Beiträge von heig

    Zitat von Rolf L :


    BTW: Du darfst niemalsnicht die Stimmverteilung einer Abstimmung bekanntgeben. Auch wenn du sagst, dass es sich um ein einstimmiges Ergebnis handelt kann man daraus schließen, dass, wenn du das Abstimmungsverhältnis nicht nennst, es sich um eine streitige Abstimmung gehandelt hat! Ich weiß, ich denke böse...

    Mache ich sonst auf keinen Fall!

    Aber wir sind doch hier unter uns. Hoffe ich zumindestens. :wink:

    Was heißt eigentlich "BTW"?

    heig

    UND NUN.

    Es hat sich noch nichts geändert.

    Meine Vermutung ist es liegt an den Einstellungen der Firewall oder der Virensoftware bzw. an den "Formaten" der Fotos, die deswegen geblockt werden.

    heig

    Wir haben uns (einstimmig) dagegen entschieden!
    Wir befürchten, das der AG ein flexibles Schichtende ausnutzt.

    Die BV (zum 2 Schichtbetrieb) haben wir erst vor 3 Wochen abgeschlossen.
    Sollte sich in der Praxis herausstellen, das eine Nachbesserung nötig wird, dann werden wir uns mit dem Thema weiter befassen.

    heig

    Ich habe hier ein interessanten Artikel gefunden, der Heliums Meinung bestärkt.

    Durch Zufall haben wir mit dem Verfasser (auf Vermittlung des ifb) bereits im vorigem Jahr wegen eines anderen Schichtmodells zusammengearbeitet und haben ein zufriedenstellende Ergebnis erzielt.
    Selbst der AG hat uns im nachhinein bestätigt, das er im Gegensatz zu seinen Experten, wirklich das Problem gelöst hat. :wink:

    Hier der Link: http://www.betriebsrat.de/port…hichtverk%C3%BCrzung.html

    heig

    Hier sollte umgehend ein klärendes Gespräch mit dem TL, dir und unter Hinzuziehung des AG ( Perso) und BRV stattfinden!
    oder
    Beschwerde beim AG durch BRV

    TL = Teamleiter ?

    Kann bei euch ein Teamleiter Mehrarbeit beantragen?

    heig

    Zitat von Siegbert :


    Wolle, Rolf und Günther - ufbassa - der jetzige Lebensabschnitt ist lebensgefährlich, den überlebt keiner.

    Den kenne ich noch nicht.

    Böööse! Aber wahr!

    heig

    Vor einiger Zeit schrieb ich schonmal, das wir in einem Bereich vom 3 Schicht auf 2 Schichtbetrieb wechseln. Jetzt ist es nun soweit.

    Bei diesem Bereich handelt es sich um eine Lackieranlage, welche ca. 2,5h benötigt bis am Ende die fertig lackierten Teile ( eine Runde) herauskommen.

    Der Planer hat nun ausgerechnet, dass er pro Tag eine bestimmte Anzahl von Runden braucht um die geforderten Stückzahlen zu erreichen. Je nachdem wie die Anlage durchläuft (die Technik macht halt ab und zu mal Probleme) kann man nicht genau sagen um welche Uhrzeit die erforderliche Anzahl von Runden erreicht ist.

    Der AG möchte nun für die Spätschicht ein flexibles Schichtende in der Spätschicht, natürlich unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes.

    Wir wissen jetzt nicht so richtig weiter, könnten uns aber ein flexibles Schichtende +/- 1h vorstellen.

    Aber was ist, wenn dadurch die MA in Minusstunden kommen?
    Der AG möchte Flexibilität aber was bekommen die Koll. im Gegenzug? Mir fällt dazu momentan nichts ein.

    Hat jemand von euch Erfahrungen mit so einem System?

    heig

    Wir sind nicht tarifgebunden.

    Davon träumen wir eigentlich (fast) alle:wink: .

    Einen schönen (Un)Ruhestand, viele schöne Erlebnisse und vor allen Gesundheit wünscht dir

    heig

    Zitat von pillepalle :


    Wie kann man das feststellen ermitteln? Ich gehöre auch zu den Abonnenten dieser spannenden Fortsetzungsgeschichte, habe also auch zur hohen Zugriffsquote beigetragen.


    Rolf

    Jetzt werde mal nicht übermütig:lol: .

    Ich habe das Thema gefühlte 50 mal angeklickt, bin aber immer noch derselbe. Insofern haben dieses Thema gerade mal zwischen 244 und X Personen gelesen und dann auch immer nur die selben (allseits bekannten) User :D .

    Spaßmodus aus.

    Wie schon mehrfach (auch von mir) geschrieben, tolle Berichterstattung. Es ist selten, das ein Themeneröffner so lange dran bleibt und es ist ein Wunder das das Thema nicht zeredet wurde.

    DANKE ROLF!

    heig

    Zitat von Rolf L :


    Ich hatte auch schon mit dem AG-Anwalt darüber gesprochen, dass er laut Forumsansicht keine Chance hat. Er wollte darauf hin schon aufgeben, aber der Konzern hat auf das gerichtliche Ende bestanden :D

    Das hört sich ja an wie in den USA, wo es Geschworene gibt. Hier erfüllt das Forum diese Funktion.
    Aber mal im Ernst, auf die "Meinung" des Forums kann man sich verlassen!!!


    Zitat von Rolf L :

    Kokomiko: Sind meine Ausführung nicht ähnlich wie ein Live-Ticker anzusehen?

    Gruß
    Rolf

    Das war wie im Live-Ticker.
    Nochmal Großes Lob an Rolf. Schade, das dieser Thread nun bald sein Ende findet.

    heig

    Das Arbeitszeitgesetz geht von Arbeitstagen aus!

    Arbeitstage sind lt.ArbZG Mo - Samstag. Das heißt, das der AG dir für einen Sonn -oder Feiertag einen Ersatzruhetag gewähren muß. Dieser Ersatzruhetag kann auch ein Samstag sein!

    Das in Tarifverträgen, Arbeitsverträgen und BV das anders geregelt ist und in der der Praxis auch anders aussieht ist ok.

    Das Gesetz geht von Mindestanforderungen aus und unterscheidet in diesem Fall nicht zwischen 5, 6 oder 7 Tage Woche.
    Im ArbZG ist die tägliche und wöchentliche Dauer der AZ bzw. der Ausgleichszeitraum festgelegt. Nicht die Verteilung auf die Wochentage. Das muß der BR machen (§87 BetrVG).

    heig

    Das läßt sich nicht so pauschal beantworten.

    Zur Wählbarkeit siehe §5 Abs. 3 BtrVG, leitende Angestellte dürfen nicht wählen.

    Ob der Wohnbereichsleiter/ stellv. Pflegedienstleiter leitender Angestellter ist müßt ihr klären bzw. klären.
    Als Faustregel gilt, darf Angestellte selbstständig MA einstellen oder entlassen. Darf er das, dann ist er ein leitender Angestellter.
    Daneben gibt es noch andere Kriterien, schaue bitte mal ins Gesetz.

    Wenn er mehr als 6 Monate im Betrieb ist, darf er sich aufstellen lassen ( § 8 BtrVG). Das er einen befr. AV hat spielt keine Rolle.
    Jedoch hat er, falls er gewählt wird keinen Anspruch auf einen unbefr. AV.

    heig

    Hallo Kokomiko,

    entschuldige, falls ich in deinen Beitrag etwas interpretiert habe, das du nicht so gemeint hast.

    Zitat von Kokomiko :


    Ein BR (BRV, stellv. BRV) hat sich aus der Wahlvorbereitung etc. heraus zu halten; das ist vom Gesetzgeber genau so gewollt und auch verdammt gut so.

    Meiner Meinung nach kennen die meisten Kollegen nicht den Unterschied und die Befugnisse des WV gegenüber den BR. Letztendlich ist es für sie doch der BR der zur Wahl aufruft (und in der Regel wiedergewählt werden möchte :wink: ).

    Wenn der BRV und sBRV im WV mitarbeiten werden sie von der Belegschaft doch nicht als solcher wahrgenommen, sondern immer mit ihrem Amt in Verbindung gebracht. Das gilt für alle Aktivitäten im Betrieb.

    Als verantwortungsbewußter BR kann ich mich garnicht zu 100% aus der Wahlvorbereitung heraushalten, denn es beginnt ja schon mit der Bestellung des WV. Als BRV werde ich den WV immer aktiv oder paasiv unterstützen, damit die Wahl korrekt abläuft.

    heig

    Warum habt ihr ein Problem damit eine Homepage im Intranet zu betreiben? Das ist doch neben dem Schwarzen Brett ein Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit des BR.

    In vielen großen Unternehmen ist das doch üblich?

    heig

    Zitat von Kokomiko :


    Ein BR (BRV, stellv. BRV) hat sich aus der Wahlvorbereitung etc. heraus zu halten; das ist vom Gesetzgeber genau so gewollt und auch verdammt gut so.

    Gruß
    Kokomiko

    Einspruch!!!

    Jeder Wahlberechtigte kann Mitglied des WV sein (§ 16 BetrVG,Fitting Kommentar).
    Auch BRV und stellv. BRV! Das Gesetz schließt diese nicht aus!

    Das das nicht taktisch klug ist, da gebe ich dir recht.
    Als BRV würde ich auch nicht im WV mitarbeiten um keinerlei Gerede aufkomen zu lassen.

    Ich könnte mir jedoch vorstellen, das in Klein- und Kleinstbetrieben ev. gar keine anderen Koll. im WV mitarbeiten können oder wollen.

    heig

    Diese sozialen Netzwerke und darin getätigte Äußerungen und ihre Auswirkungen auf Dritte werden in den nächsten Jahren garantiert die Gerichte beschäftigen.

    Ich muss dabei an den " Zauberlehrling" von J.W.Goethe denken

    heig