Ein neues Problem
Der BR hat in seiner Sitzung Festgestellt das wir einmal die neuerscheinung von Michael Kittner Arbeits und Sozialordnung benötigen, hiermit Arbeiten wir seit Anfang an.
Zum anderen wollten wir ein Exemplar BertVG Fitting, Engels Schmidt mit Kommentierung weil unsere Geschäftsleitung hieraus zittiert, wir haben alle das BetrVG Klebe/Ratyczak/heilmann/ Spoo mit Basiskommentar.
Zusätzlich wollten wir den Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, ein Exemplar.
Argumente der Geschäftsleitung, uns steht nur ein Kommentar zu und zum Kittner wurden ein anderes Exemplare Vorgeschlagen.
Was haltet ihr davon?
Ich habe gesagt sie sollen uns die Ablehnung Schriftlich geben.
Beiträge von erco
-
-
Hallo zusammen ein weiterer Gesichtspunkt.
Ich habe gestern mit einen MA der Datenschutzbehörde in NRW Gesprochen,der mir mitteilte das der Gesetzgeber einen Abgleich Tachoscheiben mit den Stundenberichten so nicht Vorgesehen hat. Er wies mich auch darauf hin ob wir denn nicht einen Datenschutzbeauftragten bräuchten, es gäbe auf ihrer Homepage einen kurtz Test.
Ich habe dieses überprüft und binn zu dem Ergebnis gekommen das wir einen haben müssten, mehr als 9 MA verarbeiten edv mäßig Personenbez. Daten.
Desweiteren hat der MA mir Angeboten eine Offizielle Anfrage zu starten worauf die Behörde den Fall prüfen würde.
Soll man hierüber den AG erstmal Informieren oder einfach weitere Schritte unternehmen, zumal das nichtvorhanden sein eines Datenschutzbeauftragten ein Bußgeld beinhaltet? -
Die Frage die aber noch nicht beantwortet ist, ab wann störe ich Betriebsabläufe.Schon dann wenn ich nur kurtz ca 30 min mit den Kollegen Rede?
-
Mein stellvertreter und ich hatten am Freitag eine Unterredeung mit der Geschäftsleitung über meine Aktivität der Betriebsbegehungen.
So zwei bis drei mal die Woche fahre ich, für ca.5 STD, zu verschiedenen Außenbaustellen, wo sich unsere Betrieblichen Aktivitäten zu ca. 80% abspielen,und reden mit den Kollegen.Nach möglichkeit ohne das sie ihre Arbeit Unterbrechen.
Hierbei erfahre ich viel über ihre Sorgen Anliegen und Begehren im bezug auf ihre Arbeitsplätze, mehr als in der Sprechstunde die ich einmal Wöchentlich für 3 STD abhalte.
Ich bin ganz freigestellt in einem 9 Gremium bei ca.400 MA.
Die Geschäftsleitung wirft mir nun vor, das ich nur in ganz besonderen Fällen rausfahren dürfte und zwar sagten die mir,: nur für Betriebliche Zwecke ( Notfälle ) nicht aber für Betrv. mäsige Gründe,
zum anderen wird behauptet ich würde die Arbeitsabläufe stören,was ich nicht so sehe da zwar einzelne kurz die Arbeit unterbrechen aber ganze abläufer nicht gestört werden.
Von einer einstweiligen Verfügung gegen mich war die Rede.Meiner Meinung nach würde die sich gegen das ganze Gremium richten.
Am Mittwoch habe ich eine Rechtsberatung bei unserem Gewerkschaftseretär, das Gremium steht geschlossen hinter meinen Aktivitäten unserer Meinung nach könnten wir mit BR Arbeit fast aufhören würden wir uns so einschränken lassen.
Aber wie seht ihr das wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen,Strafanzeige wegen Behinderung oder einfach weiter rausfahren und abwarten was kommt?
Oder liege ich fielleicht ganz falsch ab wann störe ich Arbeitsabläufe?
Danke für eure hilfen -
Nach dem in unserer Unternehmensgruppe, 7 Einzelunternehmen, kein GBR gebildet werden kann, alles eigenständige unabhängige Unternehmen wurde von der IGM geprüft, wird nun die Bildung eines KBR geprüft.
Nach dem was ich mir bis jezt so angelesen habe besteht durchaus die Möglichkeit hier zu.
Wir würden den grösten teil des KBR stellen ca 380 AN, die anderen Unternehmen insgesamt ca.220 AN.
Was ich aber nicht erkenne, im BtrVG., das im KBR dann auch noch ein oder sogar 2 Freigestllte Mitglieder dazu kämen,oder wie verhält es sich hier mit der Freistellung? -
Ich binn jezt erst auf den Fall hier Aufmerksam geworden aber das ganze liest sich wie ein Krimmi sehr Spannend bin gespannt wies weiter geht.
-
Auch ich möchte euch schöne Feiertage wünschen und zum Tema anmerken,
ich sehe euch nicht nur nach § 94 sondern auch nach § 87 Abs.10 BetrVG in der Mitbestimmung da es hier auch um Entlohnungsgrundsätze gehen soll. -
OK. so gesehen ist das einzusehen aber muss ich jedesmal Diskutieren ob meine Fahrt berechtigt ist oder binn ich hier autonom?
-
Ich möchte noch etwas ergänzend zu diesem Tema fragen.
Muss ich mich als Freigestelltes BR Mitglied in der FA jedes mal abmelden wenn ich zu unseren Aussenbaustellen fahren möchte oder zu anderen BR Arbeiten ausser Haus?
Und muss ich dabei sagen wohinn ich fahre und warum? -
Hallo mietze
Auch bei uns tritt der ASA 4mal im Jahr zusammen ich war bis jetz 2 mal dabei
Einberufen wird die Sitzung von unserem Externen Sicherheitsbeauftragten er sezt auch die TOP fest und wir bekommen diese ca. 3 Wochen vorab.
Wenn wir irgend welche Temen haben nimmt er diese dazu, und macht sich Parralel zu uns, Sachkundig.
Auch so steht er uns mit Rat zur Seite.
Die Rechtliche Seite ist mir allerdings auch noch nicht Bekannt. -
Ich nehme mal die beiden lezten Witze zum Anlass euch über eine Eigenschaft der Holländer in verbindung mit ihrem Führerschein zu Berichten.
In Holland ist es so das wenn diese 3 mal durch die Fahrprüfung fallen dennoch Autofahren dürfen, sie bekommen dann zur erkennung allerdings ein Gelbes Nummernschild.
-
Hallo zusammen auch wir stehen was SBV angeht ganz am Anfang. Unser SBV geht erst im juni zum Lehrgang.
Meine Frage darf Beauftragter und SBV die gleiche Person sein?
Wir haben einen SBV -
Wie sieht es denn in diesem Falle mit dem Anwalt aus über den BR oder Privat?
-
Wir sind kein Saison Betrieb sonder dem Tarif Elektro Handwerk Angeschlossen.
Wir hatten heute BR Sitzung und genau das beschlossen, einen Anwalt zu Konsultieren.
Muss man da noch was beachten ausser einem Beschluss bevor man einen Anwalt hinzuzieht? -
Frage 1: Ist mE zulässig, wenn der TV gilt und eine diesbezügliche Regelung enthält
Im TV steht " Für die Beendigung des AV gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
-
-
Einen Wunderschönen guten Morgen alle zusammen, bei uns am Niederrhein - ein strahlend blauher Himmel Herz was willst du mehr.
Mein Problem, ich habe von einem Kollegen den Befristeten Arbeitsvertrag bekommen und einige Klausen machen mir sorgen.
Eine lautet " Während der Witterungsungünstigen Zeit vom 01.11 bis 31.03 des nächsten Jahres kann der AG eine Witterungsbedinkte Kündigung mit einer eintägigen Frist aussprechen". Bei besserer Witterungslage wird die Widereinstellung Garantiert.Eine 2. Der AN verpflichtet sich zum ableisten von Mehrarbeit,( Nachts, Samstag Sonntags, Feiertag) bei Betrieblicher Notwendigkeit, im Gesetzlichen Rahmen.Im Tarifvertrag steht das dieses eine Freiwillige Sache ist.
3. Veröffentlichung und Vorträge des AN bedürfen der voherigen Zustimmung des AG, wenn durch sie die Möglichkeit besteht, dass die Intressen des AG berührt werden .Maulkorb?
Und 4. Eine Bestätigung des AN das er keine ansteckende krankheit hat und auch nicht im Sinne des SB. Auch keinen Antrag gestellt hat.
Was haltet ihr davon?Sollen wir hier massiv Tätig werden oder ist sowas Legal?
Habe mich schon etwas Eingelesen aber noch nicht Wirklich zu Allem was gefunden.Ach ja was ich gerade im anderen Beitrag gelesen habe ,Verschwiegenheit über den Lohn steht auch drinn.
-
Hallo maggie ich behaupte mal ,würde ich deine Kollegin fragen würde ich eine ganz andere Darstellung der Sachlage erfahren als du sie hier Darstellst.Aber das hilft euch ja nicht weiter.
Ich vermute mal das deine Kollegin vor ihrer Einstellung bei euch Arbeitslos war und kam dann zu euch,in eine neue FA neue Kollegen neue Arbeitsabläufe und Schwerbehindert. Das ist schon eine enorme Belastung für sie.
Jeder Mensch reagiert in so einer Situation anders. Eure Kollegin anscheinend mit einem Schutzzaun den sie um sich herum aufbaute, nach dem Motto alle Anderen sind schuld nur ich nicht.
Macht ihr doch in einem ruhigen Gespräch, vielleicht auf neutralem Boden im Caffee oder Kneipe, doch nochmal klar das ihr, ihr nur helfen wollt und nichts Böses.
Versucht doch auch zu ergründen wo ihre defizite ( Behinderung ) liegen, und op ihr hier auch in angemessener weise geholfen wird.
Zuziehen der SBV wenn diese bei euch existiert oder Integrationsamt könnte helfen.Ihr müsste aber auch seitens der Geschäftsleitung klar gemacht werden das wenn alle bemühungen nicht fruchten sie mit Kündigung zu rechnen hat, quasis als Schuss vor dem Bug.
Meines erachten hat jeder Mensch seine darseinsberechtigung und Recht auf Arbeit. -
Werden wir auch bestimmt nicht machen, deshalb auch die frage nach der Verjährung eines Amtsenthebungsverfahren.
-
Innerhalb welchen Zeitraums müste der AG ein Amtsenthebungsverfahren einleiten?
Das BRM hat wie ich soeben erfahren habe eine Abmahnung bekommen, sprech gleich noch mit ihm.
Aus anderen Diskusionen entnehme ich das mann gegen diese Abmahnung nichts unternehmen sollte oder?