Hallo,
noch vielen Dank und wir haben für die Zukunft gelernt.
Akingretel
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Hallo,
noch vielen Dank und wir haben für die Zukunft gelernt.
Akingretel
Hallo alle zusammen,
wir haben einige Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung und Urlaub.
Jetzt gibt es vom AG einen Pandemieplan - sollte man ja gerüstet sein...-
Im Rahmen dessen sind die bestehenden BV´s außer Kraft, zumindest in Teilen. Wir wollen jetzt eine BV erstellen, wie dann danach verfahren wird, z.B. mit den Stunden oder nicht angetretenem Urlaub.
Hat jemand schon eine solche Regelung oder zündende Ideen dazu, das Teil muss ja auch nicht superlang werden.
Freu mich auf die Beiträge.
Eure Akingretel
Hallo zusammen,
wir hatten jetzt seit langer Zeit wieder mit dem § 100 BetrVG zu tun. Frage: Was heißt, der BR kann die Dringlichkeit der Maßnahme bestreiten? Also genauer, wir sagen nur "nö is nich" oder müssen wir auch unsere Gründe darlegen, warum wir die Dringlichkeit/sachl. Gründe nicht sehen? Weil wir doch sicher vor Gericht dann genau dies auch tun müssen....
In den Kommentaren kam das nicht so ganz raus und unsere "Bessewisser" konnten es aber nicht genau erklären und das Geschrei war groß.
Ob jetzt alles richtig war, was wir vermeintlich bauchmäßig gemacht haben, ist zwar nun gelaufen, aber für die Zukunft wäre es schon hilfreich.
Danke schonmal für die Überlegungen.
Dank Euch allen, haben wir es also richtig gemacht. Wobei heute noch einer bei uns meinte, dass in irgendeinem Kommentar zum EntGFG eine stundenweise AU beschrieben wird....
Ich glaub, das vergesse ich jetzt ganz einfach.
Akingretel
Hallo Leute,
wie schon die Überschrift sagt. Wie ist das, wenn ich nach 2-3h oder so wegen Unwohlsein die Arbeit verlassen muss, ist der Tag dann gearbeitet (normal 8h).
Oder ist es so ein (bei uns genannt) "Krank-ohne-Schein-Tag" gem. §5 EntGFG - was machen aber die, die ab dem 1.d eine AU-Bescheinigung vorlegen müssen?
Bei der Möglichkeit sind viele MA auch der Meinung, dass sie ja schon Stunden gearbeitet haben...
Wie seht ihr das?
Danke schonmal
Akingretel
Leute - hab vergessen, dass mal einer sagte, der 187er BGB zieht hier - von wegen begonnenem Ereignis und Fristen. Schonmal die Variante gehört oder wie wird es bei Euch so gelebt?
Hallo Inscha Ulli,
und macht schleunigst eine BV zu dem Thema. Wir haben seit Jahren eine, die an sich nur 8 D am Stk. vorsieht, freiwillig gehen 10. Haben auch die Anz. der freien Tage nach Nachtdiensten festgelegt (je nachdem, wieviel ND). Geteilte D sind verboten. Nach anfänglichem Murren und maulen der leitungen hat sich das ganz gut etabliert und auch die Istsituation ist besser geworden. Und die MA werden langsam wach und sagen beim Anruf auch "Nein" - also nix mit Holen aus dem frei.
Muss aber auch sagen, dass die BV in einer Einigungsstelle entschieden wurde - mit dem AG ging es nicht und es hat ewig gedauert.....
Gruß Akingretel
Hallo alle beieinander,
wir hatten die Idee, unsere Mitarbeiter (rund 3000 an der Zahl) zu befragen, wie sie mit uns und unserer Arbeit zufrieden sind. Auch, wie sie an Infos kommen usw. usf.
Hat einer von Euch Erfahrung damit?
Bringt das was? Auch von wegen Aufwand und Nutzen. Zumal wir es wahrscheinlich nicht komplett über PC machen könnten.
Ach ja, wir reden vom Klinikbetrieb....
Danke
Akingretel
Hallo,
also, das ist ganz normaler Bereitschaftsdienst in den OP-sälen, die Stufen wurden nach Aufschreibungen ermittelt und opt-out ist möglich.
Natürlich muss zur Berechnung die gesamte Zeit als Arbeitszeit gerechnet werden. Nun hat unser AG als erstes eine Wochenberechnung mit 7 Tagen genommen, wo wir meinen, dass wir eine 5d-Woche haben. Und wir haben Urlaub und Krank rausgenommen (haben wir irgendwo gelesen...).
Und im Grunde gehts darum, ob im Jahreszeitraum die durchschnittliche wöchentliche AZ eingehalten wurde.
Wobei die Frage der Rechnung bei den anderen MA auch steht, aber wir haben halt mit den Bereitschaftsdienstlern begonnen.
Hallo alle miteinander,
wir unterliegen dem TVÖD. Unser Problem ist die o.g. Berechnung entspr. §6(2) TVÖD vor allem im Bereitschaftsdienst. Unsere MA haben auch häufig eine opt-out, heit, sie arbeiten wegen den Bereitschaftsdiensten bis zu 54 bzw. 58 h/Wo.
Unser AG hat nun eine Berechnung gemacht, von der wir nicht sicher sind, ob sie stimmt. Und wir sind uns selbst aber auch nicht sicher, was alles in die Berechnung hineingehört und wie z.B. der Freizeitausgleich da mitrein gehört. Hat einer eine Formel dafür? Wie wird das bei Euch gemacht? Wir haben übrigens auch eine elektronische Dienstplanung, aber das ist nicht hinterlegt. Auf Nachfrage hieß es: Es weiß ja keiner, wie das berechnet wird!
