Kommt drauf an.
Wenn der BA den " spezieellen Ausschus" zur Klärung offener Fragen benötigt. OK.
Wenn dabei BR Internas besprochen werden. NOK.
heig
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Kommt drauf an.
Wenn der BA den " spezieellen Ausschus" zur Klärung offener Fragen benötigt. OK.
Wenn dabei BR Internas besprochen werden. NOK.
heig
Also die Abmahnung wegen Unpünktlichkeit spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.Nach meinem Kenntnisstand.
Ob die zweite Verfehlung eine Kündigung rechtfertigt halte ich für fragwürdig.
heig
Ich mach es mir mal (wieder) einfach und stimme "Wolle" zu 100% zu.
Wenn der AG eine neue Maschine oder Anlage in Betrieb nimmt hat der BR ja auch kein MBR.
Eine Software oder ein Update fällt m.M. auch darunter.
Das die Richtlinien des Datenschutzes beachtet werden müssen ist ja eigentlich klar.
Ich persönlich habe mit dem Datenschutz so mein Problem. Gibt es den überhaupt, Stichwort ELENA?
Wie kann ich ihn durchsetzen bzw. überwachen ohne IT Fachmann zu sein?
Sobald ich mich im Internet oder Intranet bewege bin ich ja doch mehr oder weniger gläsern.
OK, bevor ich weiter rummotze. Seminar besuchen!
heig
Einspruch euer Ehren.
Es handelt sich um einen Lebensmittel produzierenden Betrieb.
Da sind in der direkten Produktion Lebensmittel und das Tragen von Dingen, welche Verunreinigungen beim Endprodukt verursachen können verboten. Dann müsstest du ja auch das tragen von einem Haarnetz und Arbeitsschutzschuhen in einer BV regeln.
Bei uns ist das Tragen von Uhren, Schmuck u.ä. auch untersagt, da es auf unserem Endprodukt Schäden verursachen könnte. Ebenso sind alle Ecken und Kanten (wo möglich) geschützt.
Bei uns war vor Jahren in einem Bereich sogar die Nutzung von Deos oder Haarsprays während der Arbeitszeit untersagt, da durch ihre Benutzung massive Qualitätsprobleme auftraten.
heig
Zitat von Winfried :
Frage: Das Verbot, während der Arbeit zu essen oder Schmuck zu tragen, betrifft das Ordnungsverhalten. D.h. - Kundenwunsch und QM bzw. Audit hin oder her - es besteht Mitbestimmung des BR nach § 87 I Nr. 1 BetrVG. Habt Ihr denn überhaupt eine BV, in der dieses Verbot geregelt ist?Grüsse Winfried
Ich schließe mich der Meinung der Vorschreiber an:wink: .
Wenn es Arbeitanweisungen bzw. Arbeitsschutzbestimmungen gibt die essen oder Schmuck tragen verbietet, kann es doch nicht Gegenstand einer BV sein? Dann müßte doch so wie du es schreibst auch das Tragen von Schutzkleidung da mit rein fallen.
Die Grenzen sind hier sicherlich fließend, aber in diesem Fall halte ich den §87(1) BtrVG für nicht zutreffend.
heig
Danke für eure Hilfe.
heig
Der " Verwalter der Zeiterfassung" muß doch von der Perso oder vom Vorgesetzten eine Mitteilung bekommen, warum ich nicht im Betrieb war.
Es kann doch im Krankheitsfall bzw. hinterher nicht die Aufgabe eines jeden einzelnen sein sich selbst darum zu kümmern.
Wozu gibt es EDV, Computer, AUB, Dienstreiseaufträge u.s.w..
Meine Meinung.
heig
Der Urlaub ist vorbei und die Probleme gehen weiter.
Ein BRM ist im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen als Urlaubsvertretung für unseren Produktionsplaner eingesetzt und soll diesen im Verhinderungsfall vertreten.
Da bei uns ständig Sonderschichten und Überstunden anfallen und der Planer diese im BR begründet, kann es ja jetzt im Zuge der Vertretung zu einem massiven Interessenskonflikt kommen.
