Beiträge von heig

    Zitat von Winfried :


    ’n Morgen.

    Die einstimmige Erweiterung der TO ist - v.a. wenn gerichtliche Überprüfungen von Beschlüssen anstehen - viel zu riskant. Denn dafür muss der BR a) vollständig (fehlt nur ein BRM, ist das letztlich nicht mehr gerichtsfest möglich) und b) komplett einer Meinung sein, d.h. es darf niemand querschießen.

    Grüsse Winfried


    Diese Aussage verstehe ich jetzt nicht.

    Ich meine (hier im Forum) gelesen zu haben, das eine Änderung der TO mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden muß.
    Warum muß der BR vollständig vertreten sein? Bei uns ist das nicht immer möglich. Der BR ist doch beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner BRM bzw.EBRM anwesend sind (7er Gremium - min 4 anwesend).

    Liege ich da jetzt total falsch?


    heig

    Es ist ja schade,wenn es sogar in einem 7er Gremium schon Fraktionen gibt. Das kenne ich von uns so nicht. Es gibt zwar auch Diskussionen, aber um Sachthemen.

    Wenn der BRV von seiner Funktion zurücktritt bleibt er logischerweise (bis zu seinem ausscheiden) BRM.

    Aber da es im vorliegenden Fall zu ernsthaften Diskrepanzen innerhalb des Gremiums kommt, wäre es doch "eine weise Entscheidung", wenn der ausscheidende BRV an der Neuwahl nicht teilnimmt.

    Aber das muß er selbst entscheiden.
    Ausserdem kann man als Außenstehender dazu wenig (nichts) sagen.

    heig

    Zitat von Holti :


    Hallo,
    zwei Kollegen von uns sollen wegen Arbeitszeit-Betrug fristlos gekündigt werden. Eine Anhörung dazu haben wir erhalten. Wir haben uns geeinigt das wir "keine Stellungsnahme" abgeben. Ist über diese Einigung ein Beschluss nötig?

    Danke Euch

    Wenn ihr euch als Gremium " geeinigt" habt, dann ist das doch ein Beschluss.

    Keine Stellungnahme sehe ich auch als Zustimmung zur fristlosen Kündigung.

    heig

    Hallo,

    wir haben der Befragung unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

    - anonym und freiwillig,
    - kurze Versammlung zur Erläuterung mit BR
    - Fragebögen werden durch neutrale Person eingesammelt (Vorschlag BR)
    - keinerlei Weitergabe der Inhalte an Dritte

    heig

    Hallo,

    ganz schön krass. Das sowas vorkommt:twisted: .

    Wie ist denn jetzt die Vorgehensweise?

    Hätte der BR (nach Beschluss)nicht unverzüglich Anzeige erstatten müssen oder darf er das garnicht, da es ja im " Verantwortungsbereich" des AG passierte und er darüber befinden muß, ob er Ermittlungsorgane einschaltet?
    Ich denke der BR hätte unverzüglich Anzeige erstatten müssen und Spuren gesichert werden müssen. Aber zur Spurensicherung ist es ja jetzt wohl zu spät!

    heig

    Zitat von Winfried :

    P.S.: Und nein, der Gesetzgeber hat sich m.W. nicht die Mühe gemacht, den Begriff "Kochgelegenheit" auch noch juristisch zu definieren.

    Du schreibst zwar m.W. aber ich glaube nicht das es dazu noch kein Urteil geben soll, welche eine "Kochgeglegenheit" genau definiert.

    In D ist doch fast alles schon irgendwo gesetzlich geregelt :wink: .

    querulant

    Wird der Verpflegungsmehraufwand neben der "Auslöse" gezahlt?

    heig

    OK, die "Gefahr " eines Fakes besteht immer.

    Aber es gibt auch Firmen in den wurde der BR erst gegründet und die Kollegen/innen haben noch kein Seminar besucht.

    heig

    Schonmal Danke für eure Antworten.

