Danke Metro, hilft mir super weiter!
Beiträge von zuarin
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Besten Dank Hubertus.
Steht das noch irgendwo? -
Hallo liebe Betriebräte,
habe eine Frage zum § 84 Abs. 2 SGB IX:
Der AG ist ja verpfichtet ein BEM anzubieten, wenn der AN innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen krank war (unterbrochen und ununterbrochen).Sind hier Kalendertage oder Arbeitstage gemeint?
Ich konnte nirgends was finden.
Gruß
MP -
Ah, den §8 BBiG habe ich übersehen.
Danke!!
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Liebe Forumsmitglieder;
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:Ein Azubi ist langzeiterkrankt und kehrt nun nach einem Jahr Abwesenheit wieder zurück. Er wird nach Hamburger Modell eingegliedert.
Eigentlich hätte er im Januar ausgelernt. Da dies natürlich aufgrund der Krankheit nicht funktioniert, wird er einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung um ein Jahr stellen. Der AG befürwortet das auch.
Ist diese Verlängerung der Ausbildungszeit für uns mitbestimmungspflichtig?
Ich habe dazu im Gesetz und Kommentar nicht so recht eine Antwort gefunden. Vielleicht habt Ihr ja eine?
Viele Grüße
MP -
Hallo Idealist,
in der Kommunkation zwischen dem BR und den in § 79 Abs. 1 Satz 4 BetrVG genannten Organen und Gremien gibt es keine Geheimhaltungspflicht. Sie gilt also nicht ggü. dem GBR, dem KBR und den Arbeitnehmervertretern im AR.
Also, immer raus mit der Info!
Viel Erfolg.MP
P.S.: Und bleibe ruhig Idealist!:) -
Hallo Zusammen,
besten Dank für Eure Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Wir waren uns im Gremium uneinig, wie wir verfahren wollen. Ich konnte eben auch nirgends finden, wie man in dieser Sachlage zu agieren hat. Aber da die SBV ja selbst einschätzen muss, ob etwas die SB betrifft bzw. Maßnahmen des AG evtl. Einfluss auf diese haben könnte, ist es natürlich sinnvoll, wenn sie auch die Infos dazu hat. Und das es nirgends ausdrücklich verboten ist, soll sie diese Infos auch kriegen.
Euch einen schönen Tag.
Viele GrüßeMP
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Liebe Forumsmitglieder,
heute benötige ich mal wieder Eurer Wissen bzw. Austausch mit Euch.Zur Sitzung wird die SBV ja mit eingeladen. Wenn sie nicht an der Sitzung teilnimmt, kann sie dann auch im Vorfeld die Informationen, sprich Tagesordnung mit personellen Maßnahmen erhalten und im Nachgang den Beschlüssebrief bzw. das Protokoll, auch wenn keine Entscheidung zu treffen ist/war, die einen SBler betrifft?
Würde dazu gern Eure Meinungen wissen bzw. wie handhabt Ihr das?
Viele Grüße
MP -
Herzlichen Glückwunsch! So macht das doch Spaß.
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Hallo Aurora,
die BRM dürfen innerhalb des Gremiums über solche Angelegenheiten reden! Steht ausdrücklich im Gesetz, § 79 BetrVG.
Weiterhin sind § 82 und 83 BetrVG dazu interessant. Denn hier findest Du die Regelungen, dass innerhalb des Gremiums nur Schweigepflicht besteht, sofern das BRM vom Arbeitnehmer zu seinen persönlichen Verhältnissen/ Geheimnissen, Verhandlungen mit dem AG oder Inhalt der Personalakte nicht davon entbunden wurde.
Auswirkungen unternehmerischer Planungen und Maßnahmen auf die betreuten Arbeitnehmer fallen nicht unter den Begriff "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse".
