Eine Sucht, falls es überhaupt eine ist, wird ja allgemein als Erkrankung anerkannt. Um eine Kündigung darauf aufzubauen, muss ja erstmal eine negative Prognose her. Vielleicht sind die Auswirkungen ja nur Nebenwirkungen der verschriebenen Medikamente.
Ich bezweifele stark, dass GL , der BR oder auch MA ausreichend medizinische oder psychlologische Kenntnisse hat, um das überhaupt realistisch bewerten zu können.
Da es ja vielleicht möglich ist, ihn woanders einzusetzen ( vielleicht sogar befristete Teilzeit anbieten), sind ja noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Gab es denn überhaupt eine dokumentierte BEM- Massnahme?
Wie schon erwähnt, würde ich aus den schon genannten Gründen der fristlosen Kündigung widersprechen und der AG kann sich ja, wenn er will, vor dem Arbeitsgericht diese ersetzen lassen. Denn genau dafür gibt es ja diesen Vorgang. Und hier ist dann der AG in der Pflicht, alle diese "Beschuldigungen" nachzuweisen. Ich denke mal, bei Kündigungen von BR- Mitgliedern sind die AG sehr kritisch. Kann er es nicht, dann hat er seinen Job nicht gemacht.
Meine Meinung
Reddel