für eure Antworten.
Die Hinweise der Personalplanung habe ich natürlich nicht zum ersten Mal gehört....ihr habt vollkommen Recht. Allerdings gestaltet es sich mehr als schwierig mit unsrem GF darüber zu diskutieren. Stundenkonten etc. waren schon vor Jahren ein Thema hier im Haus. Überstünden werden z.T. gefordert, geduldet etc. aber die Umwandlung in Konten würde schon seitens der GF scheitern, weil das Jahr am 31.12. zu Ende ist. Punkt. Stunden dürften auch bei Konten nicht ins Folgejahr übernommen werden. Der Mann ist schwierig, knallt einem unendwegt Zahlen, der Herkunft einem schleierhaft bleibt um die Ohren. Sinnlos. Abgesehen davon habe ich in meinen 1 1/2 Jahren schmerzlich erfahren müssen, was es heißen kann im BR zu sein: Ich bin der Staatsfeind Nr. 1 obwohl wir in keinster Weise unsre Rechte voll ausschöpfen. Meine berufliche Laufbahn wird beständig blockiert, immer mit dem Hinweis darauf, dass er an Stelle meines direkten Vorgesetzten niemals erlaubt hätte, mich in den BR wählen zu lassen. Aber ich will nicht weiter jammern, grundsätzlich macht die Arbeit mir ja Spaß.
Unsre Widersprüche haben wir auch geschrieben, zusammen mit einem Schreiben voller Bedenken - besonders wegen der nicht beachteten gesetzlichen Kündigungsfristen.
Wenn der Arbeitgeber sich weigert diese einzuhalten (besonders interessant halt für langjährige MA, die einen verlängerten Kündigungsschutz hätten), wer kümmert sich dann um die Einhaltung der Kündigungsfristen?? Muß der AG die vor Gericht einklagen?? Oder ist die Kündigung damit schon nicht mehr rechtsgültig?
Wahrscheinlich müßte sie eingeklagt werden und der GF weiß genau, dass die MA das aus Angst dann natürlich doch nicht wieder eingestellt zu werden, niemals tun. Punkt dann für ihn.
Aber im Internet habe ich nichts genaues gefunden und mich hätte interessiert ob jemand den Fall mal hatte.
Liebe Grüße
das Inselchen
Beiträge von Inselchen
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Hallo meine Lieben!
Bin mal wieder total im Stress und ich schaffe es leider so selten mich wirklich kurz zu fassen:
Es liegt eine Anhörung zu 3 Betriebsbedingten Kündigungen auf dem Tisch. Wie jedes Jahr eigentlich. Nur, dass wir es letztes Jahr noch schafften, dass kaum jemand wirklich gehen mußte (wie immer zum "Saisonende") und die meisten Kollegen lieber Stunden reduziert haben.
Wie immer heißt es in der Anhörung, dass die Stellen afugrund der schlechten Lage eingespart werden müssen. Es folgen zahlen der letzten 4 Jahre. Die Zahlen für dieses Jahr spiegeln lediglich die Patientenzahlen bis Ende August wieder (logisch, dass diese Zahlen im Vergleich zu den Jahren noch niedrig sind, das Jahr ist ja noch nichter und der nd wir hatten einen sehr guten September und der Oktober wird auch nicht schlecht). Eine erst seit 3 Jahren laufende und immer ansteigende Sparte wurde komplett verschwiegen.
Kündigungsgrund ist also die schlechte Auftragslage quasi fürs kommende Jahr. Es müßten ab 01.01.2007 eine volle , eine halbe Stelle in 2 Abteilungen gespart werden. In den Kündigungen selbst soll dann der huldvolle Satz stehen, das bei Besserung der Lage natürlich eine Wiedereinstellung erfolgt. Das fehlt bei der Anhörung. 2 Kolleginnen müssen jährlich für 6 Wochen dran glauben, eine ist erstmalig dabei. Sie ist völlig entsetzt. Sie ist die einzige in der Abteilung, die den Beruf nicht gelernt hat. Die andere Kollegin ist Abteilungsleiterin und die dritte im BR. Bleibt nur sie, die über 50 ist. Will der Oberboss sie wirklich schmeissen, findet sie in unserer Gegend keinen Job mehr. In der Begründung heißt es, dass vor den sozialen Belangen diesmal die fachliche Quali vorginge.
