Beiträge von Lexipedia

    Club-Mate

    Wie habt ihr das denen mitgeteilt, dass ihr diesen Service nicht nutzen wollt? Ich hoffe schriftlich?


    Setzt denen ein Schreiben auf. Weist auf die "Kündigung" hin. Legt eine Kopie der Kündigung dabei. Weiterhin legt ihr die Rechnung mit der Bemerkung "zu unserer Entlastung die versehentlich geschickte Rechnung" dabei. Macht von allem eine Kopie. Schnapp dir beim Eintüten der Unterlagen einen Zeugen. Versende alles als Einschreiben.

    Wenn der AG den Vertrag dann kündigt, dann üblicherweise deshalb, weil er das während der Probezeit ohne Probleme tun kann und es ihm einfacher erscheint als sich mit dem BR rumzuärgern.

    Sorry. Da stehe ich etwas auf dem Schlauch. Habe ich da etwas übersehen? Bei einer erneuten Vertragsverlängerung (oder auch bei einer Entfristung) mit oder ohne Sachgrund gibt es keine erneute Probezeit.


    Sonst trifft die Aussage von Moritz 100% zu.

    Mit der Dienstreise sehe ich es genauso.

    Sorry, Leute...

    Auch wenn ihr auf mich einprügelt. Mit in den Betrieb lassen sehe ich es anders. sehe das etwas anders. Hier in NRW ist es so, dass es eine Verordnung zur Rückkehr nach dem Urlaub gibt. Die sagt aus, dass eines von den drei Gs (getestet, genesen oder geimpft) vorhanden sein muss. Der AG dazu verdonnert dieses nach fünf Urlaubstagen zu kontrollieren und nachzuhalten. Wer sich da weigert verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten und der AG kann ihn, wenn er ihn nicht im Home Office beschäftigen kann unbezahlt nach hause schicken. Das ist eine der Ausnahmen wo der Datenschutz gem. Art.9 Abs. 2 der DS-GVO ausgehebelt wird.

    Diese Auskunft habe ich von einem Arbeitsrichter.

    @suppenkaster

    „Für mich sind das Gesundheitsdaten. Ohne wenn und aber. „


    Was du meinst interessiert hier nicht.

    Der AG verweigert den Zutritt zum Betrieb und stellt so lange die Entgeltzahlung ein bis entweder ein Testergebnis oder ein Nachweis der Impfung vorliegt oder ein BAG Gerichtsurteil vorliegt. Dann werden wir erst sehen was korrekt ist oder nicht. Aber wer kann so lange ohne Entgelt auskommen?

    Meppen

    Ich habe geschrieben, dass der Fall für mich gleichzusetzen ist.


    Weiterhin zeigst du an, dass du "genesen" bist, wenn dein Urlaub startet. Dann wenn der Urlaub endet bist du wieder arbeitsunfähig?!? Nun erklär mal bitte dem AG und dem Richter das der Urlaub der Genesung nicht im Wege stand. Für jeden HR-Typen sieht es nach einen genesungswidrigen Urlaub aus. Viel Spaß bei der Reaktion der HR-Abteilung.

    Lies mal dieses:

    "Auch wenn aus medizi­nischer Sicht nichts gegen einen Urlaub spricht, dürfen Erkrankte nur mit Zustimmung der Krankenkasse ins Ausland reisen. Die Kasse entscheidet, ob sie das Krankengeld in dieser Zeit weiterbezahlt oder ruhen lässt. Versicherten, die keine Genehmigung einholen, droht der Verlust des Krankengeldes. Hierfür gibt es eine klare Regelung im Sozialgesetz­buch (Paragraf 16 SGB V)."

    Krankenkasse - Krank ins Ausland – mit Krankengeld? - Stiftung Warentest

    Das Gleiche gilt auch für die Entgeltfortzahlung durch den AG.


    Inland ist was anderes...


    Und nun stell dir mal vor du bist wieder für drei Wochen "genesen" und danach wieder arbeitsunfähig. Ich weiß noch wie unser vorheriger Personalchef in solchen Situationen am Kotzen war.

    Zitat: "Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen"


    Quelle: Corona-Impfung: Wer kann sich wann impfen lassen? (bundesregierung.de)


    Wer jetzt festlegt, wer in besonders relevanter Position tätig ist nicht definiert, aber wer es festlegt würde ich folgendes sagen: Da das noch nicht ausgeurteilt wurde kann man nicht sagen, wieweit jetzt die Mitbestimmung geht.

