Beiträge von Inselchen

    Hallo Ihr Lieben,
    ich habe schon im Arbeitszeitgesetz geblätter und gelesen, aber so richtige Erkenntnisse habe ich nicht sammeln können. Vielleicht, bzw. hoffentlich habt ihr da mehr Erfahrungswerte:
    Also, wir gehören keiner Tarifgruppe an, sind ein Kurheim. Nach der tiefgreifenden Erkenntnis der Geschäftsleitung, dass der Samstag ein "Werktag" ist, müssen bereits einige Abteilungen auch Samstags ran, soweit so gut, wenn der passende Ausgleichstag gegeben wird, so dachte ich bisher.
    Seit "Saisonbeginn", das ist so ca. Mai, arbeiten diverse MA der Küche immer 6 Tage. Ist das tatsächlich okay so? Da die MA Zahl dieses Jahr nicht aufgestockt wurde, müssen auch einzelne Mitarbeiter zur Teilschicht anrücken, d.h. er arbeitet morgens, hat dann 3 1/2 Stunden frei und muß nochmal 4 Stunden zum Dienst.
    Eine weitere Frage einer MA Küche war folgende: Sie wird krank, hat einen gelben Schein bis Freitag, Samstag weiß sie, hat sie Dienst, Sonntag wäre eigentlich ihr freier Tag gewesen. Als sie Samstag zur Arbeit kommt, liest sie, dass sie auch Sonntag arbeiten muß. Die Kollegen meinten, sie wäre ja schließlich lange genug zu Hause gewesen und habe frei gehabt. Sie selbst findet das nicht sehr witzig, zumal sie auch ein Kind hat, für dessen Betreuung sie während ihrer Arbeitszeit auch sorgen muß, und das ist derartig kurzfristig bisweilen problematisch.
    Wann muß dem Arbeitnehmer der Dienstplan vorliegen? Kann der jederzeit geändert werden - heute denk ich noch, dass ich übermorgen frei hab und morgen stell ich fest, der Dienstplan ist geändert worden und nix frei?!
    Dann meinten die Kollegen aus der Küche noch, sie wären eigentlich der Meinung, dass jeder 3. Sonntag frei sein müsse, damit sie auch noch ein Leben neben der Arbeit haben. Richtiger Gedanke - menschlich gesehen, ich fand im Arbeitszeitgesetz nur, dass lediglich 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen und nachdem das Jahr so 52 Wochen hat...sind eine Menge Sonntage zu arbeiten.....
    Könnt ihr mir zu einzelnen Punkten vielleicht näheres sagen??
    Ich danke euch vielmals! :roll:

    Hallo Ihr Lieben,

    wir haben einen Kollegen, der sich durch seinen Chef (Abteilungsleiter) ungerecht behandelt und auch schon gemobbt fühlt. Besagter Vorgesetzter hatte im gemeinsamen Gespräch natürlich gar keine Ahnung, wie Kollege darauf kommt etc. Wir haben aber hoffentlich unserem GF klarmachen können, dass der Abteilungsleiter schon alleine durch seinen Tonfall und seine flapsige Art bei mehreren Abteilungen unangenehm aufgefallen ist. Der Chef wollte dies noch durch seine Vergangenheit beim "Bau" entschuldigen, aber ich denke, so geht es nun auch wieder nicht. Ich habe dem GF geraten, den Kollegen Abteilungsleiter doch mal auf einen Lehrgang/Seminar zu schicken, damit ihm vielleicht von dritter Stelle "beigebracht" wird, was der richtige, respektvolle Ton gegenüber Kollegen ist. Er (der Abteilungsleiter) fühlt sich völlig unschuldig, hat schon gemerkt, dass er seit seinem Eintritt letztes Jahr in den Betrieb an Beliebtheit sehr abgenommen hat, aber weiß gar nicht wirklich woran es liegt. Ich finde, es mangelt ihm am Respekt vor anderen Menschen. Ein Abteilungsleiter bzw. ein Chef generell, der nur dann meint Erfolg haben zu können, wenn er auf seinen Untergebenen herumhackt und sie klein macht, ist selbst ein kleiner Mensch (was ist in diesem Fall zumindest größentechnisch stimmt....). Jedenfalls, hattet ihr schon einmal so etwas und könntet ihr mir einen Tipp geben, wo vielleicht im Raum Hamburg/Kiel etc. ein passender Lehrgang für den Kollegen sein könnte? Ich habe wie gesagt diese Variante dem GF schon vorgeschlagen und würde mit einem konkreten Seminar nachlegen, damit das nicht aus den Augen verloren wird....

