Beiträge von heig

    Der MA hat sich zwar besch... verhalten aber der AG kann (aus meiner Sicht) keine gerichtwirksame Kündigung herbeiführen.

    1. Der MA war krank und der Arzt hat im nicht verboten in den Urlaub zu fahren.

    2. Der MA hat keine negative Gesundheitsprognose, so daß eine krankheitsbedingte Kündigung wegfällt.

    Falls ihr Probleme mit der 7 Tages Frist habt, eine Frage an die Experten:

    Gibt es für den BR nicht die Möglichkeit die Anhörung die Anhörung zurückzuweisen? Der BR fühlt sich nicht ausreichend Informiert und muß den MA persönlich befragen.

    Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht.

    heig

    Bevor ihr nicht die Verhandlungen zu Interessensausgleich und Sozialplan für die voraussichtlich betroffenen Koll. abgeschlossen habt, ist es eine Frechheit des AG mit Änderungskündigungen und anderen personellen Maßnahmen zu agieren.

    Der AG hat sie Betriebsänderung angekündigt. Das heißt, er darf das garnicht, denn diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Betriebsänderung und sind noch nicht verhandelt!

    Jetzt liegt es an ihm so schnell wie möglich Verhandlungen aufzunehmen und abzu schließen, damit er die beabsichtigte Betriebsänderung durchführen kann und sein wirtschaftlicher Verlust in Grenzen ( oder der Gewinn maximiert werden kann) gehalten wird.

    heig

    Ich bin zwar kein Anwalt aber wie heisst es so schön: " Es kommt drauf an "

    Wenn das AV endet und wieder neu beginnt halte ich das theoretisch für möglich.

    Praktisch ist es Quatsch, denn der AG kennt ja den MA den er (wieder) einstellt. Also eine Sache des Verhandlungsgeschickes.

    Warum lässt der Koll. seinen AV nicht ruhen oder nimmt z.B. eine unbezahlte freistellung?

    heig

    Hallo RIP,

    das sieht mir doch nach Massenentlassung bzw. nach Betriebsänderung mit Interessensausgleich und Sozialplan aus!

    Mein Tip:

    Auf jeden Fall Beschluß zur Einschaltung eines Sachverständigen (Rechtsanwalt) und unverzüglich einen Termin machen. Ev. vorher über die Gewerkschaft gehen oder wenn ihr einen Anwalt kennt ihn um Rat fragen.

    heig

    Hallo Rolf,

    schade, das du gehen mußt.

    Nochmal vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung zum Thema " Krankschreibung in der Türkei".

    Ich kann mit dir mitfühlen, denn unser Standort wird auch Mitte des Jahres geschlossen und wir befinden uns derzeit in den Verhandlungen zu IA und SP.

    Was dann wird, weiß ich auch noch nicht aber es geht irgendwie weiter!

    heig

    Ich sehe diesen Sachverhalt überhaupt ganz locker.

    BRV informiert den Vorgesetzten, das MA X in der Zeit von .... im BR Büro " benötigt" wird. Gibt es Einwände/ Probleme?

    Nein - ok

    Ja - ev. Terminverschiebung oder offizieller Antrag an den AG

    Interessant ist es wenn der MA in seiner Freizeit an der BR Sitzung teilnehmen soll. Wie sieht es dann mit der Vergütung aus?

    heig

    Unser AG möchte die Produktion vor Ort einstellen. Fast alle MA sollen entlassen werden. Nur noch 6-8 MA sollen noch tätig sein.

    Unser Anwalt sagte uns, das der Kündigungsschutz für den BR bestehen bleibt, da der Betrieb ja nicht aufgelöst wird. Das könnte (theoretisch) bedeuten,das der " BR" hier weiter arbeiten darf.

    heig

    Das könnte ein Fall für den Anwalt sein.

    Ich weiß nicht was für ein Unternehmen ihr seid bzw. wie das in der Vergangenheit gehandhabt wurde.

    Unter Umständen könnte eine Auseinandersetzung in dieser Frage dazu führen, das der AG diese Regelung in der Zukunft ersatzlos streicht.

    heig

    Besprechen kann man viel. Ohne Beschluss des Gremiums läuft sowieso nichts!

    Bei einem Einigungsstellenverfahren hatten wir uns geeinigt (;) ), vorbehaltlich der Zustimmung durch das Gremium!

    Wir gehen auch immer mit min. 2 BRM zu Gesprächen mit dem AG.

