Nachfolgende Punkte möchte ich noch beifügen:
Bei den Kolleginnen und Kollegen mit Frühverrentung sollte man darauf achten, dass die evtl. hohe Abzüge haben könnten, weil Sie eher in Rente gehen. Deshalb ist die Kürzung der Abfindung nicht etwas anstrebenswertes. Weiterhin habe ich da im Hinterkopf, dass man bei der Rente mit 63 (plus ein paar Monate) nach 45 Beitragsjahren nicht vorher arbeitslos (länger?) sein darf.
Pass auf, dass die Guten nicht abhauen. Versuche einen gesunden Mix zu erhalten.
Wir hatten vor kurzen auch so etwas von Teilzeit auf Vollzeit. Jedoch sollte keine Mitarbeiter*innen abgebaut werden. Alle bis auf eine Kollegin hat das angenommen. Hier wurden diverse Verhandlungen mit ihr geführt. Ich war die ganze Zeit dabei. Sie hatte sich schließlich auf einen Aufhebungsvertrag entschieden. Sie war durch das familiäre Umfeld leider nicht bereit mehr zu arbeiten. Ihre Mutter wurde pflegebedürftig und so kam ihr die sehr gute Abfindung entgegen.
Weiterhin falls das Freiwilligenprogramm nicht ausreicht in Anspruch genommen wird muss man bei der Sozialauswahl nachfolgendes beachten. Es ist nur vergleichbar der vergleichbar ist. Also Teilzeit-AN nur mit Teilzeit-AN usw...
Da mir ein Freiwilligenprogramm lieber ist als die Sozialauswahl versuche so viel wie möglich herauszuholen.