Oh, soviele Antworten. Ich gebe mir mal Mühe.
Zitat von wipplalaAlso: ab Kenntnis des Kündigungsgrundes dürfen nur 2 Wochen vergehen bis dem AN die Kündigung zugeht
Angeblich hat der AG erst letzte Woche davon erfahren. Steht übrigens im Einangspost ;).
Zitat von whoepfnerhabt ihr denn nicht die Unterlagen verlangt, aus denen der angebliche Betrug sichtbar wird ? Habt ihr diese Unterlagen vollständig bekommen ?
Wir haben die Unterlagen gesehen und bekommen sie auch.
Zitat von OhadleUnd Euer AG prüft jetzt (2016) erst die Jahre 2013 / 2014 ?Was hat er denn in der Zwischenzeit getan um den "Mißbrauch" zu unterbinden?Hände in den Schoß gelegt und gesagt/gedacht: Ach die nächste Prüfung kommt bestimmt, oder was?
Ja, genau. Das haben wir uns auch gefragt.
Zitat von Rabaukewie ist denn der Nachweis erbracht worden?
AG zeigte uns die vom MA verfassten und vom damaligen AG unterzeichneten Zeitnachweise und die zum gleichen Zeitpunkt datierten Hotelrechnungen.
Wie kann sich jemand stunden gutschreiben, die er nicht gemacht hat?
Indem der AG dies sogar anweist, um einen Lohnverzicht wieder auszugleichen:shock:
Zitat von Rabaukeund ich bezweifel, das der BR seinen Job richtig macht, wenn er die Zeitnachweise und schichtpläne prüft, wenn denn erst nach 3 Jahren fehler auffallen.
Zu diesem Zeitpunkt gab es den BR noch nicht.
Zitat von WinfriedUnd letztere, die Beweise bzw. Indizien, muss der AG vorlegen, und der BR muss sie sich nun genau ansehen. Pauschal widersprechen bzw. Bedenken äußern, das würde ich nicht empfehlen.
Danke Winfried, genau das wird uns heute Kopfzerbrechen bereiten:roll: .
Danke Euch allen.