb.
Wie immer danke im vorraus euer
Dirk
Hallo Mucki,
sollte sich die Einstellung des BR-Mitglieds sich nicht ändern, könntet ihr Winfrieds Vorschlag wie folgt umsetzen.
https://www.ifb.de/forum/index…rrentPage=1#beitrag_16091
Dieser Threat ist aus dem Jahre 2007.
Grüsse sendet
Dirk
Ich danke dir Timo
Dirk
Moin Leute,
eine Frage habe ich wegen der Betriebszugehörigkeit.
Am 01.10.09 wurden 5 MA eingestellt. Um gewählt werden zu können,
bedarf es einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten.
Zählt die Betriebszugehörigkeit für den Wahltermin ( 21.04 ) oder ab Aushang des Wahlausschreibens??.
Danke im vorraus sagt euch
Dirk
Hallo Tyler,
nach der BR-Wahl wird üblicherweise das Wahlergebnis der zuständigen Gewerkschaft mitgeteilt.
Mit ein Bisschen Glück sind die Listen dort hinterlegt.
Es sei denn, es wurde nur das Wahlergebnis mit den regulären BR-Mitgliedern der Gewerkschaft mitgeteilt.
Aber Frage dort mal nach.
Dirk
Hallo Winfried,
so wie du es zeigst, ist es einfacher.
Liegt wohl daran, das ich Nachtschicht habe.
Thx sagt dir
Dirk
Hallo brb,
zu einen ähnlichen Fall habe ich hier im Forum ein Schreiben an entsprechendes BR-Mitglied hinterlegt.
Schau bitte mal in der Rubrik "Speziel für BR-Vorsitzende". Das Thema liegt ca 1 Jahr zurück. Es war der 28.09.2007 und der Kollege rvobrv hatte das unter dem Beitrag "fernbleiben von BR-Sitzungen".
MfG
Dirk
Hallo Winfried,
auch von mir erst mal recht herzlichen Dank für deine Beiträge im Forum, recht viel Erfolg in deinem neuen Job und sonst halte ich es wie Moritz, spätestens 2010 haben wir dich als aktiven BR wieder hier.
Nochmals alles Gute für die Zukunft sagt dir
Dirk
Hallo Kokomiko,
um dich noch mehr zu beruhigen, die 8. Auflage liegt im BR-Büro, ich habe nur die 4.Auflage Privat .
Danke für den Link "Karlsruhe" sagt dir
Dirk
Hallo Kokomiko,
danke für deine schnelle Antwort.
Es war der 2004er Erfurter Kommentar nicht der Fitting,sorry.
Dirk
Hallo Andreas,
Hallo Kokomiko,
natürlich hast du da Recht Kokomiko, aber § 78a Abs.1 gibt dem AG auch die Möglichkeit, falls der betreffene Kollege in die JAV gewählt wird, ihn schriftlich zu kündigen. Bloss wie sieht hier die Rechtslage aus, da nach meinem Fitting 4.Auflage § 78a Rn 3 der AG 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung, diesem schriftlich kündigen muss?
Und mich würde mal interessieren, warum der Auszubildene nicht übernommen werden soll.
Grüsse sendet euch
Dirk
Hallo Andreas,
leider sehe ich aus der Sicht als JAV oder Wahlvorstand für euern Azubi keine Chance, da ja sein Ausbildungsvertrag im Januar endet.
Dirk
Hallo Kokomiko,
auch von mir natürlich ein herzlichen Glückwunsch zum 1000ten Beitrag. Mögen dir auch in Zukunft die tollen Links, mit denen du uns immer wieder positiv überrascht,nicht ausgehen.
Dirk
Danke erst mal für die schnellen antworten, hatte mir das schon so ähnlich vorgestellt. Wir haben am Montag unser Monatsgespräch mit der GL. Werde es , wie Moritz es vorgeschlagen hat ( mit guten Worten ) versuchen.
Kokomiko, ja es ist herrlich in der Wallis und die Pisten sind super. Leider bin ich nur bis Freitag hier, es sei den am Mittwochabend bin ich um 43 Mio Euro reicher.:D
Grüsse sendet
Dirk
Hallo Leute,
ich bin zur Zeit in der Schweiz beim Skiurlaub und habe heute Morgen einen Anruf meiner 5ten Kolonne aus der Produktionsleitung erhalten.
Folgender Sachverhalt:
Zwei Jahresverträge laufen zum 31.12.2007 aus( seid 2 Jahren dabei, zum 31.12.06 um ein weiteres Jahr verlängert worden). Jetzt will der AG nur einen von beiden übernehmen . Kann der AG bestimmen, welcher AN übernommen wird oder ist der BR wieder mit im Boot wegen Sozialkriterien??
Besten Dank im vorraus sagt euch
Dirk
Hallo Kokomiko,
ich meinte es genau so wie es Timo es geschrieben hat,im Bezug auf die telefonische Kündigung.Sorry, meine liebe Kokomiko.
Dirk
Moin Marc,
so wie ich das sehe, hat Timo recht. Es ist zwar nicht grob fahrlässig aber mit Sicherheit eine vorsätzliche Handlung.
Versuche doch das IFB davon zu überzeugen, zu einen späteren Termin ein anderes BR-Mitglied auf dieses Seminar zu schicken. So wie den Seminaranbieter kenne, wird er sich da bestimmt was einfallen lassen.
Noch eine Persönliche Anmerkung zum Thema Rücktritt:
Egal wie das mit der Stornierung ausgeht, so wie du es geschildert hast, ist schon ein Mitglied eures Gremiums zurückgetreten. Wenn du dann auch noch den Hut nimmst, wird euer Gremium noch weiter geschwächt.
Dirk
Moin bannerjee,
wenn du unter Bundesarbeitsgericht.de schaust, findest du die Urteile der letzten 4 Jahre.
Grüsse sendet
Dirk