Also Danke für alle Ideen
Akingretel
Hallo,
also ich denke, das ist eine Änderungskündigung und die ist wie jede andere Kündigung auch dem BR vorzulegen und Ihr könnt einen Widerspruch machen. Die Prüfung des Ganzen, wie bereits erkannt, obliegt dem Kollegen selbst.
Manchmal findet man auch was dazu in Tarifverträgen - wir haben einen, da kann man aus wichtigem Grund unbezahlten Sonderurlaub beantragen. Klar, man muss da sicher gut argumentieren, was denn "wichtig" ist...
Ansonsten wird es bei uns eher "ausgehandelt" zwischen AG und dem MA - wir haben als BR da auch schon als Mittler fungieren müssen, da es zu Ungerechtigkeiten kam - es scheint ein Nasenprinzip zu herrschen.
Hallo,
also eigentlich verstehe ich Euer Problem nicht so ganz. Wenn der Kollege die Kündigung akzeptiert und ohnehin nicht gegen vorgeht, dann ist ein mgl. Widerspruch des BR doch sowieso irrelevant.
Andersrum solltet Ihr aber trotzdem mit dem AG darüber sprechen, weil Ihr eben vor jeder Kündigung zu hören seid und es eben nicht von einem vertrauensvollen Umgang mit dem BR zeugt, wenn an Euch vorbei gehandelt wird.
Bei Langzeitkranken könntet ihr im Rahmen des BEM vielleicht erfahren, ob sie überhaupt noch da sind. Unser BEM-Beauftragter wird regelmäßig von der Personalabt. über die Kranken informiert, damit er sie anschreiben kann. Da dürfte ein Fehlender schon auffallen...
Alles klar, Wolfgang und vielen Dank.
Schaun wir mal, was der Rest von unserm Verein dazu sagt...
Hallo whoepfner,
ja, an sich schon. Frage ist aber auch, ist eine Konferenz/Tagung mit einem Seminar gleichzusetzen, vor allem auch gerichtlich?
Hallo alle zusammen,
wir haben beschlossen, 2 Leute vom BR zu einer Konferenz zu schicken - AG hats akzeptiert.
Paar Tage später hat sich die JAV überlegt, dass die verschiedenen Themen/workshops auch gut für sie wäre und hat auch noch 2 Leute beschlossen.
Wir fanden die Idee toll, weil bei der Konferenz zeitgleich mehrere interessante workshops laufen, manche halt vor allem für die JAV.
Der AG hat nun seine Zusage für den BR zurückgezogen (geht das überhaupt???) und sagt, es dürfen gesamt 2, wer ist ihm wurscht.
Haben in einem Gespräch versucht, Kompromiss für 3 zu bekommen, jetzt geht gar nichts mehr.
Die Frage ist, was soll man einklagen, weil den Anspruch an sich hat er ja nicht in Frage gestellt. Das Datum auch nicht.
Auf eigene Rechnung wollen die Leute aber auch nicht.
Vielleicht hat einer eine Idee...
Eure (ratlose) Akingretel
Hallo Funki,
bei uns ist das gerade auch so, allerdings weil für einige Zeitwegen zu geringer Belegung Bereiche geschlossen wurden .
Wir sind schon der Auffassung, dass es an einigen Stellen eine Versetzung ist, haben uns aber dazu entschlossen, mit einigen Regeln "mitzuspielen". (also erstmal Stundenabbau im eigenen Bereich, dann auf ähnlichen Fachstat. aushelfen, damit auch dort ein Stundenabbau erfolgen kann usw.).
Bei drohendem Personalabbau nutzt ein formalistischer BR nichts, zumal die Argumente einer Ablehnung recht dünn sind in den meisten Fällen.
Wir sind da auch schon mal bei Gericht baden gegangen.
Auf alle Fälle ist es immer eine Versetzung, wenn eine Umgruppierung dranhängt - da lassen auch wir nicht locker.
Und viele MA haben in der Vergangenhaeit nach einem Aushelfen gemeint, dass es gar nicht so schlimm war und man eher mal seinen Horizont erweitert hätte und auch gute Tips für seinen eigene Bereich mitgebracht hat.
Gruß
Akingretel
Ich danke Euch allen, habt mir sehr geholfen. Jetzt heißt es nur noch, das beim AG durchzusetzen, weil da ja auch viel Individualrecht eine Rolle spielt...
Ich arbeite im Krankenhaus, in dem natürlich viel im Bereitschaftsdienst gearbeitet wird. Wir haben versch. Modelle, bei denen auch mal nur 6h Arbeitszeit und der Rest (verschieden lang) BD ist. Wenn der Mitarbeiter an dem Tag AU ist, bekommt er in dem Fall nur die 6h geschrieben, auch wenn er eigentlich Vollkraft ist. Im normalen Dienstplan würde aber die faktorisierte Zeit des BD mit als "normale" Arbeitszeit verbucht - so dass man im AU Minusstunden produziert oder seine erarbeiteten Stunden hergeben muss. Gibt es Ideen bei irgendwem?
Klingt jetzt alles kompliziert, aber ich glaube, die "Kliniker" unter Euch wissen, wie es so läuft....
Ich danke Euch allen, Ihr habt mir sehr geholfen, vor allem auch mit dem Urteil!
Na ja, also bekriegen wollen sie sich nicht. Man erhofft sich wohl so mehr Stimmen. Wir reden von 1 Gewerkschaft. Im Normalfall hatten wir immer so um die 15 Listen und halt 1 von der Gewerkschaft...
Vermute mal auch, dass man die "Lauferei" wegen der Stützunterschriften vermeiden will. Ist ja aber auch blöd, weil werben muss ich doch auch!