Beiträge von zuarin

    Hallo Divina,

    Der AG muss gem. § 40 BetrVG dem BR zur Durchführung seiner Aufgaben u.a. auch erforderliche Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

    Das könnt Ihr durch Beschluss und mit Berufung auf den o.g. § bei AG einfordern.

    Wenn Ihr ein 9-ner Gremium seid, habt Ihr ja auch Anspruch auf eine Freistellung. Diese wird sicher der BRV bekommen, da er ja die meiste BR-Arbeit machen wird. Jedenfalls ist das bei mir so. Wir sind auch ein 9-ner Gremium und ich brauche mein separates Büro definitv! Ich muss vertrauliche Telefonate führen (mit dem AG und auch den Kollegen), ich benötige einen Raum, in dem ich mich ungestört mit den Kollegen zusammensetzen kann und bei dem auch nicht erkennbar ist, wer gerade bei mir ist (also keine Glastür!). Nochdazu werdet Ihr diverse Unterlagen haben, die Ihr wegschließen müsst (z.B. Sitzungsprotokolle,Anträge zu personellen Maßnahmen, eigene Auswertungen mit sensiblen Mitarbeiterdaten, etc.). Wo wollt Ihr die denn sonst lagern, so dass niemand Zugriff drauf hat, wenn der BRV oder ein anderes BR-Mitglied nicht am Platz ist und das "überwachen" kann?

    Sollte der AG eine eigenes Büro verweigern, behindert er aus meiner Sicht die BR-Arbeit. Und dagegen kann man dann auch gerichtlich vorgehen.

    Also bloß nicht scheuen, dem AG die Paragrafen "um die Ohren zu hauen" und auch die Konsequenzen aufzeigen.

    Viel Erfolg + viele Grüße
    MP

    Hallo Vera,

    ich schließe mich da meinen Vorrednern an. Einen BRV müsst Ihr haben, um handlungsfähig zu sein. Frage doch die Alteingesessenen mal, warum keiner von ihnen kandidieren möchte?Haben sie so viel Angst vor dem Job? Trauen sie es sich selbst nicht zu? Oder welche Entschuldigungen/Auseden haben sie sonst? Aus meiner Sicht steckt da nur Angst dahinter, dass die "Neuen" Dinge anders machen und sie sich selbst ändern müssten. Das ist natürlich immer blöd. Da bleibt man lieber in der Komfortzone, ist ja auch bequemer. ;)

    Also wenn einer der Neuen BRV wird, dann sollte er sich drauf einrichten, dass an allem herumkritisiert wird, er es den Alten nie recht machen wird und sie immer alles besser wissen werden. Doch wie wäre es, wenn Ihr das als Herausforderung zum Wachsen seht?
    Und ich würde dann auch ein Seminar nach dem anderen belegen. Das ist so wertvoll und Ihr könnt damit sehr schnell den "Wissensvorsprung" der Alten aufholen.

    In meinem Gremium ist es so, dass die, die am längsten dabei sind, sich am wenigsten (bis hin zu gar nicht) schulen lassen. Natürlich wissen sie immer alles besser oder wenn nicht, besorgen sie sich aber auch nicht die Infos. Da ich genau andersherum ticke, habe ich ganz schnell mein Wissen aufgebaut und bin oft aktueller informiert. Mittlerweile hören sie auf mich.

    Also, seid mutig und unsterstützt Euch gegenseitig (ich meine die "Neuen"). Denn Eure Mitarbeiter haben einen BR verdient, der sich um sie kümmert und sich nicht mit internen Kriegsschauplätzen beschäftigt.

    Viel Erfolg wünscht

    MP

    Hallo Unkrautesser,

    wir haben eine BV zur Arbeitszeit und genehmigen grundsätzlich keine Mehrarbeit (also alles was, über Rotphasen hinaus geht). Nur in bgeründeten Ausnahmefällen wie z.B. Kundenveranstaltungen, Messen geben wi rdie Zustimmung.

    Wie wäre es denn, wenn Ihr auch eine BV zur Arbeitszeit mit dem AG anstrebt?

    Seid Ihr denn nach Tarif bezahlt? In unseren Tarifvertrag steht z.B., dass Mehrarbeit mit 25% zu vergüten ist. Das haben wir dann auch immer, wenn wir Mehrarbeit genehmigt haben, als Bedingung gemacht.
    Da wird sich der AG schnell überlegen, wie toll er noch Mehrarbeit findet.

    Ansonsten würde ich mich strikt ans Arbeitszeitengesetzt halten und dem AG die Paragrafen um die Ohren hauen. § 5 "Ruhezeit" ist z.B. sehr interessant, bei Euch als Bäcler sicherlich auch alles zu Nacht- und Schichtarbeit, § 7 Abs. 8 ist sehr interessant (Stichwort: wöchentliche Arbeitszeit max. 48 Std.), etc.

    Ihr solltes unbedingt dagegen etwas tun! Auswirkungen wie Lustlosigkeit beschreibst Du ja schon. Das ist nicht gerade förderlich für den Absatz. Und erst recht nicht erhöhte Krankheitsausfälle wegen Überlastung.

    Besten Gruß

    MP

    Guten Morgen Euch allen,

    ganz herzlichen Dank für Eure Antworten. Das hilft mir sehr weiter. :D
    Wir haben, so lange ich im BR bin (seit acht Jahren), noch nie die Zustimmung verweigert. Das hat mich immer schon genervt. Aber da war wohl seitens des alten BRV zu viel Angst dabei bzw. falsche Infos.
    Was soll´s, jetzt bin ich eben schlauer und wir werden dann wohl demnächst mehr Zustimmungsverweigerungen haben,.... ;)

    Wünsche Euch einen schönen Tag.

    Herzliche Grüße

    MP

    Liebe Forumsmitglieder,

    bin neu hier und freue mich sehr, dass es diese Möglichkeit gibt.
    Ich selbst bin seit acht Jahren Betriebsrat und seit kurzen BRV geworden.

    Nun habe ich gleich eine Frage:
    Wir haben in der letzten Sitzung zweimal die Zustimmung gem. § 99 Abs. 5 verweigert, da neu geschaffene Stellen einfach besetzt werden sollten, obwohl wir grundsätzlich interne Stellenausschreibungen fordern.

    Die eine Stelle sollte mit einem externen neuen Mitarbeiter besetzt werden, die andere mit einem internen Mitarbeiter.
    Der AG hat mittlerweile die Stellen intern ausgeschrieben.

    Nun wurde mir gesagt, wenn wir die Zustimmung verweigert haben, könne der AG nach Ablauf der Ausschreibung nicht nochmal den gleichen Bewerber zur Einstellung bzw. Versetzung vorlegen.

    Stimmt das?
    Ich habe in den Gesetzen nichts davon gelesen. Könnt Ihr mir da vielleicht weiterhelfen?

    Viele Grüße
    MP

    Danke Euch allen für die rege Diskussion.

    Der BR ist in diesem Falle schon tätig gewesen. Es gab Gespräche mit der Kollegin und BR, Gespräche mit HR und BR wegen ihres Falles und ich glaube auch HR/BR/Kollegin (dauert schon anderthalb Jahre der Fall). Auch die SBV war/ist involiert.

    Sehe das nämlich auch so wie Wolle. Der BRV vertritt den BR doch nach außen. Aber Grundlage seines Handelns sind doch die Beschlüsse des Gremiums, welches nur aufgrund von Beschlüssen handeln kann und darf.

    Und Michaels Meinung bzgl. Rechtssicherheit und Beweislage ist auch ein Grund für mich, dazu lieber einen Beschluss zu fassen. Ich weiß ja nie, was da noch kommt.

    Ich sehe, es gibt nicht nur bei uns im Gremium die eine Sicht und die andere Sicht.

    Danke euch, dass Ihr euch gemeldet habt.

    Beste Grüße
    Lena

    Hallo liebe Betriebsräte,

    ich habe folgende Frage:
    Eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens hat sich in ihrer Angelegenheit an einen Anwalt gewendet.
    Der BR ist nun von dem Anwalt angeschrieben worden, ebenso unsere Personalabteilung. Wir konnten in diesem Fall nur begleitend tätig werden.
    Der Anwalt bittet um Antwort unsererseits und um Mitteilung, wie wir die Mitarbeiterin unterstützen wollen.
    Brauchen wir für das Antwortschreiben einen Beschluss unseres BR-Gremiums? Meiner Meinung nach ja, aber alle anderen sagen nein.
    Gerichtet war das Schreiben an unsere Vorsitzende. Sie ist ja zur Entgegennahme berechtigt. Kann Sie jedoch ohne Beschluss einfach antworten?

    Vielleicht hat der eine oder andere von Euch da mehr Erfahrung. Für uns ist es das erste Mal. :)

    Beste Grüße
    Lena