Beiträge von Bartender

    Ich behandle den Arbeitsschutz erstmal mit dem §80 Abs1 BetrVG. Hier ist für mich das Wort "zugunsten" sehr im Vordergrund. Dann geht es weiter über den
    87er. bei Bildschirmarbeitsplätzen ist natürlich die Bildschirmarbeitsverordnung zu berücksichtigen, um genau zu sein die §§3 und 4 BildscharbV. In der ArbStättV §3 abs 1 übergreifendes Gesetze und dann kommen wir über die
    -BGV A1 Grundsätze der Prävention
    -BGI 5050 Büroraumplanung
    BGI 650 Bildschirm und Büroarbeitsplätze.

    Die Aufgabe einer Büroplanung obliegt der FASi. Ihr als BR, müsst nur schauen ob alles richtig läuft. Es gibt von den BGs auch CDs, die für die Gestaltung von Büroarbeitsplätzen genutzt werden können.
    Hier werden sehr schön die Verkehrswegeflächen, Arbeitsflächen, Möbelstellflächen und Möbelfunktionsflächen dargestellt.

    Und spätestens bei diesen Berechnungen wird man feststellen, dass die 10m² pro Arbeitsplatz, die Minimumfläche ist.

    Ich denke hier gibt es genug Grundlagen um den AG zu überzeugen.

    Ich habe ein Gespräch mit der Personalabteilung geführt, und den Unmut des Kollegen geäußert. Nach kurzem Hin und wenig Her, hat die GL dies anerkannt und gewährt dem MA den Sonderurlaub.
    Es gibt wohl auch menschliche Personaler.:wink:

    Vieleicht wird hier auch das Scenario verwechselt, dass man früher (keine Ahnung wie lange das schon her ist) sich vor seinem Urlaub bei Krankheit gesund melden musste. Diese Pflicht besteht jedenfalls heute nicht mehr.

    Das mit dem Gesundmelden halte ich für Blödsinn.
    Ich habe die Pflicht mich Krank zu melden. Hier muss ich schon alle Angaben zur Dauer der AU machen. Bin ich darüber hinaus weiter Krank muss ich das ebenso anzeigen. Das habe ich umgehend zu tun, gemäß §5 EntgFG.

    Somit hat der AG sofort die Mitteilung das eine AU vorliegt. Wenn keine Info vorliegt, bin ich Gesund oder bin meiner Verpflichtung nach dem EntgFG nicht nachgekommen, was schon zu disziplinarischen Maßnahmen führen kann.

    Was will ich denn hier noch regeln? da kann ich Siegbert nur zustimmen.

    Zeiten, in denen die Arbeitnehmerin wegen eines Beschäftigungsverbots (Mutterschutz) nicht arbeiten kann, dürfen nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.
    Das heisst sie muß ihren Urlaub vorher abbauen weil Sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat. Ansonsten (bei unbefristeten Verträgen könnte sie ihren Urlaub übertragen.

    Was heisst MAE (Mitarbeiter..... ?)
    Ein Arbeitsverhältnis kann nach §14 TzBfG auch ohne eines Sachgrunden unter folgenden Bedingungen befristet werden:

    -die Befristung darf max 2 Jahre sein
    -während dieser 2 Jahre sind nur eine Grundbefristung und 2 Verlängerungen zulässig
    - und die Befristung ohne Sachgrund ist nur zulässig, wenn vorher mit dem AN kein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

    Hilft das weiter?

    Wenn ich das richtig verstehe, habt ihr doch eine Kalendermäßige Befristung.
    In einem Jahr zB 31.01.2013 endet der AV.
    Ich gehe aber auch davon aus, dass es sich nicht um den gleichen MA handelt, der vorher einen unbefristeten AV hatte.

    Herzlich willkommen und Glückwunsch zur Wahl.
    Ich wünsche Dir ein gutes Händchen bei Deinem Handeln und viel Erfolg.
    Hier im Forum wirst Du auch die rechtliche Unterstützung finden.

    Eine Frage zum Sonderurlaub nach §616BGB:

    Ist dem MA Sonderurlaub zu gewähren, wenn ein Elternteil des Lebenspartners verstorben ist?
    Leider lese ich überall nur Schwiegereltern. Und bekanntlich werden es nur Schwiegereltern wenn eine Heiratsurkunde vorliegt, oder habt ihr noch andere Erkenntnisse?

    Guten Morgen,

    wir haben bei uns im Gremium eine kleine Diskussion.
    Es geht um die Ladung von Ersatzmitgliedern für eine BR Sitzung und die Einhaltung der Reihenfolge.
    Folgender Vorfall:
    Noch mal kurz zu den Umständen: Bei uns werden die Einladungen immer vom BR Sekretariat versendet und auch das Sekretariat kümmert sich um Ersatz. Der BRV war an diesem Freitag im Urlaub ebenso das Sekretariat. Nur der StelBRV war im Dienst.
    Das erkrankte BRM teilte mir mit, dass es sich für Montag krank meldet und ich solle das dem BRV mitteilen, weil er nicht anwesend ist.
    Das tat ich auch, ebenso eine Mitteilung an das Sekretariat per Mail.(Sind beide jederzeit per mail ereichbar)
    BRV wollte kein Mitglied laden, weil er der Meinung war, dass es zu kurzfristig sei (Freitag morgens info, Sitzung wäre Montags)und man könnte darauf verzichten.
    Dann habe ich Ihm die Verpflichtung gemäß §29 Abs2 S.6 BetrVG und noch eine Kommentierung nach Fitting §29 Rn 39 mitgeteilt.
    Desweiteren habe ich Ihm dann auch ein Eratzmitglied genannt, dass als tritter Ersatz in der Reihenfolge dran war. Erstes Ersatzmitglied wäre auf Dienstreise, zweites ErsM war garnicht erreichbar, (bin von Urlaub Ausgegangen)ließ sich in der kurzen zeit nicht feststellen und dann haben wir das Dritte Ersatzmitglied geladen.
    Der BRV war jetzt natürlich über die Belehrungen etwas angesäuert und teilte mir dann wiederum mit, dass die Reihenfolge nicht eingehalten worden ist.
    Jetzt die konkrete Frage:
    Kann ich in der Ersatzmitgliederliste, den nächsten Ersatz einladen wenn einer vorher nicht erreichbar ist? Wie seht ihr das?

    Hier kann ich kokomiko zustimmen.
    Bei freiwilligen Leistungen des AG ist das Mitbestimmungsrecht eingeschrängt.
    Der AG allein entscheidet,
    -im welchen Umfang er finanz. Mittel zur Verfügung stellen will,
    -welchen Zweck er damit verfolgen will und
    -welcher Personenkreis in den genuss dieser Leistung kommen soll.

    Das Mitbestimmungsrecht greift erst, wenn es um die Verteilung dieser Mittel geht.

    Du hast es schon selbst beantwortet. Hast ja auch schon ein Urteil dazu.
    Jetzt schauen wir uns doch die Praxis an: wenn ich irgendwo durchgehe und diverse Misstände feststelle, bin ich zum Handeln durch §80 Abs1 Nr1 und 9 aufgefordert. Oder will ich dem AG jedesmal meinen Weg zur Kantine durch die Werkstätten mitteilen?
    Die Begehungen des AG kann ich nicht bemängeln, die muss er aus der Verpflichtung der §§ 3-10 ASchG durchführen.

    Eine Ergänzung hätte noch zu den angeblichen Kosten:
    Hier fallen normalerweise keine weiteren Kosten für den AG an, weil der FaSi oder wie auch immer er bei Euch genannt wird, diese Kosten in seiner betriebsspezifischen Betreuung nach der neuen DGUV2 schon eingerechnet haben müsste.
    Die Betriebsspezifischen Betreuungszeiten müsstet ihr als BR zur Kenntnis genommen und auch genehmigt haben.
    Die Zusammenarbeit aus dem ASiG, wie schon oben erklärt ist Vorraussetzung für eine Arbeitssicherheit im Betrieb

    Ohne deine frage beantworten zu können, kann ich dich nur auf die Allgemeine Anfragen verweisen.Hier passt eigendlich alles rein.
    Sozialversicherungsfragen werden wirklich nicht sehr oft gestellt.

    Folgende Komentare sind wirklich in die Flugzeug Bordbücher von Airlines eingetragen worden.
    Einige bei Quantas und ein Paar bei Lufthansa

    P = Problem, das vom Piloten berichtet wurde.
    S = Die Lösung/Maßnahme des Ingenieurs/Mechanikers.

    P: Bereifung innen links muss fast erneuert werden.
    S: Bereifung innen links fast erneuert.

    P: Testflug OK, Landung mit Autopilot sehr hart.
    S: Landung mit Autopilot bei diesem Flugzeugtyp nicht installiert.

    P: Im Cockpit ist irgendetwas locker.
    S: Wir haben im Cockpit irgendetwas wieder fest gemacht.

    P: Tote Käfer auf der Scheibe.
    S: Lebende Käfer im Lieferrückstand.

    P: Der Autopilot leitet trotz Einstellung auf "Höhe halten" einen Sinkflug von 200 fpm ein.
    S: Wir können dieses Problem auf dem Boden leider nicht nachvollziehen.

    P: Hinweis auf undichte Stelle an der rechten Seite.
    S: Hinweis entfernt.

    P: DME ist unglaublich laut.
    S: DME auf glaubwürdigere Lautstärke eingestellt.

    P: IFF funktioniert nicht.
    S: IFF funktioniert nie, wenn es ausgeschaltet ist.

    P: Vermute Sprung in der Scheibe.
    S: Vermute Sie haben Recht.

    P: Antrieb 3 fehlt.
    S: Antrieb 3 nach kurzer Suche an der rechten Tragfläche gefunden.

    P: Flugzeug fliegt komisch.
    S: Flugzeug ermahnt, ernst zu sein und anständig zu fliegen.

    P: Zielradar summt.
    S: Zielradar neu programmiert, so dass es jetzt in Worten spricht.

    P: Maus im Cockpit.
    S: Katze installiert.

    P: Vorhang Küche klemmt.
    S: ALR 3,50 (Heisst aug gut deutsch: Arschlecken, Rasieren 3,50€)
    Abkürzungen werden in der Luftfahrt sehr häufig bebutzt und manchmal möchte einer nicht zugeben, dass die Abkürzung nicht bekannt ist.