Beiträge von Bartender

    Habe mal eine Frage bezüglich der Teilnahme von einem BR Mitglied an Gesprächen mit der Geschäftsleitung bzw. Abteilungsrunde.
    Folgender Sachverhalt: Letzte Woche (MI) haben wohl Gespräche mit der GF stattgefunden. An diesen Gesprächen waren der BR Vorsitzende der Stellvetreter und noch ein weiterer BR anwesend.
    Heute wurde ich von MA gefragt ob ich zum Thema Verkauf einer Abteilung etwas sagen kann. Da ich von der Thematik noch nichts wußte, konnte ich auch nichts sagen. Jetzt stellt sich heraus, dass dies unter anderem Gesprächsgegenstand mit der GF war.
    Morgen soll auch eine Abteilungsversammlung zu diesem Thema sein. Auch hier habe ich wieder mitbekommen, dass nur der BR Vorsitzende und sein Stellvetreter eingeladen sind.
    Meine Frage: Kann mir der BR Vorsitzende verbieten an dieser Abteilungsversammlung teilzunehmen?
    Und die Zweite: Hätten die Informationen der GF zu diesem Thema nicht zumindest mit dem Betriebsausschuss gleich angesprochen werden müssen?
    Mir geht es hier um die Transparens im Gremium. Wir sind nunmal 4 listen im BR und die, die länger dabei sind, meinen den Anderen keine Informationen zu unterbreiten. Meine Liste ist zwar neu aber gerade wegen den Verkäufen in der Vergangenheit habe ich mich entschlossen hier Transparens rein zu bekommen. Mir scheint es, das der Vorsitzende und sein Stellvertreter hier brisante Themen unter sich behandeln.
    Was sagt Ihr dazu?

    Ein Flugzeug ist gerade gestartet. Als es seine normale Flughöhe erreicht hat meldet sich der Pilot: "Guten Tag meine Damen und Herren. Wir haben jetzt unsere Höhe erreicht. Es ist wunderbares Flugwetter. Wir werden pünktlich ankomm ... oh mein Gott, so eine verfluchte Scheiße!!!!" Danach ist Stille. Die Passagiere schauen sich angsterfüllt an. Aufkommendes blankes Entsetzen macht sich breit! Was ist wohl passiert? ... Auch die Flugbegleitung kann nichts sagen, da sie seltsamerweise nicht ins Cockpit kommen können. Zum Schneiden fühlende Nervosität... Bevor die Panik im Flugzeug ausbricht, meldet sich der Pilot wieder: "Meine Damen und Herren. Es ist nicht viel passiert. Mein Kollege, dieser ..........., hat mir nur seinen Kaffee auf die Hose geschüttet. ... Sie sollten mal jetzt meine Hose von vorne sehen" Schreit ein Passagier: "Sie Arschloch!!! Sie sollten meine Hose jetzt mal von hinten sehen!!!"

    Hallo Rolf,
    ich kann Deinen Unmut wirklich gut verstehen. Mann muss sich nur mal in der Wirtschaft umhören und feststellen, dass die ganzen Zugestädnisse seitens der BR oder Gewerkschaften meistens das schlimmste auch nicht verhindert haben.
    Deswegen würde ich mich nicht mit Drohungen einschüchtern lassen. Ich würde hier vieleicht sogar eine Betriebsversammlung einberufen und das Thema scharf komunizieren und mir ein Votum der Belegschaft einholen. Dann hast Du bei deiner Entscheidung auch ein bisschen mehr Rückhalt.

    Hallo Winfried,

    erstmal Danke für die ausführliche Antwort.
    Hier wird dem BR Kollegen unterstellt er verschafft sich vorsätzlich Vorteile wenn er seinen Schichtplan so gestaltet, dass er an BR Sitzungen Spät oder Nachtschicht eingetragen hat.
    Er soll Frühschicht arbeiten weil hier auch keine weiteren Zuschläge anfallen.
    Das B7 Symbol wird bei uns als Arbeitszeit gesehen.
    Ich denke hier wird die Diskussion weitergehen. Zumal ich jetzt auch mitbekommen habe, dass das BR Mitglied ein Gespräch mit seinem Gruppenleiter hat, wegen der Schichtgestaltung.

    Bei unserem Gremium ist eine Diskussion ausgebrochen bezüglich der Freistellung von "Nichtfreigestellten" BRM.
    Folgender Sachverhalt.
    Nichtfreigstelltes BRM arbeitet in einem Teamgesteuerten Arbeitszeitmodell (Man gestaltet seinen Schichtplan selber)mit Dreischichtdienst.
    Das Sieht so aus, dass man 6 Wochen vorher sein Schichtplan erstellt hat.
    Bei BR Sitzungen kommt das Symbol B7 (Freistellung für BR)Zeitgutschrift 7,5 h in den Schichtplan.
    Und hier fängt die Diskussion an.
    Da die BR Termine für das ganze Jahr feststehen, sind viele BRM der Meinung man müsse seinen Schichtplan um die B7 Symbole stricken oder höchstens Früschicht eintragen, sonst könne man sich ja durch geschickte Schichterstellung Vorteile erschleichen. Die Schichtlagen die Geld bringen könnte man außerhalb der BR Tage eintragen.
    Meiner Meinung nach sollte erst der Schichtplan feststehen und dann das Symbol B7 eingesetzt werden, weil man sonst an einem freien Tag für BR Tätigkeit im Betrieb ist und hierfür auch keine Zuschläge bekommt.Für das BRM ein Nachteil. Ebenso habe ich auch bedenken weil man in der Schichtgestaltung eingeschrängt ist, auch wenn das nur an zwei Tagen im Monat der Fall für dieses BR Mitglied wäre.
    In der Kommentierung des BetrVG lese ich das auch so raus aber wie gesagt der Großteil des Gremiums ist hier anderer Meinung.
    Wie sieht die Sachlage für Euch aus?

    Ein Unternehmen hat seine Spitzenleute auf ein teures Seminar geschickt. Sie sollen lernen, auch in einer ungewohnten Situation Lösungen zu erarbeiten, rasch und zielgerichtet zu entscheiden.
    Am zweiten Tag wird einer Gruppe von Managern die Aufgabe gestellt, die Höhe einer Fahnenstange zu messen. Sie gehen hinaus auf den Rasen, beschaffen sich eine Leiter und ein Bandmass. Die Leiter ist aber zu kurz. Also holen sie noch einen Tisch, auf den sie die Leiter stellen. Es reicht immer noch nicht. Sie stellen noch einen Stuhl auf den Tisch. Da das alles sehr wackelig ist, fällt der ganze Aufbau immer wieder um.
    Alle reden gleichzeitig. Jeder hat andere Vorschläge zur Lösung des Problems. Es ist ein heilloses Durcheinander.
    Ein Ingenieur kommt vorbei, sieht sich das Treiben ein paar Minuten lang an. Dann zieht er wortlos die Fahnenstange aus dem Boden, legt sie hin, nimmt das Bandmass und misst die Stange von einem Ende zum anderen. Er schreibt das Ergebnis auf einen Zettel und drückt ihn zusammen mit dem Bandmass einem der Manager in die Hand. Dann geht er wieder seines Weges.
    Kaum ist er um die Ecke, sagt einer der Top-Manager: "Das war wieder typisch Ingenieur! Wir müssen die Höhe der Stange wissen und er sagt uns die Länge! Deshalb lassen wir diese Leute auch nie in den Vorstand".

    Zwei Fernfahrer in einer Kneipe. Der eine isst gerade 10 Soleier. Der andere: "Sag mal, ist das nicht ein bisschen viel? 10 Soleier auf einmal?" "Erstens geht dich das einen Käse an und zweitens esse ich Soleier gerne und drittens gibt das ordentlich Tinte auf den Füller!"
    Der andere bestellt sich auch 10 Soleier, setzt sich und wirft sie nacheinander zum Fenster raus. Der erste: "Sag mal, was machst du denn da?" "Erstens geht dich das einen Käse an; zweitens mache ich mir nichts aus Soleiern und drittens wuesste ich gar nicht, wem ich schreiben sollte."

    Das Arbeitsamt schickt einen Arbeitslosen zu einer Firma zum Vorstellungsgespräch. Das Gespräch beim Personalleiter verläuft positiv:

    Arbeitszeit von 07:00 bis 16:00 Uhr, leichte Arbeit, 35 h-Woche, 35 Tage Urlaub. Der Arbeitslose wird angestellt.

    Anschließend wird er noch dem Betriebsarzt vorgestellt. Er sagt, dass er dem Personalchef etwas verschwiegen habe: Er habe keine Hoden
    mehr.

    Der Betriebsrat meint darauf, das mache gar nichts, er brauche dann sogar erst um 08:00 Uhr anzufangen.

    Auf die Frage weshalb, sagt der Betriebsrat: "Von 07:00 bis 08:00 Uhr schaukeln wir uns hier nämlich die Eier..."

    Der Verhinderungsfall liegt vor, wenn die Teilnahme für das BR-Mitglied aus tatsächlichmen Gründen zB. Krankheit, Erholungsurlaub, Weiterbildung oder Dienstreise nicht möglich ist.
    Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn ein Br-Mitglied zwar in der Lage wäre, sein Amt auszuüben, aber aus persöhnlichen Gründen der Sitzung fernbleibt.
    BAG v. 23.8.1984 - 6 AZR 520/82
    Ich denke Dir damit geholfen zu haben.

    Ich denke hier liegt die Sache ähnlich.
    Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1.9.2010 – 5 AZR 517/09
    In dem Urteil geht es um den Fall, dass ein Arbeitnehmer nach dem Ende seines
    Arbeitsvertrages Überstunden ausgezahlt bekommen möchte, obwohl sein
    Vertrag eine Klausel enthielt, nach der Überstunden mit dem Gehalt bereits
    abgegolten sein sollten.
    Das ist der Fall:
    Ein Arbeitnehmer möchte nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Überstunden
    ausgezahlt bekommen. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung und begründet dies mit einer
    Klausel im Arbeitsvertrag, die lautet: „Mit der vorstehenden Vergütung sind erforderliche
    Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten.“
    Die Einzelheiten: Nach seinem Vertrag war der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsleistung „in
    Fällen betrieblicher Notwendigkeiten“ auch außerhalb der im Arbeitsvertrag genannten Arbeitszeit
    zu erbringen. Diese Arbeitszeit umfasste 45 Wochenstunden, wovon 38 Normalstunden und 7
    Überstunden waren. Die Überstunden sollten „im Falle betrieblicher Erfordernisse abgebaut und
    verrechnet“ werden. Die Arbeitszeit des Klägers, die über seine 45 Stunden hinausging, wurde in
    einem Arbeitszeitkonto als Mehrarbeit gutgeschrieben. Diese Mehrarbeit wurde im Laufe des
    Arbeitsverhältnisses teilweise durch Freizeit ausgeglichen. Zum Zeitpunkt der Beendigung des
    Arbeitsverhältnisses hatte der Kläger aber trotzdem noch 102 Guthabenstunden. Für diese 102
    Stunden verlangte der Kläger nun Vergütung nebst Verzugszinsen.
    So hat das Gericht entschieden:
    Das Gericht gab dem Kläger Recht und begründete das folgendermaßen: Wenn eine
    Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist, gilt eine solche als
    stillschweigend vereinbart. Das heißt, dass der Kläger für seine Mehrarbeit dann eine Bezahlung
    verlangen kann, wenn er diese erwarten durfte. Fraglich ist nun aber, ob wegen der
    Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag das volle Gehalt bereits bezahlt wurde.
    Das Gericht hat entschieden, dass diese Abgeltungsklausel unwirksam ist. Dies deshalb, weil sie
    nicht hinreichend transparent und damit nicht klar und verständlich ist. Das BAG sagt, eine Klausel
    ist nur dann klar und verständlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche
    Arbeitsleistungen genau von ihr erfasst sind. Anders gesagt: Der Arbeitnehmer muss bereits bei
    Vertragsschluss erkennen können, was auf ihn zukommt und welche Leistung er für die
    vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss. Im vorliegenden Fall ließ sich im
    Arbeitsvertrag aber keine eindeutige Begrenzung der Arbeitszeit feststellen
    . Tatsächlich sollte der
    klagende Arbeitnehmer immer dann Überstunden leisten, wenn dies zur Erfüllung seiner Tätigkeit
    erforderlich war. Diese Vertragsformulierung, so das Gericht, lässt sogar befürchten, dass die
    Arbeitszeit des Klägers noch nicht einmal auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit beschränkt sein
    sollte. Der Arbeitnehmer sollte nämlich außerhalb seiner Arbeitszeit auch noch seine Mitarbeiter
    telefonisch und gegebenenfalls auch in persönlicher Anwesenheit unterstützen.
    Da für den Arbeitnehmer also nicht klar erkennbar war, wie viel er tatsächlich für sein Gehalt
    arbeiten sollte, ist die Abgeltungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam und der Kläger hat damit
    Anspruch auf eine Vergütung seiner Mehrstunden.
    Das bedeutet das Urteil für Ihre Betriebsratsarbeit:
    Falls es in Ihrem Unternehmen Arbeitsverträge gibt, die eine pauschale Überstundenabgeltung
    beinhalten, sollten Sie überprüfen, ob die Formulierungen des Arbeitsvertrages für den
    Arbeitnehmer eindeutig erkennen lassen, wie viel er maximal für sein vereinbartes Gehalt arbeiten
    muss. Sollte es diesbezüglich Unklarheiten geben, können Sie als Betriebsrat die Arbeitnehmer
    darauf aufmerksam machen und ihnen empfehlen, am besten von einem Anwalt überprüfen zu
    lassen, ob ihnen eine entsprechende Entlohnung zusteht. Sie als Betriebsrat können diesen
    Anspruch allerdings nicht für die Arbeitnehmer geltend machen, denn das müssen die
    Arbeitnehmer persönlich tun.

    Wenn Meetings auf Bayerisch wären, würden sie nur halb so lange dauern

    Ja spinn i
    Ich kann gar nicht glauben, was sie mir erzählen

    Wia laft´s nachad so?
    Wie sind Sie mit der Performance zufrieden?

    Ois is isi
    Ihrem Wunsch folgend, können wir die Änderungen sofort einbauen

    Ha?
    Könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen?
    Dieser Sachverhalt scheint mir sehr ungewöhnlich

    Ja vareck
    Auf diese Wendung der Dinge waren wir nicht hinreichend vorbereitet

    Eha
    Das ist aber eine Überraschung

    Des is a Gfrett
    Die Komplexität des Problems zwingt uns zu einer gründlichen Überarbeitung

    Aus iss
    Kaum zu glauben, dass sie in so eine Situation kommen konnten

    Gäh weida
    Und Sie konnten für dieses Komplizierte Problem eine Lösung finden!?

    De Saubande….
    Das aggressive Marketing unseres Mitbewerbers…

    Den wann i dawisch
    Bei unserem nächsten Meeting werde ich die Sache noch einmal ansprechen

    Host eam gseng
    Sein Auftreten in dieser Situation war wohl nicht ganz angemessen

    A so a narrischa Kampe, a narrischa
    Die vorgeschlagene Lösung scheint etwas überdimensioniert

    Dann guad Nacht um sechse
    Unter diesen Umständen werden wir das Projekt wohl on hold setzen müssen

    Des sog i da
    Diese Sache möchte ich besonders betonen

    Do wennst ma ned glei obhaust
    Mit dieser Sache möchte ich mich im Moment nicht befassen

    Kon scho sei
    Es spricht einiges dafür, dass

    So iss aa wieda need
    Der Sachverhalt ist komplizierter als, er sich im Moment darstellt

    Schau ma moi
    Detaillierte Aussagen sind im Moment nicht opportun

    A bissl wos gäd oiwei
    Eine Kompromisslösung ist vorstellbar

    Do schiabt se heit nix mea
    Die Arbeiten können heute leider nicht mehr fertig gestellt werden

    Jetzt wart ma moi
    Im Moment sollten keine Entscheidungen getroffen werden.

    Wennst moanst
    Ich akzeptiere ihre Meinung, würde aber

    Schmarrn
    Da bin ich anderer Meinung

    Des woaß i aa ned
    Darauf kann ich im Moment keine Antwort geben

    Nacha back mas
    Wir werden uns um ihr Problem kümmern

    So a vareckts Glump
    Im Moment besteht ein Qualitätsproblem

    Dea ziagt ned
    Der Kunde teilt in dieser Angelegenheit nicht unsere Meinung

    Aba heid nimma
    Es ist uns heute leider nicht mehr möglich

    Heia samma hi
    Wir werden nicht umhin können, für dieses Geschäftsjahr eine Gewinnwarnung herauszugeben.

    Ziefan, bläde
    Der Umgang mit diesen Karrierefrauen kann einen manchmal schon die Nerven kosten.

    Sog bloß
    Entspricht diese Darstellung wirklich den Tatsachen?

    Mei
    Fahren Sie mit ihren Ausführungen ruhig weiter fort

    Oh mei
    Die Entwicklung der Dinge nimmt offenbar einen unerfreulichen Verlauf

    Ja mei
    Das ist nun mal der Lauf der Dinge, wir sollten uns da heraus halten.

    Scho aa
    In diesem Punkt teilen wir ihre Ansicht voll und ganz

    Nia
    In diesem Punkt verfolgen wir einen etwas anderen Ansatz

    Spinn i ganz
    Die Sache überrascht mich aber sehr

    Sammas?
    Damit schließen wir die Veranstaltung. Es war eine große Freude, mit ihnen
    zusammenzuarbeiten. Wir danken allen Teilnehmern für ihre wertvollen Beiträge und
    die Zeit, die sie uns geopfert haben. Gegebenenfalls werden wir wieder auf sie

    zukommen.

    Der Sohn fragt seinen Vater: Papi, was ist eigentlich Politik?

    Darauf der Vater:Ich bringe das Geld nach hause also bin ich der Kapitalist.
    Deine Mutter verwaltet das Geld, folglich ist Sie die Regierung.
    Dein Opa passt auf, dass alles seine Ordnung hat, also ist er die Gewerkschaft.
    Unser Dienstmädchen, die alles macht, ist die Arbeiterklasse.
    Wir alle haben nur eines im Sinn, dein Wohlergehen also bist Du das Volk.
    Und dein kleiner Bruder der noch in den Windeln liegt ist die Zukunft.
    Hast Du das verstanden? Fragt der Vater den Sohn.
    Der Kleine überlegt und sagt: "ich werde eine Nacht darüber schlafen und sage Dir morgen Bescheid.
    In der Nacht wird der Sohn wach weil sein kleiner Bruder in die Windeln gemacht hat und schreit.
    Weil er nicht weiß, was er machen soll, geht er zum Schlafzimmer der Eltern. Dort findet er nur die Mutter die so tief schläft, dass er Sie nicht wecken kann. Dann geht er zum Zimmer des Dienstmädchens und sieht wie sein Vater sich mit dem Dienstmädchen vergnügt und sein Opa unauffällig durchs Fenster schaut. Nachdem er nicht bemerkt wird geht er unverichteter Dinge wieder ins Bett.
    Am nächsten Morgen fragt der Vater seinen Sohn: Weisst Du jetzt was Politik ist?
    Darauf der Sohn. "Ja ich habe es verstanden"
    Der kapitalismus missbraucht die Arbeiterklasse. Die Gewerkschaften schauen dabei zu, während die Regierung schläft.
    Das Volk wird vollkommen ignoriert und die Zukunft liegt in der Scheisse.
    Das ist Politik!

    Hallo Leute,
    ich habe schon viele Beiträge hier gelesen aber zu meinem Fall scheint mir keiner zu greifen.
    Ich muss jetzt erstmal ausholen.
    Wir sind ein Luftfahrtunternehmen in dem die Arbeitszeit mit TV geregelt ist. Der Arbeitsbeginn wird in verschiedenen BV geregeld. Eigendlicher Beginn ist die Aufnahme der Arbeit bzw. die Umkleide.
    Als der Zugang zum Gelände mit Personenkontrollen (wie bei Passagieren)eingeführt wurde hieß es er dauert nicht länger als 2-3 Minuten. Aufgrund dieser Aussagen haben sich die damaligen BR auch keine weiteren Gedanken gemacht.
    Seit dem 01.01.11 haben sich die Sicherheitskontrollen verschärft und der Zugang zum Gelände dauert jetzt unter Umständen bis zu 30 min bei denen die mit Fahrzeugen aufs Gelände dürfen und bis zu 15 min die Im Parkhaus parken.
    Jetzt ist natürlich Unmut bei den Kollegen weil die Zeit an der Kontrolle wesendlich länger dauert.
    Kann man die Zeit der Kontrolle als Arbeitszeit sehen? Gibt es vieleicht schon Urteile?
    Gibt es hier im Forum Kollegen, die die gleiche Situation haben und vieleicht mit einer Regelung Abhilfe leisten konnten?
    Gruß
    bartender