    Vielen Dank und eine schöne Woche ohne Stress....
    das Inselchen 8)

    für die Wortmeldungen. Jetzt endlich lag uns zum Monatsgespräch mit dem Chef eine Urlaubsliste der Hausdamen vor. Damit sowas mal ein Ende findet, haben wir bereits eine BV Urlaub vorbereitet und vor diesem Gespräch dem Cheffe gegeben. Die soll dann hoffentlich die erste richtige, quasi beweisbar vorlegbare Arbeit des amtierenden BRs werden, damit wir das bei der Betriebsversammlung vorlegen können. Die Vorlage dazu habe ich übrigens dankenswerterweise hier im Forum unter Vorlagen ergattern können, also auch dafür vielen Dank demjenigen, der sie eingestellt hat.
    Natürlich hat dem Cheffe der letzte Satz der BV nicht gefallen, dass sie auch bei Kündigung derselben solange gültig bleibt, bis eine neue gebastelt wird, das will er auf alle Fälle streichen...und einen Fachmann fragen, wie man seine Vorstellungen am besten einbaut. Was immer er daran rumzuändern hat, wir sind im Gespräch und bleiben am Ball.
    Bei der Gelegenheit, weiß jemand wie das ist, wenn eine BV diesen Passus nicht mehr hat und gekündigt wird, ist man dann wirklich wieder da, wo man angefangen hat - bei null, oder wirkt sie auch noch nach, ohne das es extra in der Vereinbarung steht??
    Dankesehr
    euer Inselchen :wink:

    ....hallöchen,
    mal wieder sieht sich mein blonder Schopf mit einem Umstand konfrontiert, den es vorher so gar nicht kannte:
    Immer wieder mal (ist ja auch schön so) werden Kolleginnen schwanger. Dann stellen wir Vertretungen ein, befristet. Ist ja auch okay soweit. Was ich nicht wußte ist, dass diese alle einen sehr allgemein gehaltenen Passus im Arbeitsvertrag stehen haben, der besagt, dass sie als Schwangerschaftsvertretung eingestellt sind und ihre Arbeitszeit (also die Dauer insgesamt) solange ist, wie die ehemals Schwangere wieder in den Betrieb zurückkehren möchte. Wir haben momentan eine Kollegin, die schwanger ist, aber noch nicht im Mutterschutz ist und eine Kollegin, die als Ersatz eingestellt wurde und überhaupt noch nicht weiß, wie lange ihr Einsatz bei uns dauern wird: so lange die andere schwanger ist und sechs Wochen nach Entbindung verkündet, am 01.01.2006 komme ich wieder...oder ähnliches. Die junge Mutti könnte (schlimmstenfalls für die Kollegin) auch nach dem Mutterschutz wieder auftauchen und sagen: ätsch, ich nehme keine Erziehungszeit und dann muß die neue quasi sofort gehen.
    Es ist ja schön, das Schwangere wieder in den Betrieb zurückkehren, ich Dummie habe aber irgendwie wohl gedacht, dass die Vertretungen zumindest einen zeitlich fixierten befristeten Vertrag haben, auf den sie sich einstellen können. Also meinetwegen ein Jahr, dann wäre eine Verlängerung, sobald die Mutter kundtut, dass sie noch länger zu Hause bleibt, ja okay.
    Ich hoffe, ihr versteht was ich meine, wie wird das bei euch gehandhabt, bekommen eure "Schwangerschaftsvertretungen" auch zeitlich völlig undefinierte Verträge?
    Vielen Dank und ich hoffe auf reges Antworten...

    vielen Dank für die Antworten. Habe mich mit der Kollegin aus der Perso dahingehend geeinigt, dass sie uns trotz "nicht müssens" demnächst Meldung über solche Änderungen macht.
    Ich war im übrigen mit einem Boot in Dänemark unterwegs und habe mir teilweise den A...abgefroren.... nix mit Island in the sun, islands in the rain/little bit sun trifft es eher

    Hallöle,
    zufällig erfuhr ich gestern von einem Mitarbeiter unserer Küche, dass sie endlich (die Küchenmitarbeiter, die schon länger beschäftigt sind) eine Änderung ihrer alten Verträge bekommen habe. Sie mußten früher 45 Stunden arbeiten, bzw. das stand im Vertrag, dafür bekamen sie 6 Urlaubstage zusätzlich. Nun sind sie auf 40 Stunden "runter" (und da redete man mal vor urzeiten von einer 35 stunden woche....) haben die AZV Tage natürlich nicht mehr, behalten aber ihr Gehalt. Ich war der Meinung, dass die Personalabteilung, von diesem ja für die Kollegen erfreulichen Ergebnis, ruhig eine Mitteilung an den BR hätte geben können. Die Kollegin aus der Perso schreibt mir zurück:
    "wenn die Mitarbeiter ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers annehmen und freiwillig eine Änderungsmeldung unterschreiben, ist dieses nicht mitteilungspflichtig."
    Hat sie recht?
    Vielen Dank für eure immer schnellen und fachkundigen Antworten!!

