Ich mag Menschen mit Humor.... Danke für die Unterstützung
Beiträge von Selima
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Bei uns im Gremium ist folgende Frage aufgetaucht:
Wir sind ein 5er Gremium und hatten Persönlichkeitswahl mit 12 Kandidaten. Ein Ersatzmitglied, das nachgerückt wäre hat sein Mandat wieder zurückgegeben (Freitag gefragt und zugesagt, Montag zurück gezogen).
Die Gründe waren "persönlicher" Natur.Von unserem Auftraggeber (nicht Arbeitgeber) wurde zu Bedenken gegeben, dass es sich in seinem Bereich um ein kleines Team handle und die Leistungsfähigkeit nicht sichergestellt werden kann, wenn einer aus dem Team aufgrund Betriebsratstätigkeit ständig fehlt.
Die Frage meiner BR-Kollegen war, ob er dennoch als Ersatzmitglied eingeladen werden kann oder ob das nun unmöglich ist.
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Danke für die ausführliche Information. Damit können wir arbeiten.
Muss das Einberufen einer Betriebversammlung per Beschluss des Gremiums erfolgen?
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Zitat von fieldcraft:
Das ist ja tiefstes Mitbestimmungsgebiet nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG! Das der AG euch als BR nicht zuvor informiert und nicht mit euch beraten hat, ist ein Verstoß gegen § 90 BetrVG.
Hier bezieht sich der AG darauf, dass diese Entscheidungen vor dem 19.11.2012 getroffen wurden, also vor der Konstituierung des Betriebsrates.
Zitat von fieldcraft:Ich sehe darin eine Rufbereitschaft, also eine Unterform des Bereitschaftsdienstes: Der AN darf sich zwar an einem selbst bestimmten Ort aufhalten, ist in seiner Bewegungsfreiheit aber doch soweit eingeschränkt, dass er bis zum Arbeitsbeginn der eigentlich vorgesehenen Person nicht weis, ob er nicht doch kurzfristig vertretungsweise die Arbeit aufnehmen muss. Er muss sich also in einem gewissen Radius um seinen Arbeitsort aufhalten und für eine eventuelle Abeitsaufnahme erreichbar sein.
Da die 1. Person ja noch am Samstagmorgen ihre Erkrankung und somit Arbeitsunfähigkeit bemerken kann, ist die andere Person sehr stark in ihrer Möglichkeit eingeschränkt ihre Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher oder familiärer Angelegenheiten zu planen.
Diese Einschränkung der "Bewegungs-" bzw. Dispositionsfreiheit sollte schon in irgendeiner Form entschädigt werden, z.B. mit einer Rufbereitschaftspauschale. Ich persönlich würde einen Betrag von z.B. 30 EUR für angemessen halten.
Das sehen wir ähnlich. Nur gibt es hier um eine Rufbereitschaftspauschale durchzusetzen eine gesetzliche Grundlage, die wir anwenden können?
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In unserem Unternehmen gibt es eine Telefonzentrale, die neuerdings auch Samstags für 6 Stunden besetzt sein muss. Unser AG muss sicherstellen, dass die Zentrale dann auch besetzt ist. Nun gibt es Überlegungen (die ohne Abstimmung mit dem BR bereits umgesetzt wurden) 2er-Teams zu bilden. Das bedeutet 1. arbeitet und der zweite springt ein, wenn der 1. verhindert ist.
Der AG vertritt die Auffassung, dass es sich hier um keinen Bereitschaftsdienst handelt für die 2. Person. Diese könne den Samstag ja ausschlafen, wisse auch Wochen vorher bereits wann sie als Ersatzperson eingeteilt ist und müsste sich ja erst bereit machen, falls die 1. ausfällt oder verhindert ist. Arbeitszeitbeginn ist 7:00 Uhr, wenn bis um 8:00 Uhr kein Abruf käme könnte derjenige seinen Samstag und den Rest des Wochenendes ja gestalten.
Als neues Gremium ohne Erfahrung stehen wir da ein wenig ratlos davor und wisse nicht, wie wir damit umgehen sollen oder was hier Rechtens ist.
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Guten Abend.
Wir sind ein neues, seit Mitte September bestehendes 5-köpfiges BR-Gremium. Keiner von uns hat Erfahrung in BR-Tätigkeit, jedoch haben alle jetzt zumindest das Erste Basisseminar im Betriebsverfassungsrecht absolviert.
Wir beschäfigen uns mit den Arbeitsgesetzen und haben den "Fitting" zur Seite. Wir haben viel zu tun, da von AG Seite seit Anfang des Jahres nur Druck nach unten weiter gegeben wird und Versprechungen nicht eingehalten wurden. Die Stimmung vor BR-Wahl war mit einem Dynamitlaster vergleichbar, der kurz vor der Explosion steht. Dies hat sich ein wenig gedämpft. Die Themen, die uns während der Sitzungen sind vielfältig und immer neues taucht auf.
Im Betriebsverfassungsgesetz steht (Paragraf weiss ich grad nicht), dass der BR einmal im Quartal eine Betriebsversammlung abzuhalten hat. Wir haben in unserer letzten Sitzung bereits darüber gesprochen und möchten auch unsere Kollegen informieren und Einblick in unsere Arbeit geben.
Nun haben wir uns geeinigt, dass wir im Dezember diese Betriebsversammlung abhalten wollen. (noch kein Beschluss) Nun stellen sich uns natürlich viele Fragen:
Was ist bei der Vorbereitung zu einer Betriebsversammlung zu beachten/berücksichtigen?
Wie wird eine Betriebsversammlung abgehalten?
Ist der AG verpflichtet an einer Betriebsversammlung teilzunehmen und zu welchen Themen muss er Stellung beziehen?
Unsere Bestrebung ist nicht nur den Kollgen Einblick in unsere Arbeit zu geben, sondern auch den AG zu veranlassen wichtige (wirtschaftliche und personelle) Informationen an die Belegschaft weiter zu geben.
Ich hoffe, ihr könnt mir beim Sortieren unserer Überlegungen helfen, sodass unsere Betriebsversammlung erfolgreich verläuft.
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Danke Kokomiko,
wir haben uns im BR entschieden, erst einmal keinen Nachrücker auf Schulung zu schicken. Dein Link war dabei sehr hilfreich.
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Danke Petrus :lol:
Dein Post hat mich etwas beruhigt. Ich hab das Gespräch gesucht. Leider war ich nur teilweise erfolgreich. Der Nachrücker muss zu einem späteren Zeitpunkt zum Seminar fahren.
Das Argument, das hierbei "gezogen" hat, war, dass das Seminar sonst mangels Teilnehmerzahl abgesagt wird. Leider hat das jedoch nichts geholfen um unseren 5. Mann einzuschließen.
Nun bin ich am überlegen, ob ich nicht noch "Nachrücker" (zumindest 1) auch noch auf Schulung schicken soll / kann. Weiß ja nicht ob dieser Nachrücker dabei bleibt.
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Danke für die Rückmeldungen
Nachdem wir alle neu sind und keinerlei BR-Erfahrung haben, empfanden wir es als günstig, alle zusammen gemeinschaftlich den gleichen Wissensstand zu haben.
Ich habe meinem AG per Mail aus der Nachtschicht mitgeteilt, dass ich bei zukünftigen Seminaren gerne die 3/2 Splittung berücksichtigen werde, dass es jedoch für eine reibungslose und qualifizierte Arbeit als BR unumgänglich ist, dass der BR in seiner Gesamtheit die rechtlichen Grundlagen erfährt.