Der AG hat damit garantiert schon eine Stimme für die jeweilige Sonderschicht "im Sack", da ja das BRM diese auf Grund von objektiven Tatsachen planen muß.
Wie verhalten wir uns als BR?
Da es nicht um eine pers. Angelegenheit geht, können wir das betreffende BRM nicht von der Beschlussfassung ausschliessen.Da man das Mandat nicht ruhen lassen darf, bleibt eigentlich nur eine Stimmenthaltung.
heig
Danke für eure Hilfe.
Werde beim AG gleich mal einen Antrag stellen.
Da muß ich mal die Augen in der PA schweifen lassen:lol:
Also müssen wir dann den nehmen, den der AG nicht hat, um unseren Standpunkt durchzusetzen.
heig
Sehe ich genauso.
Wenn der BR sieht, das trotzdem weiter mit den def. Arbeitsmitteln gearbeitet wird, dann muß er die Arbeiten stoppen, denn dann besteht eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben.
heig
[/QUOTE] Ganz abgesehen davon, dass ich das Problem nicht verstehe, weil in Deutschland eben das deutsche Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht gilt und es daher nichts zu "begründen" gibt, erschließt sich mir die Frage nicht. Spricht denn was gegen die Versetzung? Und was soll eine Versetzung, wenn Du dann sowieso zu 100% freigestellt wärst?
Grüsse Winfried
[/QUOTE]
Es sind auch "taktische" Gründe, denn unser Personaler in D muß natürlich jede Stelle (in F )beantragen und sich genehmigen lassen, da macht es sich natürlich besser, wenn ich pro Forma keine eigene Stelle als BRV habe.
Außerdem kann in einem bis zwei Jahren die Belegschaft wieder unter 200 MA liegen.
Das Problem stellt sich für mich persönlich, da ich dann zum Bereich Instandhaltung gehöre und ich in Zeiten der Betriebsruhe ev. arbeiten müsste.
Ich denke ich werde einen Kompromiss anstreben, dass ich zwar zur Instandhaltung gehöre aber 100% freigestellt bin.
Aber das deutsche BetrVG ist trotzdem m.M. nach besser, denn wir haben mehr Mitbestimmungsrechte, während in F der "Betriebsrat" zum Großteil nur einen vom AG zur Verfügung gestellten Sozialfond verwaltet.
Im Streikrecht sieht es natürlich anders aus. Hier haben die franz.Gew. mehr Moöglichkeiten.
heig
Es gibt bei uns natürlich Lohngruppen und auch Stellenbeschreibungen und Zulagen für bestimmte Tätigkeiten.
In diesem Fall betrifft es zwei Werkzeugmacher die für die Verladung von Werkzeugen verantwortlich gemacht werden und einen Staplerfahrer.
Das Gespräch hat (ohne meine Beteiligung) stattgefunden und der AG will den Sachverhalt nochmals prüfen. Die Koll. wollen bei negativem Ergebnis ihren Verlademeister zurückgeben.Ob sie damit aus der Verantwortung sind ?.
heig
Danke für eure Infos.
Zitat von heig :
BA Studenten zählen dann sicher auch unter die Azubis?heig
Ich möchte meine Frage wiederholen.
Zählen BA Studenten auch zu den Azubis?
heig
Klar darfst bzw. mußt du den LA vertreten, denn er gehört für die Zeit des Einsatzes in eurem Betrieb zur Belegschaft.Als BR vertritts du die Interessen aller AN!
Außerdem ist von einer ev. Störung des Betriebsfriedens auszugehen.
Bei euer Konstellation musst du aber aufpassen, dass der LA nicht den schwarzen Peter zugeschoben bekommt und nächste Woche abbestellt wird.
heig
Bürokratismus lass grüßen. Das habe ich noch nie gehört.
Wenn ich die AU Bescheinigung vom Arzt beim AG (Perso)abgebe, dann hat er doch ein amtlichen Beweis, dass ich vom ... bis ... (idR) nicht gearbeitet habe und die Lohnfortzahlung greift.
Warum dann extra noch ein Formular?
Das ist doch doppelt gemoppelt. Wie man bei uns so sagt.
Für mich ein klarer Fall für §87(1)BetrVG.Vielleicht könnt ihr den AG mit Arbeitsentlastung und Papiereinsparung überzeugen.
heig
Ich bin seit März BRV eines 7 köpfigen BR.
Mit dem Beginn meiner Tätigkeit als BRV hat sich eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz notwendig gemacht. Diese Versetzung ist bis jetzt noch nicht offiziell erfolgt. Das heißt ich mache zu ca. 85% BR Arbeit und den Rest arbeite ich an meinem neuen Arbeitsplatz das ist insofern unproblematisch da mir mein eigentlicher Vorgesetzter freie Hand lässt.
Im Zuge einer Umstruktuierung soll ich jetzt offiziell versetzt werden.
Inzwischen hat sich die Anzahl der MA auf 215 erhöht.
Meine Fragen:
Habe ich jetzt Anspruch, nach Wahl durch das Gremnium, auf eine 100%ige Freistellung?
Sollen wir der Versetzung zustimmen und dem AG entgegenkommen, denn die Personalabteilung hat Probleme gegenüber dem franz. Mutterkonzern die Stelle eines freigestellten BR Mitglied zu begründen?
heig
Hallo Leute,
hier im Forum habe ich das erste Mal vom ErfK gelesen.
Wir nutzen bei uns den Fitting.Im Forum liest man manchmal das bestimmte Fragen gegensetzlich kommentiert werden.
Getreu dem Motto "Fünf Juristen, 10 Meinungen."
Daurus folgt die ketzerische Frage:
Welcher ist besser bzw.aktueller? Was ist die vorherrschende Meinung?
Ich gehe mal davon aus, das der ErfK von Juristen des BAG geschrieben wurde.
Müssen wir uns den Erfk zulegen um auf der Höhe der Rechtssprechung zu sein?
heig
Wenn ich den § 60 BtrVG richtig interpretiere müssen min. 5 Azubis unter 25 Jahren dem Betrieb angehören um eine JAV Wahl durchzuführen.
Während alle Beschäftigten unter 25 Jahren das aktive und passive Wahlrecht ausüben können.
BA Studenten zählen dann sicher auch unter die Azubis?
heig
Wir sind nicht tarifgebunden.
Drei Koll.haben auf Kosten des AG eine Qualifizierung zum Verlademeister absolviert.
Da sie auf Grund ihrer Tätigkeit und ihrer Ausbildung eine hohe Verantwortung tragen, möchten sie diese Tätigkeit auch zusätzlich vergütet haben.
Der AG stellt sich auf die Hinterbeine und argumentiert, das er schon genug Kosten durch die Quali hatte.
Wie ist das bei euch geregelt?
Ich erwarte dringend eure Antworten,denn ich habe erst eben davon erfahren, und 14:00 Uhr ist schon der Gesprächstermin.
heig
[QUOTE=Tyler Durden beschließt ihr eure seminare nach dem freizeitwert oder was? tschö tyler
[/QUOTE]
Ein bißchen Spass muß beim Seminar schon dabeisein, oder nicht?
Als erstes schauen wir natürlich auch nach dem Bedarf, dann kommt der pers. Urlaubs und die betriebliche Planung und dann schaut man nach dem "attraktivsten" Seminarort.
So handhaben wir (ich) das.
Aber oberste Priorität hat immer der Schulungsbeadarf bzw. das Thema!
@Scotman
Sicherlich wirst du näheren Seminarort akzeptieren müssen, um Kosten zu sparen. Obwohl meiner Meinung nach die Anreisekosten den Kohl auch nicht Fett machen, denn die Übernachtungskosten sind ja in etwa gleich hoch.
Suche doch einfach noch mal das vertrauensvolle Gespräch mit dem AG.
heig