    Eure Insel

    Hallöle,
    nachdem ich interessiert gelesen habe, was es alles hier so in der Vergangenheit gab fiel mir wieder einmal heiß ein: irgendwann demnächst muß ich auch mal eine Betriebsversammlung machen....da graut mir irgendwie schon vor. Was machen wir als Betriebsrat bisher...wir diskutieren, versuchen unserem Boss ein wenig Oberwasser abzugraben, formieren uns als Gruppe, aber das ich jetzt mit deftigen Ergebnissen auf einer Betriebsversammlung aufwarten könnte...dafür ist bisher zu wenig passiert.
    Die Idee mit einer Geschichte oder ähnlichem dieses "Event" aufzulockern, finde ich gut. Während meines ersten BR Seminars, haben die Trainer auch immer morgens eine kleine Geschichte vorgelesen.
    Ich habe Vorlagen für alles mögliche, für sämtliche Geschäftsbriefe, aber keinerlei Inspirationen für Sketche bzw. eine vielleicht witzige Geschichte für eine Betriebsversammlung. Könnte mir da jemand vielleicht freundlicherweise aus seinem Repertoire etwas zumailen?????
    Das wäre ganz, ganz lieb
    Euer Inselchen

    Hallo Leute, frisch gestärkt aus dem Urlaub, habsch direkt wieder mal ein Problemchen.
    Also, wir sind eine Gesundheitseinrichtung, bieten Kuren an. Arbeiten alle nicht nach Tarif. Bisher gab es im Winter immer eine Schließungsphase, die wurde über Weihnachten, Neujahr für "Zwangsurlaub" genutzt, für die anderen, die keinen Urlaub mehr hatten oder nehmen sollten, waren Renovierungsarbeiten angesagt. Dieses Jahr wird es das erste Mal überhaupt wohl eine Kur über diesen Zeitraum geben. D.h. nicht alle werden Weihnachten, Silvester zu Hause feiern können. Soweit so gut. Das ist auch nicht das eigentliche Thema.
    Nun haben wir bereits August, fast alle Abteilungen haben dieses Jahr schon irgendwann Urlaub genommen, hier mal eine Woche, da Mal...alle....bis auf unsere 5 Hausdamen, allesamt ohne kleine Kinder, aber mit Männern. Die Hausdamen durften bisher noch nichtmal eine Urlaubsliste ausfüllen mit ihren "Wünschen" für die Urlaubsplanung. Ihr Abteilungsleiter hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie ab November mal nach Urlaub fragen dürften.
    Nun dachte ich eigentlich, ich hätte irgendwo mal gelesen, dass der Arbeitgeber zwar betriebsbedingt über einen Teil des Urlaubs bestimmen kann (wenn es anders nicht machbar ist, weil der Betrieb saisonbetrieb etc. so verstehe ich das jedenfalls), dass aber der Arbeitnehmer auch Anspruch hat einen Teil seines Urlaubes nach eigenem gutdünken zu verplanen. Natürlich finde ich jetzt nix und was ich in der Arbeits- und Sozialordnung gelesen habe, finde ich auch nicht weiter hilfreich. Es hat keine ausgesprochene Urlaubssperre für alle Mitarbeiter gegeben. Einzelne Abteilungen wurden zwar sicherlich von ihren Abteilungsleitern abgehalten, nicht gerade alle während der Hochkonjunktur in Urlaub zu wollen, aber außer den Hausdamen wurde keinem Mitarbeiter regelrecht verboten vor November seinen Jahresurlaub zu nehmen.
    Das kann doch nicht wirklich rechtens sein, oder etwa doch? Müssen die armen Frauen echt 11 Monate arbeiten, bis sie mal 2 Wochen Urlaub am Stück nehmen dürfen??
    Bitte dringend um Hilfe von jemandem, der mehr Ahnung hat als ich!
    Vielen Dank fürs lesen
    euer
    Inselchen :?:

    :?:
    Hallöchen,
    kurz vor dem WE noch eine weitere Frage, die das Inselchen verwirrt, aber vielleicht ganz schnell und einfach zu beantworten ist:
    Unsere Personalabteilung (bestehend aus 2 Damen) rief an und fragte, ob sie von den Monatsgesprächen (hat mit dem neuen BR erst eins stattgefunden, das zweite wurde endlos verschoben und wartet nächste woche auf mich, brrrr) eine Kopie bekommen können bzw. vom Protokoll, damit sie auf dem laufenden wären....
    Ist das okay oder unterliegt das in irgendeiner Form der Geheimhaltung und sollte ich sie lieber bitten, sich an den GF zu wenden, wenn sie Infos über die Inhalte wollen?
    Ich will nun auch nicht leichtsinnig erscheinen und was rausgeben, was nicht für ihre Augen bestimmt ist.
    Ich wünsche allen Lesern schonmal ein erholsamen WE bei hoffentlich, wie versprochen, bombastischem Wetter!
    Euer
    Inselchen :wink:

    Hallöchen,
    im Internet fand ich, allerdings ohne "gesetzlichen Bezug" unter http://www.burg-halle.de folgendes:
    Der Personalrat empfiehlt, sich mindestens einmal im Jahr ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dies ist nicht nur das Recht des Arbeitnehmes sondern auch eine gewisse Absicherung gegenüber dem Arbeitgeber, sollte es zu einem Streit zwischen beiden kommen.
    Erhält man beispielsweise über viele Jahre hinweg eine gute bis ausgezeichnete Beurteilung seiner Arbeitsleistung, so wird es für den Arbeitgeber schwer nachzuweisen sein, warum das letzte Arbeitszeugnis vor der Kündigung bzw. vor dem Aufhebungsvertrag unter Umständen so vernichtend für den Arbeitnehmer ausgefallen ist.
    Dann fand ich noch auf einer IG-Metallseite die Info, dass es kein Recht auf ein Zwischenzeugnis gibt, es sei denn, der Tarifvertrag würde es so vorsehen oder es besteht ein berechtigtes Interesse und das kann sein:
    Jobwechsel, (logisch), der Vorgesetzte wechselt, längere Abwesenheit (wegen Krankheit oder Erziehungsurlaub) steht an oder es wird für eine Weiterbildung benötigt oder Studium.
    Vielleicht hilft mein Beitrag dir bzw. der Kollegin!
    Liebe Grüße
    Das Inselchen :idea:

    Hallo,
    ich hätte da noch mal eine "Frischlingsfrage" (weil ich noch leider recht wenig/keine Erfahrung als BR habe). Also 2 Kolleginnen haben von der BR einen Brief bekommen in dem sie "ins Benehmen" gesetzt werden, dass Sonntagsarbeiten für sie tabu ist, weil sie dadurch so viele Überstunden aufbauen, die der AG natürlich nicht bzw. ungern bezahlen will. Die Überstunden abbauen ist auch schwierig, weil immer wenn eine von beiden geht oder Urlaub hat, muß die andere Mehrarbeiten - also wieder neue Überstunden für die andere Kollegin.
    Beide arbeiten bei uns im "Terminbüro". Die Art der Tätigkeit bringt es mit sich, dass alle 3 bzw. 4 Wochen neue Termine vergeben werden müssen (wir arbeiten in einem Kurheim fürs bessere Verständnis). Bis alle anderen Kollegen den Damen die nötigen Infos gegeben haben, ist es Freitag nachmittag. Sie terminieren dann (immer eine, die andere hat dann frei, weil man sich zu zweit beim terminieren auch gegenseitig blockieren würde d.h. das Programm wird dann langsamer)den Samstag und wenn sie nicht fertig werden auch den Sonntag. Der ihnen dann halt doppelte Stunden beschwert. Bei 200 Überstunden ist absehbar, dass man diese so eben nicht abfeiern kann. Der GL hat sie informiert, das sie die Arbeit gefälligst do/frei/ samstag zu erledigen haben. Das wird in der Praxis nicht gehen, aber wir werden sehen.
    Meine Frage nun: wie lange darf man eigentlich ununterbrochen (gut bis auf Pausen) am PC sitzen? In der Bildschirmarbeitsverordnung steht zwar fein wie der Arbeitsplatz auszusehen hat etc. und das man regelmäßige Pausen machen soll aber einen Passus darüber, wie viele Stunden man ingesamt am Bildschirm sitzen soll, steht da nicht. Meine Frage zielt deswegen in diese Richtung:
    Wenn die Kollegin auf biegen und brechen verhindern soll, das sie am Sonntag arbeitet und dafür dann Samstags von sagen wir mal 8.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends vor der Glotze sitzt, ist auf alle Fälle ihrer Konzentration und ihrem Augenlicht gar nicht gedient. Es wäre wenig sinnvoll und dürfte doch auch gerade für einen PC Arbeitsplatz gar nicht angemessen sein?
    Vielleicht ist diese Frage auch völlig hohl, weil man sowieso nicht solange arbeiten darf??? Dann bitte ich schon jetzt um Verzeihung!!!