Wir hatten mittlerweile 2 Veränderungen im BR, da der erste Nachrücker sein Mandat zurückgezogen hat. (War Einwirken des Auftraggebers unseres AG). Zur ersten Konstellation 3/1/1 gab es keine Meldung von Seiten des AG. Bei Bekanntgabe der Veränderung mit 2/1/1/1 erhielt ich die Zustimmung. Nun hab ich wieder 3/1/1. Mit dem nachgerückten Kollegen habe ich vorab gesprochen, dass er möglicherweise alleine auf Schulung fahren muss. Das wäre für ihn kein Problem. Nur möchte ich nicht gleich zu Beginn, Schwäche zeigen und meinem AG deutlich machen, dass man mit mir zwar vernünftig reden, jedoch nicht Schlitten fahren kann.
In welcher Form kann ich haftbar gemacht werden, wenn ich doch mit allen BR-Kollegen zum Seminar fahre?
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Guten Morgen,
ich bin seit knapp 3 Wochen Betriebsratsvorsitzende eines 5er-Gremiums. Mit unserer ersten Sitzung (am19. Sept.) haben wir beschlossen (und dem AG mitgeteilt), dass das gesamte Gremium gemeinsam zum 1. Basisseminar fährt.
Wir sind alle unferfahren und daher ist es meines Erachtens nach dringend erforderlich, dass alle schnellstmöglich das erforderliche Wissen für unsere Aufgabe erhalten. Unser AG hat erst Anfang Oktober mitgeteilt, dass wir nicht alle 5 fahren können. Da wir allerdings zu diesem Zeitpunkt aus 4 Teilbereichen kamen hat er zugestimmt. Nun hat ein BR-Mitglied aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt erklärt. Nun ist ein Teilbereich mit 3 BR-Mitgliedern vertreten.
Ich habe die Änderung der Zusammensetzung des Betriebsrates dem AG mitgeteilt und nun sollen wir wieder aufteilen. Das Seminar findet in 10 Tagen statt. Projektintern wurde von meiner Seite (bei der Schichtplanung und den Supervisoren) nachgefragt, ob das nun neue Mitglied prozesstechnisch entbehrt werden kann. Es gab hier keine Einwände, der Schichtplan wurde umgestellt.
Das Seminar wurde von mir nach der ersten Zustimmung fix gebucht.
Ich hatte diese Woche Nachtschicht (heute ist meine letzte Nacht), was meine Handlungsfähigkeit ein wenig einschränkt.
Der AG bestreitet nicht den Schulungsanspruch, er erwartet lediglich, dass wir getrennt zu unterschiedlichen Terminen fahren, damit die betrieblichen und projektbezogenen Anforderungen Berücksichtigung finden.
Meines Erachtens nach haben wir die betrieblichen Belange ausreichend berücksichtigt.
Welche Möglichkeiten haben wir? Was sollte ich als BR-Vorsitzende berücksichtigen?
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Guten Tag Leute,
unser Betriebsrat wurde am 11.09. gewählt. Ich war im Wahlvorstand und bin auch als ordentliches Mitglied im BR gewählt. Nun muss die konstituierende Sitzung vorbereitet werden. Morgen abend läuft die 3-Tages-Einspruchfrist aus. Bisher hab ich keine Meldungen erhalten, dass von den 5 gewählten jemand die Wahl nicht annimmt. (Ist auch ein wenig schwierig, da ich Urlaub habe.)
Die konstituierende Sitzung ist geplant am 18. September. Zu diesem Termin sind die ordentlich gewählten BR-Mitglieder zu laden. Bei uns am Standort ist es eine Erstwahl und ich möchte Fehler vermeiden.
Wie läuft so eine konstituierende Sitzung ab? Was hat auf der Tagesordnung zu stehen? Wie läuft das mit der Übergabe der Wahlunterlagen durch den Wahlvorstand an den Betriebsrat? Wer erstellt das Protokoll dieser konstituierenden Sitzung? Was muss veröffentlicht werden aus dieser Sitzung.
Ich weiß, das sind viele Frage, möglicherweise gibt es hier im Forum bereits die passenden Antworten dazu. Ich bitte um Unterstützung und Tipps.
Danke. -
Ich danke euch für die Unterstützung. Ich hab das so weitergegeben.
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Ist eine Vorschlagsliste gültig, wenn ein Kandidat durchgestrichen wurde, weil er seine Kandidatur zurückgezogen und nicht unterschrieben hat?
Wir arbeiten hier im Mehrschichtsystem und das Erstellen einer neuen Vorschlagsliste mit den Unterschriften der Kandidaten gestaltet sich als äußerst schwierig. Abgabetermin ist Freitag, 18:00 Uhr. Dem Listenersteller ist es nicht mehr möglich alle Kandidaten zu kontaktieren, da einige davon auch Schichtfrei haben.
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Zitat von Winfried:
Hallo,
der WV muss ganz schlicht beschlußfähig sein.
Ihr werdet doch bestimmt NachrückerInnen für den WVM bestellt haben? Diese nehmen die Funktion wahr und gut ist es, die Ersatz-WVM treten analog zu den NachrückerInnen im BR voll in alle betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten des WV ein.
Grüsse Winfried
Wir haben noch 2 von drei Ersatzmitglieder. Wobei beide Ersatzmitglieder Ende September den AG wechseln und haben Überstunden und Urlaub abzubauen.
Ich selbst habe zum Wahltermin auch Urlaub, bin jedoch gaaaanz sicher anwesend. DAS lass ich mir nicht nehmen.;)
Zu unserer Unterstützung wird zur Auszählung auch der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates anwesend sein.
Mir graut nur ein wenig davor meinen Wahlvorstandsmitgliedern mitzuteilen, dass eine Verschiebung des Wahltermins nicht möglich ist. Meine ruhige überlegte Taktik stößt bei meinen männlichen Mitstreitern auf erheblichen Widerstand. *seufz*
Könnte mir jemand vielleicht noch mal die gesetzliche Grundlage hierfür mitteilen, damit ich meinen beiden Herren, den Gesetzestext inklusive Fitting vor die Nase halten kann?
Danke nochmal für eure Unterstützung. -
Sorry, ich komm mit den Begrifflichkeiten immer noch ein wenig durcheinander... Wir wählen im normalen Wahlverfahren. Das vereinfachte Verfahren hat der AG abgelehnt.
Danke für die Info.
Wie ist das dann, wenn die Wahl stattfindet und von den ordetnlichen Wahlvorstandsmitgliedern krankheitsbedingt jemand fehlt? Kann die Auszählung der Stimmen dennoch stattfinden? -
In unserem Betrieb wird zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt. Ich bin mit 2 weiteren Kollgen in den Wahlvorstand berufen.
Unser Wahlvorstand (wir sind alle unerfahren) hat die Vorbereitungen zur ersten Wahl an unserem Standort mit vielen Hindernissen vorangetrieben.
Die Mitarbeiteranzahl an unserem Standort liegt zwischen 51 und 100, sodass wir im zukünftigen BR 5 Mitglieder haben werden. Das Wahlausschreiben hängt, der Termin ist veröffentlicht. Nach unserer letzten Sitzung fiel uns jedoch auf, dass wir an einem Tag die Wahlversammlung abhalten, an dem ein hohes Arbeitsaufkommen vorliegt. Somit würden wir unserer Projektleitung erhebliche Planungsschwierigkeiten verursachen, da jeder MA ja während seiner Arbeitszeit zum Wählen gehen darf.
Nun hatten wir überlegt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Wahlversammlung zu verschieben.
Meine Recherchen bisher haben ergeben, dass das Verschieben eines bereits veröffentlichten Wahltermins nicht mehr möglich ist.
Meine Frage ist nun:
Gibt es Gründe aus denen eine Wahlversammlung verschoben werden kann/muss? Wenn ja, welche sind das und wie ist die korrekte Vorgehensweise?
Jetzt schon danke für die Unterstützung.