Unter uns Freigestellte haben wir gerade ein Diskussionsthema, zu dem wir bisher keine Antwort finden konnten. Es ist zwar eine simple Frage, die aber doch nicht so leicht zu beantworten ist: Wer ist der disziplinarische Vorgesetzte eines freigestellten Betriebsrates? Wir streiten uns um zwei mögliche Antworten: 1. Der disziplinarische Vorgesetzte eines freigestellten Betriebsrates ist der Personalchef. Im Prinzip müsste mit diesem auch der Urlaub abgesprochen werden. 2. Ein freigestelltes BR-Mitglied hat keinen disziplinarischen Vorgesetzten. Zu Antwort 1 könnte man argumentieren, dass der Personalchef zwar nicht weisungsberechtigt ist und deshalb nur der disziplinarische Vorgesetzte sein kann, der, genau genommen, über Urlaub und natürlich Lohn/Gehalt ein Wörtchen mit zu reden hat. Zu Antwort 2 könnte man argumentieren, dass der Personalchef nicht der disziplinarische Vorgesetzte sein kann, weil er sonst die BR-Arbeit durch Festlegung der Urlaubszeit manipulieren könnte. Was ist nun richtig? Für eine schnelle Antwort wäre ich euch dankbar. Schönen Gruß Martin