Beiträge von heig

    Ich habe mal eine (eigentlich leichte) Frage zur Beschlussfassung.

    Der BR ist beschlussfähig.

    Es gibt ja drei Möglichkeiten der Abstimmung.


    JA, NEIN und ENTHALTUNG

    Im " Normalfall" reicht ja die einfache Mehrarheit um einem Beschluss zuzustimmen.
    Sollte es ein Patt geben (gleiche Anzahl der JA und NEIN Stimmen) ist der Beschluss abgelehnt.

    Wie zählen jetzt die Stimmenthaltungen?

    Eigentlich garnicht, oder?

    Beispiel:

    2x JA, 1x Nein, 1x Enthaltung angenommen
    2x Ja, 2x Nein 2x Enthaltung abgelehnt
    1x Ja, 2x Nein 2x Enthaltung abgelehnt

    Sehe ich das richtig?

    Danke schonmal für eure Hilfe.

    heig

    In den meisten Betrieben sehe ich da momentan noch kein Problem, denn der Tarifvertrag wurde ja zwischen der einzelnen Gew. und dem AGV geschlossen.

    Allerdings kann wohl jetzt ein AG einzelne AN "überreden" in eine für ihn günstige Gew. einzutreten um Kosten zu sparen.

    Wer mal in den letzten Tagen die Presse verfolgt hat, hat gelesen, das wohl keine Seite mit diesem Urteil zufrieden ist.

    Ein weitere Aspekt ist ja wohl auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte, denn jetzt darf oder muß der AG ja fragen ob und in welcher Gew. man Mitglied ist.

    Also Probleme über Probleme. Mal sehen was daraus wird.

    heig

    Es geht doch nicht darum, was die Leute wollen.

    Sondern was das Gesetz sagt! Ausserdem darfst du ja nicht mal ein EBM dazuladen, wenn alle BM anwesend sind. Obwohl das natürlich Sinn macht, wenn das erste EBM an allen Sitzungen teilnimmt, damit es im Vertretungsfall voll in der Materie drin steckt.

    Also, ich kann mir nicht vorstellen das von unserer Belegschaft irgendjemand scharf darauf wäre, ausserhalb der AZ, der BR Sitzung beizuwohnen.

    Wenn wir Unterstützung oder Infos zu speziellen Problemen haben wollen oder müssen, holen wir uns kompetente Koll. dazu. Aber nur zu dem konkreten Problem.

    heig

    Bei uns in der Region gibt es zwei sog. Runde Tische der Betriebsräte.

    Einmal der Runde Tisch eines Automobilherstellers bei dem sich 5 BR von Zulieferern und Dienstleistern idR einmal monatlich treffen.
    und
    ein allgemeines BR-Rätetreffen ca einmal im Quartal an dem 15 BR teilnehmen.

    Beide finden ohne aktive Federführung der Gewerkschaften statt.

    Die Teilnahme ist BR Arbeit!

    heig

    1. Der chef kann nicht in der Gewerkschaft sein, höchstens im AG Verband
    2. Wenn er nicht im AGV ist bzw. der AGV nicht tarifgebunden ist, dann braucht er auch keine Lohnerhöhung zahlen.
    3. Wenn ihr einen TV habt, dann gilt dieser.

    heig

    Egal wie Beschlüsse und Entscheidungen des Gremium den Kollegen bekanntgegeben werden.

    Es gibt immer ein für und ein wider. Aus meiner Erfahrung sind die meisten Entscheidungen Kompromisse.

    Die Kollegen die am lautesten schimpfen und meckern sind immer die selben und kriechen am Ende dem Vorgesetzten in den .... Sie sind meist nicht bereit den BR oder die Gewerkschaft auch aktiv zu unterstützen.

    Die nötige Transparenz der Entscheidungen und das persönliche Gespräch mit möglichst vielen Kollegen ist immer noch das beste.

    heig

    Interessante Frage.

    Das die Verfahrensweise gegen das Bundesurlaubsgesetz verstösst ist ja wohl unstrittig.

    Eigentlich hat der AG Recht, wenn er den Urlaub am 31.03.11 verfallen läßt, aber er muß ja dem Koll. auch die Möglichkeit geben seinen Urlaub zu nehmen.

    Vom Gefühl her würde ich sagen, wenn der Resturlaub jetzt 120 Tag (ich schätze mal, er hat sich über 4 Jahre addiert) beträgt, dann würde ich sagen, der Koll. hat bis 31.03.2014 Zeit sein "Resturlaubskonto" auf Null zu fahren.

    heig

    Ich hoffe doch, das ihr auch einen Stellvertreter gewählt habt:lol: !

    Ansonsten wird sich das finden bzw. müßt ihr euch schnell finden.

    In meinen Augen macht es Sinn, "Spezialgebiete" (z.B. Arbeitsschutz)untereinander aufzuteilen, was aber nicht heisst, das sich die anderen überhaupt nicht darum kümmern.

    heig

    Der BR ist natürlich auch für die Durchsetzung und Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zuständig.

    Ich habe jetzt aber ein Problem mit deiner neuen Aufgabe. Was hat die Ernennung zum Sicherheitsbeauftragten mit der BR Tätigkeit zu tun. Das ist doch eine dienstliche Funktion.
    Das du im BR für den Arbeitsschutz zuständig bist und ev. im ASA sitzt, ok, aber dich gleich zum Sicherheitsbeauftragten zu machen?

    Habe ich jetzt ein Denkfehler.

    Schulungen, zu diesem Aufgabengebiet, sind jetzt natürlich kein Thema.

    heig

    Das kommt drauf an.

    Wenn das Geschlecht der Minderheit trotz Abwesenheit der Kollegin zahlenmäßig ausreichend vertreten ist, dann rückt das nächste EBRM nach egal ob Frau oder Mann.
    Sollte die Frauenquote nicht erreicht sein, dann nimmt die nächste Frau auf eurer Liste als EBRM an der Sitzung teil.

    Wir hatten diesen Fall noch nicht, aber ich denke so ist es.

    Da ihr ja einen Betriebsausschuss habt müßte der das ja wissen, denn der lädtja auch stellvertretend für den BRV ein bzw. bereitet die Sitzung vor.

    heig

    Der BR wählt aus seiner Mitte den BRV und seinen Stellvertreter.§26(1)BtrVG

    Die Anzahl der Stimmen die das jeweilige BRM bekommen hat, spielt dabei keine Rolle. Ich meine die Stimmen zur eigentlichen BR Wahl.

    Genauso läuft es bei der Wahl der freizuetellenden BRM.

    Beispiel aus der Praxis:

    Ich wurde zum BRV gewählt (zweithöchste Stimmenanzahl), meine Stellvertreterin steht an fünfter Stelle der Stimmenanzahl (7er BR).

    heig