HI,
auch aus meiner Sicht soll der BR hier sein Initiativrecht nutzen.
Wenn es keine Gruppierungsgrundsätze bei Euch gibt, dann setzt Euch ran, stellt fest, welche Berufsgruppen ihr so habt, in welchem Spektrum die bezahlt werden.
Daraus erstellt ihr so was wie einen "Lohn- und gehaltsvertrag".
So, dann habt ihr schon mal einen Grupperiungsgrundsatz und vergleichbare Kollegen. Und wenn es Probleme mit der Gahltsgröße gibt, dann könnt ihr vor Gericht ziehen und dass Gehalt entsprechend anpassen lassen. Eure Gruppierung wird zwar nicht als TV herhalten können, aber wenn der AG bei Gericht nicht ebenfalls so etwas wie eine Gehaltsstruktur nachweisen kann, sieht es für ihn düster aus.
Und wenn er es kann, dann habt ihr einen Maßstab, an dem ihr die Kollegen bei Einstellung und Umgruppierung messen könnt.
So oder so - verlieren könnt ihr dabei m.E. nicht.
Was ich aber für sinnvoller und besser halte - sprecht doch mal mit Eurem Chef über die Idee, so was wie einen eigenen TV zu erstellen. Aktuellen Anlass habt ihr ja. Mit ein wenig Verhandlungsgeschickt und guter Vorbereitung kann man den Gang zum Gericht vermeiden und bekommt was einvernehmliches hin
Grüße, Frohes Fest, guten Rutsch ... und was man sonst so um die Jahreszeit braucht und möchte
Gertrüde