Eine Einschränkung gibt es jedoch! Sollten die betreffenden BRM auch Mitglieder des Aufsichtsrates sein und durch diese Funktion Kenntnisse über solche Maßnahmen erlangen, dürfen sie diese NICHT einem BRM oder dem Gremium mitteilen (§ 116, 93 AktG). Das ist sogar strafbar! Und es ist auch eine strafbare Handlung eines BRM, wenn er ein Mitglied des Aufsichtsrates dazu auffordert, ihm solche Informationen mitzuteilen.
Sollten die BRM also nicht im Aufsichtsrat sein, verstehe ich nicht, warum Sie diese Informationen nicht teilen. Persönliche Befindlichkeiten? Ego-Tour?
Das solltet Ihr klären.Und Euch vom AG offiziell unterrichten lassen (siehe Heeliums Antwort). Schließlich hat er Informationspflicht bzw. Ihr das Recht auf Information.
Falls Ihr dieses Problem öfter habt, kann ich Dir das Seminar "Geheimhaltung und Haftung des BR und Arbeitnehmerhaftung" vom ifb empfehlen. Da war ich nämlich gerade.
Viel Erfolg + viele GrüßeMP
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Hallo Claudia,
blöde Situation, aber machbar. Vorab zwei Fragen:
Was habe ich unter "Fluchtgefahr des Mitarbeiters" zu verstehen? Warum hat der BR nicht teilgenommen?
Unfair vom AG ist es natürlich, den Mitarbeiter zu einem "Arbeitsgespräch" zu laden und ihm nicht mitzuteilen, wer die Teilnehmer sind. Dann hat der Mitarbeiter ja nicht wirklich eine Chance zu entscheiden, ob er denn vom BR vertreten werden möchte. Weiterhin frage ich mich, hat der AG den BR zum Gespräch eingeladen? Warum? Welche Rolle sollte der BR denn dabei aus AG-Sicht einnehmen? Zeuge des AG, stiller Beobachter, Interessenvertreter des Mitarbeiters oder Deko? Der AG muss den BR zu so einem Gespräch nicht einladen. Dafür gibt es ja dann das Anhörungsverfahren.
Wenn das nochmal so vorkommt, würde ich folgendermaßen vorgehen:- Klären, welche Rolle der BR spielen soll, wenn ihn der AG einlädt
- den Mitarbeiter ansprechen, dass der BR vom AG zum Gespräch geladen wurde (Was hindert Euch daran, mit offenen Karten zu spielen? IHR seid dann wenigstens fair zum Mitarbeiter)
- dem AG mitteilen, dass er bitte den Mitarbeiter über die Teilnehmer des Gespräches informiert (ich sage nur respektvoller Umgang miteinander!)
- falls er sich weigert, dem AG sagen, dass ich als teilnehmender BR in diesem Fall den Mitarbeiter informieren werde
- DENN: es geht um den Mitarbeiter und seine Interessen, dafür ist der BR da, und wenn es um Kündigung geht, sollte der Mitarbeiter das im Vorfeld wissen
Ich würde als BR nicht die Rolle übernehmen, den Mitarbeiter von der Kündigung zu informieren. Das ist AG-Sache. Aber ich würde alles dafür tun, dass der Mitarbeiter weiß, dass ein ernstes Gespräch mit GL und Perso ansteht und es um seinen Job geht. Und den Kollegen dann fragen, ob er möchte, dass der BR in diesem Gespräch für IHN dabei ist. Falls er das dann nicht schon ohnehin selbst gefragt hat. Denn dann habt Ihr einen klaren Auftrag als BR und auch eine klare Rolle in diesem Gespräch.
Falls der Mitarbeiter nicht vertreten werden möchte, würde ich an dem Gespräch auch nicht teilnehmen. Ich bin ja nicht die Rückendeckung der GL.
Viele GrüßeMP
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Zitat von whoepfner
auf den Schaukasten des BR hat der AG keinerlei Zugriff.Über die Aushänge hat allein der BR zu entscheiden - im Rahmen des presserechtlich Zulässigen. Lediglich Beleidigungen sowie vom AG (rechtlich zulässig) für vertraulich erklärte Informationen haben dort nichts zu suchen.
