Catnoir
Mach es wie whoepfner schon geschrieben hat.
Weiterhin ist es eine Frage, wann der GdB zum ersten Mal festgestellt und wie die Behinderung jetzt eingestuft wurde. Je älter die betroffene Person wird umso geringer kann der Grad der die Behinderungen ausfallen. Ich kenne den Fall eines Schwerbehinderten der nach Stellung eines Verschlechterungsantrags sein "G" nach über 50 Jahren verloren hat, weil altersbedingt dann anders bewertet wird als bei einem jungen Hüpfer.
Es kommt auch darauf an wie schwer die Schwerhörigkeit ist. Außerdem werden die einzelnen GdBs nicht addiert sondern nach einem System in einem "Topf geworfen" und berechnet.
Bei meinem Vater sind wir immer wieder gegen den Bescheid vom Integrationsamt angegangen. Es hat zwar länger gedauert, aber wer durchhält wird belohnt.