§ 4 Pufferstunden- und konten / negative Überstundenkonten / Abfeiern
1. Alle anfallenden Überstunden eines Monats werden auf einem persönlichen Pufferkonto
gutgeschrieben. Diese Mehrarbeitsstunden müssen innerhalb der nächsten
sechs Monate (ab Entstehungsdatum) abgefeiert werden, da sie ansonsten automatisch
verfallen. Pufferkonten können auch ins Negative geführt werden, müssen
aber innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen sein.
2. Wann das Pufferkonto abgefeiert wird, entscheidet der jeweilige Abteilungsleiter in
Abstimmung mit dem Mitarbeiter. Sollte hier keine Einigung zu erzielen sein, muss
eine Einigung zwischen der Geschäftsleitung dem Betriebsrat herbeigeführt werden.
3. Sollten negative Arbeitsstunden eines Pufferkontos nicht innerhalb von
sechs Monaten nachgeholt worden sein, werden diese Stunden im siebten
Monat vom Monatsgehalt gekürzt. Die negativen Arbeitsstunden die bis
zum 31. März 2010 aufgelaufen sind, müssen dann in den kommenden
sechs Monaten nachgeholt werden.
§ 5 Zuschlagspflichtige Mehrarbeit
1. Verrechnung mit Fehlstunden:
Innerhalb eines Monats werden grundsätzlich solange Fehlstunden mit
Mehrarbeitsstunden verrechnet, bis die monatliche Regelarbeitszeit erreicht ist.
Arbeitsstunden über die Regelarbeitsstunden hinausgehen sind Mehrarbeitsstunden
und werden dem Pufferkonto gutgeschrieben.
2. Überstunden bei Teilzeitkräften:
Auch für Teilzeitkräfte entstehen erst nach Erreichen der betrieblichen Regelarbeitszeit
Überstunden.