Hi Randolf,
du hast den Artikel wohl nicht ganz gelesen.
Da steht auch, dass es Tarifverträge mit anderen Auslegungen gibt.
Da wird auf Arbeitstage gerechnet, nicht auf Tage.
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Ihr ifb-Team
Hi Randolf,
du hast den Artikel wohl nicht ganz gelesen.
Da steht auch, dass es Tarifverträge mit anderen Auslegungen gibt.
Da wird auf Arbeitstage gerechnet, nicht auf Tage.
Moin Klaus, nicht so einfach zu beantworten. Lies mal hier:
Moin zusammen,
bei der diesjährigen BR-Wahl haben sich die MA eines ca. 100 km entfernten Betriebes entschieden, bei uns mitzuwählen und keine eigenen BR.
Bisher hatten wir die Vereinbarung mit dem Vorstand unseres Konzerns, dass wir alle Anträge für den Standort mit bearbeiten. Am entfernter Standort ist unsere Marketingabteilung und der Vorstand.
Zur Frage: wählen die betroffenen MA jetzt auch automatisch die SBV bei uns mit?
Schönen Gruß
Moin, wir haben das Fieber messen 2 Monate getestet.
Danach sind wir auf Schnelltests umgestiegen. Die finden bei uns jetzt weiterhin 2x die Woche statt.
Schönen Gruß
Frank
Danke Winfried.
Das ist ziemlich genau das, was ich und ein weiterer Kollege in der BR-Sitzung vorgebracht haben. Wir haben es lang und breit erklärt.
Das Gremium ist unseren Argumenten nicht gefolgt.
Wenn es eingeführt wird, bin ich natürlich unter den Verweigerern. Ich geh nämlich nicht mit Fieber arbeiten. Zumal man sich bei uns schon lange 3 Tage telefonisch krank melden darf ohne AU Bescheinigung. Bin schon gespannt.
Nebenbei: Wir produzieren Lebensmittel. Stark verstärkte Schutzvorschriften laufen schon.
Ich setz mich Montag schon mal mit der NGG in Verbindung. Dann wissen die schon, was sie erwartet.
Vielen Dank nochmal
Vielen Dank für eure Anmerkungen
So, die Formulierung:
Die Durchführung der Messung ist in jedem Fall freiwillig.
Eine Verweigerung resultiert allerdings darin, dass ein Zutritt zum Betrieb und somit eine Arbeitsaufnahme verweigert wird.
Die Mitteilung an den AN zur Nichtentlohnung erfolgt nach Verweigerung der Messung.
Ich prüf das morgen nochmal selber. Hab es gesagt bekommen.
Danke erstmal.
Kleiner Nachtrag:
In der BV soll stehen, dass bei nicht Teilnahme der Zutritt zur Firma und damit die Arbeitsaufnahme verweigert wird.
Es steht nicht drin, dass der MA für den Tag nicht entlohnt wird.
Hallo,
unser BR ist dabei eine BV abzuschließen.
Darin ist geregelt, dass bei betreten der Firma die Körpertemperatur gemessen wird.
Teilnahme ist freiwillig.
Wer nicht teilnimmt, bekommt den Tag nicht bezahlt.
Laut Arbeitgeber besteht die Freiwilligkeit darin, entweder die Messung durchführen zu lassen oder eben für den Tag nicht entlohnt zu werden.
Wie seht ihr das? Ist das nicht Annahmeverzug des AG?
Schönen Dank schon mal für eure Einschätzung.
Moin, bei uns ist Ende April BV.
Werkleitung hat angefragt, ob wir uns schon mal Gedanken über eine Verschiebung gemacht haben.
Der Vorstand sieht das überraschenderweise im Moment noch nicht so. Warten wir mal ab....
Gruß
Frank
Moin, wo ist denn der Firmensitz?
Moin,
wir reden immer mit dem MA. Ist nicht immer angenehm, aber unser Job.
Der AG weiß das natürlich mittlerweile. Und spart sich so manchmal das Überbringen der schlechten Nachricht.
Gruß
Frank
Moin,
Du arbeitest von 8.30 - 17.30 mit einer halben Stunde Pause.
Also arbeitest Du 8,5 Stunden, nicht 9 Stunden.
Gruß
Frank
Solange nichts vereinbart ist, kann auch nichts angerechnet werden.
Moin,
die Neuwahl ist verpflichtend. Ansonsten ist es eine grobe Pflichtverletzung nach §23 BetrVG.
Gruß
Frank
Zitat von Caro9Wenn also im Fall 2 die BRM nicht verhindert ist, so ist doch die Minderheitenquote erfüllt, unabhängig davon, ob sie zur Sitzung erscheint oder nicht.Damit spielt sie für weitere Nachladungen keine Rolle.
Ach ja. klar. danke Caro. Du kennst das vielleicht, Wald und Bäume.....:roll:
Gruß Frank
@Tyler, Caro
Ich habe ja geschrieben, dass sie die Formalien kennt. Wenn sie sagt: ich bin nicht da, weiß ich, dass keiner der rechtlich vorgegebenen Verhinderungsgründe vorliegt. Ich kann sie auch nicht zwingen, den Grund genau zu benennen.
Es gibt ja durchaus einige wenige Gründe im privaten Bereich, die einem BRM die Sitzungsteilnahme in dem Moment unmöglich machen. Z.B. einem nahen Angehörigen geht es sehr schlecht.
Davon abgesehen, danke. Fall 1 ist damit für mich klar. Da haben wir richtig gehandelt.
Fall 2 hab ich jetzt unterschiedliche Meinungen von Lexipedia und Caro. So oder so haben wir mindestens 1x falsch geladen. ich wüßte nur gerne, welche Variante richtig ist. Wenn zusätzlich ein Mann (Mehrheitsgeschlecht) fehlt, beachte ich dann wieder die Minderheitenquote oder nicht.
Ist aber auch manchmal schwierig.
Danke erstmal.
Sie hat gesagt, sie ist zur Sitzung nicht da. Dann frag ich nicht nach. Sie kennt die Verhinderungsgründe und Formalien für die Ladung der EBRM.
Gruß
Frank
Moin,
Frage zur Ladung von EBRM zur BR-Sitzung:
Fall 1: BRM vom Minderheitengeschlecht Frauen meldet sich aus privaten Gründen von der (regelmäßig stattfindenden) BR-Sitzung ab. Privater Grund=keine Ladung eines EBRM. Dadurch Minderheitengeschlecht nicht ausreichend besetzt.
Ist das okay?
Fall 2: wie oben. zusaätzlich hat ein weiteres BRM Urlaub. 1. EBRM ist ein Mann. Ist der jetzt nachzuladen oder eine Frau, damit die Minderheitenquote erfüllt ist?
Schönen Dank im voraus
Frank