na klar,
wir sind im 24 Stundendienst tätig(Feuerwehr) ist auch Tariflich geregelt
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na klar,
wir sind im 24 Stundendienst tätig(Feuerwehr) ist auch Tariflich geregelt
Zitat von 250779:Hallo,
darf ich fragen, nach welcher Ausnahmeregelung in den letzten 2 Jahren gearbeitet "werden mußte"?!
Ich werd das Gefühl nicht los, dass der BR seinen Aufgaben nach §80 BetrVG (Einhaltung der gültigen Gesetze) in den letzten 2 Jahren nicht nachgekommen ist :roll:
na klar,wir sind im 24 Stundendienst tätig(Feuerwehr) ist auch Tariflich geregelt.
dies bedeutet, dass am 25.12.2012 kein Mitarbeiter seinem Dienst nachkommen
muss, wenn hierzu nicht seitens der Behörden oder anderer Instanzen eine
Notwendigkeit besteht.
Alle Abteilungen wurden bereits entsprechend über
die Vorgehensweise an diesem Tag informiert.
Mail wurde erst am 18.12.12 dem BR zugestellt., von der Geschäftsführung.
Jetzt sollen Mitarbeiter am 25.12.12 Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern.
Bei Überstd. abfeiern gibt es keine Prozente.(versteuert)
In den 2 Jahren zuvor mußten wir Arbeiten.
Was kann man machen??