Hallo und Danke für Deine Einschätzung, whoepfner.
Glücklicherweise habe ich ja noch ein paar Tage Zeit bis ich etwas definitiv entscheiden muss ...
Dein Vorschlag, vorzeitig zurückzutreten ist auch etwas "brenzlig"... Da ich selbst keinen "sb/gl Status" mehr habe (glücklicherweise, denn mir geht's gesundheitlich wieder gut) wäre ich bei einer Wahlversammlung, die von 3 sb/gl Beschäftigten einzuberufen werden würde (so würde das nach meinem Verständnis dann zur Neuwahl kommen) nichtmal mehr eingeladen, wenn auch trotzdem theoretisch wählbar ... Dazu kommt, dass meine Stellvertreter beide nicht drauf erpicht sind, solche Dinge zu tun. (Versteh's nicht falsch: Die beiden haben immer ein offenes Ohr und eine helfende Hand für die Kolleginnen und Kollegen und ihre Probleme und Sorgen. Sie gehen auch gerne Mal zu Terminen wenn ich verhindert bin. Aber alles, was dann formalistischer ist, wo man sich auch mal in Gesetze und die Rechtsprechung reinwühlen und auch mal spontan Zeit und Energie investieren, ja auch mal Reisen muss, überlassen sie gerne mir) ...
Und wichtig ist vielleicht auch noch dieser "mentale" Effekt:
sozusagen vorzeitig hinzuschmeissen und dann doch wieder gewählt werden wollen hat - wie man im Schwäbischen sagt - doch irgendwie "a Gschmäckle"
Noch zur weiteren Erläuterung der Ausgangs-Situation - im Besonderen zu den "Stufenvertretungen":
Das mit der "Stufenvertretung" ist *räusper * etwas besonders hier... wir haben alle möglichen Konstrukte mit- und ineinander verschachtelt - ich versuche mal die Gesamtsituation aufzuzeigen:
Ich arbeite in einem "kleinen" Konzern mit mehreren Gesellschaften welche zum Teil aus mehreren Betrieben in sehr unterschiedlichen Größen bestehen.
Mein Betrieb (ich nenne ihn mal "Betrieb 1" hat eine SBV (aber deutlich unter 50 Sb/Gl). Dann gibt es noch einen zweiten Betrieb ("Betrieb 2") der selben Gesellschaft - ohne eigene SBV - (ganz wenig Beschäftigte und nicht genügend sb/gl Mitarbeiter um dort zu wählen.) => Betreuung der Sb/Gl aus "Betrieb 2"erfolgt durch die SBV des "Betrieb 1" (das bin ja ich); weil wir ja für die Gesellschaft ("Gesellschaft A") keine GSBV wählen können - es gibt halt nur eine örtliche SBV. Im Bezug auf die Betriebsräteorganisation agiere ich also als "Quasi-GSBV-Gesellschaft-A" (Teilnahme an GBR-Sitzungen etc.)
Dann gibt es noch eine Schwestergesellschaft ("Gesellschaft B") mit 4 Betrieben in ganz Deutschland, von denen 3 eine lokale SBV haben und 1 Betrieb auch so klein ist, dass es dort zu wenige Sb/Gl gibt um wählen zu dürfen. Die 3 SBV-bestückten Betriebe haben eine "GSBV-Gesellschaft B" gebildet. Der kleine Betrieb ohne eigene SBV dort in "Gesellschaft B" wird von der "GSBV-Gesellschaft-B" mitbetreut.
Es gibt in diesem Konzern auch noch weitere kleine Gesellschaften ("C", "D", "E" usw.) mit je nur einem Betrieb - alle so klein (also so wenige sb/gl Beschäftigte) dass es auch dort keine örtlichen SBVen und somit auch keine GSBVen gibt.
Die sb/gl Beschäftigten dort werden von der KSBV betreut, welche von der "GSBV-Gesellschaft-B" und mir als "Quasi-GSBV-Gesellschaft-A" gebildet wurde.