Hallo Uwes,
Genau so ist es!
Du kannst all das, was Du angeführt hast, auch in den Schaukasten hängen. Schließlich bist Du als BR gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, BV´s, etc. zu überwachen. Und das kannst Du nur, wenn Dir Kollegen eben auch sagen, dass irgendwas in Ihrer Abteilung nicht so gemacht wird. Doch woher sollen die Kollegen wissen, was Gesetz ist? Genau, wenn der BR darüber informiert.
Wenn Dein Vorgesetzter jetzt kommt und das nicht will, kannst Du das erstmal als Erfolg buchen! Denn mit Deinen Informationen bewirkst Du genau das, was der Gesetzgeber will. Und der AG meistens nicht.Aufgeklärte, mündige Arbeitnehmer. Du machst also nur Deinen BR-Job.
Mach also weiter so und lass Dich nicht verunsichern.
Viele Grüße
MP
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Hallo Cheetah,
ich gehe mal davon aus, dass Deine Kollegin sowieso als schwerbehindert eingestuft ist. Deshalb reicht ja SGB IX schon vollkommen aus.
Habe allerdings nochmal im AGG nachgelesen. Aus meiner Sicht könntest Du es unterstützend durchaus mit anführen. Zumindest in § 1 steht ja, dass aufgrund einer Behinderung nicht benachteiligt werden darf. Und § 3, Abs. 5, Nr. 1 bekräftigt das ja auch noch.
Ich würde auch noch das Integrationsamt hinzuziehen, um ein im Zweifel mehr Druck zu machen.
Viele Grüße
MP -
Hallo Wolle,
eine Meinungsumfrage darfst du grundsätzlich machen, soweit sie nicht betriebliche Abläufe oder den Betriebsfrieden stören.
Mit welcher Begründung hat der AG denn die Erlaubnis entzogen?Ich schreibe regelmäßig einen Newsletter und habe auch ein BR-Magazin. Das verteile ich alles per e-Mail. Dazu habe ich einen eigenen Verteiler erstellt. Ja, von Hand. Hat aber den Vorteil, das ich genau weiß, wer drin steht. Ja, er muss gepflegt werden. Allerdings mache ich das immer zeitglich, wenn Kollegen und verlassen oder dazu kommen. Ist nur eine Frage der Übung, dass man dran denkt.
Bei über 800 Mitarbeitern ist das zwar richtig Arbeit, aber warum vom AG abhängig machen?
Gruß
MP -
Hallo Ihr Lieben,
sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Ich hatte Urlaub
Speedy: Danke für das Berichten Deiner Erfahrung. Ich habe mir auch vorgenommen, dass anzusprechen. Ich denke, ich werde das im Rahmen einer Klausurtagung machen mit Unterstützung eines externen Referenten. Denn ansonsten kann das darin enden, dass ich schnell die "Doofe" bin.
Schön, dass es bei Dir so gut funktioniert hat und Du jetzt Unterstützung hast.@ Laflaae: Das, was Du machst, wäre meine Wunschvorstellung
Super, dass das bei Euch klappt.
Früher bin ich auch immer gleich in die Bresche gesprungen und habe mir dadurch oft viel Stress gemacht. Da war ich auch noch nicht freigestellt. Habe aber schon vor Jahren gelernt, das nicht mehr zu machen und es den anderen eben nicht so bequem zu machen. Leider stecken Sie dann eben den Kopf in den Sand und machen nichts.
Aber Eure Erfahrungen zeigen mir, dass es auch anders gehen kann und ich bleibe auf jeden Fall dran.
VG
MP -
Guten Morgen Ledertaschenmann,
Zitat von Der Mann mit der LedertascheMir stellt sich aber die Frage, wie das Gremium arbeitet, wenn du mal krank oder in Urlaub bist...
Sie machen einfach gar nichts! Oder nur das, wo sie nicht drum herum kommen. Was dann in Panik ausartet, weil sich ja sonst niemand damit beschäftigt.
