Ich gehe mal davon aus, dass aufgrund der Zielerreichungen auch Geld fließt ( Bonus, Prämie, variable Vergütung,....). Ich gehe auch mal davon aus, dass dieses auch in einem Tarifvertrag oder in den Arbeitsverträgen geregelt ist und die BV nur die Regularien behandelt.
Dann wirkt sich die Kündigung eigentlich nur auf die Zielvereinbarung aus, die geregelte Zahlung müsste der AG dennoch komplett leisten.
Auch wenn der AG diese BV gekündigt hat, wird sie wahrscheinlich Nachwirkung entfalten, weil sie ja ggf. mitbestimmungspflichtige Bestandteile hat ( § 87 Entlohnungsgrundsätze, Ordnungsverhalten, ggf. Festlegung leistungsbezogener Entgelte,...).
Das würde dann bedeuten, dass die Regelung weiter besteht, auch wenn der AG sie gekündigt hat.
Ich würde mich erstmal schlau machen, ob diese BV überhaupt rechtssicher einseitig gekündigt werden kann und ob sie ggf. Nachwirkung entfaltet.