Wir möchten widersprechen. Aber zum Widerspruch bei Betriebs. Kündigung muß ja die Sozialauswahl falsch berücksichtigt worden sein???Wen sollten wir schon empfehlen sonst zu kündigen?
Das einzige, das uns wirklich aufgefallen ist:
Sie ist seit 13 Jahren im Betrieb. Lt. § 622 BGB unterliegt sie doch einem besonderen Kündigungsschutz. Lt. Vertrag wären es 6 Wochen zum Quartalsende. Damit kommt er aber bei Berücksichtigung der Zugehörigkeit nicht hin. Könnten wir dann einen anderen Widerspruch schreiben, der sich nur auf diesen Punkt bezieht? Das beträfe auch die anderen Kolleginnen, die ebenfalls seit mehr als 10 Jahren im Hause sind (eine sogar 15).
Im November plant er bereits eine weitere Anhörung, mit weiteren 5 Kolleginnen, die er dann feuern will. Warum teilt man uns wohl nicht alle Betrb. Kündigungen gleich mit? Angeblich stehen die Abteilungen solange unter Beobachtung. Sofern sich die Lage nicht ändere, wovon auszugehen ist, werden auch diese wirksam.
Meine Frage nun, nach welchem Paragraphen weisen wir darauf hin, dass die Kündgungsfristen nicht eingehalten werden?
Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich. Muß Montag die Briefe abgeben!!!
Allerliebste Grüße
das Inselchen -
Wir haben am 18.9. Betriebsversammlung. Zu diesem Termin wollten wir unsere neue Betriebsvereinbarung Urlaubsgrundsätze vorstellen - wegen Verzögerungen vom Chef stellen wir sie zwar vor, aber in Kraft ist sie nicht, weil seine Unterschrift fehlt.
Auf selbiger BV wollten wir auch über das Thema Kurzarbeit reden. Vereinbart war eigentlich auch, dass der Geschäftsführer seiner Abteilung Personal die Anweisung gibt, sich umgehend mit diesem Thema zu befassen und schlau zu machen - ist ebenfalls nicht geschehen. Uns hat er zwar gesagt, dass er die Damen informiert hat, aber wie üblich hat er uns böse angelogen.
Nun nehmen wir das Zepter selbst in die Hand. Wir haben zwar beim Telefonat mit dem Arbeitsamt mitbekommen, dass der Herr auch außer Haus Termine wahrnimmt, aber hier einen relativ zeitnahmen Termin zu bekommen scheint unwahrscheinlich. Und so fürchten wir, dass die Zeit dahinplätschert und wieder nichts eruiert wurde und wieder nach dem üblichen Weg verfahren wird, den wir eigentlich nicht weiter so unterstützen möchten.
Wir haben den Chef über seine Assi von unserem Vorhaben unterrichtet, mal sehen was er morgen sagt, dann ist er wieder im Haus. Entweder er reißt mir den Kopf ab oder er ist vielleicht mal froh, dass jemand anders an das denkt, was er für weniger wichtig erachtet (er ist nämlich derzeit im privaten Wahlkampf - will Bürgermeister werden....)Euer Inselchen
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vielen Dank für deine Meldung! Wir haben leider keinen Freigestellten, wir sind ein 5-köpfiges Gremium. In § 80 wird aber doch unter Nr. 8: die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern - genau dieser Punkt angesprochen?! Im Basiskommentar heißt es : Vor dem Hintergrund der häufigen Umstrukturierungen und anderer Betriebsänderungen , die regelmäßig mit einem Personalabbau verbunden sind, soll sich der BR dafür einsetzen, dass die Beschäftigung im Betrieb gesichert und gefördert wird. Zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe hat das neue Recht dem BR mehrere Beteiligungsrechte gegeben, Anzuführen sind insbesondere: die umfassenden Vorschlagsrechte, mit denen der BR ein Instrumentarium zur Ergreifung von Initiativen mit der Zielsetzung der Beschäftigungssicherung erhält;.......
meinst du nicht, dass das eindeutig dazugehört, wenn wir uns um die Frage kümmern - Kurzarbeit statt Kündigung etc.?? -
:roll:
Hallo zusammen,war ja schon lange nicht mehr hier, hoffe es geht allen gut???
