Sag ich ja, ist übertrieben!
heig
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Sag ich ja, ist übertrieben!
heig
Ist vielleicht übertrieben, aber wenn ein WV Mitglied den Schlüssel für den Raum hat und ein zweites WV Mitglied den Schlüssel für den Schrank, dann dürfte nichts "anbrennen".
Es sei denn es brennt wirklich:lol:
heig
Also, ich sehe das so.
Wir sind auch nicht tarifgebunden. Leider.Ansprüche auf tarifliche Zahlungen haben ja nur Tarifpartner!
Bei euch besteht kein Tarif. Der AG hat jeweils befristet reklärt, bis wann er Teile des TV anerkennt.
Also kann er jetzt, salopp gesagt machen was er will. Es sei denn es gibt irgendwelche Gewohnheitsrechte (?). Hat er bei uns beim Urlaubs und Weihnachtsgeld ausgeschlossen, durch den Passus, das auch mehrmalige Zahlungen keinen weiteren Rechtsanspruch garantieren. Er hat aber auch bisher immer gezahlt, denn er braucht ja unsere Arbeitskraft und die Zustimmung des BR bei einigen Massnahmen.
Für den BR gibt es da ausser §87 BtrVG wenig Spielraum. Allerdings haben wir auch Regelungsabreden bezüglich Vergütung von Mehrarbeit... .
heig
Kann ich nicht nachvollziehen, wie du soviel Zeit brauchst um die Wahl vorzubereiten. Ausserdem mußt du ja nicht alles alleine machen.
Wenn die Vorschlagslisten geprüft wurden sind es noch 4 Wochen bis zur Wahl, da gibt es nicht soooo viel zu tun.
Wir sind ein Betrieb mit 190 MA + 70 Leiharbeitern auch im 3 Schichtbetrieb bei uns war es nur tageweise "stressig". Alles eine Frage der Organisation.Betriebsteile in einer Entfernung von 20 bzw.5 km sind ja nun wirklich keine Entfernung!
heig, der dem AG (ausnahmsweise) mal Recht geben muß!
Hallo Winfried,
ich bleibe dabei!
Ich habe jetzt einen neuen Grund gefunden::D
Der BRV hat vorsätzlich Firmenmittel veruntreut in dem die Wahl gestört wurde und dem AG zusätzliche Kosten, für Neuwahl oder zusätzlichen Arbeitsausfall der WVM, entstanden sind.
Das müßte doch reichen, wenn eine kleine Kassiererin wegen einem Pfandbon entlassen werden kann.
heig
Hat eigentlich mit Lohn, Prämien oder Akkord nichts zu tun.
Es geht darum die einzelnen Arbeitsschritte zeitlich zu erfassen und zu optimieren bzw. eine Arbeitsanweisung zu erstellen.
Also letzendlich um Leistungsverdichtung!
heig
Zitat von Winfried :
Eine Kündigung hielte ich arbeitsrechtlich nicht für gangbar.Grüsse Winfried
Warum nicht, wenn der AG der Meinung ist, das z.B. der Betriebsfrieden nachhaltig gestört wurde.
heig
Da ich neu im Amt bin, muß ich euch mal wieder nerven!
Durch neue Arbeitsplätze ist eine Zeitaufnahme nötig geworden.
Wir haben jetzt eine Anfrage vorliegen und die entsprechende Abt. bittet um Zustimmung.
Vom alten BRV weiß ich, das das zustimmungspflichtig ist, aber ich habe bisher nichts darüber gefunden. §87BtrVG (?)
Was ist ausserdem zu beachten ? Ausser das ich den Kollegen sage, sie sollen nicht zu schnell arbeiten.
heig
Die Stimmzettel der Briefwähler werden erst unmittelbar vor dem Ende der pers. Stimmabgabe nach Prüfung in die Wahlurne getan.(Wahlhilfe IGM)
Wir haben das nach Wahlende im Beisein aller WVM und Helfer gemacht, haben die Briefwahlunterlagen geprüft geprüft und die Stimmzettel verschlossen in die Urne gesteckt.
Dann wurde ausgezählt!
Aberich denke, bei euch liegt doch eindeutig ein Anfechtungsgrund bzw. die Nichtigkeit vor,denn es befanden sich vor Beginn der Wahl schon Stimmzettel in der Urne.
