Hallo zusammen,
danke euch allen für die hilfreichen Antworten.
Ich bin nun auch der Ansicht, das ausschließlich in Fall 1 (GBR-Sitzung) eine zeitweilige Verhinderung vorliegt.
Insbesondere die pdf von Paddelrainer ist sehr aufschlussreich:
Die Verhinderungsfragen können mit der Fragestellung "kann das BRM seine amtlichen Funktionen ausüben?" recht eindeutig beantwortet werden.
Im Falle der GBR-Situng lautet die Antwort: Nein.
In Fällen 2-3 übt das BRM seine amtliche Funktion aus, daher: Ja.
@ Wolle: Fälle 2+4 waren nur konstruierte Fälle, können aber im Tagesgeschäft natürlich immer mal auftreten (Theorie vs. Lebenswirklichkeit
)
Die monatlichen GBR-Sitzungen sind bei der Fülle unserer Themen immer 2-Tägig. Da ist die Organisation schwierig, zumal die anderen 5 Standorte aus unterschiedlichen Gründen an verschiedenen Tagen ihre BR-Sitzung abhalten. In der Praxis stellt dies aber bei uns kein Problem dar, obwohl es nicht optimal ist.
Die Mitarbeiterversammlung der Abteilung wurde uns kurzfristig seitens der GL auf unseren Sitzungstermin "geklatscht". Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Aber auch hiermit müssen wir umgehen.
Nun sollte aber klar sein, wann in diesen Fällen nachzuladen ist und wann nicht, das ist die Hauptsache.
Gruß,
Lorenz