    Gerade als BRV, bewegt man sich doch häufiger in der " Chefetage" und bekommt Informationen zwischen Tür und Angel. Hier muß man besonders vorsichtig sein und darf keine grundsätzlichen Aussagen gegenüber dem AG machen.

    Unser Chef versucht auch immer Unfrieden in unser Gremium oder in die Belegschaft zu bringen mit Äußerungen:

    " Herr heig weiß das ja,..." oder

    " Das habe ich Herrn heig ja schon gesagt." oder " Das haben wir ja schon miteinander besprochen".

    Da ich das Gremium immer über alle wichtigen Gespräche informiere haben wir kein Problem.

    heig

    Zitat von drlorenz:

    In unserem Betrieb wurde im Rahmen einer "Restrukturierung" Betriebsräten die Rest-Amtszeit + 1 Jahr (wg. Kündigungsschutz) der Betriebszugehörigkeit hinzugerechnet (bzgl. der Berechnung der Abfindungssumme).

    So als Verhandlungstipp.

    Aus meiner Sicht zu billig!

    Wir hatten eine Kollegin, die wollte man loswerden (Bossing). Sie wurde zur letzten Wahl in den BR gewählt, man wollte sie trotzdem noch loswerden.

    Sie wurde 7 oder 8 Monate freigestellt und die Abfindungssumme hat sich vom ursprunglichen Angebot verdoppelt.

    Leider werden wir mit dem Problem in den nächsten Wochen und Monaten zu kämpfen haben, denn unser Standort soll im nächsten Jahr geschlossen werden und 190 Koll. sollen entlassen werden.

    Da noch 6-8 MA am Standort verbleiben sollen, müßte unser BR mit 7 Koll. weiterbeschäftigt werden.

    Mal sehen was daraus wird.

    heig

    Viel Glück!

    Denke daran dir Mitstreiter im Gremium zu suchen und nicht mit dem Kopf durch die Wand. Lieber mit kleinen Schritten und dadurch die Schwankenden zu überzeugen.

    heig

    Wir haben dazu schon vor Jahren eine BV gemacht.

    Hier mal einige Eckpunkte:

    - angemessene Lautstärke, so dass akustische Signale von Maschinen, Brandmeldern u.ä. gehört werden,

    - keine Belästigung anderer,

    - Thema GEZ: Betreiber ist dafür verantwortlich und seitens des Betriebes haftbar, Radio muß mit Namen versehen sein,

    - Radios müssen geprüft sein, verantw. Besitzer ( wird von unseren Betriebselektrikern erledigt)

    heig

    Ich bin zwar auf diesem Gebiet kein Experte, aber ein Koll. mit einer Behinderung hat die gleichen Rechte und Pflichten ( aus AV, TV, BV ... ) wie jeder andere Koll. auch. Er ist jedoch in seinen körperlichen und/ oder geistigen Fähigkeiten eingeschränkt.

    Sollte eine geistige Einschränkung vorliegen, dann ist die Abmhnung ev. strittig.

    Wie gesagt ich bin kein Experte und mein Urteil ist aus dem Bauch heraus.

    heig

    Ich verstehe den Sinn dieser Bereitschaft ( für eine Stunde ) nicht.

    Es wurden" Teams" von 2 MA gebildet, welche sich irgendwie einigen, wer am Samstag arbeiten muß. Warum muß dann der zweite Bereitschaft haben? Es wird ja wohl äußerst selten vorkommen, das der MA am Samstag unplanmäßig verhindert ist! Die Chancen, das der 2. MA einspringen muß tendiert doch gegen Null!

    Warum wurden überhaupt 2er Teams gebildet? Man kann doch einen Plan über einen längeren Zeitrum erstellen und festlegen wer am Samstag arbeiten muß. Bei Urlaub, Krankheit ... kann man doch vorher festlegen wer einspringt oder sich ev. untereinander einigen.

    heig

    1. Gewählt ist gewählt! Wenn ihr einen Koll. im BR habt der nicht so viel Sympathie genießt, dann müßt ihr und die Kollegen die ihn gewählt haben, damit leben.

    2. Ihr seid ein 3er Gremium. Also wenn die anderen (zwei) einen neuen BRV wollen, kannst du dich doch trotzdem, zur Beruhigung deines Gewissens, als Kandidat aufstellen. Vielleicht gibt es dann ev. ein Patt und du hast eine minimale Chance durch Losentscheid BRV zu bleiben.

    Kannst du die zwei BRM nicht überzeugen, da du doch durch deine BR Tätigkeit mehr Erfahrungen hast?

    heig