Servus flapzero,
das Ganze lief zu einer Zeit vor dem BR? Dann gibt es auch keine Fristen, bzw. Verjährung oder betriebliche Übung für das MBR des BR.
Viele Grüße aus Niederbayern von B. b. B.
Liebe Nutzer,
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Servus flapzero,
das Ganze lief zu einer Zeit vor dem BR? Dann gibt es auch keine Fristen, bzw. Verjährung oder betriebliche Übung für das MBR des BR.
Viele Grüße aus Niederbayern von B. b. B.
Servus Harrie,
die GL muss Dich/ den BR bereits in der Planungsphase mit einbeziehen. Das steht im § 90 BetrVG. Aufgrund dessen müsst ihr dann prüfen, welche Rechte Euch zustehen und welche Ihr auch verwirklichen könnt und wollt. Das kann von BR zu BR verschieden sein. Bitte vergesst nicht den § 87, Abs. 1, Nr. 6.
Hoffe geholfen zu haben.
Viele Grüße aus Niederbayern von B. b. B.
Servus,
tut mir leid Timo Beil, aber mein Artikel ist keine "Schützenhilfe".
Viele Grüße aus Niederbayern von B. b. B.
Servus miteinander,
können wir uns bitte gemeinsam nochmals daran erinnern, dass wir normal und höflich miteinander oder zueinander schreiben? Ich will jetzt bewusst keine Beispiele nennen, weil das wieder zu endlosen Diskussionen führen wird. Aber wenn ich von einigen Forumsteilnehmern die Wertungen oder Antworten gegenüber anderen lese, muss ich leider sagen, dass diese manchmal barsch und unangemessen ist. Ich selbst gebe auch manchmal Kommentare ab, die nicht immer richtig sind, aber für diesen Austausch ist das Forum ja da! Wir sitzen alle im selben Boot und wollen voneinander l e r n e n!!!!! Meiner Meinung nach steht die Wissensvermittlung und die gegenseitige Hilfe hier im Vordergrund und nicht die persönliche Profilneurose! Also bitte fair play. Fehler machen und darauf höflich und bestimmt aufmerksam gemacht werden - ja, Fehler machen und dann negativ gewertet werden - nein. Ich möchte schließlich jeden neuen Benutzer/Benutzerin in diesem Forum willkommen heißen und nicht durch unangemessenen Meinungsaustausch verschrecken.
Viele Grüße aus Niederbayern von B. b. B.
PS: Bin kein Weltverbesserer, sondern will einfach nur daran erinnern, dass man auch Menschen, die Fehler machen akzeptieren und respektieren kann.
Servus Timo Beil,
sorry, aber meine Angaben sind keine Sch........parolen, sondern fachlich fundierte Aussagen von Ärzten, bzw. Versicherungsexperten.
Das mit dem Verlust des Versicherungsschutzes ist ebenfalls kein "Totschlagargument", sondern eine Tatsache. BG = beruflicher Versicherungsschutz, gesetzlicher UV = private Unfallversicherung. Während der AU ist man nun mal privat unterwegs und nicht beruflich.
Viele Grüße von B. b. B.
Servus Gertruede,
da hast Du sicherlich Recht, das Ganze ist Ansichtssache. Ich habe mir nur gedacht, wenn´s die AT´s machen müssen, ist es evtl. doch etwas wichtiges (Administratoren?).
Viele Grüße von B. b. B.
Servus,
jetzt wirds´s amtlich, da ich selber im Gesundheitswesen arbeite.
Arbeitsunfähig = die Auswirkungen einer Erkrankung oder einer Verletzung beeinflussen die Arbeitsleistung derart, dass der AN seine Arbeit entweder überhaupt nicht oder nur unter der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, verrichten kann.
Das bedeutet, dass ich bei meinen Hauparbeitgeber (z. B. Kurierdienst ) wegen einem gebrochenen Bein AU bin, aber meine Nebentätigkeit (z. B. in einem Call- Center) durchaus weiter machen kann. Die AU wird nämlich immer auf die Tätigkeit abgestimmt. Hören zwar viele Chefs nicht gerne, ist aber so. Die AU wird nämlich immer tätigkeitsbezogen ausgestellt. Die Beweislast für die Unrechtmäßigkeit einer AU hat generell immer der AG zu tragen. Wenn ein Kneipenbesuch meiner Gesundheit nicht schadet, warum nicht - ob das ganze nun gut bei den Kollegen ankommt oder nicht, ist ein anderes, persönliches, Blatt. Übrigens Timo Beil: Während der AU in die Arbeit gehen, kann böse ins Auge gehen. Bei der Fortzahlung durch die Krankenkasse ist das Versicherungsbetrug. Und wie willst Du der BG erklären, dass Du während der AU einen Wege- oder Arbeitsunfall hattest?