In diesen Momenten amüsiere ich mich. Sorry, Asche auf mein Haupt. Eigentlich bin ich ja nicht so, aber man darf seine Gefühle auch nicht unterdrücken. Ist nicht gut für die Gesundheit.
Danke Dir für Deine Ratschläge und Deine Meinung. Das habe ich leider alles schon durch. Und Inhouse-Schulungen mache ich aus Verzweiflung, damit sie überhaupt mal Wissen auftanken. Denn ansonsten sitzen sie in der Sitzung und gucken wie die Kuh, wenn´s donnert. Weil sie nämlich nicht wissen, was sie machen sollen. Oder zu Beschlüssen neigen, die in eine Katastrophe (rechtlich gesehen) ausarten können. Zum Glück ist der AG auch nicht sattelfest in den Gesetzen. Aber ich muss es ja nicht drauf ankommen lassen.
Deine provokativen Nachfragen finde ich super.Probiere ich gern aus.
Viele Grüße
MP -
Hallo Klaus,
wenn ich das richtig verstehe, ist der Azubi dann während seiner Ausbildungszeit schon auf der Stelle eingesetzt, die er dann bis zum August nächsten Jahres ausfüllen soll.
Für mich stellt sich die Frage, ob auf dieser Stelle, die seiner Ausbildung entsprechenden Fähigkeiten vermittelt werden. Denn der AG ist lt. § 14 Abs. 1 Nr.1 BBiG verplichtet, die berufliche Handlungsfähigkeit des Azubis zum Erreichen des Ausbildungsziels zu vermitteln. Dieser Paragraph gibt noch mehr her, um zu prüfen, ob der Azubi diese Stelle übernehmen kann, ohne einen Nachteil in seiner Ausbildung zu erleiden. Das ist das Einzige, was Du als BR aus meiner Sicht prüfen kannst, um auch ggf. bei dem AG zu intervenieren. Ist das alles zutreffend, kann der AG diese Stelle m. E. mit dem Azubis besetzen.
Zusätzlich hat der Azubi dann ja auch gleich im Anschluss eine Stelle im Betrieb, wenn auch erstmal nur befristet. Wenn er sich da gut macht, kann das beim AG für die Weiterbeschäftigung Punkte bringen. Außerdem kann der dann Ex-Azubi ja später auch argumentieren, dass er seine Flexibilität und Einsatzbereitschaft für das Unternehmen gezeigt hat.
Persönlich finde ich, dass man gerade als Auslernender einfach auch mal die A...backen zusammen kneifen muss, und nicht gleich den Traumjob machen kann, wenn man in der Firma bleiben möchte. Man sammelt Erfahrung, sieht mal was anderes und lernt andere Kollegen kennen. Hat noch nie jemandem für eine gewisse Zeit geschadet.
Gruß
MP -
Hallo Logistik100,
danke auch Dir für Deine Antwort. Warum meine BR-Kollegen nicht zu Seminaren fahren? Meine Überzeugung ist mittlerweile, dass es einfach Faulheit ist, gepaart mit Selbstüberschätzung ("ich kann ja alles, weil ich seit über 20 Jahren Betriebsrat bin") und falsche Motivation, BR zu sein. Ich habe vor drei Jahren eine Inhouse-Schulung zum Arbeitsrecht organisiert, damit die überhaupt mal ein Update bekommen. Wohlgemerkt, da war ich noch nicht BRV und freigestellt. Im Dezember habe ich eine Inhouse-Schulung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz organisiert, damit ich nicht die Einzige bin, die sich damit befasst und endlich auch mal alle mehr Einblick haben, welche Handlungsmöglichkeiten wir da haben. Gerade in diesem Bereich ist uns ja viel vom Gesetzgeber möglich gemacht worden. Allerdings muss man das auch wissen, um aktiv zu werden.
Dein Hinweis bzgl. Pflichtverletzung ist super! Danke dafür! Das ist eine gute Idee, um das neue Mitglied darauf hinzuweisen, dass nur mit "Betriebsverfassungsrecht I" die Pflicht nicht getan ist. Im Sommer fahre ich zum Seminar "Haftung des BR". Vielleicht kriege ich da ja auch noch mehr Überblick, womit ich mein Gremium in die Pflicht "zwinge" .
Ich erzähle mal kurz, wie bei uns eine Klausur abläuft: AG zahlt alles, ich muss nicht mal betteln oder Druck machen! Das heißt dann genau Tagung im Hotel mit externem Referenten, Übernachtung im Hotel, abends gemeinsames Essen, ggf. Teambuilding Event. Sozusagen Schlaraffenland, wenn ich im Gegensatz dazu von anderen BRs hier lese. Okay, ist übertrieben, denn es gibt einen finanziellen Rahmen. Aber wir können uns echt nicht beschweren.
Und dann wird sich in der Klausur schön besprochen, durchaus auch unangenehme Themen, dann wird sich vereinbart, wie das geändert werden soll, alle nicken. Am Ende fahren alle nach Hause und drücken wohl die "Löschen-Taste" im Gehirn. Denn von Umsetzung merke ich nichts. Und wenn ich sie mir einfordere, dann bin ich die blöde Kuh.:shock:
Deshalb habe ich dazu keine Lust mehr. Haben wir oft genug gemacht und es bringt nichts, wenn keiner hinterher etwas ändert.
But so what, wie Du schon sagst, Kopf hoch, Krone richten, weitermachen! Ich gebe nicht auf, war nur mal gut, mich hier ausheulen zu können. Und Eure Tipps zeigen mir ja, dass ich nicht auf dem Schlauch stehe. Ich bin überzeugt, man kann alles ändern, was man will. Und das ist es eben: was man WILL. Da haperts leider bei einigen.Wünsche Euch allen einen sonnigen Dienstag !
LG
MP -
Ja, ich werde mich weiter durchbeißen. Allerdings könnten wir so viel effektiver sein,...
Ich besuche regelmäßig Seminare, lese viel zu meinen Themen, nutze mein Netzwerk, etc. Ich war auch die Einzige in den letzten Jahren, die zu Seminaren gefahren ist, obwohl ich nicht freigestellt war (okay unsere alte BRV war auch mal ab und zu, aber es geh tja um die Nichtfreigestellten).
Welldone, mein Anlass, dass es mich gerade so nervt, ist unsere letzte Betriebsversammlung. Sie war letzte Woche Montag. Ich empfinde es so, dass ich 98 % der Arbeit gemacht habe, vorher, dabei, und hinterher sowieso. Denken, organisieren, umsetzen, die "Show" liefern, nachbereiten. Allein kostet das so viel Nerven, Zeit und Kraft. was mich freut, war das positive Feedback der Kollegen. Einige scheinen dabei auch eindeutig zu erkennen, wer die Arbeit macht.
Monatsgespräche mache ich nur noch in der Sitzung mit dem BR. Ist ja auch gesetzlich so vorgesehen und läuft gut. Zwischendurch spreche ich natürlich auch mal so mit der GL. Allerdings haben wir sechs GL-Mitglieder, die ich alle unter einen Hut bringen muss.
Verhandlungen - kommt drauf an. Wenn eine BV ansteht, kommt das BR-Team nicht drumrum, sich zu engagieren. Da aber die meisten BVs bei uns durch den GBR verhandelt werden, kommt das nicht so oft auf örtlicher Ebene vor.
Danke, dass ich jammern darf. Das tut mal gut :oops: -
Hallo Stinchen,
das hast Du richtig erkannt!
Leider haben wir das schon oft genug gemacht und alle nicken, kommen aber nicht ins Tun.
Ich glaube, ich muss mich die nächsten drei Jahre bemühen, neue Kollegen für den BR zu gewinnen und hoffen, dass die dann auch gewählt werden. Konkurrenz belebt ja das Geschäft
Danke für Deine Antwort.LG von MP