Hast du da irgendwelche Quellen zu? Meine Rechtsauslegung bezieht sich primär auf Rn447 in der ich nirgends raus lese, dass es da irgendwelche ausnahmen von gibt. Auch finde ich "Jeder bekommt das gleiche" ist nicht zwingend die einzige Auslegung für eine gerechte Verteilung.
Halbtagskräfte erhalten nur 1/2.
Die Prämie verteilt sich anteilig am Gehalt
Die Prämie verteilt sich anteilig an der Wochenarbeitszeit etc.
Wären ja auch Ansätze bei denen man sagen könnte "Die Prämie wird gleich verteilte".
Will damit nur sagen, auch wenn die "Höhe im Verhältnis zueinander" hier schlicht 1 ist, ist dies ja auch eine Entscheidung.
Rn447 … Entsprechend dem Gegenstand dieses MBR (vgl Rn 417, 425) ist der BR bei der Entscheidung zu beteiligen, wie im Rahmen der mitbestimmungsfreien Vorgaben die einzelnen Leistungen zu berechnen sind und ihre Höhe im Verhältnis zueinander bestimmt werden soll. Die damit verbundenen Festlegungen betreffen nicht die absolute, sondern die relative Höhe der Leistungen im Verhältnis der ArbN untereinander und schaffen auf diese Weise Entlohnungsgrundsätze (BAG 18.1003 AP Nr. 15 zu §77 BetrVG 1972; 23.108 AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn))