Beiträge von Xolgrim

    Der Wahlvorstand hat die Wahl "unverzüglich" einzuleiten. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Dies beinhaltet aber natürlich, dass sich der Wahlvorstand vor Einleitung der Wahl ggf. erst einmal durch Schulungen, die außerhalb der regulären Wahlperioden natürlich nicht "von der Stange" zu haben sind, fit machen muss. Da kann also durchaus etwas Zeit vergehen bis die Wahl startet.


    Trödelt der Wahlvorstand zu arg und kommt der Verpflichtung, die Wahl unverzüglich einzuleiten nicht nach, so kann er durch das Arbeitsgericht ersetzt werden. Der Antrag dazu kann vom Betriebsrat, mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, gestellt werden.

    Ui ist ja nochmal viel dazu gekommen. Wir haben keine Kernarbeitszeit, solange ich also Freitags erst auf der Arbeit erscheine, entfällt das Unerlaubt fernbleiben von der Arbeit schon einmal als option. Ich könnte auch nur eine Stunde Arbeiten und dann Feierabend machen ohne jemanden um erlaubnis fragen zu müssen.


    Wir haben ein Gleitzeitkonto von -25/+25 Stunden innerhalb dessen können wir selbst entschieden wie lange oder kurz wir arbeiten. (Solange keine Anordnung für Überstunden besteht)


    Die Meisten arbeiten Freitags bei uns nur bis Mittags und das wäre auch mein Plan gewesen, das Abends bezog sich also auf den Zeitpunkt an dem ich ankomme. Die Reisezeit würde dennoch komplett in die üblichen Betriebsöffnungszeiten der Firma rein passen. Da die Firma von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet ist.

    Das Verbinden von Dienstreisen & privaten Reisen ist weder ungewöhnlich, noch irgendwie "unanständig".

    Vermutlich war mein schlechtes Gewissen diesbezüglich der Hauptgrund der mir im Wege stand auch wenn mir das selber nicht so bewusst war. Der obige Satz hat mir, neben den ganzen anderen Hinweisen natürlich, sehr geholfen das nun etwas selbstbewusster anzugehen. Vielen Dank an alle.

    Danke Moritz, ja ich hätte das wohl etwas ausführlicher erklären sollen (Hab meinen Haupt Account übrigens mittlerweile wiedergefunden :)


    Die Familie ist noch "da unten" am alten Arbeitsort und das wird noch eine weile dauern bis die nachziehen. Freitags anreisen will ich daher um Zeit mit der Familie zu verbringen, dass das dann ggf. als Arbeitszeit zählt hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm ...


    Wenn ich nun auf dem Formular angebe Freitag bis Montag, kommen sicherlich blöde Nachfragen und unser Reisekostenprogramm will mir automatisch Verpflegungskosten und die Übernachtungspauschale andrehen, wenn ich nicht im Hotel übernachte.


    Wenn ich Sonntag angebe aber schon Freitag fahre, ist das aber sicherlich nicht clever (Und wir mir eh keiner glauben ;)

    § 16 Abs. 1

    "... Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört."


    Das ist die einzige Maßnahme die wirklich dafür sorgen kann, dass von vorne bis hinten alles rund läuft (Sofern der Gewerkschafter Ahnung vom BtrVG bzw. der WO hat, was leider auch nicht immer der Fall ist)


    Wenn sich der Wahlvorstand wirklich einige ist die Wahl manipulieren zu wollen gibt es da sicherlich möglichkeiten. Ich unterstelle den meisten WV jedoch einfach mal ganz naiv, dass das nicht die Regel ist.


    Aber es ist nun einmal auch wirklich so, dass man als WV häufig Sticheleien über Wahlmanipulationen ab bekommt (meist natürlich Schertzhaft, aber da klingt ja immer ein Unterton mit). Wenn man die Leute dann darauf anspricht, dass man noch Ersatzmitglieder und Wahlhelfer sucht, werden sie ganz schnell still.


    @Lex91 Wenn du schon die Wahl beobachtest und du die Versiegelung für unzureichend gehalten hast, warum hast du den WV nicht einfach darauf angesprochen? Der WV hätte sich da sicherlich nicht gegen gesträubt (selbst wenn sie wirklich die Absicht gehabt hätten manipulieren zu wollen, hätten sie eine so simple unf effektive Maßnahme wie das überlappende unterschreiben kaum öffentlich ablehnen können). Die Versiegelung hättest du dann fotografieren können und beim öffnen der versiegelung vergleichen können, damit wäre sicher gestellt, dass niemand an der Urne war.


    PS: Ich war selbst die letzten vier Wahlen Wahlvorstand und habe davon zwei als Vorsitzender durchgeführt, allerdings in einem Unternehmen mit 50-110 wahlberechtigten Mitarbeitern, das ist natürlich eine andere Hausnummer.


    Dem Herrn sei es gelobt, getrommelt und gepfiffen, habe ich mit dem komplizierten, schnellen Wahlverfahren (vulgo "vereinfacht") ja nix an 'ne Füße...

    Ich nenne es immer gerne "verkürztes Wahlverfahren" einfacher ist daran sicherlich nichts. Aber auch der Begriff ist nicht zwingend passens, man kann das ja auch nahezu beliebig lang gestalten. Es ist erstellt worden es zu ermöglichen in kleinen Betrieben schnell einen BR einführen zu können, leider ist in meinen Augen übersehen worden es auf die Wiederwahl des BR anzupassen, sonst hätte man so ein gehampel nicht drin gelassen, es ermöglicht, bei genügend Vorlaufzeit, die Einreichungsfrist für Listen früher enden zu lassen, damit die möglichkeit für die Briefwahl vorzuziehen was dann schlussendlich darin endet, dass die Unterlagen am Wahltag halt da zu sein haben ... Ende letzten Jahres gab es einige Änderungen, aber das ist mal wieder nicht angepasst worden. So genug Frust abgelassen an der Stelle, wir haben es uns ja ausgesucht, weil wir Personenwahl wollten ...

    Danke für Deine Hartnäckigkeit, Xolgrim

    Hartnäckig kann ich, hatte nur auf die schnelle den entsprechenden § nicht gefunden. Danke fürs raussuchen.

    Wir haben als Wahlvorstand immer die Wahlbeteiligung veröffentlicht, weil wir häufig nach gefragt wurden.


    Wir haben auch intern eine Übersicht gehabt wie viel in den einzelnen Abteilungen gewählt wurden und wollten das auch erst veröffentlichen. Das haben wir dann aber sein gelassen, weil man daraus hätte schlüsse ziehen können wer gewält hat. Eine Abteilung hatte eine 100%ige Wahlbeteiligung, aus einer anderen haben alle bis auf einen gewählt.


    Bei großen Firmen (wir waren damals ca. 80-90 Wahlberechtigte) mag das deutlich mehr verwässern, aber auch dort würde ich das nicht mehr machen wollen.

    "Briefwahl" gibt es nicht, egal wie die zustande gekommen ist, es ist immer die "Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe" und dafür ist die Frist fixiert.


    Wenn du irgendwo einen passus findest wie mit "Briefwahlunterlagen" im Unterschied zu den Unterlagen der "Nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe" umzugehen ist, würdest du mich sehr glücklich machen ...

    Die Nachfrist ist leider zwingend einzuhalten ab dem Moment wo auch nur ein Briefwähler dabei ist. Selbst wenn von selbigem die Unterlagen zum Wahtag schon wieder beim WV angekommen sind.


    Das Gesetz ist da leider sehr unflexibel und ich würde mir auch wünschen, dass man Wahltag und Auszählung auf den selben Tag legen könnte, wenn man vorher genug Zeit anbietet, ist aber nicht so.


    Was habt ihr denn als Datum der Auszählung bekanntgegeben? Ihr dürft die Frist nicht einfach verkürzen. Wenn es aber keine Nachfrist braucht, müsst ihr die auch nicht setzen. (so aus dem Bauch raus, müsste ich erst noch gegenchecken)

    Briefwahl führt im vereinfachten Wahlverfahren leider immer zu besagter 3 Tägigen Nachfrist. Selbst wenn im vorfeld bereits klar ist, dass es Briefwähler geben wird, weil der WV das für Betriebsteile beschlossen hat.

    Ich habe überlesen, dass das erst einmal ein hypotetisches Problem ist und noch kein konkreter Fall. Wenn der Listenvertreter Euch erweiterte Kontaktdaten zukommen lässt, spricht da sicherlich nichts gegen die zu nutzen, solange ihr das bei allen Listenführern gleich handhabt.

    Die Wahlordnung sieht da meines wissens nach keinen Stellvertreter vor. Also reicht es aus, wenn du den Listenführer über den in Eurem Unternehmen üblichen Weg benachrichtigst. Das dürfte noch immer fast überall die Email sein. Rückfragen werden dann auf dem selben Wege gestellt.


    Da ihr von der Erkrankung wisst, wäre es natürlich nett, wenn ihr den von Randolf vorgeschlagenen Weg geht. Verpflichtet seid ihr dazu nicht.

    ... Lediglich bei "zu wenig Stützunterschriften" könnte man sich darüber unterhalten, ob der Wahlvorstand hier nicht sagen könnte "hier hast du deine Liste wieder - sammel mal weiter" (de jure: ganz klar, no way. Der WV kann nur ablehnen und der Listenführer muss von vorne anfangen!)

    Eine Liste deren Empfang ich einmal bestätigt habe rücke ich nicht mehr raus. Aber ich prüfe die Listen, soweit mir das möglich ist, immer auf Gültigkeit und weise den Überbringer auf ggf. vorhandene Mängel hin und frage dann ob er die Liste jetzt offiziell einreichen will. Hat noch nie jemand drauf bestanden nach hinweis auf Mängel ;)

    Eine Kopie der Liste ist ausreichend, bei allem anderen wäre ich vorsichtig. Rein praktisch betrachtet hat der Wahlvorstand meist eh nicht die Möglichkeit herauszufinden wie genau die Stützunterschriften zustande gekommen sind und das ist, solange es keinen verdacht auf unregelmässigkeiten gibt, auch ersteinmal nicht seine Aufgabe da proaktiv nachzuforschen.

    Tu dir trotzdem den Gefallen und geh mit einer Kopie des Originals auf Stimmenfang und nicht mit irgendeinem Zettel ...

    Hab vorhin mit einem MA eines Betriebsteils gesprochen, der meinte, von denen hat kaum jemand gewählt, weil die alle diesen BR ablehnen.

    Dann weisst du ja wenigstens wo du in 4 Jahren deine Stützunterschriften her bekommst :)

    Ich wünsche dir viel Erfolg mit deiner Aktion

    Drei Tage vorher sind ja meiner Meinung schon grenzwertig mit Postversand hin und zurück zu den Mitarbeitern.

    Falls ein Mitarbeiter im vereinfachten (ich nenne es immer lieber verkürzten, weil es definitiv nicht einfacher ist) Wahlverfahren die briefwahl beantragt findet dei Auszählung der Stimmen aus eben diesem Grund 7 Tage nach dem ende der Antragsfrist für die Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (kurz Briefwahl) statt. Für den ganzen spass hat man also 7 Tage zeit und nicht nur die drei. Das hat mit dem Thema gerade nicht viel zu tun, ich wollte es an der Stelle trotzdem richtigstellen.

    Hallo,


    ich bin im Wahlvorstand und Kandidat auf einer Liste die heute eingereicht wurde. Am Montag wird der Wahlvorstand die Liste überprüfen. Nun habe ich gerade erfahren, dass ein Kandidat auf der Liste vor der Wahl unwählbar wird, da er vom BmWi zum SiBe ernannt wird. (SiBe ist hier der Sicherheitsbevollmächtigte für Geheimschutzmaßnahmen und hat nichts mit Arbeitssicherheit zu tun).


    Als SiBe darf man wohl weder mit Personalangelegenheiten noch mit BR tätigkeit zu tun haben. Den genauen Text vom BmWi dazu erhalte ich morgen. Aber gehen wir jetzt an der Stelle einfach mal davon aus, dass das so stimmt.


    Was macht der Wahlvorstand jetzt mit der Liste bzw. dem Kandidaten? Streichen wir den von der Liste, sobald die Ernennung durch ist und die restlichen Kandidaten auf der Liste bleibt gültig? Ich gehe einmal davon aus, dass das ganze die Liste ansich nicht ungültig machen kann, da der Kandidat ja aktuell noch wählbar ist ...


    Anmerkung: Wir haben knapp über 100 Mitarbeiter und führen das vereinfachte Wahlverfahren nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber durch, es findet also Personenwahl statt.