    Eine kleine Anekdote am Rande. Bei einem Teams-Meeting hatten etliche Kolleg*innen ihre Kamera aus. Man wusste nicht, ob jemand folgte. Ein Kollege wurde angesprochen und er reagierte nicht. Nach dreimaligen Nachfragen (auch weil keiner mehr gesprochen hat) hörte man ein sanftes Schnarchen. :sleeping::sleeping::sleeping:


    Bei Teams-Sitzungen frage ich auch immer wieder Kolleg*innen ohne Kamera bist du noch da? Weil es keine Beteiligung von einzelnen Personen gibt. Es ist schon nervig. Deshalb finde ich persönlich es gut, wenn die Kamera an ist. So weiß man, ob jemand der Sitzung folgt oder nicht.


    Wer seinen Ort nicht zeigen möchte kann immer einen Hintergrundfilter benutzen.

    Nachfolgende Punkte möchte ich noch beifügen:

    Bei den Kolleginnen und Kollegen mit Frühverrentung sollte man darauf achten, dass die evtl. hohe Abzüge haben könnten, weil Sie eher in Rente gehen. Deshalb ist die Kürzung der Abfindung nicht etwas anstrebenswertes. Weiterhin habe ich da im Hinterkopf, dass man bei der Rente mit 63 (plus ein paar Monate) nach 45 Beitragsjahren nicht vorher arbeitslos (länger?) sein darf.


    Pass auf, dass die Guten nicht abhauen. Versuche einen gesunden Mix zu erhalten.


    Wir hatten vor kurzen auch so etwas von Teilzeit auf Vollzeit. Jedoch sollte keine Mitarbeiter*innen abgebaut werden. Alle bis auf eine Kollegin hat das angenommen. Hier wurden diverse Verhandlungen mit ihr geführt. Ich war die ganze Zeit dabei. Sie hatte sich schließlich auf einen Aufhebungsvertrag entschieden. Sie war durch das familiäre Umfeld leider nicht bereit mehr zu arbeiten. Ihre Mutter wurde pflegebedürftig und so kam ihr die sehr gute Abfindung entgegen.


    Weiterhin falls das Freiwilligenprogramm nicht ausreicht in Anspruch genommen wird muss man bei der Sozialauswahl nachfolgendes beachten. Es ist nur vergleichbar der vergleichbar ist. Also Teilzeit-AN nur mit Teilzeit-AN usw...

    Da mir ein Freiwilligenprogramm lieber ist als die Sozialauswahl versuche so viel wie möglich herauszuholen.

    Hallo,


    das Thema ist komplexer als ihr denkt. Ihr müsst die Sache aus zwei Richtungen betrachten. Einmal wer finanziert das Essen? Es ist nicht der Arbeitgeber sondern die Bewohner (siehe Eingangspost). Somit muss der AG oder der AN seinen Beitrag dazu bezahlen. Wenn der AN dazu zahlt muss auch keine Verpflegungspauschale von ihm kommen. Es muss genau der Betrag bezahlt werden den das Essen gekostet hat. Zahlt der AG die realen Essenskosten für jedes Essen erst dann kann mit den Sachbezugswerten veranschlagt werden.


    Es wird im Eingangspost geschrieben, dass die Lebensmittel von dem Grundeinkommen der Bewohnerbezahlt wird. Somit geht es nur über offizielle Einzahlungen der Mitarbeiter auf das Konto "Verpflegung" mit dem realen "Verbrauchswert" und keine steuerlichen Verrechnungssätze. Sonst würdet ihr das Geld der Bewohner für euch verbrauchen, was ihr nicht wollt und ihr dürft das nicht!

    Habe ich das richtig gelesen, dass die Essenskosten komplett von der Grundsicherung gezahlt werden?

    Ich habe das für ein sehr, sehr dünnes Eis auf was sich die Mitarbeiter da bewegen werden in der Zukunft. Da könnte ich mir bei unserer Gesetzgebung vorstellen, dass das sogar evtl. strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. (Sorry, manchmal habe ich solche verqueren Gedanken... Ich bin halt schon seit mehr als 25 Jahre im BR und habe viel erlebt...) Dazu würde ich einen entsprechenden Fachanwalt ins Boot holen und hier eine entsprechende Vereinbarung ausarbeiten.

    Für mich ist es eine andere Finanzierung als eine Kantine im Betrieb, wo der AG die Lebensmittel bezahlt. Hier kommt das Geld (komplett?) aus der Grundsicherung der Bewohner. Da sehe ich das Problem, dass man hier gar nichts mit dem Sachbezugswert zu tun hat. Eigentlich müsste für jede Malzeit die Kosten ausgerechnet werden und auf das Konto der Kosten für das Essen gegengebucht werden.


    (Nochmals sorry, aber bei über 25 Jahren BR-Arbeit denkt man auch mal zu weit.)