Ich will mal noch anmerken, dass bei der heutigen Bewerberlage auch der AG die langen Kündigungsfristen braucht, um die Stelle nachbesetzen zu können... Man kann natürlich immer noch über eine Aufhebung verhandeln, die zugegebenermaßen bei uns fast nicht zum Tragen kommt.
Beiträge von Akingretel
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Die Nachtdienste sind 13 Stunden inkl. 1 h Pause. Also 12h Arbeitszeit.
Oha, ganz ehrlich? Ich tät krachen gehen oder umfallen oder was auch immer, ist für mich völlig unvorstellbar, solche langen Nachtdienste.
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Ich verstehe zwar Dein Nachtschichtproblem, bin aber, vor allem im TVöD-Bereich weiter der Auffassung, dass die wöchentliche AZ durchschnittlich zu sehen ist, nämlich 1 Jahr. §6 TVöD-K
Bei den Ärzten hab ich im rehm-Kommentar sogar gefunden, dass eine absolute wöchentl. AZ nicht vereinbart wurde, aber eben auch hier der Ausgleichszeitraum gilt.
Mal davon abgesehen, ich gehe mal von einem Dienstplan aus, der ja dann schon in der nächsten Woche einen (gewissen) Zeitausgleich schafft. Und wie lang sind eigentlich die langen Nachtdienste?
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Die Wochenarbeitszeit ist immer durchschnittlich zu sehen in einem Ausgleichzeitraum,
der im ArbZG (§3) bzw. TV bzw. BV geregelt ist.
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Aktuell geht es um die BV Jobrad, BV Ideenmanagement und die BV Mitarbeiterausflüge.
Moin, ich weiß schon, dass ich jetzt hier nicht ganz reinpasse, aber ich hab da mal ne Frage an Tobias. Was regelt Ihr in der BV Mitarbeiterausflüge?
Vor allem, habt Ihr in Eurer Branche (was auch meine ist), genug Personal dafür? Vielleicht hab ich da auch nur nen morgendlichen Klemmer....
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Guckst Du mal in §38 BetrVG, da ist das recht gut beschrieben. Und natürlich geht keine rückwirkende Freistellung - Abs.2 letzter Satz. Dann kanns losgehen mit der Freistellung.
Aber wenn genug Arbeit vorhanden ist, kann sich ja jedes BR-mitglied über §37 freistellen lassen für BR-arbeit.
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Wir haben die Notfallsanitäter in der Notaufnahme eingesetzt. Aber auf Station sehe ich mit einer P7/P8 eher Schwierigkeiten, weil die P-Gruppen definiert sind für Gesundheits- und Krankenpfleger und ähnliche Bezeichnungen mit entsprechender Tätigkeit (Entgeltordnung zum TVöD Vorbemerkungen zu Beschäftigte in der Pflege).
In unserer Notaufnahme haben sie die Eingruppierung für Notfallsanitäter.
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Ich hätte da noch ein paar Ideen... Im Rahmen der jährlichen Personalplanung braucht man die Daten ohnehin.
Auch übers BEM ließe sich einiges erfahren oder durch den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Und mglw. habt ihr auch noch einen Wirtschaftsausschuss, auch der kann detailliert Daten anfordern.
Zum Einspringen - wir haben eine Betriebsvereinbarung für die Dienstplanung und haben darin Einspringprämien geregelt. Und bevor wer sagt, dass das nur ein TV kann, ja - aber wenn beide Parteien wollen, gehts auch in einer BV. Und der AG wollte sowas von, weil auch fast der letzte MA nicht mehr moralisch von wegen dem armen Patienten zu fassen war.
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Deshalb nennen wir es Gefährdungsanzeige.
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Nochmal kurz an Euch alle,
ich habe einiges gelernt durch Eure Meinungen, der MA hat halt mich als BR kontaktiert, in SBV bin ich eben wenig bewandert. Inwieweit die Wahrnehmung des MA und des AG (scheinbar) auseinandergehen, kann ich nicht beurteilen. Ich werd aber versuchen, den MA moralisch zu stützen.
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Ich danke Euch und nur ganz Kurz, ja ich meinte wohl beim AG den inklusionsbeauftragten und wegen der Qualitäten der SBV will ich mich hier nicht weiter auslassen.
Aber Ihr habt mir mit euren Aussagen auf jeden Fall geholfen.
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Hallo Leute,
kann ein Mitarbeiter den Antrag des Arbeitgebers auf den o.g. Zuschuss ablehnen? Der MA meint, dass er genauso viel arbeiten kann (und auch tut) wie die anderen auch....
Das Ganze ist nicht so mein Thema, hab versucht, mich zu belesen, aber dazu habe ich nicht wirklich was gefunden. Unsere SBV vom AG sagt übrigens, dass das nicht geht. Und unsere "eigene" SBV lassen wir mal weg mit solchen Fragen.
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Und heute hören wir Tina Turner. RIP
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Ich bin ein ziemlicher Fan von Tom Hanks, insofern vor allem Forrest Gump und Philadelphia und manch anderes....
Ansonsten querbeet, nur die neue science fiction ist nichts für mich. Ich bin da eher noch in "den unendlichen Weiten" unterwegs...
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Mitbestimmung auf jeden Fall. zumal wir beispielsweise bei einer Eingruppierungsvorlage auch mal nur die Stufe ablehnen, wenn die Entgeltgruppe in Ordnung ist. Gibt auch ein Urteil dazu, guck mal 7 ABR 136/09.
Wir lassen uns monatlich alle "Sprünge" vorlegen.
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*edit:
Der AG möchte vor dem LAG nochmal nicht Recht bekommen und hat tatsächlich Beschwerde eingelegt, somit zieht sich der Vorgang nochmal mind. 3 Monate...
Wow, da habt Ihr aber ein schnelles Gericht....Wir reden bei uns von Jahren....
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2-3 Pflanzen fürs Raumklima und die obligatorische Süßwarenschüssel, ansonsten halt wirklich Büro...
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Guten Morgen,
der Stellenwechsel hätte Euch ja schonmal vorliegen müssen, und zwar rechtzeitig vor dem 01.01. als Versetzung. Und dafür ist es erstmal prinzipiell wurscht, ob der Kollege das will. Zu der Versetzung gehört natürlich auch die Eingruppierung, die ja wohl zu dem Zeitpunkt noch so geblieben ist.....
Jetzt ist es m.M. eine Änderungskündigung, für die Ihr auch angehört werden müsst.
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Also, wir haben dazu eine BV gemacht mit Formular für GFA, aber ich kann Euch sagen, Ihr braucht einen langen Atem, lasst euch nicht entmutigen. Der AG ist das eine, die Belegschaft zu motivieren, die Anzeigen zu schreiben, dauert. Vor allem wichtig ist, dass Ihr auf Reaktionen vom AG achtet, die MA werden ganz schnell müde, Gefährdungen anzuzeigen, wenn da keine Reaktionen kommen. Seit ihr beim (regelmäßigen) ASA dabei? Da gehört das Thema dann auch hin.
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Das Wort BEM ist schon gefallen, ich hoffe, Ihr habt das im Betrieb implementiert. Dann wundert mich, dass ihr nun 2 Hausmeister habt, weil der andere wurde doch hoffentlich befristet für Langzeitkrank dahin versetzt?!
Und ganz nebenher, den behandelnden Arzt versteh ich auch nicht, nach so´ner Krankheitsgeschichte fängt man eigentlich mit einer stufenweisen Wiedereingliederung an. oder war der Kollege der Meinung, dass er das nicht braucht, weil er sich fit fühlt?