Beiträge von schwede12

    Wir wollen ja nicht direkt mit Hausrecht o.ä. um die Ecke kommen... Zitat Sundown


    Könnt Ihr ja auch nicht da der AG Anwesenheitsrecht hat.

    Aber man kann natürlich auch Absprachen treffen bei welchen Teil er dabei ist und wo nicht....wenn er mit macht.


    Dass dieser Stimmung gegen uns macht ....dies geht aber nur in einem sehr engen Rahmen ansonsten würde ich dem ....politisch versierten, charismatischen AG.... klar machen, dass er die nächste Ansprache gegenüber einem Arbeitsrichter machen darf :)

    Euer Gefühl ist aber rechtlich irrelevant. Zitat fried


    Stimmt aber manchmal ist es besser die Hintergründe zu erfahren!


    Wenn er das aber macht, muss er sich an Recht und Gesetz halten....Zitat Fried


    Da gebe ich Dir Recht aber vielleicht kann man die Sache ja auch ohne großes Aufheben aufklären. Wenn ich jeden Tag Termine mit Ausschüssen, Sitzungen usw. habe ist es mir ja ein leichtes dies mal dem AG aufzuzeigen, dass es keine Möglichkeit gibt der eigentlichen Tätigkeit nachzugehen.

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass es noch eine B-Seite der Geschichte gibt. Zitat Tobias Clausing

    Jawooll so gehts mir auch :)


    als auch v.a. in den Ausschüssen und Kommissionen, in denen ich tätig bin. Zitat Reingrätschen


    Hmmm wirklich soviele Termine anstanden ist dies ja auch kein Problem mal Stichwortartig dem AG diese mitzuteilen und ihm anzubieten in Zukunft etwas detaillierter die BR Tätigkeit zu dokumentieren.


    Freigestellte verstehen inhaltlich berufsspezische Themen nicht so gut und fehlende Qualifikation (z.B. Sprachkenntnisse) Zitat Reingrätschen


    Warum wurden diese Mitarbeiter denn freigestellt und nicht DU? Oder habt Ihr es versucht und der AG hat dies abgelehnt?

    In meinen Augen darf der AG natürlich schon hier die Erforderlichkeit anzweifeln. Selbst wenn er dies bisher noch nicht getan hat entsteht da keine betriebliche Übung, nicht mehr arbeiten zu müssen. Auch er hat ja ein Recht sich fortzubilden. :)

    Ob er dies 3 Monate rückwirkend machen darf wage ich zu bezweifeln (aber rein aus dem Bauch raus). Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet auch nicht, dass ein einzelnes BRM machen kann was es will sondern die Zusammenarbeit mit dem BR als Gremium.


    Hier noch was zu dem Thema gefunden :)

    Nun ist bei diesem Verfahren nicht ganz auszuschließen, dass ein Betriebsratsmitglied die Möglichkeiten der "Selbstfreistellung" auch mal überzieht. Hat der Arbeitgeber (bzw. ein Vorgesetzter) diesen Eindruck (und glaubt, dies auch beweisen zu können), dann...

    ...kann der Arbeitgeber in einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht nachträglich klären lassen, ob das Betriebsratsmitglied seinen ihm zustehenden Ermessensspielraum in einem konkreten Fall überschritten hat.

    Quelle: BZO

    In Fällen des § 37 Abs. 2 BetrVG ist nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 15.03.1995 – 7 AZR 643/94) grundsätzlich von einer abgestuften Darlegungslast auszugehen. Danach hat zunächst das betroffene Betriebsratsmitglied stichwortartig zur Art und zur Dauer der von ihm durchgeführten Amtstätigkeit vorzutragen. Sodann ist es Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen, weshalb unter Berücksichtigung dieser Angaben begründete Zweifel an der Erforderlichkeit bestehen. Erst dann ist es Aufgabe des Betriebsratsmitgliedes, substantiiert auszuführen, aufgrund welcher Umstände es die Betriebsratstätigkeit für erforderlich halten durfte. Quelle DGB

    Tobias da geht es ja um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung alle anderen Straftaten die noch im Führungszeugnis sein könnten gehen den AG nix an! Also keine Vergehen gegen die aufgeführten Paragraphen und das Arbeitsverhältnis muss normal weiter geführt werden.

    Dies ist ein Forum für betriebliche Interessensvertretungen und nicht für arbeitsrechtliche Einzelfälle. Und mit Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Deine Frage ebenfalls nichts zu tun. zitat albarracin


    Wir haben hier schon so viele arbeitsrechtliche Einzelfälle durchgesprochen und hier will sich einer aufspielen zu entscheiden was ins Forum gehört und was nicht?


    Ich fand den Beitrag als ganz normale Frage in diesem Forum und wenn sich mal jemals einer eine Frage in die falsche Sparte irrt geht die Welt auch nicht unter.