Zitat von Winfried :
Eine Befristung mit Sachgrund kann gemacht werden. Eine ohne Sachgrund nicht.
Einspruch!
Meiner Kenntnis nach ist keine befristete Einstellung erlaubt. Man hat in jedem Falle Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Eine Befristung mit Sachgrund kann unbegrenzt (?) verlängert werden, z.B. Schwangerenvertretung Kollg. X, Y, Z. Es gilt nicht die 2 Jahres Regel( ohne Sachgrund).
heig