denke das ist nicht nebensächlich, weil es ggf. einem MA des TE den Arbeitsplatz retten könnte
Wieso denn das? Es wäre nur ein anderer Mitarbeiter der dann entlassen wird!
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
denke das ist nicht nebensächlich, weil es ggf. einem MA des TE den Arbeitsplatz retten könnte
Wieso denn das? Es wäre nur ein anderer Mitarbeiter der dann entlassen wird!
Na die Telefonnummer des Anwaltes sollte ja leicht über den Anbieter zu erfahren sein.
Deswegen mach ich keine Online Schulungen...sowas wird Abends beim Bier noch mal gründlich diskutiert
Kann das sein, dass irgendein Anwalt dies in einer online Schulung für SBV behauptet hat?
Unser SBV kam auch mit dieser Behauptung und ich habe ihn gebeten, dass er nochmal nachfragt wie der Anwalt darauf kommt!
Richtig so auch eine Stellenausschreibung verpflichtet den AG zu nichts.
Habt ihr ihn gefragt warum es ihm so wichtig ist, dass der Kollege die Stelle nicht bekommt?
was passiert wenn nach unsrer Ablehnung der Arbeitgeber die Stelle gar nicht vergibt.
das wäre dann eine unternehmerische Entscheidung.
Der Betriebsrat lehnt dann eben für den unterbesetzen Bereich in Zukunft eventuelle Überstunden ab da mit die anderen Kollegen diese Unterbesetzung nicht abfangen müssen.
Wer noch... kann keiner sein oder ganz viele!
Wir machen immer Bem Beauftragter, Betriebsratsmitglied wenn er nicht abgelehnt wird... Begleitperson wenn gewünscht. Dann wird zusammen festgelegt ob es noch Sinn macht jemand anderes hinzuziehen.
Hmmm das erste Mal ist Sache des BR ihr könnt jederzeit einen neuen BRV wählen. Deine Einstellung zur SBV solltest du mal dringend überdenken! Die SBV sitzt nicht als Deko im BR!
Ich würde es auch nicht als Abstimmung bezeichnen sondern, dass sich der BR ein Stimmungsbild zu einem bestimmten Thema holt. Abgestimmt wird dann nur im BR aber dann aber mit dem Wissen was die Belegschaft eigentlich möchte! Haben wir auch schon beim Thema Betriebsurlaub gemacht!
Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende!
genau wie VZ-MA und erhalten Entgelt/Lohnfortzahlung.
Ja erarbeiten aber die Prämie nur anteilmäßig...also völlig fair wenn Prämien auch nur anteilmäßig ausgezahlt werden.
Ich finde es auch absurd TZ-MA Prämien nur zum TZ-Anteil auszuzahlen
Wieso findest Du das absurd?
Randolf hat recht (uiuiuiuiuiui)
Das Bundesarbeitsgericht hat auch hier klare Aussagen getroffen. Nach Auffassung des Gerichts bleibt ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis ordentlich oder außerordentlich fristlos gekündigt worden ist und der Kündigungsschutzklage erhoben hat, trotz an sich entfallender aktiver Wahlberechtigung wählbar. Die Wählbarkeit soll sogar dann bestehen bleiben, wenn die Betriebsratswahl nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt und der Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigt wird (BAG, Beschluss vom 10.11.2004, Az. 7 ABR 12/04). Quelle Gloistein und Partner
Scheiß Gesetz, daran ist die Regierung Schuld - Basta
Da klau ich doch mal ein Wort.....Jawohl
wird die BR-Arbeit üblicherweise in den "restlichen" 8 Wochenstunden erledigt werden müssen.
das ist eben der Denkfehler!
Die BR Arbeit wird während den 40 Stunden erledigt und dafür bleibt die eigentliche Tätigkeit liegen!
Wenn der BR formal nach § 102 (3) BetrVG mit einer der Begründungen 1.-5. widersprochen hat, muss der AG dem/der AN nach § 102 (4) BetrVG diese Stellungnahme zuleiten
Fried hat mal wieder Recht ....
einmal sind EBRM dabei und einmal nicht (z.B.) oder andere EBRM --> je nach Zusammensetzung kann auch das Abstimmungsergebnis ein anderes sein
Da kann man sehen was die Seminarleiter manchmal für einen Quatsch reden
Das spielt keine Rolle es steht dem AG ja nicht zu, zu beurteilen ob der Widerspruch Nonsens ist Es ist ein Widerspruch und dieser ist auszuhändigen! Sonst müsste es ja heißen: Bei begründeten Widersprüchen muss der AG diesen aushändigen.
Und der einzige der vernünftigen Kaffee kocht ist eh unkündbar
Eigentlich müsste er doch das selbe bekommen wie seine Vergleichsperson?
Dafür sind ja Vergleichspersonen da!
ich würde den AG mal fragen ob er vergessen hat, dass die Kollegin freigestellt ist!
Hoffe immer noch; dass ich ein Stück Menschlichkeit in der Perso finde Zitat UH
Na da haben schon andere oft vergebens gesucht!
Ich kann mir kaum vorstellen, dass in einer BV ernsthaft so eine Scheisse steht...
Die Formulierung würde mich auch interessieren.
Allein dies:
nein, das steht nicht in der BV, die BV ist schon etwas in die Jahre gekommen und ist leider nicht eindeutig. Kann man sehr viel interpretieren ...... von beiden Seiten
würde mir schon ausreichen diese zu kündigen!