Immer wieder fantastisch, wenn einem Menschen es übel nehmen, dass man offen miteinander redet...
Es gibt nicht viele Menschen, die einem die Wahrheit sagen. Der Bedarf ist auch nicht so hoch.
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Immer wieder fantastisch, wenn einem Menschen es übel nehmen, dass man offen miteinander redet...
Es gibt nicht viele Menschen, die einem die Wahrheit sagen. Der Bedarf ist auch nicht so hoch.
Inhaltlich kommt dabei wahrscheinlich nicht viel rum. Aber schaden tut die Teilnahme auch nicht. Die Kollegin die teilnimmt ist noch neu im BR. Insofern ist gegen eine Teilnahme nichts einzuwenden.
Problematisch könnte es werden, wenn bei dem Webinar nichts herumkommt, der AG mit dem Hinweis auf die Teilnahme aber später einen erneuten Schulungsanspruch verneint.
Isch abe gar kein Problem.
Wir haben selbst angeregt, dass bei der Durchsicht der Listen jemand von der Personalverwaltung dabei ist. Dann kann man nämlich Fragen direkt stellen und bekommt sogar zeitnah eine Antwort.
Damit hat sich dann ein etwaiges Handyverbot ganz nebenbei erledigt.
was könnte ihr denn schon passieren? Fristlose Kündigung zieht hier ja wenig.
Sie hat einen Vertrag und ist bei Nichterfüllung theoretisch schadenersatzpflichtig.
Ob das bei ihr praktisch eine Rolle spielen könnte und wie durchsetzungsfähig so ein Schadenersatzanspruch wäre, kann ich nicht annähernd einschätzen.
Wir hatten hier mal einen BRV, der sich (am Ende absichtlich) mit der GL überworfen hat und dann man vorgefühlt hat, was der GL sein Ausscheiden wert wäre.
Am Ende hatte er ein nettes Sümmchen, fing am nächsten Tag bei der Gewerkschaft an und ist jetzt unser Gew.-Sekretär.
Liebe Leute,
ist ja eigentlich alles richtig, was hier steht.
Ich hätte da aber auch noch eine andere Interpretation auf Lager:
Der BRV ist nach Meinung der GF in der Tonlage über dem angemessenen gewesen.
Wenn er jetzt das Beschwerdemanagement nutzt, deutet das womöglich auf eine gute Portion Humor hin.
Er legt dem BRV nahe, dass auch er ein Kollege ist, mit dem man in einem vernünftigen Ton sprechen sollte.
So gesehen, fände ich die Beschwerde eine wirklich gute Grundlage für ein klärendes Gespräch.
Hallo Bratislay,
nach Deiner Beschreibung scheint es sich hier nicht um einen eigenständigen Betrieb zu handeln. Damit würde der AG diese Mahlzeiten anbieten. Da sehe ich eine Schwierigkeit, sobald die Kosten für die billigste Mahlzeit unterhalb des Sachbezugswerts liegen. Für 2023 sind das je Mittag-/Abendessen 3,80 €. Für die Differenz wären dann wegen des geldwerten Vorteils Steuern und Sozialabgaben fällig, was die Sache kompliziert macht. Da Du aber über die hohen Preise klagst, wird diese Grenze wohl nicht gerissen werden.
Eine andere Schwierigkeit könnte sein, dass man mit so einer Sonderkarte andere Gäste vergrault. Aber auch das ließe sich vielleicht lösen.
Das dickste Problem scheint aber die fehlende Motivation des AG zu sein und möglicherweise auch die fehlende Motivation der Kollegen, daran etwas zu ändern. Wäre es eine Idee, dass die Kollegen als "Protestveranstaltung" Essen mitbringen und Ihr ein Buffet von Kollegen für Kollegen macht? Oder Ihr baut so eine Aktion in die Betriebsversammlung ein und habt da gleich das Thema vor Augen?
Fried: Gut, dass Du das extra betonst. Bisher kenne ich das allerdings nur so, dass ein Rechtsanwalt darauf achtet, dass er auch sein Geld kriegt.
Mir fallen da jetzt gerade ein paar Reaktionen ein, aber letztlich ist das ja erstmal Kindergarten pur - wobei ich da den meisten Kindern vermutlich unrecht tue.
Das ist mir etwas zu pauschal, mein lieber Ralf.
Da kommt es schon drauf an, was da so im Vorfeld gelaufen ist. ...
Abgesehen davon, dass ich noch nie Ralf geheißen habe :-), hört sich das schon nach Kindergarten an. Also in dem Sinne, dass da zwei Seiten nicht angemessen miteinander umgehen. Eine einseitige Zuschreibung wollte ich damit nicht machen, das wäre ohne weitere Infos auch sicher ins Blaue geschossen. Aber das hier erklärt's ja.
Der Grund warum wir das überhaupt so gemacht haben, war schlicht der, weil wir bisher NICHTS! gestellt bekommen haben ohne vorher Fristen und am Ende die Androhung der Einigungsstelle anzusetzen.
Deshalb war die Taktik das einfach mal andersrum zu machen. Naja wir sind ja noch Jung, und lernen noch.
Falls Ihr das noch nicht versucht habt: Ihr könntet einen Beschluss für eine anwaltliche Beratung fassen. Beratungsgegenstand: Rechtssicherer Umgang mit Verzögerungen auf der Arbeitgeberseite. Einen Anlass habt Ihr ja anscheinend. Und wenn das nicht zu viel Kindergarten ist, könnte man die Kosten beim nächsten Monatsgespräch in Briefkästen umrechnen.
Ich hab's noch nicht verstanden: BEM ist geregelt in § 167 SGB IX. Da ist doch gar keine Änderung vorgesehen?
Hallo Bratislav,
im § 40 Abs 2 wirst Du fündig:
(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
Das Stichwort heißt hier erforderlich.
Mir fallen da jetzt gerade ein paar Reaktionen ein, aber letztlich ist das ja erstmal Kindergarten pur - wobei ich da den meisten Kindern vermutlich unrecht tue.
Hm. Da war nur so'n Zettel. Das ist mir viel zu wenig klar, was das konkret bedeutet. Der Zettel scheint ja eine Listenaufstellung gewesen zu sein. Ich vermute, Ihr hattet noch keinen BR? Wenn doch, was sagt denn der dazu??
Fragen:
1. Ist die Wahl schon gelaufen? Dann:
- Gab es einen rechtmäßig zustande gekommenen Wahlvorstand?
- Hat der die Wahl ordnungsgemäß angekündigt und die bestehenden Fristen eingehalten?
- Wurde die Wahl nur am schwarzen Brett der Zentrale angekündigt oder auch in allen Filialen?
Diese Fragen würde ich klären und schnelle Hilfe der zuständigen Gewerkschaft suchen. Aber Vorsicht: Die Fristen, gegen eine scheinbar gültige BR-Wahl anzugehen, ist sehr kurz.
2. Die Wahl ist noch eine Weile hin:
Dann informiert Euch gegenseitig, stellt selbst Wahllisten auf und informiert Eure Kollegen.
Hallo Tobias,
offensichtlich scheint eine eigene BV BEM ja denkbar zu sein. Dann müsste der KBR eigentlich von euch mandatiert worden sein, um für Euch eine BV abzuschließen. Wenn nicht, stellt sich die Frage der Gültigkeit dieser BV. (s. §58 BetrVG)
Wenn das alles rechtlich sauber gelaufen ist, könntet Ihr dennoch die BV für Euren Bereich kündigen und neu verhandeln.
Oder Ihr lasst die KBV unangetastet und verhandelt eine BV BEM mit ergänzenden Regelungen nur für Euer Krankenhaus.
Abusus non tollit usum – Mißbrauch hebt den richtigen Gebrauch nicht auf – ist eine Umschreibung des Übermaßverbots: Ein Recht darf nicht allein deshalb unterbunden werden, weil es mitunter missbraucht wird. Das Sprichwort richtet sich gegen die Neigung, etwas verbieten zu wollen, nur weil die grundsätzliche Gefahr eines Missbrauchs besteht.
Musste halt meine Neugier befriedigen...
Eigentlich ist Windows 365 in der EU eher nicht zulässig. Eigentlich...
Wo der Kollege angestellt ist, spielt eher keine Rolle.
Wird er in Eurem Betrieb eingegliedert, seid Ihr in der Mitbestimmung, genau wie bei Leiharbeitnehmern auch.
Noch als kleiner Nachtrag: habe erfahren, das einige Mitarbeiter ihren BF verschieben durften, da es ihnen zu einem anderen Zeitpunkt besser passte.
Da sind wir wieder beim Eis, ne ich möchte das Eis nicht heute sondern erst in 2 Wochen.
Aber das hat jetzt nichts mit einer AU zu tun, oder?
Einige Mitarbeiter durften ihre BF verschieben. Das wäre nur dann ein Problem, wenn andere Mitarbeiter die BF nicht verschieben durften und es dafür keine nachvollziehbaren Gründe gab. Ist das bei Euch so?
So sollen 2 Personen angerufen werden, zum einen die Geschäftsleitung des Fachbereichs und als 2. der Genehmiger, der im Zeitsystem Urlaub usw. genehmigt.
Ich kann ja verstehen, dass einerseits die Personalstelle wissen muss, wer krank ist, und die Teamleitung oder wer auch immer natürlich auch noch.
Aber anrufen? Das würde ich einsehen, wenn an der konkreten Arbeitsstelle kurzfristig umgeplant werden muss. Beim "Genehmiger" würde ich schon aus Beweisgründen eine Mail schicken wollen.
Da das (unberechtigter oder nicht Urlaubsabzug) aber grundsätzlich ein individualrechtliches Thema ist, solltet ihr den Kollegen dazu bringen, sich gem. § 84 BetrVG beim BR zu beschweren, damit ihr notfalls den AG vor die E-Stelle zwingen könnt (gem. § 85 BetrVG) und somit ein wenig (flankierenden) Druck aufzubauen.
Moritz, braucht es wirklich diesen Umweg? Die PA scheint ja grundsätzlich der Auffassung zu sein, dass Betriebsurlaub bei Krankheit verfällt. Der BR ist bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen in der Mitbestimmung. Damit könnte er nach meiner Denke sogar das Fass aufmachen, wenn niemand einen Mucks von sich gibt. Und im Rahmen dieser Mitbestimmung kann man dem AG erklären, dass die rechtliche Einschätzung seiner PA fehlgeht (wenn der AG das nicht von selbst sieht).