Beiträge von Lexipedia

    Mobiles Arbeiten bitte und nicht Home Office...

    Beim Home Office stellt der AG auch die Möbel usw.

    Also zu rund 90% mache ich mobiles Arbeiten. Hätte kaum gedacht, dass es so gut funktioniert. Telefon ist umgeleitet auf das Firmenhandy. Durch die eingeführte Schicht geht das Telefon über den ganzen Tag und die Arbeitszeit ist länger als sonst. Aber zwischendurch kann ich zu hause noch einiges nebenbei erledigen.

    Was passiert wenn du die Grenzen nicht einhältst?

    Wenn du mit Haupt- und Nebenbeschäftigung zusammen die maximal möglichen Arbeitszeiten nicht einhältst, kann das unter Umständen schwerwiegende Folgen für dich haben. Denn dein Hauptarbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und kann dir entsprechend deinen Nebenjob verbieten.

    Falls dies nicht der Fall sein sollte, drohen deinem Arbeitgeber zum Teil empfindliche Bußgelder.


    https://www.nebenjob.de/ratgeb…b-sind-zusatzlich-erlaubt


    Hierzu zu den Strafen für den AG:

    https://www.haufe.de/oeffentli…sk_PI13994_HI1427324.html
    Das gilt auch, wenn der AG den Nebenjob kennt.

    Mal ne Frage an RatinaZ. Das zitierte Urteil handelt von Zeiterfassung und nicht von Home Office oder mobiles Arbeiten?!?

    Wo ist mein Fehler?


    Also fangen wir erst mal mit dem Begriff an:

    Home Office ist verkehrt. Hier stellt der AG auch die Büromöbel usw.

    Guckst du: https://www.haufe.de/personal/…erscheidet_76_498118.html


    Wir sprechen hier vom mobilen Arbeiten.


    Bei uns ist es so, wer kann der darf mobiles Arbeiten machen. Auch ich als BRV. Jedoch werde ich die ersten Tage für Fragen im Büro sein. Danach werde ich das Telefon aufs Smartphone umleiten, das Notebook einpacken und von Zuhause per VPN-Tunnel arbeiten. Zwischendurch werde ich mal für ein paar Stunden ins BR-Büro fahren. Alles im grünen - ähm rechtlichen - Bereich.

    Mal back to the roots…


    Wir warten bis eine Woche vor dem nächsten Termin und dann entscheiden wir, ob die Betriebsversammlung stattfindet oder es alternativen gibt wie zum Beispiel Abteilungsversammlungen...

    Ich sage mal ganz gemein: Nein.

    Du schreibst: "Diesen soll ich nun da ich im Büro arbeite und an andere Standorte fahre mit 0,03% versteuern.

    ist das so rechtens, da ich als Betriebsrat nicht benachteiligt werden darf ?"

    Dann natürlich nicht. Das gehört definitiv zu den zu übernehmenden Kosten, wenn du von dem Sitz der Firma los fährst. Das geht aus deinem Post nicht heraus.


    Es sei denn du fährst von zu Hause los. Das kann etwas anderes sein.


    Das Thema ist kompliziert. "Über 50 % der Fachliteratur zum Steuerrecht weltweit ist alleine für Deutschland geschrieben," hat mein früherer Berufsschullehrer immer gesagt. Das kann dir nur ein Steuerrechtler beantworten.

    Fred

    Es wird natürlich nur das Beschlossen, was im Antrag steht.

    Fall 1:

    abgelehnt - mehr nicht

    Fall 2:

    nicht zugestimmt


    Jedes Mal sollte ein neue Antrag erfolgen. Es gibt keine Automatik nach wenn nicht dann...

    Leider ist das nicht Rechtens und die Tarifvertragsparteien sind dabei dieses anzupassen, weil unsere Altersfreizeit gegen das AGG verstößt. Hat was mit der Teilzeit zu tun...

    https://juris.bundesarbeitsger…19-04-18/1_AZR_307-17.pdf


    Da kann noch einiges geschehen.

    Lest bitte die Rn 29 zum BetrVG §27 durch. Da steht :

    Ebenso wie die ordentl. Mitgl. müssen auch die ErsMitgl. des BetrAusschusses Mitgl. des BR sein. Es ist deshalb nicht zulässig, dass ErsMitgl. des BR in dieser Eigenschaft Mitgl. des BetrAusschusses werden.


    Eine Wahl des ErsMitgl. des BR kann nur als ErsMitgl. des BetrAusschusses bei der Bestellung des BetrAusschusses gewählt werden und rückt als ErsMitgl. des BetrAusschusses an nächstbereiter Stelle in der Reihenfolge nach (Sorry für diesen Satzbau!). Aber erst als Nachrücker und nicht als zeitliche Vertretung.

    Das Zauberwort heißt "abschließende Stellungnahme."


    Guckt mal hier: https://www.agv-oldenburg.de/a…es-br-zu-einer-kuendigung


    Wir schreiben bei uns in sollen fällen, dass wir keine Stellungnahme abgeben werden und dieses abschließend sei. Damit kann der AG in diesen Fällen dann sofort die Kündigung aussprechen. Sonst muss er immer bis zum Ablauf der Frist warten und nicht eher kündigen, weil eine nicht-abschließende Stellungnahme kann immer nochmal korrigiert werden in der Frist.