Das Jahr neigt sich so langsam dem Ende zu. Wir, der BR, fürchten, dass es auch in diesem Jahr wieder kurz vor Torenschluß heißen wird: der, der und der MA arbeitet nur noch xyz stunden und MA 1-5 werden gekündigt. Das ist jedes Jahr unerquicklich, weil es immer nur die gleichen Abteilungen trifft und trotz Zusagen, dass die Betriebszugehörigkeit bleibt, trotz Kündigung - ein schaler Nachgeschmack bleibt.
Fakt ist aber, dass wir im Winter zu viel Personal haben und die Kosten zu hoch sind. Das sehen wir auch ein.
Wir wollen nun zum Arbeitsamt und uns beraten lassen, ob auch für uns, ein saisonal schon abhängiges Unternehmen, Kurzarbeit möglich ist.
Die GL wurde im letzten Monatsgespräch schonmal über das Vorhaben informiert, lehnte es entsetzt ab (Kollegin hatte versehentlich von einer "Delegation" - bestehend aus BR Mitgliedern, Cheffe evtl. und Kolleginnen aus der Personalabteilung- gesprochen). Er meint, dass könne man rucki-zucki am Telefon besprechen. Das sehen wir nicht so. Zumal er immer noch nicht, wie uns versprochen, die Personalabteilung ihrerseits beauftragt hat, sich um das Thema zu kümmern und das Gespräch beim Arbeitsamt zu suchen.
Er (der Cheffe vom Ganzen...) telefoniert auch nicht nur, sondern fährt persönlich zu Terminen. Beim Telefonat mit dem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes stellten wir alle fest, dass wir am Telefon mit diesem wortkargen Mitarbeiter auch kaum eine Chance hätten.
Wir haben nun einen Termin vereinbart, nachträglich die GL über den noch kommenden Termin informiert und vorgeschlagen, dass gerne Kolleginnen aus der Perso, und/oder er selbst mitfahren kann. Da der Cheffe derzeit außer Haus ist, wird seine Assi das dem Cheffe mitteilen.
Wir sind sehr gespannt, was er dazu sagt oder ob er tobt oder es verbietet. Wir würden nämlich gerne mit dem Firmenbüschen fahren, damit wir keine Fahrtkostenabrechnung machen müssen.
Dürfen wir nun eigenmächtig Infos außerhalb des Betriebs beim Fachmann einholen, nach § 80 und die Kostendeckung (evtl. Fahrtkosten bei Privatpkw) nach § 40 verlangen?
In den schlauen Büchern fand ich überall nur Hinweise über interne Experten, Rechtsanwälte etc. Hat jemand Erfahrungen mit so einer Außer-Haus-Runde???
Liebe Grüße
Das Inselchen -
ich habe meine Sportkollegin jedenfalls so verstanden, dass das Haus ganz schließt, weil die Belegungszahlen ab Herbst so schlecht werden, dass das krampfhafte Offenhalten des Hauses mehr kostet als einbringt. Ich sehe sie aber am Dienstag voraussichtlich wieder, da werde ich sie nochmal fragen.
bis baldInselchen
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fürs schreiben. Ich hatte Urlaub (war natürlich schlechtes Wetter, wie gehabt, wenn ich Urlaub habe....), deshalb erst jetzt meine Meldung!
Tja, dass mit dem 1/2 Jahr arbeiten und den Rest des Jahres freihaben - das hat mir schonmal jemand erzählt, das fand ich auch ganz klasse.... nur unser jetziger Chef will sparen. Das heißt, er will die Einsparungen auch sehen und das ist ihm lieber, als das er Leute an der Backe kleben hat, die dann auch noch eine langjährige Betriebszugehörigkeit erarbeiten. Er würde zwar ja übers Jahr nicht mehr Geld ausgeben, als wenn er die Leute regelmäßig kündigt, aber so kann er eben für dieses halbe Jahr eine tolle EInsparungsrate vorweisen. das ist seine Logik und die geht immer vor unseren Ideen. Immer. Weil der Chef ist allwissend und hat immer recht und ist immer im recht......meint er. Aber wenn in diesem Herbst/Winter wieder die Arie anfängt diesen und jenen zu kündigen, werden wir diesen Vorschlag bestimmt nochmal einbringen....
mal sehen was er dann so sagt. oder aber wir tun es mal als Diskussionsgrundlage auf einer Betriebsversammlung kund. Die Kollegen erwarten ja immer, logischerweise, das wir uns für sie einsetzen. Und ihnen wird dieser "Teilzeitaspekt" sicherlich auch nur bedingt gefallen. Aber es wäre definitiv besser als immer stempeln gehen zu müssen......bis bald
das Inselchen
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Huhu,
gestern beim sporteln sprach mit unserer Trainerin so über dies und das...("bin im BR" - "ach, du auch, ich seit kurzem auch......")
und nu fragte sie mich, ob das eigentlich richtig so ist:
Sie arbeitet u.a. auch in einem Kurheim und das hat eine jährliche definitive Schließphase, ist also ein Saisonbetrieb. Da alle MA jedes Jahr stempeln gehen müssen, wählen sie fein brav jedes Jahr einen neuen BR.....
Logisch okay, einmal gekündigt und so, aber jedes Jahr einen neuen BR wählen müssen, dass ist ja auch nicht wirklich sehr effektiv zum arbeiten, oder?
Hat jemand hier auch die Erfahrung mit einem solchen saisonalen Betrieb???
Euer InselchenPS Liebe Sonne, bitte wieder scheinen, nicht ich habe gestern Fenster geputzt, das war die Nachbarin!!!!
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für die wieder mal schnellen Antworten. Die Kollegin war gekündigt. Das wußten wir auch. Fakt war aber, dass sie einverstanden mit dem Prozedere der Kündigung und Wiedereinstellung gewesen ist. Sicher hätten wir, da sie E-Mitglied des BR ist und als diese auch schonmal in den Betriebsratssitzungen anwesend war, auf ihre "Nichtkündbarkeit" pochen können. Das wollte die Kollegin aber auch nicht, da ansonsten ihre Kollegin in den "sauren Apfel" hätte beißen müssen und die gesamte Zeit gekündigt worden wäre. Das wäre Unkollegial gewesen. Daher hat auch fast der gesamte BR freiwillig Stundenreduktionen im Frühjahr vorgenommen, damit wir als BR mit guten Beispiel voran gehen, quasi und zeigen, dass auch wir uns nicht von der Maße ausnehmen. Allerdings hat unser Chef das ganz anders gesehen und seine persönliche Assi von einer Halbtagsstelle zum gleichen Zeitpunkt auf eine Vollzeitstelle gesetzt.....
so isser eben...immer eine Quelle der Freude
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Hallöchen Ihr alle!!!!!!
Heute mal wieder eine meiner ganz speziellen Fragen:
Zum Jahresanfang haben wir, der 5-köpfige Betriebsrat und die 3 einsamen Ersatzmitglieder aus Solidaritätsgründen mit der übrigen Belegschaft zugestimmt, auch bei uns Stundenkürzungen vorzunehmen und eines der Ersatzmitglieder (eine von 2 Lehrerinnen in unserer Einrichtung) hat im Wechsel mit der Kollegin für je 6 Wochen den Betrieb verlassen. Sie hat mit der Kündigung zwar eine Zusage des Chefs bekommen, dass sie wieder eingestellt wird und das ihre Kündigung bei der Frage der Betriebszugehörigkeit keine Rolle spielt, aber sie war defintiv 6 Wochen nicht dem Betrieb zugehörig.
Damit hat sie doch, was wir wirklich sehr bedauern, da wir ja auch nur 3 Ersatzmitglieder haben, ihren Posten als Ersatzmitglied verloren, oder?
Sie war ganz irritiert als ich ihr dies neulichst mitteilte und meinte, da der Betrieb sie doch auch weiterhin wie nie gekündigt führen würde, habe sie gemeint, dass sie auch weiterhin rechtschaffenes Mitglied des BR sei?
Wie seht ihr das?
Hatte jemand schonmal so einen Fall??Euer Inselchen
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Huch, ganz am Rande wurde auch die Idee aufgeworfen sich in meiner Nähe zu plazieren (mein Garten oder doch lieber Zeltplatz - aufseufzer).
Das hört sich alles sehr interessant an. Hier bei uns würde ich ein "Seminar" im Leben nicht durchkriegen um zu verreisen, das muß ich dann schon selbst organisieren. Allerdings muß auch ich gestehen, dass die Vorstellungen für ein WE mehrere hundert Kilometer zu fahren (bei den Preisen) etc. ein ganz schön teures Event sein kann.
Also würde ich persönlich aus reinem Egoismus ein Treffen in der nähe meiner Lokation bevorzugen. Aber das dürfte für alle anderen viel zu weit sein. Welcher Ort wurde denn jetzt überhaupt als möglicher Tatort in Erwägung gezogen????
Freizeitliche Aspekte sprechen natürlich für die Insel.........
Informiert mich! -
Hallo Gertrude, wieso mußten Kollegen Urlaub nehmen, der noch frei war?? Ich frage mich das deshalb, weil wir gerade selbst dabei sind eine Urlaubsvereinbarung zu kreieren und man dabei nochmal bewußt das bundesurlaubsgesetz lesen sollte! Natürlich sollte es nicht so erfolgen, dass die Mitarbeiter Glück haben, die zuerst eine Eintragung in den Urlaubsplaner machen können, so nach dem Motto, wer zuletzt kommt hat halt Pech! Das kann man sicherlich noch in einer eigenen BV konkreter definieren: welche sozialen Gesichtspunkte sind die wichtigsten: z.b. alleinerziehende, Eltern mit schulpflichtigen Kindern, Ehepartner, die ihren Urlaub beide absprechen müssen etc. Im Gesetz heißt es ja: .....Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer An, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen........
Wir wollten das gerne auch so machen, dass wir noch reinschreiben, dass in der Vergangenheit stets genommener Urlaub z.b. die ersten 2 Augustwochen, nicht dazu führt, dass daraus ein Anspruch, der immer gilt, entsteht, sondern das besonders beliebte Urlaubstermine routieren, damit jeder einmal in den Genuß kommen kann, wenn er denn will.
Das InselchenPS zudem teilte uns der gewerkschaftssekretär von verdi mit, dass dringende betriebliche belange etwas anderes darstellen, als zum beispiel den umstand, das ein anderer kollege plötzlich krank wird oder in einer anderen abteilung auch jemand urlaub hat. da müßte quasi schon eine maschine in millionenhöhe ausfallen und du bist der einzige, der dafür sorgen kann, dass 60 angestellte weiterbeschäftigt werden können...
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für diese tollen Antworten! Unser Plan war eigentlich auch, die Personaldamen zu einer unserer üblichen, wöchentlichen BR Sitzungszeiten einzuladen.
Ich werde das Thema in der nächsten BR Sitzung natürlich ansprechen und mich beraten, auf welche Variante wir uns einlassen wollen.
Ich persönlich neige einerseits schon auch dazu ihm mitzuteilen (möglichst schriftlich, das liegt mir mehr besonders bei Auflistung von §§) dass wir schon das Recht haben MA nach § 80 (2) zu befragen, andererseits aber bereit sind ihm unseren Fragenkatalog zuzusenden, den er entweder selbst beantworten kann oder durch seine Damen beantworten läßt.
Fakt ist nur, dass dabei -schon wegen der räumlichen Trennung- wieder kein wirkliches "Kollegen" GEspräch aufkommen kann und wir wollten den Kolleginnen ja auch gerne vermitteln, dass wir nicht gegen sie sind sondern nur unsere Anliegen aufgrund unserer Verpflichtungen als BR kundtun. Ich hoffe, ihr versteht was ich meine.
Leider fallen mir im überrumpelten Gespräch mit der GL die passenden Antworten und §§ nicht immer ein, so dass es nur ein trauriger Abklatsch ist, wenn ich verspätet kontere. Aber ich werden hoffentlich mit meinen Aufgaben wachsen...
Vielen Dank einstweilen und ein schönes erholsames WE!!Eure Insel
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Hallöchen,
momentan schlagen die Wellen bei uns sehr hoch. Der GF zeigt uns momentan, anscheinend in "Erzieherischer Absicht", wo der Hammer hängt...
Wir als BR hatten schon letztes Jahr beschlossen, uns mal mit unseren Damen vom Personalbüro, die nicht in unserem Haus sitzen, sondern einige Kilometer weiter in einem separaten Haus, zusammenzusetzen und allgemeine und spezielle Fragen zu erörtern.
So zum Beispiel:
- nach welchen Kriterien kriegt welcher MA wieviel Urlaub (das wird nämlich bei uns sehr unterschiedlich gehandhabt)
- wie wird bei unseren Küchen MA das Essensgeld aus- und abgerechnet (weil es da schon Beschwerden einzelner MA gab und wir das Procedere nicht wirklich kennen)
- Was soll die Personalabteilung bei Einstellung bitte hinsichtlich unserer BR Rechte beachten (rechtzeitge Info über EInstellungen etc.)
Nun hatten wir hier gestern im Haus eine Abteilungsleitersitzung, zu der die Personalabteilung durch eine Kollegin immer vertreten ist. Diese hat wohl nach der Sitzung dem Chef mitgeteilt, dass wir Ende des Monats diesen Termin mit den Damen vereinbart haben.
Okay soweit.
Der Chef zitiert mich zu sich, scheißt mich wegen angeblicher Infos, die ich als BR-Vorsitzende angeblich meinem Chef widerrechtlich per Mail gegeben habe an und regt sich darüber auf, dass wir es wagen, die ihm unterstellte Abteilung Personal zu einem Gespräch zu bitten. Davon müsse er vorher informiert werden (kein Mensch hat gesagt, dass wir ihn nicht davon informiert hätten, ist ja noch hin bis zum Termin) und Fragen seien immer an ihn zu richten (Häh???toll, wenn wir ihn wegen jedem scheiß ansprechen, der uns aufgefallen ist, fühlen sich die Kollegen quasi von uns angeschwärzt, wenn ich mich über eine verfahrensweise beschweren will, fange ich erst beim verursacher an..). Der viel beschäftigte Chef vom Ganzen will unbedingt beim Gespräch dabei sein - und es wahrscheinlich kontrollieren.
Damit ist der Sinn unseres Anliegens dahin - mit den Kolleginnen in entspannter Atmosphäre zu sprechen, da die Damen sich oft in der Mitte fühlen. Sie wissen von uns, dass sie uns Infos geben sollen, aber sie erhalten sie selbst erst kurz vorher.
Kurzum, ich überlege, ob wir den Termin nicht erstmal ganz canceln, bin mir aber sowieso nicht sicher, ob wir nicht doch das Recht haben, mit Kollegen alleine zu sprechen. Habe schon das Buch gewälzt (Betr.VfGs) aber ich find nix- Expertenbefragung oder wie nennt sich das?? Und muß er bei jedem Gespräch dabei sein, dass wir mit einer Abteilung führen, die unter seiner Hoheit liegen (das sind 3 Abteilungen, der Rest unterliegt der Hoheit des Chefarztes).
Wäre dankbar, wie immer über jeden Hinweis.
Euer gestresstes Inselchen -
Hallo zusammen,
wir haben einstimmig beschlossen, statt einer ordentlichen Betriebsratssitzung in der nächsten Woche den zuständigen Gewerkschaftssekretär von verdi zu uns einzuladen. Wir wollen endlich mal eine BV abschließen und haben einige Fragen dazu etc.
Wir müssen doch die GL davon informieren, dass wir einen Betriebsfremden zu uns einladen? Oder nicht? Formlos oder gibt es dafür auch richtige Schreiben (mit Angabe nach § sowieso etc.)? Muß er genau informiert werden wieso wir Besuch einladen? Die GL ist derzeit sehr böse mit uns, weil wir im letzten Monatsgespräch die Vermutung geäußert haben, dass der Geschäftsführer bestimmte Mitarbeiter bevorzugt behandelt (so mußten inkl. BR einige Kollegen zum Jahresanfang stundenkürzungen akzeptieren etc, dahingegen wurde die persönliche Assistentin von 20 auf 40 Wochenstunden hochgestuft.) Unsere Unterstellung hat ihn bis ins Mark getroffen und er hadert nach über 1 Woche immer noch mit unserer Unverschämtheit. Wenn wir ihm jetzt mitteilen, dass wir die Gewerkschaft einladen, schwillt ihm garantiert noch mehr der Kamm, aber da muß er dann wohl durch.... der Gute ;-)))Vielen Dank einstweilen
und nicht vergessen:
bald ist WE !!!
Euer Inselchen -
Hallöchen,
ein MA bei uns hat wohl gestern zu Hause seine Kündigung während der Probezeit erhalten.
Wir hatten heute BR-Sitzung, als ich danach zu meinem persönlichen Postfach kam, lag dort ein Umschlag aus der Personalabteilung (obwohl an Inselchen, Betriebsrat geschrieben, lag er nicht im BR-Fach, welches ich vor jeder Sitzung leere).
Also auf dem Formblatt steht nicht, wann die Kündigung ausgesprochen wurde (auf Nachfrage beim Abteilungsleiter hörte ich gestern schon), Das Feld wurde freigelassen. als Grund steht dort lediglich: Kündigung während der Probezeit z.K.
1. müßte doch der AG vor der Kündigung eine Anhörung des BR ansetzen und nicht nachträglich
2. wissen wir offiziell gar nicht für wann die Kündigung angedacht war, bzw. dass sie schon ausgesprochen wurde weil das entsprechende Feld leergelassen wurde
3. muß nicht auch bei einer Kündigung in der Probezeit ein Grund angegeben werden und nicht nur auf die Probezeit hingewiesen werden?
HILFE!!!!!
Mündlich hat mir der AL die Grunde erklärt...... -
ja ich weiß, es fällt mir sehr schwer mich in 2-3 Sätzen auszudrücken. Das merkt mein Gremium immer auch dann, wenn ich die Sitzungsprotokolle kritzel....kicher.
Frage war allerdings auch
- verlieren wir tatsächlich auch unser Ersatzmitglied?
- hat eine Änderungskündung starke Nachteile für uns alle, also auch die nicht BRs?????Danke für die bestätigende Nachricht, dass an unseren Posten so nicht gerüttelt werden kann, die Arbeit als BR ist teilweise sehr anstrengend aber man wächst über sich hinaus (manchmal und hoffentlich) und lernt immer dazu ( war für die grauen Zellen ja auch gut ist...)
Nochmals danke einstweilen fürs lesen und antworten!
Inselchen -
Huhu Ihr Lieben, kurz vorm Wochenende noch das neueste aus unserem manchmal leicht chaotischem Betrieb:
Wir unterliegen leider oft saisonalen Schwankungen. Das bringt nahezu jährlich mit sich, dass am Jahresende Überlegungen starten, sich von unbefristet tätigen Mitarbeitern zu trennen. Plan 1 der GL war, diversen Leuten die Stunden zu kürzen, also 30 statt 40 Stunden arbeiten, 20 statt 30 und einen Teil der Belegschaft zu kündigen und eine Wiedereinstellung zum 2. Quartal in Aussicht zu stellen.
Wir als BR haben gebeten, da wir die Notwendigket einer Personalreduzierung bei sozusagen "Auftragsflaute" (wir sind ein Kurheim) schon einsehen, die Kollegen insgesamt zu befragen und freiwillige Reduzierungen für bis zu 3 Monate zu erfragen.
Aus der von uns bewilligten bzw. zugestimmten Arbeitszeitreduzierung wurde dann nach Anhörung die Vorlage einer Änderungskündigung. Aus Solidarität und weil wir auch kein Riesenbetrieb sind, sind von Stundenkürzungen auch alle bis auf einen vom BR betroffen. Eines unserer 3 Ersatzmitglieder erhält allerdings eine komplette Kündigung für 6 Wochen. Wir hätten, da sie als Ersatzmitglied bei Vertretung ja auch dem besonderen Kündigungsschutz unterliegt, dieser Kündigung auch widersprechen können, aber die Kollegin wollte nicht, dass dadurch ihre 2. Kollegin für 3 Monate gekündigt wird. Dadurch haben wir aber ja nun doch ein Ersatzmitglied dauerhaft verloren, oder? Sie wird definitiv nach den 6 Wochen wieder eingestellt und ihre anderen Konditionen sollen so bleiben, als ob sie ohne Unterbrechung bei uns gewesen wäre, aber rein rechtlich dürfen wir sie doch nicht mehr als Ersatzmitglied führen?
Früher hat es für Änderungen der Arbeitszeit (befristet) nur eine Änderungsmitteilung gegeben, jetzt sagt die Personalabteilung, dass sie eine Änderungskündigung schreiben müßten, das hätte für uns als AN auch den Vorteil, dass wir im falle des wirtschaftlichen Zusammenbruchs der Fa. mehr Arbeitslosengeld bekämen oder sowas.....genau hab ich es ehrlich gesagt, auch nicht verstanden.
Hat solch eine Änderungskündigung für uns BR Mitglieder bezüglich unseres Amtes auch eine Nachfolge - z.B. sind wir vielleicht dann gar keine BR Mitglieder mehr oder ist meine Sorge hier unbegründet?????? Wir arbeiten ja weiterhin für den Betrieb. Meine Kollegin meinte nur, es könnte vielleicht sein, dass der Betrieb trotz zeitlicher Begrenzung dauerhaft eine Reduzierung der Arbeitszeit verlagen könnte...alles sehr verwirrend, oder hattet ihr sowas auch schon mal???
Schönes Wochenende schonmal!!!
Euer Inselchen!!
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Hallöchen,
diesmal hat das Inselchen keine rein betriebsratliche Frage, obwohl uns dies sehrwohl beschäftigt:
Es ist wieder soweit, der Winter naht und wir sind zu viele Mitarbeiter. Die Personalabteilung hat einen Plan ausgearbeitet, wer fristgerecht zum Januar gekündigt wird und evtl. voraussichtlich u.U. im April wieder eingestellt wird (nett, nicht??) und wer Stunden kürzen soll - Änderungskündigung (von 40 auf 30 Stunden, von 30 auf 20 Stunden).
Ich bin mir nun ganz sicher, dass wenn Kollegin A gekündigt wird, sie nicht das volle Arbeitslosengeld erhält, weil sie mit ihrem Freund zusammenlebt, das gilt als Gemeinschaft in der der eine für den anderen aufkommen muß. Meine Kollegin meint, dass das nur für Hartz IV gilt, ich bin mir da aber ziemlich sicher, dass dies nicht so ist.
Die weitere Frage ist dann, ob auch Kollegin B, die mit einer anderen Kollegin eine Wohnung teilt, Pech beim Arbeitslosengeld hat, auch wenn die beiden kein Paar sind...
Kennt sich da jemand aus? Wir würden gerne unsere Kollegen bei unvermeidbaren Kündigungen vorher unsere Empfehlungen bzw. Ratschläge geben, manch einer denkt schon, dass 2 Monate Arbeitslosigkeit oder auch 3 nicht so schlimm sind und das Arbeitslosengeld ja auch nicht soooo viel weniger ist, aber wenn meine Meinung stimmt, wird das der Lebens- oder Wohnungsgefährte sicherlich ganz anders sehen?!
Hatte jemand von euch schonmal Erfahrung damit - Arbeitslos und in Partnerschaft/Ehe/WG???? -
für die zahlreichen Anregungen bzw. Antworten. Der Hase liegt wohl da im Pfeffer, dass einige Kollegen "alte" Verträge haben, die eine 5 Tage Woche ausdrücklich beschreiben, andere wiederum nicht. Unsere Abtl. Küche gehörte Tariftechnisch in Anlehnung der Nahrungsmittelliga an, aber man (das heißt die Personalabteilung) und die einzelnen Mitarbeiter, haben dies aufgekündigt, dafür haben jetzt halt alle Küchenmitarbeiter eine 40 statt eine 45 Stundenwoche, dafür weniger AZV's und -nicht immer vorher dran gedacht, keinen Anspruch mehr auf Lohnerhöhungen im Rahmen der Tariferhöhung, da kein Tarif mehr da....
Ich habe die Kollegen schon mehrfach gebeten mir doch mal den Passus ihrer Verträge zu zeigen, ausdem ersichtlich ist, ob da 5 Tage oder 6 Tage Woche steht......Und wenn der Küchenchef ein netter Kollege ist, dann gibt er sicherlich jedes 3. Wochenende frei, oder zumindest den Sonntag, wenn nicht, dann heißt das vielleiciht im Winter und Frühjahr immer Sonntags frei und in der Saison nicht, er kann ja wohl die 15 Sonntage hinlegen, wohin auch immer er will...
Und was die Dienstpläne und das einreichen derselben angeht: sowas wird sicherlich [bimmerb] mit kurzfristige Änderung wegen Krankheit, Ausfall oder Pesteinsatz entschuldigt. Eigentlich hängt immer ein 3 Wochenplan in der Küche, der in der laufenden und den kommenden Wochen oft mehrmals wöchentlich geändert wird - weil halt immer jemand krank. Ich denke, abgesehen von Gesetzen etc. liegt es auch immer ein bissi an der Bereitschaft des jeweiligen Chefs seinen Mitarbeitern gerecht frei zu geben und nicht so, dass der Eindruck entsteht, manche haben öfters das WE frei und einige haben immer die A-Karte.
Aber was ich eigentlich sagen wollte, war vielen, vielen Dank! Ihr seid Spitze! :idea: