Beiträge von Der Mann mit der Ledertasche

    Äh, ich hatte das mit den Stühlen nur zur Verdeutlichung angeführt, es geht hier nicht konkret um das Tragen von Stühlen. Ich wollte nur sagen, dass die Anforderungen des Arbeitgebers nicht erfüllbar waren. Und die Abgemahnten haben natürlich alle eine Gegendarstellung geschrieben. Aber mir ging es darum, was wir als BR machen können, um dem AG, der hier bewusst ein falsches Spiel spielt wieder auf den Pfad der Tugend zurückzuführen, so dass die Abgemahnten und auch alle anderen in der Abteilung das mitbekommen.

    Sorry, da war mein Abstraktionsvermögen gerade auf Urlaub. Aber auf den "Pfad der Tugend" könnt ihr nur Leute zurückbringen, die diesen erkennen und auch wissen, dass sie von ihm abgewichen sind. Bei irrtümlich meist kein Problem, bei bewusst schon eher. Euer AG scheint sich aufgrund der Beschreibung

    Hinter vorgehaltener Hand hört man, dass der (deutsche) Arbeitgeber schon weiß, dass er hier nicht rechtskonform vorgeht, aber scheinbar war es die Anweisung des ausländischen Mutterkonzerns hier so vorzugehen.

    schon bewusst zu sein, dass er nicht rechtskonform handelt, aber sich auf die beliebteste deutsche Rechtfertigung ("ich habe lediglich Befehle befolgt") zurückziehen zu wollen. Da hilft m.E. nur offene Aufklärung über die Strategie. Die AN sollen die Abmahnungen nur nicht zu persönlich nehmen. Hintergrund ist schlechte Wirtschaftslage und statt einen gescheiten Sozialplan zu erstellen, will der AN sich lieber sein Dream Team zusammen stellen und alle, die er nicht oder nur teuer loswürde, lieber rausekeln. Blöde Abmahnungen sollen die AN auf ihr Alter oder ihre lange Betriebszugehörigkeit oder ihre Unterhaltspflichen zurückführen, aber nicht auf ihre Fähigkeit. Dennoch sollen sie im Falle einer Kündigung nicht aus falsch verstandenem Stolz lieber freiwillig gehen, sondern es auf einen Prozess ankommen lassen (wozu eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft äußerst hilfreich wäre). Und genauso würde das auch gegenüber dem AG kommunizieren und dazu anmerken, dass er LmaA-Reaktionen geradezu herausfordert und dadurch letztlich dem Unternehmen am meisten schadet.

    Ich stehe immer auf dem Standpunkt, wenn der AG scharf schießt, dann muss man als BR genauso scharf zurückschießen. Er muss merken, dass Handeln auch Konsequenzen hat.

    Jawollja!

    Also man wird abgemahnt, weil man 400 Stühle auf die Terrasse hätte tragen sollen, dummerweise konnte man aber nur 200 Stühle auf die Terasse tragen, weil es nur 200 Stühle gab (die anderen 200 Stühle hat ein anderer Mitarbeiter auf die Terasse getragen. Im Arbeitsvertrag ist die Tätigkeit ("Tragen von Stühlen") hinterlegt, aber natürlich nicht die Anzahl an Stühlen. Die Anzahl an Stühlen ist aber eine Zielvereinbarung, die aber nur unter bestimmten Bedingungen (es müssen halt auch Stühle zum Tragen da sein) erfüllt werden können.

    Dann würde ich beim AG mal offiziell und schriftlich anfragen, ob die Zielvorgabe so zu verstehen ist, dass die MA zuerst 100 Stühle auf die Terrasse tragen sollen, anschließend wieder zurück tragen und dann alle 200 Stühle endgültig auf die Terrasse zu tragen, damit die Zielvorgabe erreicht wird. Scheinbar scheint es ja wichtiger zu sein, dass eine gewisse Anzahl an Stühlen in einer gewissen Zeit herum zu tragen ist, als dass die Terrasse bestuhlt wird. Wenn der AG die Dödel-Abmahnungen nicht zurückzieht, muß er zumindest die Stellungnahme des BR der Personalakte hinzufügen. Sollte dann in einem Gerichtsverfahren mal so eine Abmahnung mal als Beweismittel vorgelegt werden, wird der Juristenstammtisch noch Jahre später etwas zu lachen haben.


    wir wollen versuchen den Arbeitgeber wieder dazu bringen die abgemahnten Beschäftigten wieder im Rahmen des §75 BetrVG zu behandeln also nach Recht und Billigkeit.

    solange das nicht 1 oder 2 AN individuell betrifft, sondern kollektiv die ganze Abteilung, würde ich die Abmahnungen in die "Mannschaft gespielt wie Flasche leer"-Kategorie einsortieren. 8o Manchmal lässt eine Kritik eher Rückschlüsse auf das Niveau der Kritisierenden als der Kritisierten zu.


    Kleine Anekdote als Nachtrag: Unser origineller AG klagte mal: "Warum muss ausgerechnet ich das dümmste und faulste Depot haben?" Meine Antwort: "Die klugen und fleißigen werden uns gar nicht erst zugeteilt, weil Sie keine MA mögen, die besser sind als Sie!" :P

    Ihr könnt nicht nur einen eigenen BR wählen, sondern müsst sogar. In Stuttgart wurden 2 BR-Wahlen bei großen Automobilbauern für unwirksam erklärt, weil ein paar MA an weit entfernten Standorten mitgewählt haben, die das Wahlergebnis nicht einmal entscheidend beeinflusst haben, "Das wollten die ja und das haben wir schon immer so gemacht" zog vor Gericht nicht.


    Ihr solltet aber um Mißverständnisse von vorn herein auszuräumen den BR unterrichten, dass ihr einen eigenen Wahlvorstand zur Wahl eines eigenen BR einsetzt.

    Ist Baseline die Schwester von Gutemine und fährt bei euch Truck? Und die wollt ihr als Prominenz und moralische Autorität vorschieben? "Ich bin zwar für BR-Arbeit und Demokratie, aber weil auf mich ja eh keiner hört sagt euch Baseline in einem Filmchen auch nochmal dass sie mich cool findet?"


    Kannst du sicher machen, aber ich würde mich fragen, ob und warum du das nötig hast...

    Ich würde sagen, die BV entwirft diejenige Seite, die an der Thematik am meisten Interesse hat. Bei uns gingen beispielsweise BVs zu Krankmeldungen oder Urlaubsgrundsätzen vom BR aus, BVs zu Arbeitskleidung und Betriebsmitteln vom AG. Die jeweilige Seite präsentiert ihren Entwurf und dann setzte man sich zusammen und verhandelte, machte Gegenvorschläge, ergänzte, umformulierte bis beide ihren Otto drunter setzten.

    Aber eine vom AG gewünschte BV an der BR eigentlich kein Interesse hat, aber auch nicht verhindern kann, soll der AG mal schön selber schreiben.

    mir gehen etwas die faktischen Argumente aus.

    " Ich gehe doch mal davon aus, dass wir alle das BetrVG als Fakt empfinden, oder? Hast du gerade deinen Kittner dabei? Dann lies uns doch bitte mal den § 87 Abs. 3 vor. Noch Fragen? Ach so, das ist alles blöd und lästig, findest du. Weisst du, ich finde auch so manches Verkehrsschild blöd und lästig. Aber die Polizei sieht die einfach als Fakt an und lässt sich nicht auf Diskussionen ein, warum das Schild für mich nicht gelten soll. Und mit aussitzen bin ich auch noch nie wirklich weitergekommen..."

    Der BR sollte auch nicht vergessen, sich eine Einladung zu schreiben, sich in die Anwesenheitsliste einzutragen und zu protokollieren, dass er an der Sitzung teilgenommen hat. Beschlüsse sind wie folgt zu protokollieren: Nach Erläuterung der Sachlage und Diskussion des Anwesenden kommt der BR zu folgendem Beschluss: Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 0

    Enthaltungen 0. ;)

    Ungeachtet der Rechtslage sehe ich diesen Fall als typisch an, wie ein kleinkarierter Bilanzwi***er beim Versuch den Cent zu sparen den Euro in den Sand setzt. Vielleicht ist es den einen oder anderen zu doof, ihre Vergütung einzuklagen und die HR freut sich erst mal über jeden, den sie über den Tisch gezogen haben. Aber sobald der nächste, übernächste und drittnächste Ausfall ansteht, werden sich die MA an diese Art der Wertschätzung erinnern und wirklich lieber die Kugelschreiber anspitzen oder die Briketts waschen. Von den Auswirkungen auf die Motivation und die Leistungsbereitschaft mal zu schweigen.


    Es gibt eine schöne realsatirische Buchreihe von Martin Wehrle: Ich arbeite in einem Irrenhaus. Bisher sind 2 Bände erschienen. Dort werden auch Fälle beschrieben, die von Lesern eingesandt wurden. Ich würde mich nicht wundern, wenn dieser Fall in Teil 3 ausführlich beleuchtet wird. :evil:

    Andere BR Mitglieder haben ihn mehrfach darauf hingewiesen,das er mich wegen der Frauenquote laden muss,wenn die "erste Frau" fehlt.

    Es ist schon mal gut, dass auch anderen BRM seine Fehler auffallen und sie ihn darauf hinweisen. Wenn er bewusst und eklatant gegen seine Pflichten verstösst, ist er als BRV nicht mehr tragbar und kann mit einfacher Mehrheit abgewählt, evtl. sogar nach §23.1 BetrVG aus dem BR ausgeschlossen werden. Eigentlich. Aber leider gibt es viele BRM, die sich zwar über das Haar (oder in diesem Fall sogar das ganze Toupet) in der Suppe beschweren, aber nicht selbst am Herd stehen und eine bessere Suppe kochen wollen.

    Vielleicht sollte ich noch erwähnen,das er mehr mit der GF arbeitet,als mit dem Gremium und für die Kollegen wenig tut.

    Der Ausschluss aus dem BR kann auch von 25% der Beschäftigten initiiert werden. Kriegst du diese Unterschriften zusammen?

    Ich würd ihm jetzt gern deutlich auf die Füsse treten,weiß aber nicht mehr weiter.

    Du könntest ihm und den anderen BRM bildhaft erkären, wohin sie sich ihre Beschlüsse stecken können, wenn diese gerichtlich angefochten werden. Wahrscheinlich wissen sie das aber längst. Ich könnte mir 2 Lösungen vorstellen:


    1. Setze dich mit der Frau, die du vertreten sollst, in Verbindung dass sie dir Bescheid sagt, wenn sie zu einer Sitzung verhindert ist und tauche uneingeladen zur Sitzung auf. Dich wieder auszuladen, dürfte dem BRV schwer fallen, vor allem wenn ihm andere widersprechen.


    2. Oder dränge dich nicht auf, aber sobald eine Kündigung oder Versetzung gegen den Willen des Betroffenen erfolgt, empfehle ihm eine Klage wegen fehlerhafter Anhörung des BR. Dann hat der BRV sich selbst im Betrieb die Narrenkappe aufgesetzt. ;)

    Wobei ich auch in einem Tendenzbetrieb regelhaft eine Zwangsmitgliedschaft für problematisch hielte.

    Das hat mich jetzt auch interessiert, weil eine konfessionslose Bekannte mal in einem katholischen Kindergarten aufgrund ihrer Konfessionslosigkeit nicht eingestellt wurde. Und siehe da:


    „Ein katholischer Kindergarten darf verlangen, dass eine Kindergärtnerin katholisch ist“, erklärt der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart. Es sei zulässig, Bewerber anderer Konfessionen für eine solche Stelle abzulehnen. Das sei kein Verstoß gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot.

    Allerdings gelte das nur für „verkündungsnahe“ Tätigkeiten, führt Bauer aus. Das sind solche, die einen direkten Bezug zur kirchlichen Glaubensrichtung haben. Die Arbeit als Erzieherin gehöre dazu: „In einem katholischen Kindergarten soll ja eine katholische Erziehung gewährleistet sein“, erläutert Bauer, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Anders sehe es bei der Putzfrau im gleichen Kindergarten aus: Sie muss nicht katholisch sein. Denn sie sei kein „Tendenzträger“, der die Werte des Hauses verkörpert. Genau abgrenzen lasse sich das aber nicht: „‚Verkündungsnah‘ ist natürlich ein dehnbarer Begriff.“


    Als jemand, der jegliche Religion für eingebürgerten Aberglauben hält, muss ich diese Einschätzung zwar nicht teilen. aber leider akzeptieren. :(

    Es gibt z.B. telefonzellenartige Kabinen, um schallisoliert vertrauliche Telefonate oder - beim Zweiermodell - auch Gespräche zu führen. So kann man die Büros noch voller besetzen weil man im Notfall auf die Zelle ausweichen könne.

