Beiträge von erco

    Bei uns ist es vorrangig auch ein Büro, 23 m2 groß. JAV und SBV nutzen es auch. Also 3 PC Arbeitsplätze.

    Kühlschrank, Riesen Magnettafel von 5 mal 1,2m und viel IGMetall. Gemütlichkeit sieht anders aus.

    Angrenzend haben wir noch einen Besprechungsraum von 32 m2 Größe.

    Der Betriebsrat hat sich on der Sitzung vom (Datum) abschließend mit der Kündigung befasst".

    Die Aussage ist doch eindeutig undeutig. Der AG ist gut beraten die Kündigung erst nach der Wochenfrist auszusprechen.

    Da jetzt was rein zu Interpretieren würde bedeuten, sich aufs Glatteis zu begeben.

    Sollte der BR dies beabsichtigt haben finde ich das schon clever. So der AG denn darauf reinfällt. Aber der Versuch ist ja nicht strafbar. ;)

    Inflation Ausgleich Prämie, ein ausgleiche für erhöhten Preise.

    Kein Zusatz für die Gläubiger.

    Sie soll ein Ausgleich sein keine eins zu eins Verrechnung.

    Ich bin für die Nichtpfändbarkeit dieser Zahlung. Aber wen Interessierts.

    Auch ich habe erneut BEM Seminare besucht.

    Meine Erfahrung es hat sich verdammt viel geändert.

    Zum einen ist der § geändert worden, nicht nur in seiner Bezeichnung auch Inhaltlich.

    Zum anderen hat sich durch die Rechtsprechung sehr viel geändert.

    Und nicht zuletzt das meiste im Datenschutz. Gerade beim BEM.

    Nur um mal aufzuzeigen wie rückständig es ist sich gegen Gefährdungsanzeigen zu wehren.

    Bei uns hat jeder MA ein Handy und darauf eine App um eine MUS Meldung abzugeben.

    MUS= Meldung unsicherer Situationen.

    Einzelne Abteilungen werden daran gemessen wie viele Meldungen eingehen. Nach dem Motto keine Situationen kann es nicht geben.

    Unsere Unfallzahlen sinken permanent.

    Es wurden schon Betriebsversammlungen über Nacht vertragt, weil man nicht in der Lage war einen Streik auf die Beine zu stellen. Und mit der Betriebsversammlung so den Betrieb still gelegt hat.

    Und das hielt der rechtlichen Würdigung durch ein Gericht stand. (Finde den Fall gerade nicht).

    Ich habe den Fall auch nicht zur Hand weis aber, dass es hier eine ganze Woche lang so ging und alles vor Gericht bestand hatte.

    Dies wurde auf Seminare der IGM so Mitgeteilt.

    Nach § 8 (4) TzBfG

    Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.


    Von den Interessen anderer AN steht da nichts. Und ein AG kann auch nicht die Interessen anderer AN zu den seinen machen.

    Was ist das empfohlene bzw rechtskonforme Vorgehen, wenn im Laufe der Zeit durch eine zunehmende Zahl von Teilzeitwünschen irgendwann solche betrieblichen Gründe entstehen? Wenn z.B. eine kritische Masse an ähnlichen Teilzeitwünschen erreicht ist, gegen deren komplette Gewährung faktisch solche betrieblichen Gründe stehen?


    Privilegierte Arbeitnehmerhaftung: Haftung des Arbeitnehmers nach Verschulden

    Der innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorwiegend von dem Verschuldensgrad des Arbeitnehmers ab. Zunächst werden drei Haftungsstufen unterschieden:

    1. Vorsatz und grob fahrlässiges Handeln: Volle Haftung des Arbeitnehmers
    2. Mittlere Fahrlässigkeit: Haftungsteilung
    3. Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung des Arbeitnehmers


    Bitte beschäftige Dich mit dem Thema der sog. "AN-Haftung". Wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisbar sind, haftet man als AN eben nicht persönlich.

    Es reicht auch die Mittlere Fahrlässigkeit.

    Die Frage ist, ob durch die Einvernehmlichkeit bzgl des Teilzeitwunsches automatisch eine (nichtschriftliche) Änderung des AV eingetreten ist, also ob damit sowohl der Umfang der ArbZ als auch deren Verteilung vertraglich neu festgelegt sind.

    ich würde davon ausgehen. Bei uns wird es sogar Schriftlich festgehalten.

    Ohne Schriftlichen Vertrag gehe ich von dem hier aus:

    Ein konkludentes Handeln liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande

    Nun geht der Betriebsratsvorsitzende in regelmäßigen Abständen zu meinem Vorgesetzten und stößt dort (meiner Meinung nach) drohungen aus, wenn ich das Gespräch ablehne, geht er zur Personalleitung und macht dort trouble. Darf der BR dies?

    Erst mal würde ich sagen ja.

    Was bedeutet, in diesem Zusammenhang, regelmäßig?

    Das ankündigen weiterer Schritte würde ich nicht als Drohung bezeichnen.

    Ich halte, gut geführte, Gespräche im Konfliktfalle immer für hilfreich.

    Einfach das Angebot annehmen auch wenn du in diesem Gespräch selber nicht viel sagen musst, könnte es helfen.

    Ich finde es immer undeutlich wenn Hier von "Der Gewerkschaft" geschrieben wird.

    Viele AN Denken, die Gewerkschaft das ist die Geschäftsstelle, wenn man diese überhaupt kennt und das ist der Hauptamtliche Gewerkschaftssekretär.

    Erst wenn begriffen wird das Gewerkschaft nur dann funktioniert wenn eine große Masse von KollegInnen sich zusammen tuen kann was erreicht werden.

    Zuletzt waren in der M&E Industrie bis zu 140.000 KollegInnen im Warnstreik.

    Sonst hätte das so niemals funktioniert.

    Ich glaube dann wird auch deutlicher warum nur Gewerkschafter von dem Erkämpften profitieren sollten.

    Die Gewerkschaft, dass sind alle Mitglieder der Selbigen.

    Es ist definitiv so das ,dass IFB eine gesamt Rechnung an den AG stellt.

    Sogar die Parkgebühren, wenn welche anfallen, werden mit auf die Rechnung geschrieben.

    Ich möchte gerne ein Gefühl dafür kriegen, bis wohin es noch sinnvoll ist die Faust in der Tasche zu machen weil man irgendwie auch keine Lust auf Konflikt hat und wo der Punkt ist, wo mal die Zähne gezeigt werden müssen.

    Ich glaube nicht das wir dir dieses Gefühl hier übermitteln können.

    Ich habe ja schon mitgeteilt wann wir das erste mal unseren AG vor das Arbeitsgericht geholt hatten.

    Danach folgten noch eine Vielzahl an Beschlussverfahren.

    Auf einer Versammlung der EhRi am Arbeitsgericht wurde ich mal als der Grund für eine hohe Steigerung der Beschlussverfahren "Gelobt".


    Das lag an unserem damaligen AG der es kategorisch abgelehnt hatte mit uns zu verhandeln, keine Gegenangebote machte und uns nicht ernst genommen hat.

    Heute sieht das ganz anders aus. seit über 4 Jahren kommen wir, bei unserem neuen AG, ohne das Gericht aus.

    Aber vielleicht hier mal zwei Leitfäden wie Verhandlungen geführt werden können:


    1. Das MAMA Prinzip

    M= Maximalziel definieren

    A= Alternativen hierzu überlegen

    M= Mindestforderung klar festlegen ( Darunter geht Garnichts)

    A= Abbruch (Was dann den Gang zum Gericht oder Einigungsstelle bedeuten sollte) Hierzu muss man aber vorab seine Rechtsposition kennen.


    2. IRMA Prinzip

    I= Interesse beim gegenüber wecken

    R= Rechtliche Lage erläutern

    M= Machtmittel kennen und einsetzen

    A= Abbruch und SO.