imho werden hier 2 Paar Schuhe durcheinander geworfen
1 Es sind die ordentlichen Mitglieder zu wählen
2. Es sind die E BAM zu wählen oder 1 + 2 kann auch in einem Wahlgang erfolgen
Damit ist aber die Reihenfolge der E-BAM bei Verhinderung eines BAM fest"gelegt.
3 ist die Geschäftsführung des BA
Klar kann es mal passieren das BRV und StvBRV gleichzeitig verhindert sind
und ja der BA sollte dann vielleicht schon vorher festlegen wer dann die weiteren stellv. sind
Diese könne sich aber nur aus den in 2 festgestellten Reihenfolge ergeben also
in der Regel die 3 Dauer BAM und die ersten beiden E BAM.
Die Reihenfolge abzuändern und das 1 oder 2 E BAM zu übergehen - ist nicht rechtskonform