    Die Schallisolierung ist gut, aber die Dinger sind klein (nichts für Beleibte und Klaustrophobiker) und nicht jeder kann auf dem Barhocker sitzen, der statt eines Bürostuhls darin Platz findet, ohne dass Rückenschmerzen auftreten oder sich verschlimmern.


    Vielleicht sehe ich das auch zu negativ. Was sind Eure Erfahrungen?

    Damit habe ich keine Erfahrungen und kann auch dankend darauf verzichten. Ich käme mir vor wie ein Huhn in der Legebatterie und mir fehlte die Möglichkeit, die Beine auszustrecken oder zwischendurch mal den Blick in die Ferne schweifen zu lassen. Und auf einen Barhocker setze ich mich nur in dem dafür vorgesehenen Ort. Ich würde diese Zellen kurzfristig für ein ungestörtes Telefonat benutzen, aber für den ganzen Arbeitstag sehe ich die Anforderungen an einen menschenwürdigen Arbeitsplatz nicht erfüllt.

    Von daher würde ich die Fahrtzeit nicht als Fahrtzeit um nach Feierabend wieder nach Hause zu kommen sehen, sondern als Rüstzeit um den nächsten funktionierenden Arbeitsplatz zu erreichen.

    Das ist ein sehr guter Einwand. Nehmen wir mal an, es gäbe in näherer Umgebung einen weiteren Standort, von dem aus die Weiterführung der Arbeit möglich wäre. Dann hätte sich die Frage nach Bezahlung der Anfahrtzeit vermutlich gar nicht gestellt.

    Die MA hätten auch sagen können: "Na so was, der Server ist kaputt. Da können wir nichts machen. Wenn er wieder läuft, könnt ihr uns in der Eisdiele anrufen." Auch da hätte der AG seinen Annahmeverzug hinnehmen müssen. Stattdessen hat er aber MA, die sagen: "Kein Problem, das kann ich auch im Homeoffice machen." Da wäre es wohl das Mindeste, wenn der AG die Anfahrtzeit vergütet und eine kleine Anerkennung springen lässt, ob BV zu mobilem Arbeiten existiert oder nicht.


    Dadurch sind teilweise anderthalb Stunden verlorengegangen, mit denen die Personen nun im Minus sind.

    Ist das eine theoretische Annahme oder die Ansicht des AG?

    Die fachliche Antwort hast du teilweise selbst gegeben.

    Vielleicht sogar üble Nachrede am Arbeitsplatz?

    Das kannst du besser beurteilen, anhand von

    Der beschuldigte AN beschwerte sich bereits vorher regelmäßig schickaniert zu werden und hat auch ein entsprechendes Tagebuch darüber vorgelegt.

    um zu einer üblen Nachrede oder Verleumdung zu gelangen, müssten aber schon ehrverletzende Beschuldigungen dokumentiert und von Zeugen bestätigt worden sein. Kannst du konkrete Beispiele bringen? Hat der Kollege eine offizielle Beschwerde nach § 85 BetrVG beim BR eingereicht?


    Auf den Vorwurf, dass Klo nicht gespült zu haben, würde ich entweder mit der Fried-Methode reagieren (net amol ignoriere) oder mit der MmdL-Methode (ins Lächerliche ziehen), etwa "ach weisst du mit so neumodischem Kram bin ich überfordert, daheim scheißen wir noch in den Eimer. Wenn ich das nächste Mal muss, sage ich dir Bescheid, damit du mal hinter mir herputzt und mir die Benutzung der Klospülung und der Bürste demonstrieren kannst..." ;)

    Das mit der theoretischen Sekunde ist, wenn albarracin das sagt, sicher formal richtig, aber 1. unverständlich und 2. sachlich nicht vollziehbar und zählt m. E. sicher nicht zur Grundausstattung an BR-Wissen. Ich würde mich einfach noch dümmer als ohnehin schon stellen (und auf die Erfahrung vertrauen, dass der AG sogar noch ein bisschen dümmer ist) und in aller Selbstverständlichkeit davon ausgehen, wenn die Kollegin sowohl am 31.08. als auch am 01.09. beschäftigt ist, ist sie übergangslos AN und BRM. Die vorsichtig geschätzten 99% AG, die nicht gerade Arbeitsrecht-Experten sind, werden wahrscheinlich gar nicht auf die Idee kommen, diese Handlungsweise in Frage zu stellen... :whistling: