Vielen Dank euch für eure zahlreichen Beiträge.
Allerdings ist meine Frage damit noch nicht beantwortet, da es mir auch gerade NICHT um eine Situation im Krankengeldbezug geht (so wie von Lexipedia beschrieben), sondern im Bereich der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall.
albarracin
Würdest du Beschäftigten in der von mir beschriebenen Situation nun raten im Anschluss an die zweiwöchige Krankschreibung wegen Burnout den genehmigten Urlaub anzutreten und zwar als arbeitsrechtlichen Urlaub obwohl die Diagnose Burnout noch besteht und absehbar nach der vorangegangenen zweiwöchigen Krankschreibung nicht geheilt ist? Und wenn Beschäftigte in solch einer Situation dann aus dem heilsamen Auslandsurlaub zurückkehren, bleibt ihnen ja nichts anderes übrig, als sich wegen der fortbestehenden Diagnose erneut krankzuschreiben zu lassen.
Oder macht es mehr Sinn die Krankschreibung auch während der heilsamen Auslandsreise aufrecht zu erhalten? Denn in Urlaub kann ja nur, wer gesund und nicht AU ist.
Markus 1973 ED und Ohadle
An euch hätte ich natürlich im Prinzip die gleiche Frage wie an albarracin.
Ich halte mal fest: Die Auslandsreise, die der Genesung dienen soll (Party und Hitzewanderungen sind wirklich keine Themen), wäre sinnvollerweise auf jeden Fall mit dem Arzt, aber auch mit Arbeitgeber abzusprechen: "Hey Boss, ich habe massive psychische Probleme durch die ewigen Überstunden und den Druck auf Arbeit bekommen und kann kaum noch schlafen und mir wird schon richtiggehend übel, wenn ich auch nur die massenhaften Mails jeden Morgen sehe. Mein Arzt meint ich muss jetzt mit der Arbeit aufhören und mich erst mal regenerieren und hat mich jetzt erstmal zwei Wochen krankgeschrieben, aber es ist absehbar, dass ich wohl auch zu der Zeit, für die mein eingereichter Urlaub geplant war, noch nicht wieder arbeitsfähig sein werde. Allerdings hält mein Arzt die im Urlaub geplante Auslandsreise für heilsam, weil ich da Gelegenheit haben werde mit meiner Familie zusammen zu sein, die immer einen sehr positiven Effekt auf mich hat und zu der ich ein sehr gutes Verhältnis habe. Aus diesem Grund möchte ich die Auslandsreise antreten und, da voraussichtlich nicht geheilt, dafür keinen arbeitsrechtlichen Urlaub in Anspruch nehmen, sondern meine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch nehmen."
Oder besser:
Die Krankschreibung für den arbeitsrechtlichen Urlaub unterbrechen und nach Rückkehr die Krankschreibung wieder aufnehmen? Aber wenn krank, geht doch kein arbeitsrechtlicher Urlaub, oder?