Wenn im Arbeitsvertrag sich auf Betriebsvereinbarungen bezogen wird muss der AG diese auch mit dem Arbeitsvertrag dem Kandidaten geben. Denn sonst wäre die Klausel im Arbeitsvertrag nichtig. Der AG könnte sich im Notfall nicht auf die Betriebsvereinbarungen beziehen.
Beiträge von Lexipedia
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Kein Scherz: Ich kenne eine Firma da gab es nach der Betriebsversammlung immer Kaffee und Kuchen. Da ging auch keiner eher.
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Moin zusammen,
"Wir planen eine Versammlung für 2,5 Stunden"
Das ist aber sportlich, unsere Sitzung bei 600 Mitarbeitern, 11er Gremium, dauert genau einen Arbeitstag und das jede Woche.
Es gibt doch mehr zu besprechen als nur Mitbestimmungen zu verabschieden.
Die GF kommt in der Sitzung überhaupt nicht zu Wort dafür gibt es das Monatsgespräch.
Olli
Es geht um die Betriebsversammlung. Nicht um eine Sitzung des BRs...
Wir machen das so:
1. erster Teil BR
2. Gewerkschaft
3. AG
4. zweiter Teil BR inkl. Reaktion auf 2. & 3.
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Wie sieht eine ordnungsgemäße Versiegelung deiner Meinung nach aus?
Du kommst mir vor wie jemand im Restaurant mit Glanzköpfen der verzweifelt das lange Haar in der Suppe sucht um die Rechnung nicht bezahlen will, weil er kein Geld dabei hat.
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Poste mal den Text des Tarifvertrages. Oft gibt es dazu noch Kommentare oder Fußnoten.
Bei uns in der Chemie steht immer etwas dazu.
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BR-Forum: Stimmzettel beidseitig bedrucken? | W.A.F. (betriebsratswahl.de)
War schonmal Thema
Außerdem es gibt auch bei jeder Bundes-, Landtags- und Komunalwahl immer viele Formate, aber nie zweiseitige Stimmzettel.
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Arbeiten alle Sonntags? Auch die komplette Verwaltung?
Ich wäre da vorsichtigt.
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Wir machen das so ähnlich wie Moritz. Wenn in dem Protokoll ein Beschluss zu einer BV gibt werden zwei identische Protokolle erstellt. Ein Protokoll wird dann zu der gültigen BV geheftet. Somit hat man gleich die Unterlagen zusammen.
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Als ich zum Vorsitzenden des BRs gewählt wurde habe ich den AG im Vorfeld informiert. Ich war auch der einzige Kandidat. Es konnte eine junge Azubine übernommen werden. Diese habe ich dann auch noch über Monate eingearbeitet und unterstützt. Das kam positiv bei unserem AG an und dadurch hatte ich ein paar "Bonuspunkte" bei Verhandlungen.
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Ich sehe das nicht als fehlgehend.
In der Chemie sind zum Beispiel Kündigungsfristen vor einigen Jahren aus dem Tarifvertrag angepasst worden. Hier war eine Kennzahl für die Kündigungsfrist bestehend aus Betriebszugehörigkeit und Alter für die Ermittlung der Kündigungsfrist vorgesehen.
Ebenso ist bei einem mir bekannten Betrieb nachfolgende Regelung kassiert worden. Es gab eine BV wonach die AN ab einem bestimmten Alter keine Nachtschicht mehr machen sollen. Die BV wurde kurz vorm Urteil des Arbeitsgericht vom AG und AN gekündigt. Weil die BV vom Arbeitsgericht kassiert worden wäre.
Paragraphenreiter: Es war nicht der DGB sondern eine BV zwischen einem BR des DRKs und eine einzelnen gGmbH. Und ich bleib dabei. Die Verstößt gegen das AGG. Aber solange kein Kläger...
Der von albaracin zitierte Tarifvertrag sagt genauso wie der ältere TV der Chemie aus, das die Arbeitsplätze altersgerecht sein sollen bzw. auch noch im Alter von dem Mitarbeiter besetzt sein kann. Nicht jedoch, dass hieraus "besondere" Vorteile wie vom TO entstehen sollen.
Sorry, ich sehe das auch älterer AN sehr skeptisch.
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Bei uns war mal der Gedanke, dass ältere Mitarbeiter keine Nachtschicht mehr machen müssen. Dann kam jedoch der Einwand, dass dieses gegen das AGG verstoßen würde.
Deshalb sollte man bei dem Thema sehr sehr vorsichtig sein. Außerdem warum sollte ein AG ein in Rente gehenden AN noch Geld "hinterher" schmeißen?
Interessant finde ich nachfolgendes:
Über was für einen Zeitraum sollte die Freistellung gehen? Viele AGs rechnen sowieso mit einer höheren Krankenquote (und längeren Ausfallzeiten) . Dann ist es günstiger, wenn der AN in Krankengeld fällt. Hat mir mal ein Geschäftführer einer größeren Firma erzählt.
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Sorry, die Antwort von dem Mann mit der Ledertasche ist nicht richtig. Es sind 15 Tage ein Urlaubstag ist immer ein ganzer Urlaubstag. Egal wie lange.
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Wie habt ihr das denen mitgeteilt, dass ihr diesen Service nicht nutzen wollt? Ich hoffe schriftlich?
Setzt denen ein Schreiben auf. Weist auf die "Kündigung" hin. Legt eine Kopie der Kündigung dabei. Weiterhin legt ihr die Rechnung mit der Bemerkung "zu unserer Entlastung die versehentlich geschickte Rechnung" dabei. Macht von allem eine Kopie. Schnapp dir beim Eintüten der Unterlagen einen Zeugen. Versende alles als Einschreiben.
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Wenn der AG den Vertrag dann kündigt, dann üblicherweise deshalb, weil er das während der Probezeit ohne Probleme tun kann und es ihm einfacher erscheint als sich mit dem BR rumzuärgern.
Sorry. Da stehe ich etwas auf dem Schlauch. Habe ich da etwas übersehen? Bei einer erneuten Vertragsverlängerung (oder auch bei einer Entfristung) mit oder ohne Sachgrund gibt es keine erneute Probezeit.
Sonst trifft die Aussage von Moritz 100% zu.
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Einen ein Monat alten Beitrag muss man nicht weiterführen. Wir sind hier nicht bei "The walking dead!"
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Ich krieg das mit der virtuellen Steinigung nicht hin, gibt's da ne App?
Gab es da nicht mal eine Peitschen-APP
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Mit der Dienstreise sehe ich es genauso.
Sorry, Leute...
Auch wenn ihr auf mich einprügelt. Mit in den Betrieb lassen sehe ich es anders. sehe das etwas anders. Hier in NRW ist es so, dass es eine Verordnung zur Rückkehr nach dem Urlaub gibt. Die sagt aus, dass eines von den drei Gs (getestet, genesen oder geimpft) vorhanden sein muss. Der AG dazu verdonnert dieses nach fünf Urlaubstagen zu kontrollieren und nachzuhalten. Wer sich da weigert verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten und der AG kann ihn, wenn er ihn nicht im Home Office beschäftigen kann unbezahlt nach hause schicken. Das ist eine der Ausnahmen wo der Datenschutz gem. Art.9 Abs. 2 der DS-GVO ausgehebelt wird.
Diese Auskunft habe ich von einem Arbeitsrichter.
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Sehe ich genauso wie M&M.
Weiterhin fehlt mir die Angabe wie "schwerwiegend" der Verstoß sein soll und wie lange die Kollegin schon bei euch arbeitet. Da könnte schon keine Verhältnismäßigkeit der Kündigung sich ergeben Z. B. Pfandbon bei Emily...