    Markus

    Es gibt keine Begründung.


    Das wichtigste steht in dem Kommentar vom BetrVG §25 vom Fitting. Was ist ein Nachrücker und was ist ein Stellvertreter:

    Da steht es genau beschrieben. Hier wird korrekt unterschieden zwischen Nachrücken (für ein ausgeschiedenes BRM) (Rn 13-14) und der Stellvertretung (für ein zeitweilig verhindertes BRM) (Rn 15 und folgende).


    In der Rn 21 des BetrVG §27 steht auch klar und deutlich:

    Da Mitgl. des BetrAusschusses nur Mitgl. des BR sein können, nicht dagegen ErsMitgl. des BR, solange sie noch nicht in diesem nachgerückt sind (=> Rn. 13) können grds. nur BRMitgl. für den BetrAusschuss vorgeschlagen werden.


    Rn 29 bestätigt dieses im zweiten Satz auch noch. Am Ende der Rn wird zwar eine Ausnahme beschrieben. Die hier aber nicht zutrifft wegen dem Nachrücken.

    Ist es die Seite Bauwatch? anstelle Baustellenwatch?


    Bauwatch ist in Ordnung aber die Internetseite der Baustellenwatch finde ich auch ominös.


    Schreib doch mal an den für euch zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes und äußere deine Bedenken.

    Dann wird der relativ schnell die Firma anschreiben, wenn sie noch nicht bekannt ist. Das ist meinem AG bei der Außenüberwachung (natürlich mit entsprechender BV) passiert. Der Datenschutzbeauftragter hat einen Fragebogen der Firma geschickt und anschließend auch alles kontrolliert. Mensch, was haben unsere Nachbarn alle geschimpft. Er hat den Beschwerdeführen versichert hat, dass alles OK war. Damit mussten sie sich zufrieden geben.


    Nun wollen alle immer die Aufnahmen der Kameras haben, weil ich Haus immer wieder mit Grafittis beschmiert sind. Aber da alles außerhalb des Firmengeländes verpixelt ist geht das natürlich nicht.

    Kleesi Du bist und bleibst (leider nur) Ersatzmitglied. Es sei denn die Kollegin hat ihren Rücktritt aus dem BR verkündet. Es kommt wirklich auf die Wörter zeitweilig oder dauerhaft an. Aber eine dauerhafte Vertretung ist nur zeitweilig...


    Caro Es ist und bleibt nun mal so. Wie schon Rabauke beschrieben hat ist es sehr undeutlich beschrieben. Ein Ersatzmitglied kann nicht in den Ausschuss gewählt werden. Es kann nur gewählt werden, wenn es ein ordentliches Mitglied (durch endgültiges ausscheiden eines anderen Mitglieds) geworden ist. Egal wie lange die Amtsperiode noch läuft.

    Das kannst du so nicht im zweiten Absatz stehen lassen. Das ist Falsch. Ein ErsatzBRM kann nicht automatisch als Ersatzmitglied für einen Ausschuss gewählt werden. Das was im zweiten Absatz zweiter Satz steht ist total unglücklich aus dem Fitting übernommen worden. Für ein Ausschussmitglied kann ein Ersatzmitglied bei der Wahl bestimmt werden. Aber das muss ein gewähltes Betriebsratsmitglied sein und kein ErsatzBRM!!!

    Sorry, da hat der Kollege recht. Du bist und bleibst noch Ersatzmitglied. Ein "Nachrücker" bist du dann erst, wenn ein BRM komplett ausscheidet. Bitte immer beachten: Ersatzmitglied und Nachrücker sind zwei verschiedene Sachen.


    Guckst Du:

    https://www.ifb.de/der-betrieb…ern-des-betriebsrats.html


    Guck mal in den § 27 BetrVG zu den Ausschüssen und auch den Kommentaren im Fitting:

    RD 21 Da. Mitgl. des BetrAusschusses nur Mitgl. des BR sein können, nicht dagegen ErsMitgl. des BR, solange diese nicht Nachgerückt sind...

    Auch RD 13 sagt dieses aus.


    Nachgerückt als Vollmitglied und nicht als Vertretung für die Kollegin. Also war die Abwahl korrekt.

    Bei der Unfähigkeit der Abteilungsleitung würde ich ihr mal mit Diskriminierung von Behinderten drohen. Weiterhin würde ich mal den nachfolgenden Gedanken einwerfen. Wenn die Abteilungsleitung weiß, dass die Kollegin nicht die Arbeitsleistung erbringen kann, ob es nicht der Anfang von Mobbing sein kann. Hier hat nicht die Kollegin versagt sondern der Abteilungsleitung.

    Wäre auch mal ein Interessanter Ansatz für den BR der Abteilungsleitung auf die Finger zu klopfen.


    Eine Lowperformerin ist die Kollegin nicht. Damit kann sich die Abteilungsleitung nicht herausreden.