Auch wenn in dem Urteil von einer "Einstellung" die Rede ist, sieht das BAG das offenbar analog der Verlängerung eines befristeten Vertrages.
Da bei verlängerten befristeten Verträgen die Betriebszugehörigkeit auch nicht unterbrochen wird, sehe ich hier auch kein Problem.
Durch rechtzeitige Verlängerung wurde der Vertrag ohne Unterbrechung weitergeführt und das Mandat bleibt erhalten.