Sind die Übernahmekriterien in einer Betriebsvereinbarung oder ähnlichem festgelegt?
Ich nehme mal an, dass bei JAVlern die Sache klar ist und ein Anspruch auf Übernahme nach
§ 78a BetrVG besteht sowieso.
Bei "normalen" Azubis eine interessante Frage.
Generell würde ich sagen, ja es ist ein rechtmäßiges Kriterium, schließlich kann man auch personenbedingt gekündigt werden wegen anormal hohem Krankenstand (als normaler Arbeitnehmer).
Allerdings schreit so ein "Personalbeurteilungskriterium" gerade zu nach Mitbestimmung (§94 BetrVG) durch den Betriebsrat, daher meine Frage nach der Betriebsvereinbarung.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen