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wir haben das Problem das unsere Betriebsratswahl, wenn wir alle Fristen einhalten, genau in die letzte Wocher der Sommerferien bei uns fallen würde, nämlich auf den 03.08.2005
Viele Leute des Personals, haben zu diesem Zeitpunkt Urlaub.
Ist es vielleicht möglich zwischen dem Termin "Späteste Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge" und dem "Wahltag" 2-3 anstatt 1 Woche verstreichen zu lassen, oder würde dieses die Wahl anfechtbar machen?
ich bin seit heute im Wahlausschuß für die anstehenden Betriebsratwahlen. Mein Vorgesetzter sagte, das dieses ein Ehrenamt ist und außerhalb der Arbeitszeit statt finden muss. Ist dieses korrekt, oder darf der Wahlausschuß während der Arbeitszeit bei vollen Leistungsbezügen die Wahl vorbereiten?