Beiträge von Heike11

    :oops:

    Ja - ich schau in die Gesetze. Aber der Punkt 1 wird bei uns irgendwie unterschiedlich ausgelegt :?

    "... die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN um die Hälfte, mindestens aber um 50 gestiegen oder gesunken ist..."

    Die Hälfte - müssen mindestens 50 sein?

    Oder: Die Hälfte ODER mindestens 50?

    Sorry, aber bei Unsicherheiten frag ich halt hier nach...:roll:

    Heike

    Hallo...

    Wir sind ein BR mit 9 Mitgliedern. Inzwischen ist unsere AN-Zahl angestiegen auf etwa 450. Aber ab 401 AN müssten 11 BR-Mitglieder gewählt werden. Bedeutet das, dass wir eigentlich neu wählen müssten oder 2 Ersatzmitglieder automatisch nachrücken könnten? Oder bleibt die BR-Größe bis zur nächsten Wahl 2014 bestehen - egal wie sich die AN-Zahl verändert?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten und ein schönes Pfingstwochenende allen.

    Heike

    Erstmal danke für die Antworten.

    Eigentlich habe ich hier wegen meiner Tochter gefragt. Sie ist in der Ausbildung und theoretische Führerscheinprüfung ist immer während der Ausbildungszeit (leider mehrmals :wink: ) gewesen, denn da sind hier einfach feste Prüfungszeiten. Deshalb meine Nachfrage...

    Schönen Tag allen noch, Heike

    Hallo...

    Ich bingerade etwas irritiert und möchte gern nach Euren Meinungen bzw. Erfahrungen fragen...

    § 616 BGB > fällt da die Führerscheinprüfung auch rein? Ich würde zwar eher sagen NEIN, aber von "Betriebsrat online" haben wir letztes Jahr ein Info-Schreiben bekommen, in dem u. a. folgendes steht:

    "... Was genau sind „persönliche Gründe“?

    Erste Voraussetzung für einen Anspruch nach § 616 BGB muss ein sogenanntes persönliches Leistungshindernis sein. Dies besteht beispielsweise in folgenden Fällen:
    erforderliche Pflege von Ehepartnern, Kindern und sonstigen nahen Angehörigen
    Vorladungen bei Behörden und Gerichten
    Teilnahme an Prüfungen (z. B. berufliche Fortbildung, Führerschein)
    Wahrnehmung von öffentlichen Ehrenämtern, z. B. Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter (nur, wenn nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften die Erstattung entgangenen Arbeitsentgelts vorsehen)
    Verhinderung an einem nach § 2 EFZG nicht entgeltfortzahlungspflichtigen kirchlichen Feiertag wegen Wahrnehmung eines kirchlichen Amtes oder aus religiösen Gründen ..."

    Was meint ihr dazu?

    Viele Grüße, Heike

    Hallo erco,

    bei einem Arbeitsunfall bekommt man doch aber eigentlich 100%igen Lohn weitergezahlt, kein normales Krankengeld...

    VG Heike

    Hallo...

    Also, die BV ist sehr bescheiden und beinhaltet nur 1 Entwärmungsphase ab 37° und 2 ab 40° - natürlich unabhängig von regulären Pausen.

    Grundsätzlich kann man da mehr erkämpfen, aber wir haben uns erstmal mit einem kleinen Schritt zufrieden gegeben, damit überhaupt was los geht...

    Deshalb glaube ich nicht daran, dass unsere BV euch weiter bringt... Aber als persönliche Nachricht könnte ich sie schon verschicken - muss allerdings noch vorher anonymisieren...

    Viele Grüße, Heike

    Schwierig schon, aber nicht unmöglich :wink:

    Mit Sicherheit werden nicht alle "Beistand" brauchen oder wollen. Selbst wenn es ein Großteil sein sollte, dann sind wir immerhin 9 BRler, die zur Verfügung stehen könnten 8)

    Betroffen ist nur der Produktionsbereich, also ca. 250 AN und die Gespräche finden in einem Zeitraum von 2 Monaten statt. Also sollte schon zu organisieren sein :wink:

    Schönen Tag allen; Heike

    Hallo...

    In unserer Firma werden die AN jetzt neu eingestuft. Das betrifft aber nicht den Grundlohn, sondern die Lohnprämie (Leistungsprämie), die es zusätzlich zum Grundlohn geben kann...

    Grundsätzhlich werden dazu Gespräche zwischen Vorarbeiter und AN geführt, um über die jeweilige persönliche Einschätzung zu sprechen.

    Wir sind jetzt unsicher, ob die AN die Teilnahme eines BR-Mitgliedes fordern können oder nicht... Von der Leitung wurde festgelegt: Unter-vier-Augen-Gespräche...

    Es gab bereits einen Fall, da bat ein AN ein BR-Mitglied mitzugehen. Aber das wurde vom Vorarbeiter abgelehnt (wegen Anweisung: nur zu zweit). Falls es Probleme gäbe, dann könne im Nachhinein noch ein Gespräch mit Teilnahme eines BR-Mitgliedes geführt werden...

    Eigentlich ist das ein Personalgespräch, bei dem Teilnahme des BR gefordert werden kann. Oder sehe ich das falsch?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

    Heike

    Hallo...

    Ich werde das Thema nochmal aufgreifen. Bei uns in der Produktionshalle sind im Sommer oftmals 35°-42° an den Arbeitsplätzen. Ein heißes Thema seit Jahren :roll:

    Bezugnehmend auf dien ASR A3,5 möchten wir jetzt eine BV machen. Hat jemand hier vielleicht schon Erfahrung damit und kann uns paar Tipps geben?

    Vielen Dank im Voraus.

    Vielen Dank für die Antworten.

    25% - das hatte ich schon mal gelesen, war mir aber nicht mehr sicher... Der Nachweis wird schon allein durch die Anwesenheit (laut Protokoll) zu den Besprechungen erbracht ;)

    Schönen Tag allen, Heike

    Hallo...

    Bei uns wird diesen Monat ein 2tägiges Inhouse-Seminar durchgeführt. Daran sollen alle BR und 3 Ersatzmiglieder, die bereits des öfteren im Einsatz waren und sicher auch wieder kommen werden, teilnehmen.

    Dieses Seminar steht - auf Wusch der Leitung - nochmals auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung, an der ein Vertreter der Leiung teilnehmen wird. Generell haben wird genügend Punkte, um unsere Entscheidung zu begründen...

    Aber ganz speziell: Haben Ersatzmitglieder Anspruch auf Schulung (Themenkomplex: BR-Aarbeit- Mitwirkung und Mitbestimmung)?

    Viele Grüße, Heike

    Hm, gilt das eigentlich in jedem Fall?

    Mein Beispiel: Freitag (16.12.)mit Infekt auf Arbeit gegangen und leider doch nicht durchgehalten, also 2 Stunden gearbeitet und 6 Minusstunden geschrieben. Aber zum Arzt erst am Montag (19.12.) und dann bis Freitag krank geschrieben.
    In dem Fall lag das Wochenende dazwischen...

    Hallo und erstmal allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012.

    Ich zweifel gerade an mir selbst, weil ich den richtigen Paragraphen nicht finde :oops:

    Benachteiligung: Ein BR-Mitglied darf nicht wegen seiner BR-Arbeit benachteiligt werden - soweit alles klar und ok.

    ABER: Ein Arbeitnehmer darf auch nicht benachteiligt werden, weil er Hilfe beim BR sucht... Ich dachte, da gäbe es auch einen passenden Paragraphen :roll: ?

    Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte... Irgendwie stehe ich grad auf der Leitung :?

    Heike