Zitat von Rolf L :
Im Mai letzten Jahres haben wir eine BR-Sitzung durchgeführt, bei der wegen Krankheit/Urlaub drei Ersatzmitglieder eingeladen wurden (5er BR).
Eigentlich wollte ich nur mitlesen. Jetzt habe ich mich auch registriert, um etwas dazuzugeben.
Das Ersatzmitglied hat keinen besonderen Kündigungsschutz mehr. Der ist weg!
Denn der Kündigungsschutz wirkt nicht die komplette BR-Amtsperiode sondern nur ein Jahr nach der letzten Teilnahme an einer Sitzung. Sorry, Leute, den Stress hättet ihr nicht machen müssen.
KSchG §15 (1)
Nach Beendigung der Amtszeit der in Satz 1 genannten Personen ist ihre Kündigung innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; dies gilt nicht, wenn die Beendigung der Mitgliedschaft auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht.
Nun geht es noch weiter. Es gibt bei einem Ersatzmitglied keine Amtszeit im Sinne eines "Normalen" Betriebsratsmitglied. Hier endet die "Amtszeit" nachdem das ordentliche Betriebsratsmitglied wieder kommt. Dann tickt die Uhr. Es zählt immer die letzte Sitzung und nicht die Amtsperiode.
Also:
Beendigung des Vertretungsfalls = Start des besonderen Kündigungschutzes von einem Jahr.
Hier irgendwann im Mai 2011 und nicht länger...