Beiträge von erco

    Tippfehler, ich weiß – aber was geht bei euch ab?!

    Wieso Tippfehler? Es gibt bei uns AT-ler und auch Leitende Angestellte die ein teil Ihres Jahresgehalt dadurch erreichen das es in Ihrem Zuständigkeitsbereich möglichst kein Unfälle Gibt.


    weil er mich nicht mit dem "wie" eingebunden hat. Also es gibt ja verschiedene Möglichkeiten so einen Missstand abzustellen.

    Mal ganz Ehrlich dieses Problem zu beseitigen, wenn man es will, würde mir vollkommen ausreichen.

    Zumindest dann wenn euer AG es nicht total bescheuert angehen würde.

    Was wird denn eingeleitet, wenn der AG sich garnicht rührt? Beschlussverfahren oder Einigungsstelle. Das ist meine Frage.


    Andere rechtliche Möglichkeiten, Einigungsstelle oder ein Verfahren nach § 23/3 BetrVG, würde ich als letzten Schritt mit einem Anwalt besprechen.

    Dieser Anwalt kann dir dann auch genauer sagen was er für Zielführender hält. Hängt auch so ein bisschen mit eurem zuständigen Gerichtsbezirk ab.

    Wie eine technische Lösung hier erfolgen kann ist schwer zu sagen. Vielleicht reicht es schon die Bleche festzuschrauben.

    Ich würde zuerst mal das Gespräch mit eurem AG suchen. Da solltet Ihr Ihm klarmachen was es kosten würde so sich denn da jemand verletzt.

    Sollte er wirklich uneinsichtig sein oder er es nicht nachvollziehen kann, besteht die Möglichkeit Ihm Hilfe durch die BG anzubieten. ;)

    Andere rechtliche Möglichkeiten, Einigungsstelle oder ein Verfahren nach § 23/3 BetrVG, würde ich als letzten Schritt mit einem Anwalt besprechen.


    Bei uns gibt es für solche Fälle, wie sollte es anders sein, eine APP. Dort können alle MA über Ihr Firmenhandy eine MuS Meldung abgeben. Meldung unsicherer Situation.

    Diese Meldung wird dann automatisch an die Betreffenden Personen geleitet und es wird auch zeitnah reagiert.

    Bei uns wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz sehr hoch gewertet.

    Zielvereinbarung von Führungskräften beinhalten die Anzahl von Umfällen.

    Wie sind so die Erfahrungen der Forummitglieder hier mit diesem Ausschuss? Vermutlich kann auch ein GBA gebildet werden, wenn sich weniger Kandidaten als die vorgeschriebene Anzahl finden, oder? Wie oft tagt bei euch der GBA zwischen den GBR-Sitzungen? Eher nur online? Was konkret verteilt ihr als "Laufende Geschäfte" auf die GBA-Mitglieder? Erschwert der GBA-Ausschuss nicht eher die Arbeit, weil sich nun GBR-Vorsitz und stellv. GBR-Vorsitz mit weiteren Mitgliedern "herumschlagen" müssen?

    Vorab, einen GBR haben wir bei uns nicht. Aber Ich agiere in 2 KBR und auch in deren beiden Ausschüssen.

    Wir treffen uns in jedem Ausschuss 4 mal im Jahr. Wir halten in jedem KBR 2 Sitzungen im Jahr ab.

    Die Sitzungen der Ausschüsse werden an 3 Tagen, inklusive an und Abreise, abgehalten.

    Die Ausschüsse bereiten die Sitzungen vor und nach.

    Die Größe der Ausschüsse liegt bei 9 KBRM. An den Sitzungen nehmen auch die GW teil IGBAU und die IGM

    Als zusätzliche Erschwernisse sehe ich dies nicht an, da wir bei uns eine tolle Kultur der Zusammenarbeit haben und uns mit den Örtlichen BR/ GBR sehr gut ergänzen.


    Unser Konzern agiert Deutschland/ Europa/ Weltweit.

    Dazu müsste der AG die Erforderlichkeit bestreiten. Die scheint er hier aber doch zu bejahen.

    Also im Klartext:

    Ich fordere den AG auf, für das Seminar zu dem genannten Zeitpunkt, die Kostenübernahme zu erklären.

    Besser noch er soll das Seminar über den Einkauf Buchen lassen. Das ganze mit Fristsetzung.

    Frist läuft ab, der BR Klagt.

    Also mit dem AG sprechen und Verhandeln ist immer das beste.

    Verweigern oder ablehnen kann ein AG schon mal gar nicht

    Kann er sehr wohl. Ob er damit durchkommt würde ich auch bezweifeln.


    Zitat Fried: Man kann nicht gleichzeitig eine Schulung zu einem bestimmten Zeitpunkt erklagen und auf sie zu diesem Zeitpunkt verzichten.


    Das geht sehr wohl. Also das Klagen auf Kostenübernahme. Wir haben es immer in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren gemacht. Wohl wissend das unser Gerichtsbezirk, Wesel, dies regelmäßig immer abgelehnt hat.

    Das gilt aber nicht für ganz Deutschland.

    Im Beschlussverfahren haben wir dann das Seminar mit dem Termin, ersatzweise 3 andere Termine Eingeklagt.

    Und ja wenn der AG nur den Termin beanstandet würde es in die Einigungsstelle gehen. Aber aus meiner Erfahrung heraus wird dann schnell auch die Erforderlichkeit beanstandet.


    Allerdings gilt dabei das geschriebene.

    Auch wenn das bedeutet das der Termin dann nicht gehalten werden kann.


    Einfach zum Seminar fahren würde ich dennoch nicht.

    Zitat von MarkusBr83

    Kann er dieses verweigern mit diesen Grund.

    Nein.

    Sehe ich auch so. Ich würde dem AG mitteilen: Genehmigen ( Kostenübernahmeerklärung) oder wir werden ein Beschlussverfahren beginnen. Auch wenn das bedeutet das der Termin dann nicht gehalten werden kann. Einfach zum Seminar fahren würde ich dennoch nicht.


    Kann man eine Krankschreibung vorzeitig beenden?

    Die ärztliche Bescheinigung für eine Arbeitsunfähigkeit soll belegen, dass jemand nicht in der Lage ist zu arbeiten. Sie gibt aber lediglich eine Prognose an, wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauert. Man ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Krankschreibung von der Arbeit fernzubleiben – und darf selbst entscheiden, ob man vorzeitig in der Lage ist zu arbeiten.


    Danke dir für den Link der genau das bestätigt was ich angeführt habe.

    Nach lesen des von Randolf verlinktem Urteil bleibe ich dennoch bei meiner Aussage.

    Ich sehe in dem Urteil einen anderen Sachverhalt mit anderen Voraussetzungen.

    Wenn ein AU geschriebenes BRM, voll freigestellt, sich für gesund hält und seine Aufgabe wieder Wahrnimmt dann kann er das machen.

    Dann ist er aber auch nicht mehr AU.

    Bei einem Rückfall müsste er dann wieder zum Arzt und sich erneut AU Bescheinigen lassen.

    wir haben bei uns immer wieder Diskussionen bezüglich der Teilnahme krankgeschriebener BRM an den Sitzungen. Grundsätzlich dürfen sie ja teilnehmen (BRM sind nicht freigestellt), aber wir hatten vor längerem eigentlich mal gelesen, dass es nicht empfohlen wird, weil Beschlüsse dann im Ernstfall angezweifelt werden könnten.

    Klar es geht hier um nicht freigestellte BRM.

    Ein AN wird nicht krankgeschrieben sondern AU. Großer Unterschied.

    Die Amtsfähigkeit dürfte im allgemeinen, bei der Beurteilung des Arztes, keine Rolle spielen.

    Daher können Beschlüsse natürlich vom AG angezweifelt werden, dies dürfte aber nicht zum Erfolg führen.


    Bei freigestellten BRM müsste ein Arzt diese Tätigkeit für eine AU bewerten.

    Aber das heist nicht das ein freigestelltes BRM dann nicht an einer Präsenzsitzung teilnehmen dürfte.

    Danach dürfte die AU aber beendet sein.

    Kann ich als AN auch machen. Trotz einer bestehenden AU wieder zur Arbeit gehen wenn es mir wieder besser geht.

    Aber die Vergleichspersonen werden nicht nur für die Lohnentwicklung herangezogen.

    Nehmen wir einen AN der Schichtarbeit gemacht hat, dann kann auch die Häufigkeit der Schichten der Vergleichspersonen für die Höhe der Schichtzulage herangezogen werden. Vor allem wenn die Freistellung mehrere Jahre dauern wird.

    D.h. der sinnvollste Umgang mit einem Urlaubskalender ist eigentlich, wenn man jedem MA eine anonymisierte Nummer zuweist, mit welcher er sich in den Urlaubskalender einträgt. Die Nummern dann wieder mit den entsprechenden Namen zusammenführen kann und darf dann nur derjenige, der dann am Ende dir Urlaubsplanung macht und Urlaube genehmigt.

    Das Sinnvollste ist eine BV zu diesem Thema wo alles geregelt werden kann. Wie Wer Wann wie usw.

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    Das ist Stimme und Gesang!

    Das Angebot des externen DSB ist da, es ist von der Themen her ähnlich wie es auch vom ifb angeboten wird.

    Von den Themen ähnlich? Ok. Das Skript zu den Themen auch? Sollte schwer sein dies zu vergleichen da das IFB dieses immer erst zur Schulung rausgibt. Und das zu recht. Abschreiben kann jeder. Aber dies auch mit leben zu füllen ist nochmal eine andere Nummer. Ist der DSB denn ausgebildeter Referent?