Beiträge von erco

    Wir sind momentan dabei, dass Gesundheit gefördert werden soll. Nicht das nicht AU sein.

    Stichwort ist Präventionsmaßnahmen.

    In Zusammenarbeit mit der AOK soll als erstes eine Umfrage gestartet werden.

    Daraus sollen dann Maßnahmen abgeleitet werden.

    Also den AG auffordern, sich ans Gesetz zu halten

    Es ist richtig das die Wahl der JAV zwingend durchzuführen ist.

    Aber es ist die Pflicht des BR nicht des AG.

    Wir, der Wahlvorstand, laden die Azubis immer zu einer Infoveranstaltung mit der GW ein.

    Wiederstand gibt es da keinen. AG ist dann auch dabei.

    Er will nun einen TOP für die nächste Sitzung und mal einige Dinge ansprechen.

    Halte ich schon für legitim.

    Bei uns wäre es der Punkt Aktuelles und Sonstiges den wir immer haben.

    Jede Münze hat immer 2 Seiten.

    Wir hören hier die Seite von LK237 die andere Seite nicht.

    Nach meiner bisher gewonnenen Erfahrung sieht diese Seite oft anders aus. Ohne das ich die Situation hier bewerten möchte.

    Aber eine Debatte über das Thema sollte zumindest Klarheit für alle bringen. Auch für die BRM die nicht so tief im Tema sind.

    Rechtfertigen würde ich mich bei der Debatte überhaupt nicht aber nach Gründe Anhaltspunkte und Konkrete Beweise Fragen. Hat er da nichts nachvollziehbares aufzuweisen sollte sich die Angelegenheit von selbst auflösen. Im anderen Falle könnt Ihr für Euch Klarheit schaffen.

    Also ich leibe solche Geplänkel macht die BR Arbeit Spannend. ;)

    Ich halte den letzten Post vom Paragraphenreiter für daneben. Wenn jemand bei sich feststellt, das Ihm die Schichten stark belasten, halte ich es für absolut legitim, wenn versucht wird sich dieser Belastung zu entziehen. Auch mit mogeln.

    Hier bin ich gestartet. Als der Vorwurf der Mogelei auf kam.

    Was die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Verhältnis zum Arbeits(vertrags)recht betrifft,

    Das habe ich nicht in Verbindung bringen wollen und habe ich auch nicht gemacht.

    Das wird dann mal eben so hinein Interpretiert.

    Meine Aussage war: Mogeln ist in diesen Falle erlaubt.

    Auch wenn es jetzt nicht unbedingt zum Erfolg führt.


    Du kannst Dein totes Pferd natürlich auch so lange weiter reiten, bis es zu stinken anfängt und unter Dir auseinanderfällt.

    Hallo Fried Du must meinen Opa gekannt haben. Der hat den Spruch schon bei der Erforschung von Pyramiden seinerzeit gefunden.

    So alt ist der.

    Was also hast du an Frieds Antwort auf deine Irrtümer konkret zu bemängeln?

    was bedeutet Entfaltung der Persönlichkeit?

    Das dürfte ein Diskussionspunkt sein der sehr ausgiebige Diskussionen verlangen würde.

    Ich bin der Meinung, das die Entscheidung ob mir Schichtbetrieb gut tut oder nicht, sehr wohl davon berührt wird.

    Denn von so einer Entscheidung hängt doch sehr viel ab. Nicht zu Letzt mein Leben.

    Und deshalb muss ich auch nicht meine Arbeitsstelle wechseln.

    Ich meinte mal gehört zu haben das könnte man in einem Arbeitszeitkonto regeln.

    Bei uns im E-Handwerk ist es Tariflich geregelt. STD-Abbau kann nicht bei einer AU stattfinden.

    Also es verfallen keine STD.

    Ich würde mal in eurem Tarifvertrag, der für Euch Gültigkeit hat oder hätte, schauen was da geregelt ist.

    Ist Garnichts geregelt oder ist dort eine Öffnung für den BR beschrieben könnte es durch eine BV geregelt werden.

    Daher die Frage in die Runde: Wie können wir als BR die tatsächlichen "Leitenden Angestellten" ermitteln lassen?

    Als EhRi habe ich mal einem Beschlussverfahren beigesessen wo es um 14 Personen ging ob diese nun Leitende Angestellte seien oder nicht.

    Kläger war der BR

    Auf meine Nachfrage während der Sitzung, warum der BR das so genau geklärt haben möchte wurde nur allgemein geantwortet das der BR es wissen möchte wie jeder einzelne einzustufen sei.

    Denn nur anhand eines konkreten Streitpunktes kann man das ArbG einschalten.

    Was dann wohl nicht gegeben sein müsste.


    Einfach mal mit einem Anwalt die Möglichkeiten eines Beschlussverfahrens klären.

    ein MA gab ein ärztliches Attest beim AG ab in dem bescheinigt wurde dass er aus gesundheitlichen Gründen, nicht weiter erläutert, keine Wechselschicht mehr arbeiten könne.

    So ein Attest eines Arztes ist doch erstmal zu akzeptieren.

    Ich weiß das AG dies des Öfteren machen. Wie man hier lesen kann springen ja auch einige gewählte AN Vertreter auf diesen Zug auf.

    Warum sollte der AN dieses Attest jetzt denn noch weiter untermauern müssen?

    Die Diskussion darüber, dass jemand der sich aus der Schicht "stehlen" möchte andere belastet, ist doch nur weil es AG nicht verstehen das Problem selbst zu lösen.

    Ein MA der aus Gesundheitlichen Gründen aus der Schicht aussteigen möchte hat dazu alles Recht der Welt.

    Steht so auch in unserem Grundgesetz. Oder wie war das mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit?


    Im Grunde reden wir hier über zwei Probleme.

    Zum einen geht es um das Interesse eines einzelnen der die Schicht nicht mehr leisten kann.

    Zum anderen über die generelle Durchführung von Schichtarbeit.

    Hier jetzt beides auf einmal lösen zu wollen geht so nicht auch wenn es Augenscheinlich ein Zusammenhang gibt, sollten die beiden Angelegenheiten getrennt behandelt werden.

    Wenn sich einer vor der Belastung drückt, dann verschwindet die Belastung nicht, sondern wird zu einer zusätzlichen Mehrbelastung für alle anderen, die sich nicht drücken.

    Unabhängig davon das es auch welche gibt die es toll finden in Schicht zu arbeiten ist das zwar eine weit verbreitete Ansicht die aber nicht stimmen kann.

    Sollte es möglich sein anderen noch mehr Belastung aufzuhalsen, würde das ja bedeuten das diese im Normalfalle Kapazitäten frei hatten.

    Mehr wie 100 % geht halt nicht.

    Das diese Meinung so verbreitet wird, nicht nur bei Schichtarbeit sondern auch bei Kollegen die AU sind oder bei BR halte ich für falsch

    das sich einzelne nicht zu Unrecht zu Lasten der anderen verhalten

    Wo wird ein dritter denn da dann belastet?

    Muss da wer 2 Nachtschichten auf einmal machen oder was?

    Ich halte den letzten Post vom Paragraphenreiter für daneben. Wenn jemand bei sich feststellt, das Ihm die Schichten stark belasten, halte ich es für absolut legitim, wenn versucht wird sich dieser Belastung zu entziehen. Auch mit mogeln.

    Bei einem Seminar der IGM haben wir mal ein kleines Spiel mit gemacht.

    Jeder bekam ein Metermaß, 1,5m und eine Schere. Damals galt die Lebenserwartung so um die 82 Jahren. An dieser Stelle haben alle das Maßband abgeschnitten. Dann hat jeder seine schon verbrauchte Zeit, Lebensalter, ebenfalls abgeschnitten. Viel schauten dann schon wie kurz das Maßband geworden war. Also die restliche Lebenserwartung.

    Dann kam der Hinweis der Seminarleitung: Es ist Statistisch erwiesen das diejenigen die über 30 Jahre Schichtbetrieb gemacht haben eine um 8 Jahre kürzere Lebenserwartung haben.

    So, diese nun auch noch bei den einen oder anderen, am Maßband, abgeschnitten hat so manchen die Augen geöffnet.

    Letztendlich geht es um die Ordnung und das verhalten der MA im Betrieb.

    Das Ihr da in der Mitbestimmung seit ist schon erwähnt worden.

    Was Ihr als BR letztendlich damit macht könnt doch nur Ihr sagen.

    Wir können hier nur Anregungen geben. ;)

    Gehen wir mal davon aus das durch die Musk eine Gefährdung ausgeht.

    Dann gilt für die zu ergreifenden Maßnahmen dieses hier:


    Das STOP-Prinzip definiert die Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss diese Rangfolge bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen beachten. Dabei stehen die einzelnen Buchstaben „STOP“ jeweils für unterschiedliche Arten von Maßnahmen:

    • S – Substitution: Überprüfung, ob gefährliche Stoffe durch weniger kritische Stoffe ersetzt werden können.
    • T – Technische Schutzmaßnahmen: z. B. Kapselung von Geräten, technisches Lüften, Ablüften.
    • O – Organisatorische Schutzmaßnahmen: Möglichst vollständige Beseitigung von Restgefahren (z. B. durch Unterweisung, Festlegung von Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung, Hautschutz gemäß Hautschutzplan, Arbeitsplatzrotation).
    • P – Persönliche Schutzmaßnahmen: z. B. Schutzkleidung, Schutzbrille bei Restgefährdung.

    Das STOP-Prinzip bedeutet, dass bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen immer eine Hierarchie von Maßnahmen zu beachten ist. Dies gilt sowohl für Gesundheitsgefahren als auch für Brand- und Explosionsgefahren.


    Damit wäre das hier

    Vielleicht wird dem Neuen einfach ein Headset mit Noise-Cancelling gekauft. Vielleicht hilft das ja schon.

    Die letzte mögliche Maßnahme. Alle anderen sollte vorher geprüft werden.