Ausserdem wurde gegen die Wahlausschreibung verstossen, verfrühter Beginn!
heig
Zitat von jakob2010 :
Die Unterschriften sind m.E. ungültig, wenn nachträglich weitere Kandidaten hinzu geschrieben werden. Allerdings wirst du Zeugen brauchen, die bestätigen können, dass zum Zeitpunkt der Unterschrift weniger/andere Kandidaten drauf gestanden haben.
OK wir hatten noch keine Listenwahl, aber diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen.
Bei uns lief das so, Kandidat 1 trägt sich ein und gibt sich gleichzeitig die Stützunterschrift,so lief das bis zum letzten Kandidaten.
Wenn jetzt Listenwahl ist, läuft das doch ähnlich.
Ich eröffne eine Liste und suche mir Stützunterschriften. Wenn jemand während der Suche sich entscheidet auch Kandidat auf meiner Liste zu werden, dann kann er sich doch auch als Kandidat eintragen.
Ansonsten müsste ich ja, nach Aushang des Wahlausschreibens, innerhalb von 2 Wochen, "meine" Liste mit den Kandidaten abschliessen und dann erst Stützunterschriften sammeln. Das wird eng.
heig
Alle anhören ist schonmal gut.
Euer Problem hört sich schon stark nach Mobbing an. Wenn es schon mehrmals aufgetreten ist, macht es auf jeden Fall auch Sinn, einen externen Berater damit zu beauftragen.
Auf jeden Fall den AG informieren und für das Thema sensibilisieren.
heig
Zitat von Siegbert :
Wahlkampf an Betriebsversammlungen ist übrigens normal.
Ich kenne das so, das gerade auf Betriebsversammlungen vor der BR Wahl sich viele Kandidaten zu Wort melden und ihren "Senf dazugeben". Ich halte das für völlig legitim.
heig
Danke für eure schnelle Hilfe.
heig
Also dürfen sie, wenn alle BRM anwesend sind, in keinem Fall an der Sitzung teilnehmen?
Minderheitenquote und Liste spielen bei uns keine Rolle, da die Minderheit (Frauen) bei uns im Gremium sowieso in der Mehrheit ist und die BREM auch Frauen sind. Wir hatten zum Glück Personenwahl, die ich für gerechter halte.
Aber durch das lesen in diesem Forum hat sich diese Meinung relativiert und ich sehe inzwischen ein, das eine Listenwahl unter Umständen sinnvoll sein kann.
heig
Da liegst du falsch!
Wenn der WV Vorsitzende kein Mitglied des neugewählten BR ist, dann kann er nicht Wahlleiter in der konst. Sitzung sein!
Er verlässt nach Bestimmung des Wahlleiters, aus den Reihen des neuen BR, die konst. Sitzung.
heig
Wir sind ein 7 köpfiges Gremium. In den meisten Fällen fehlen 1 oder 2 Mitglieder.
Ich habe gelesen, das die Ersatzmitglieder nur bei einer Verhinderung eines ord.Mitgliedes geladen werden dürfen.
Wenn ich zu jeder Sitzung vorbeugend 1-2 Ersatzmitglieder einlade, was passiert, wenn alle Mitglieder da sind. Muß ich sie dann wieder ausladen?
Bisher war es so, das sie an der Sitzung teilnahmen jedoch nicht mit abstimmen durften.
Für mich macht diese Vorgehensweise Sinn, da somit auch die Ersatzmitglieder immer auf dem Laufenden sind.
heig
Meiner Meinung nach müsstest du die Einleitung der Wahl beim Gericht (?) für nichtig erklären lassen.
Was hat es eigentlich mit dem zuerst genannten Termin auf sich? Meinst du den Termin zur Abgabe der Wahlvorschläge beim WV (2 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens)?
Der Aushang der Kandidaten hat bis 1 oder 2 Wochen vor der Wahl Zeit.
heig
Wir hatten diesen Fall noch nicht, aber nach erfolgter Einarbeitung müsste er die Lohngruppe 10 bekommen.
heig
Reichlich spät deine Anfrage!
Es gab ein ordnungsgemässes Wahlausschreiben. Du hast deine Vorschlagsliste eingereicht. Damit ist sie amtlich!!!
Du könntest sie nur nach Rücksprache aller Kandidaten auf deiner Liste zurückziehen.
Meine Auffassung!
heig