    Die Auswertung und Übergabe der Ergebnisse an den Vorgesetzten durch eine neutrale Person ist unabdingbar. Wäre ich so nicht darauf gekommen.
    Was der Vorgesetzte aus diesem Ergebnis macht bzw. wie er darauf reagiert ist dann seine Sache.

    Wolfgang

    Was heißt " FK ", ich weiß zwar wen du meinst, aber dies Abkürzung kann ich nicht mal deuten.:wink:

    Im § 94(1) BtrVG habe ich eigentlich nichts dazu gefunden, meiner Meinung nach bezieht er sich nur auf Personalfragebögen d.h. persönliche Daten des MA.

    heig

    Bei uns muß jeder Vorgesetzter einmal im Jahr Mitarbeitergespräche führen.

    Da in diesen Gesprächen auch die Arbeit des Vorgesetzten eingeschätzt werden soll und der Vorgesetzte erkannt hat, das er auf diese Frage nur selten eine ehrliche Antwort erfolgt, "... wer will sich schon bei seinem Vorgesetzten unbeliebt machen ...".

    Möchte ein Abt. Ltr. unter seinen MA (10 Personen) eine freiwillige und anonyme Befragung durchführen. Er möchte daraus Verbesserungen für seine Arbeit mit den MA ableiten.
    Eigentlich eine interessante Form um Fehler und Mängel zu erkennen.

    Andererseits agiert er auch sehr diktatorisch ( nur seine Meinung gilt) und vergreift sich auch öfters im Ton. MA trauen sich nicht ihre ehrliche Meinung zu sagen, da sie sonst Nachteile haben.

    Hier mal einige Fragen:

    Wie schätzen sie die Zusammenarbeit mit mir allgemein ein?
    Wie bewerten sie die menschliche Unterstützung durch meine Person bei Schwierigkeiten?
    Wie schätzen sie mein Verhalten als Führungskraft ein?

    Anschließend noch ein offenes Feld um Anregungen und Ergänzungen einzutragen.
    Nun gut, wer dort handschriftlich was einträgt ist selber schuld.:wink:


    Er hat nun den BR gefragt, ob wir Einwände gegen diese Befragung haben. Natürlich müsste eine neutrale Person (BR?) die Fragebögen einsammeln.

    Wie verhalten wir uns?
    Vom Prinzip ist es erstmal ein positives Signal, wenn MA ihre Vorgesetzten anaonym einschätzen können.

    Ist ein Laie überhaupt in der Lage eine solche Befreagung real einzuschätzen?

    Danke schonmal für eure Hilfe.

    heig

    Auch auf die Gefahr hin jetzt gesteinigt zu werden.

    Was spricht dagegen die MA welche nicht 40h/W arbeiten nur prozentual am Erfolg zu beteiligen?
    Wie werden Teilzeitkräfte berücksichtigt?
    Ich meine irgendwo gehört zu haben, das auch MA welche längere Zeit erkrankt waren nur eine anteilige Vergütung erhalten.

    Aber ich habe von dieser Materie keine Ahnung, da sie bei uns keine Anwendung findet.

    heig

    Deswegen scheuen sich die Juristen auch oft eine eindeutige Antwort.

    Meist hört man dann: " Es kommt darauf an ..."

    Wenn alles so eindeutig wäre und die Gerichte auch immer das Recht "richtig" interpretieren würden, dann gäbe es nicht so viele Anwälte und überlastete Gerichte.

    heig

    Zitat von Timo Beil :


    Wenn Du 8 Stunden gearbeitet hast und führst danach noch 4 Stunden BR-Tätigkeit durch (z. B. wegen einer Einigungsstelle) dann liegt damit kei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor.

    Hallo, ich bin über ein anderes Thema auf dieses "Alte" , jedoch immer wieder aktuelle Thema gestolpert.

    Aber diese 4 Stunden BR Tätigkeit müssen als Überstunden vergütet werden.

    heig