Ist doch gut wenn es beim Randolf eine solche Lösung gibt.
Beiträge von schwede12
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Bei der Entstehung, Veränderung oder Beendigung einer betrieblichen Übung ist ein BR nicht in der Mitbestimmung.
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Was steht denn genau in dem Schreiben? Eventuell kann er dadurch, dass er es schriftlich macht ja nicht mehr einkassieren!
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Wir wollen ja nicht direkt mit Hausrecht o.ä. um die Ecke kommen... Zitat Sundown
Könnt Ihr ja auch nicht da der AG Anwesenheitsrecht hat.
Aber man kann natürlich auch Absprachen treffen bei welchen Teil er dabei ist und wo nicht....wenn er mit macht.
Dass dieser Stimmung gegen uns macht ....dies geht aber nur in einem sehr engen Rahmen ansonsten würde ich dem ....politisch versierten, charismatischen AG.... klar machen, dass er die nächste Ansprache gegenüber einem Arbeitsrichter machen darf
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Interessant wird es wenn der AG einfach die Lohnzahlungen einstellten würde.
Ich glaube, dass er sich da ein blaues Auge holen würde aber klagen muss dann natürlich Reingrätschen.
Reingrätschen vielleicht hältst du uns auf dem Laufenden wie es weiter gegangen ist.
Hast du mal das Gespräch mit deinem AG gesucht?
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Auf dieser Basis bin ich anderer Meinung als Fried....Zitat Tobia
Oh Du bist aber mutig
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wenn ich dann noch auf mindestens 50 AN kommen muss ist der Laden zu. Zitat Jörg
dann muss nicht neu gewählt werden
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Euer Gefühl ist aber rechtlich irrelevant. Zitat fried
Stimmt aber manchmal ist es besser die Hintergründe zu erfahren!
Wenn er das aber macht, muss er sich an Recht und Gesetz halten....Zitat Fried
Da gebe ich Dir Recht aber vielleicht kann man die Sache ja auch ohne großes Aufheben aufklären. Wenn ich jeden Tag Termine mit Ausschüssen, Sitzungen usw. habe ist es mir ja ein leichtes dies mal dem AG aufzuzeigen, dass es keine Möglichkeit gibt der eigentlichen Tätigkeit nachzugehen.
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Ich werde das Gefühl nicht los, dass es noch eine B-Seite der Geschichte gibt. Zitat Tobias Clausing
Jawooll so gehts mir auch
als auch v.a. in den Ausschüssen und Kommissionen, in denen ich tätig bin. Zitat Reingrätschen
Hmmm wirklich soviele Termine anstanden ist dies ja auch kein Problem mal Stichwortartig dem AG diese mitzuteilen und ihm anzubieten in Zukunft etwas detaillierter die BR Tätigkeit zu dokumentieren.
Freigestellte verstehen inhaltlich berufsspezische Themen nicht so gut und fehlende Qualifikation (z.B. Sprachkenntnisse) Zitat Reingrätschen
Warum wurden diese Mitarbeiter denn freigestellt und nicht DU? Oder habt Ihr es versucht und der AG hat dies abgelehnt?
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In meinen Augen darf der AG natürlich schon hier die Erforderlichkeit anzweifeln. Selbst wenn er dies bisher noch nicht getan hat entsteht da keine betriebliche Übung, nicht mehr arbeiten zu müssen. Auch er hat ja ein Recht sich fortzubilden.
Ob er dies 3 Monate rückwirkend machen darf wage ich zu bezweifeln (aber rein aus dem Bauch raus). Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet auch nicht, dass ein einzelnes BRM machen kann was es will sondern die Zusammenarbeit mit dem BR als Gremium.
Hier noch was zu dem Thema gefunden
Nun ist bei diesem Verfahren nicht ganz auszuschließen, dass ein Betriebsratsmitglied die Möglichkeiten der "Selbstfreistellung" auch mal überzieht. Hat der Arbeitgeber (bzw. ein Vorgesetzter) diesen Eindruck (und glaubt, dies auch beweisen zu können), dann...
...kann der Arbeitgeber in einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht nachträglich klären lassen, ob das Betriebsratsmitglied seinen ihm zustehenden Ermessensspielraum in einem konkreten Fall überschritten hat.
Quelle: BZO
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Na vielleicht will das Gremium ,,reingrätschen" ja gar nicht freistellen!
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Wie sich ein BRM nach 37BetrvG freistellt geht das Gremium nichts an!
Jede Einmischung ist eine Störung der Betriebsrats Tätigkeit.
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Ist das so mit dem Gremium abgesprochen oder machst Du das aufgrund deiner eigenen Einschätzung....Zitat Randolf
das geht das Gremium ja nichts an!
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In Fällen des § 37 Abs. 2 BetrVG ist nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 15.03.1995 – 7 AZR 643/94) grundsätzlich von einer abgestuften Darlegungslast auszugehen. Danach hat zunächst das betroffene Betriebsratsmitglied stichwortartig zur Art und zur Dauer der von ihm durchgeführten Amtstätigkeit vorzutragen. Sodann ist es Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen, weshalb unter Berücksichtigung dieser Angaben begründete Zweifel an der Erforderlichkeit bestehen. Erst dann ist es Aufgabe des Betriebsratsmitgliedes, substantiiert auszuführen, aufgrund welcher Umstände es die Betriebsratstätigkeit für erforderlich halten durfte. Quelle DGB
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Tobias da geht es ja um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung alle anderen Straftaten die noch im Führungszeugnis sein könnten gehen den AG nix an! Also keine Vergehen gegen die aufgeführten Paragraphen und das Arbeitsverhältnis muss normal weiter geführt werden.
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Dein Ton und Deine arg ins Persönliche gehenden Äußerungen...Zitat Fried
Erzähl mehr von Dir!
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Fried, dass ich den Beitrag von Albrracin unter aller Kanone fand war meine Meinung und da steh ich zu!
Peinlich finde ich es wenn hier Leute, grade wenn neu im Forum, eine Frage stellen so angepampt werden!
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vom Forumsbetreiber bestimmte Rechte bekommen und zum anderen, wenn ich tatsächlich so absolutistisch allein entscheiden würde, hättest Du gar keine Gelegenheit mehr gehabt, Dich hier dazu auszulassen.
Na nicht auf Deinen Trip!
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Albarracin meine Meinung lass ich mir nicht verbieten!
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Dies ist ein Forum für betriebliche Interessensvertretungen und nicht für arbeitsrechtliche Einzelfälle. Und mit Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Deine Frage ebenfalls nichts zu tun. zitat albarracin
Wir haben hier schon so viele arbeitsrechtliche Einzelfälle durchgesprochen und hier will sich einer aufspielen zu entscheiden was ins Forum gehört und was nicht?
Ich fand den Beitrag als ganz normale Frage in diesem Forum und wenn sich mal jemals einer eine Frage in die falsche Sparte irrt geht die Welt auch nicht unter.