    Vielen Dank schonmal !!!
    Euer Inselchen :?:

    Nochmals ein herzliches Dankeschön, diese Hilfestellungen erfahrenerer BR's sind für mich wirklich sehr hilfreich, toll!
    Eigentlich hätten wir Mittwoch das nächste Gespräch gehabt, Termine waren der GF für das ganze Jahr bekannt. Entweder hat er die Einladung zum 1. Gespräch IMMER NOCH nicht gelesen und den nächsten Termin übersehen, jedenfalls, ich höre heute, er ist Mittwoch gar nicht da, somit habe ich Zeit bis zum wann auch immer stattfindenden nächsten Gespräch ihm einen Vorschlag zu machen, wie wir das mit den Protokollen demnächst händeln wollen. Diese Mißachtung meiner Einladung, die ich ja formal gar nicht hätte schreiben brauchen und das herumkritzeln in fertigen Protokollen - Anmerkungen auf einem Extrablatt finde ich ja völlig i.O.- ist für mich schon ein Zeichen, wie ernst er uns nimmt.....Das kriegen wir hoffentlich noch hin, das er seine Meinung ändert....demnächst bin ich hoffentlich auch schlauer, nach meiner 1. Fortbildung (wird wahrscheinlich meine einzige in diesem Unternehmen bleiben...)
    Liebe Inselgrüße
    Inselchen

    Vielen Dank für die netten Antworten, das hilft mir schon immens weiter, zumal die erste Antwort auch meine persönliche Einstellung wiederspiegelt. Demnächst werde ich erstmal auf ein allgemeines Seminar für BR gehen, und hoffe, dass ich davon schon mal schlauer werde und weiß, was ich kann und was ich muß und was ich mir vor allen Dingen nicht alles bieten lassen muß.
    Allerliebste Grüße von der Insel
    euer
    Inselchen :D

    Hallo, ich bin neu im Betriebsrat und gleich auch noch Vorsitzende. Nach unserem ersten Monatsgespräch mit der GL haben wir ein Protokoll erstellt in dem der GF erstmal kräftig rumgekritzelt hat (er sollte eigentlich nur unterschreiben). Hier und da paßte ihm eine Formulierung nicht, ganze Passagen wurden entfernt. Wir haben das Protokoll nochmal im Original ausgedruckt und einen Anhang angefügt, dass wir als BR der Meinung sind, dass Dinge, die so gesagt wurden auch so stehen bleiben sollen und nicht einfach verschwinden. Nun hat er wiederum unter diesen Anhang geschrieben:
    ein Protokoll gibt Gesprächsergebnisse wieder und stellt keinen Abstimmungsprozeß bzw. Aufzeichnung der Diskussion dar. Die Anmerkung von Herrn X. bestreite ich nicht. Diese sind jedoch nicht als Ergebnis des Monatsgesprächs BR vs. GF zu sehen und werden aus diesem Grund von mir nicht abgezeichnet.
    Ich bin ehrlich gesagt verwirrt und habe schon überall nach einer genauen Definition des Wortes Protokoll gesucht aber nix gefunden. Wir haben bei diesem Gespräch definitiv nix abgestimmt und auch nix so geschrieben. Wir haben einzelne Punkte durchgesprochen und die Stellungnahmen der GL und des BR schriftlich dargelegt. Insofern hatten wir kein "Ergebnis" und als solchen wollten wir das Protokoll auch gar nicht sehen. Es soll lediglich dazu dienen, das gesagte festzuhalten, damit man bei weiteren Gesprächen evtl. belegen kann, das man das schonmal als Thema hatte. Was ist also definitiv ein Protokoll und was ein Gesprächsergebnis? Darf ich kein Protokoll schreiben, wenn ein bestimmter Punkt nicht so ausdiskutiert wurde, dass eine Lösung oder ähnliches erzielt wurde??
    Wäre für Hilfe sehr dankbar
    Liebe Grüße vom
    Inselchen :wink: