Beiträge von Ohadle

    Tobias Clausing , wenn alle Betriebe, d.h. alle örtlichen AG, zustimmen, dafür ihre BRM für eigentlich nicht erforderliche BR-Tätigkeit vergütet freizustellen und die Kosten zu übernehmen, dann kann man alles machen. Aber wie realistisch ist das?


    sehr realistisch :)

    Haben wir jedes Jahr.

    Ein BR Treffen aller BRM die durch den GBR vertreten sind. 5 BR Gremien mit ca 40 BRM.

    2 Tage

    Allgemeine Themen und der Personaldirektor kommt selber vorbei und stellt allen BRM die Personalplanung des Unternehmens vor. Fragen zu allen Themen ausdrücklich erwünscht.

    zu 1. dafür wird man doch freigestellt

    zu 2. es sollte doch kein Problem sein die Stützunterschriften zu finden


    Und ja man erfährt im Aufsichtsrat wichtige Dinge (Strategische Ausrichtung etc) und das ist viel wichtiger

    man kann dort auch wichtige Dinge / Themen einbringen, die vielleicht sonst gar nicht dort ankommen, weil das Direktionskomitee / HR / der GF einige Dinge gar nicht erst zur Sprache bringt.

    Dienstrad: Leasing, Überlassung und Übereignung, Aufladen | Personal | Haufe


    Artikel, in dem die unterschiedlichen Möglichkeiten aufgeführt sind.

    Es sind - wie immer die kleinen Details - die die Unterschiede machen.

    z.B. Wer hat mit wem ein Vertragsverhältnis (nicht nur der AV gemeint, sondern auch wer least,

    wie ist der Geldfluss)

    davon hängt dann auch maßgeblich die Steuerbefreiung (UST + ESt) etc ab.


    und mal ganz allgemein:


    Natürlich muss man sich eine E Bike Anschaffung genau durchrechnen, und ja da kann der Privatkauf günstiger sein, aber eben auch ein Leasing oder ein Dienstrad.

    DAs muss und sollte sich jeder durchrechnen - Vor- und Nachteile abwägen und dann seine Entscheidung treffen.

    Pauschale Aussagen: Lohnt sich immer oder lohnt sich nie - gibt es da nicht.

    Wenn der BR seinem Beschluss auf Entsendung dem AG mitgeteilt und diesen dann diskutiert und dessen Einwände berücksichtigt hat - liegt der Ball beim AG.

    Wenn der den Vorgesetzten nicht informiert kann das imho nicht zu Lasten des BRM ausgelegt werden. (rechtlich)


    Beim nächsten Mal kann der BR / das BRM bei Buchung ja auch noch den Vorgesetzten in Kopie nehmen, damit der "Stil" gewahrt bleibt.

    Da muss man die verschiedenen Sachverhalte trenne.


    Klar ist das § 87 (1) Nr. 2 Beginn und Ende der Arbeitszeit.. und sonstige Regeln dazu in die Zuständigkeit des örtlichen BR fallen.


    Wenn es um MBR des § 87 (11) 6 Technische Einrichtungen geht kann durchaus der GBR zuständig sein.

    insbesondere dann wenn der AG ein einheitliches System haben möchte, weil die Personalabteilung für alle Standorte zuständig ist und eine einheitliche Planung / Urlaubsplanung / Krankmeldung etc haben möchte und nicht 2- 5 verschiedene System in denen das eingetragen und ausgewertet werden muss.


    Nichts desto trotz muss der GBR dann natürlich beachten, dass die Regelungen der örtlichen BR in Bezug auf die BV "Arbeitszeit" auch n dem neuen System abgebildet werden können.

    Da aber auch jeder Standort BR ja seine Mitglieder in den GbR entsendet, sollte es bei "vernünftiger Zusammenarbeit" im GbR ja auch wenig Probleme geben

    Also ich würde die Wahl so durchführen wie es im Wahlausschreiben angekündigt wurde.

    Ihr habt ja auch die öffentliche Auszahlung angekündigt.

    Alles andere öffnet nur Tür und Tor für eine Wahlanfechtung. Selbst wenn die nicht durchgeht - ist es doch nur Ärger, Zeit und Geld.

    Sorry aber ich würde dem AG den Vogel zeigen (sinngemäß nicht tatsächlich)


    Er hat weder die Ma aufzufordern zu irgendeiner Uhrzeit zu wählen, noch glaube ich das wenn ihr nicht grade

    weniger wie 10 MA seid und alle auf einem Flur - das alle das tun.

    Was ist denn mit denen denen die Wahl egal ist und gar nicht wählen wollen - die werden von der "Betriebswache" abgeholt und zur Wahl geschleppt. DAs Ansinnen des AG ist Bullshit und nicht rechtskonform.


    Und was machste wenn ein MA im Urlaub doch um 15:25 "mal eben vorbeitkommt oder ein Briefwähler doch persönlich seine Stimme abgeben will.

    In der Sitzung waren doch nur BRM, oder? also keine Öffentlichkeit sondern eine "geschlossene "Gesellschaft"


    Und wenn wollt ihr jetzt drankriegen? den WV ?


    Ich sehe da keinen groben Verstoß, die E BRM einer Liste treten alle nicht an und werden rücken weder zeitweise noch dauerhaft nach (Glückwunsch)

    Wahrscheinlich rennen die auch rum im Betrieb und brüsken sich damit wie toll sie doch sind, das sie zurückgetreten sind und Euch damit so richtig geärgert haben.

    „Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht.“

    auch ich kenne den TV nicht


    Aber wenn das so im TV steht, wird man da wohl nichts machen können, außer

    mal genau zu schauen ob dem auch so ist und nicht nur "annähernd" soviel ist, (also vielleicht ein par € weniger)


    Bei uns im TV (Chemie) ist das auch so, aber die IGBCE hat das ganz gut gearbeitet, in der Regel fällt man nämlich nicht gleich alle Stufen zurück sondern nur 1. Und Anrechnugsjahre gibt es auch (also z.B. nicht 2 jahre, sondern nur die Hälfte Wartezeit bis zur nächsten Stufenerhöhung


    ansonsten mal als Gewerkschaftsmitglied seine Gewerkschaft fragen, ob das alles seine Richtigkeit hat - dafür zahlt man schließlich seine Beiträge :)

    imho werden hier 2 Paar Schuhe durcheinander geworfen


    1 Es sind die ordentlichen Mitglieder zu wählen

    2. Es sind die E BAM zu wählen oder 1 + 2 kann auch in einem Wahlgang erfolgen


    Damit ist aber die Reihenfolge der E-BAM bei Verhinderung eines BAM fest"gelegt.


    3 ist die Geschäftsführung des BA


    Klar kann es mal passieren das BRV und StvBRV gleichzeitig verhindert sind

    und ja der BA sollte dann vielleicht schon vorher festlegen wer dann die weiteren stellv. sind


    Diese könne sich aber nur aus den in 2 festgestellten Reihenfolge ergeben also

    in der Regel die 3 Dauer BAM und die ersten beiden E BAM.


    Die Reihenfolge abzuändern und das 1 oder 2 E BAM zu übergehen - ist nicht rechtskonform

    sag doch das das in fitting RN 19 steht :)

    b) Ausschüsse mit selbständiger Entscheidungskompetenz

    19 Die Bildung von Ausschüssen des BR mit selbständiger Entscheidungsbefugnis ist nach Abs. 1 S. 3 nur zulässig, wenn ein BetrAusschuss besteht. Derartige Ausschüsse kommen deshalb nur in BR mit neun oder mehr Mitgl. in Betracht. BR dieser Größenordnung sind in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 ArbN zu wählen (vgl. § 9).

    da möchte ich xyz22 mal widersprechen

    siehe Fitting RN 9 zu § 28 BetrVG


    Der BR kann den Ausschüssen auch bestimmte Angelegenheiten, insbes. auch MBAngelegenheiten, zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Rahmen dieser Übertragung treten die Ausschüsse an die Stelle des BR. Die Willensbildung in den Ausschüssen ersetzt diejenige des BR

    § 21 WO

    Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Wahlvorstand...


    Fitting RN 1: Der Wahlvorst. kann hierbei Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer hinzuziehen (→ § 14 Rn. 3). Die Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Stimme hat allein der Wahlvorst. durch Beschluss seiner stimmberechtigten Mitgl. zu treffen.


    Da der WV einen Beschluss fassen muss, muss mindestens eine beschlussfähige Mehrheit anwesend sein.

    Wenn ihr einen gemeinsamen BR wählt, müsst ihr imho NUR EINE Auszählung machen

    Müssen im Sinne von- Ihr dürft nur eine machen und müsst zwingend mit der Urne von Standort A nach Standort B fahren.


    Ansonsten kommt ja mind. heraus welcher Standort wie gewählt hat.


    Und die kosten hat der AG zu tragen, wenn er das nicht will muss ihm das halt ein Gericht beibringen.


    Oder ihr wählt doch 2 BR und gründet einen GBR. DAs wird im Endeffekt deutlich teurer für den AG.