Viele Grüße von B.b.B
Servus,
kleiner Tipp vom Arbeitszeitgesetz:" Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen AN an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden ... bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen... sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen (ArbZG § 10, Abs. 1, Nr. 14). Mitbestimmungspflichtig ist es sowieso.
Viele Grüße von B. b. B.
Servus,
mit Personalplanung gem. § 92 BetrVG ist nicht nur die systematische Personalplanung, sondern auch die Planung aus dem "Bauch" heraus gemeint. Merke: der Plan ist das Ergebnis der Planung. Also ist der Vorgang des Überlegens Eurer GL schon mit dem BR zu besprechen. Ist in der Praxis leider oftmals etwas schwierig.
Viele Grüße aus Niederbayern sendet Euch B. b. B.
Servus heelium,
von mir auch alles Gute, viel Glück und Gesundheit für die nächsten 1000 Beiträge!
Viele Grüße aus Niederbayern sendet Dir Bayerns böser Bube.
Servus craemi,
übrigens, Versetzung und Eingruppierung sind zwei völlig verschiedene Vorgänge, die der BR zu bearbeiten hat (trotzdem stolpern da einige BR´s drüber). Das bedeutet in der Praxis z. B.: Versetzung ja, Eingruppierung nein.
Viele Grüße aus Niederbayern von B. b. B.
Servus Gertruede,
Verhinderungsgründe wären: Krankheit (auch nicht zwangsweise - kommt auf die Erkrankung an), Urlaub (wobei das BR Mitglied auch im Urlaub zur Sitzung kommen darf, wenn es will), Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, BErzGG, Kur, Zivil- /Wehrdienst, Montage, Dienstreise und Fortbildungen nach § 37 Abs. 6 und 7. Eine zeitweilige Verhinderung eines BR - Mitgliedes besteht auch bei Sitzungen des Betriebsausschusses oder eines anderen BR - Ausschusses, da sich die Funktion des BR - Mitgliedes nicht in der Teilnahme an einer BR Sitzung erschöpft. LAG Hamburg, 4.7.77, BB77,1602. Blöder Satz, ist aber so .
Viele Grüße aus Niederbayern sendet Dir Bayerns böser Bube.
Servus,
kleiner unterstützender Tipp von mir: es gibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Viele Grüße von B. b. B.
Servus Winfried,
auch von mir die besten Wünsche, viel Glück und Gesundheit für die nächsten 1000 Beiträge!
Viele Grüße aus Niederbayern sendet Dir Bayerns böser Bube.
Servus Winfried,
hab´mal schnell bei unseren Doktores recherchiert. Der Betriebsarzt ist nicht befugt, eine Schwangerschaftsuntersuchung bzw. eine Bestätigung dazu auszustellen. Er/Sie darf höchstens an einer Gefährdungsanalyse für werdende Mütter mitarbeiten, bzw. mitbeurteilen. Sollte die MA ihre Schwangerschaft dem Betriebsarzt mitteilen, so fällt dies vor der fachärztlichen Bestätigung unter die ärztliche Schweigepflicht. Von der Schweigepflicht kann nur der Patient selbst, oder u. U. der Staatsanwalt entbinden. Das MBR des BR wird hierzu natürlich nicht außer Kraft gesetzt. Hoffe geholfen zu haben.
Viele Grüße von B. b. B.
Servus Winfried,
viele Frauenärztinnen bzw. - ärzte stellen eine Schwangerschaftsbescheinigung erst ab der 12. Schwangerschaftswoche aus, weil da noch viel passieren kann (z. B. Schwangerschaftsabbruch). Und mit solch einem belastenden Ereignis kann und will mit Sicherheit keine Frau "hausieren" gehen. Insofern hat die betreffende Dame evtl. auch noch keine Möglichkeit, die Schwangerschaft ärztlich fundiert anzuzeigen. Dein AG sollte auch darauf Rücksicht nehmen. Das Schreiben von Dir ist o. k. Das mit dem Betriebsarzt soll dein Cheffe mal lieber unterlassen, kann böse ins Auge gehen :twisted: !
Viele Grüße von B. b. B.
[SIZE="9"]P. S. Gibt´s ne Party oder einen Jubiläumsbeitrag zum 1000?[/SIZE]
Servus,
es gibt folgenden Kommentar dazu:"Eine Veröffentlichung der BR - Kosten bringt den BR unter einen so starken Rechtfertigungsdruck, dass die Zusammenarbeit und Akzeptanz zwischen BR und Belegschaft zerstört werden kann. Leider finde ich das Aktenzeichen nicht mehr! Sorry :oops:
Viele Grüße von B. b. B.
Seruvs Inga,
auch Global Player müssen die in dem ausführenden Land geltenden Gesetze zwingend beachten, auch wenn die Entscheidung zu der Maßnahme schon gefallen ist (siehe WalMart!). Also, stellt Euch auf die Hinterbeine.
Viele Grüße aus Niederbayern von B. b. B.
Servus Inga,
der Persönlichkeitstest ist definitiv mitbestimmungspflichtig, so wie es Winfried schon geschrieben hat. Zum Thema Betriebsumfrage durch den BR: "Der Betriebsrat darf alles fragen, soweit sich die Fragen im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben halten und Betriebsablauf und Betriebsfrieden nicht gestört werden. BAG vom 8.2.1977 - 1 ABR 82/74. Um die Gefahr einer Störung des Betriebsfriedens zu vermeiden, muss durch eine entsprechende Gestaltung der Fragen sichergestellt sein, dass die Antworten nicht auf rein subjektiven, unter Umständen Persönlichkeitsrecht verletzenden Werturteilen beruhen, sondern auf nachprüfbaren, konkreten Tatsachen. Zum Initiativrecht des BR, die das BetrVG für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas bzw. der Arbeitsbedingungen/-belastungen bereithält: § 80, Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 85, Abs. 1 und 2 und § 87, Abs.1 Nr.1. Sollte Euer AG jetzt zum Gegenschlag ausholen und selbst eine Umfrage im Betrieb z. B. durch eine Unternehmensberatungsfirma durchführen, so könnt Ihr mit den §§ 87, Abs. 1 , Nr. 6 und 90, Abs. 1 Nrn. 3 und 4 und Abs. 2 jeweils BetrVG arbeiten. Unterstützend kommen noch die §§ 91, 92, Abs. 1 und 99 Abs. 1, 102 und 104 BetrVG in Frage. Der BR hat nämlich auch das Recht, sich zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben im erforderlichen Umfang eigene Dateien aufzubauen.
Ich hoffe hier wurde Dir geholfen.
Viele Grüße aus Niederbayern von B. b. B.
Boah, krass, der Winfried!
Servus, hab´ Dich schon vermisst! Das Du im Urlaub schreiben kannst - Respekt, bei mir klappt das selten, weil ich da alle arbeits- und bürotechnischen Fähigkeiten absolut vergesse und verliere und manchmal auch gewisse exogene Bionoxen im flüssigen Zustand im Spiel sind. Hier ist mal mein Senf zu dem Thema: Minusstunden durch BR - Arbeit sind möglich. Z. B. sind auch freigestellte BR´s verpflichtet ein- und auszustempeln, da gibts massig Urteile. Es gibt auch Urteile zum Thema Stundenbeschiss bei BR´s, man liests zwar nicht gerne, aber egal. Die Fahrtzeit zur Sitzung an einen anderen Firmenstandort ist meiner Meinung nach immer Arbeitszeit und somit auch so zu vergüten. So natürlich auch die Heimreise. In lulus Fall kann das durchaus kompliziert werden. Der AG muss bei der Hin- und Heimreise der BR - Mitglieder nur die Zeit zusätzlich als Arbeitszeit werten, die tatsächlich als Mehraufwand gilt. Beispiel (hoffentlich klappts): Das BRM hat eine Anreise zum Arbeitsplatz von 10 km. Die Sitzung ist aber im Betriebsteil, der 50 km entfernt ist = 40 km bzw. die Zeit dafür sind Arbeitszeit. Begründung: der persönliche Arbeitsweg ist stets Privatsache. Kann in der Praxis dann so aussehen, dass man bei Tageskilometer 10 um 8.00 Uhr morgens (angenommener Arbeitsbeginn) die Firma kreuzt oder gleichauf hat. Hört sich lustig an, macht aber nix.
Servus und viele Grüße an alle, egal ob Urlauber oder Daheimgebliebene!