Beiträge von drlorenz

    Zitat von Hubertus:

    Auf keinen Fall durch einen Kollegen ins Krankenhaus fahren lassen. Wenn der betroffene Kollege unterwegs bewußtlos wird, hat man ein riesen Problem, dass man nicht sofort Herzl-Lungen-Wiederbelebung machen kann.

    Ganz zu schweigen von den versicherungstechnischen Belangen falls unterwegs "was passiert".

    Hallo tutsitime,

    an einer "BR-Sitzung" (Betriebsratssitzung nach BetrVG §29 ff.) nimmt keine GL teil.

    Ich vermute aber, du redest vom Monatsgesprächen nach BetrVG §74.

    Hier spricht meines Erachtens nach nichts dagegen, dass der AG weitere Teilnehmer hinzuzieht wenn es im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit Sinn ergibt.
    Z.B. Abteilungsleiter... warum nicht? Kann doch auch Euer Nutzen sein.

    Gruß,
    Lorenz

    Hallo zusammen,


    bei uns ist das so:

    Ein Seminaranbieter (nicht ifb, sondern ein sehr gewerkschaftsnaher Anbieter) bietet ein Seminar zu irgedeinem relevanten Thema an.

    Die Ausschreibung wird zusätzlich selektiv an die BRs unserer Branche (man kennt sich inzwischen) verschickt.
    Sprich, die Intention ist ganz klar: bestimmte Betriebe 2x pro Jahr an einen Tisch zu bekommen.

    Wir melden uns an und treffen uns.

    Ein wunderbarer Austausch! Chef kann nicht mehr behaupten, "das wird bei unserem Konkurenten XY ja auch so gemacht!"


    Gruß,
    Lorenz

    Hallo Siegie,


    Ihr müßt eure zwischenmenschlichen Probleme wohl oder übel in den Griff bekommen.

    Das Ersatzmitglied im Falle des Nachrückens einfach nicht mehr zu den Sitzungen einzuladen, ist ungesetzlich. (BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen, § 25 Ersatzmitglieder).

    Die in solch einer Sitzung gefassten Beschlüsse sind schlicht nichtig.

    Gruß,
    Lorenz

    Hallo zusammen,

    danke euch allen für die hilfreichen Antworten.

    Ich bin nun auch der Ansicht, das ausschließlich in Fall 1 (GBR-Sitzung) eine zeitweilige Verhinderung vorliegt.

    Insbesondere die pdf von Paddelrainer ist sehr aufschlussreich:
    Die Verhinderungsfragen können mit der Fragestellung "kann das BRM seine amtlichen Funktionen ausüben?" recht eindeutig beantwortet werden.

    Im Falle der GBR-Situng lautet die Antwort: Nein.
    In Fällen 2-3 übt das BRM seine amtliche Funktion aus, daher: Ja.

    @ Wolle: Fälle 2+4 waren nur konstruierte Fälle, können aber im Tagesgeschäft natürlich immer mal auftreten (Theorie vs. Lebenswirklichkeit ;) )

    Die monatlichen GBR-Sitzungen sind bei der Fülle unserer Themen immer 2-Tägig. Da ist die Organisation schwierig, zumal die anderen 5 Standorte aus unterschiedlichen Gründen an verschiedenen Tagen ihre BR-Sitzung abhalten. In der Praxis stellt dies aber bei uns kein Problem dar, obwohl es nicht optimal ist.

    Die Mitarbeiterversammlung der Abteilung wurde uns kurzfristig seitens der GL auf unseren Sitzungstermin "geklatscht". Ein Schelm, der Böses dabei denkt. :) Aber auch hiermit müssen wir umgehen.

    Nun sollte aber klar sein, wann in diesen Fällen nachzuladen ist und wann nicht, das ist die Hauptsache.

    Gruß,

    Lorenz

    Hallo zusamen,

    mich würde hierbei noch eine 2.Meinung interessieren, z.B. von den "alten Hasen" hier im Forum. :)

    <orakel>Donnerstag ist Sitzung und dann gibt es bestimmt Streit über die entweder zu Unrecht geladenen Nachrücker oder die eben nicht geladenen...</orakel>

    Gruß,
    Lorenz

    Hallo zusammen,

    eine Frage die uns immer wieder beschäftigt ist folgende:

    Es ist BR-Sitzung. Wann ist ein BRM gemäß §25(1) zeitweilig verhindert, bzw. wann fehlt es unentschuldigt?

    Ein paar Beispiele:
    (Annahme: alle Fehltermine sind schon länger bekannt, also nichts spontanes)

    1. Das GBR-Mitglied nimmt an der GBR Sitzung (im Hause) teil, zeitgleich findet die BR-Sitzung statt. Ist das BRM zeitweilig verhindert?
    2. Ein BR-Mitglied nimmt an einem Gesprächstermin mit der GL teil. Ist er für die parallel stattfindende Sitzung zeitweilig verhindert?
    3. Zum Zeitpunkt der BR-Sitzung findet eine Mitarbeiterversammlung einer Abteilung statt. Das BR-Mitglied nimmt offiziell als BR beobachtend daran teil. Ist des BRM zeitweilig verhindert?
    4. Das BRM führt zum Zeitpunkt der Sitzung ein Beratungsgespräch mit einem MA. Verhindert bzgl. der Sitzung?

    Bin gespannt auf eure Antworten!

    Gruß,
    Lorenz

    Wenn ihr so eine Lösung "im Sinne der Mitarbeiter" versucht, kann euch die Wahl um die Ohren fliegen. Ob das dann im Sinne der Mitarbeiter ist, müßt ihr beurteilen.

    Warum haltet ihr Euch nicht einfach an das Gesetz? Das erwartet Ihr vom AG doch auch.

    Und:
    Entsprechende Kandidaten die das Vertrauen der Mitarbeiter genießen, sollten sich hoffendlich in ausreichender Zahl finden lassen.

    Auch Mitglieder des Wahlvorstandes sind wählbar.

    Gruß,
    Lorenz