Beiträge von Rabauke

    Hallo Elbarado,


    da sind wir uns einig.

    Wenn du einen Antrag auf die Verteilung stellst, also ich arbeite 4 Wochen 40 stunden und habe dann eine Woche frei und so weiter, und damit statt 100% nun nur noch 80% dann ist das OK. Aber das willst du ja nicht.

    Du willst nicht jetzt schon festlegen, wie du deine AZ verteilst sondern sparen um dann irgendwann abzufeiern. Das passt halt nicht. Schaue dir die Kommentierung zu den von dir zitierten § mal an.

    Die Verteilung muss ja schon mit dem Antrag festgelegt werden!


    Was bei ir dann ja auch eine Anpassung der Urlaubstage bedeuten würde, statt 20 nun nur noch 16, weil du ja ganze Tage frei machst.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Kerga,


    wenn der Beschluss für ein Verfahren benötigt wird, der vor Gericht herhalten muss dann reicht das so nicht. Es steht genau beschrieben was im BR-Protokoll rein muss.

    Somit ist der Beschluss inhalt des Protokolls.


    Wenn ihr für euch zum schnellen suchen dann noch in einer Tabelle oder einem Fortschreibeprotokoll alle Beschlüsse mit Datum und abstimmungsergebnis führt um schneller die Beschlüsse zu finden, dann könnt ihr das aditiv machen.


    Wir nutzen für unsere Protokolle mitlerweile aber die EDV. Auf dem Laufwerksordner des BR der verschlüsselt und Kennwortgeschützt ist werden alle Protokolle als Word-Dokument gespeichert. In dem Ordner gibt es nur Leserechte für den BR und nur schreibrechte für den/die BRV, den/die Stellv. oder den/die Schriftführer/in.


    Daher mit einem Klick wird in em Ordner ein Beschluss gesucht (wenn er denn hervorgeholt werden soll) und schon wissen wir welchen Ordner wir aus dem Schrank nehmen müssen um das Unterschriebene Protokoll mit dem Beschluss zu haben.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Winfried,


    ich würde Dich schon noch bitten, diese Entscheidung zu überdenken. Du hast trotz Abschied vom BR-Amt immer noch jede Menge theoretisches und praktisches Wissen, das nach Weitergabe "schreit".


    Das gilt übrigens auch für den Rabauken.

    keine Sorge, da ich auch noch Gewerkschaftlich aktiv sein werde schaue ich auch weiterhin rein.

    also ich bin verwundert,


    da wollen Menschen davon Profitieren, dass wir unsere Gewerkschaftsbeiträge zahlen und damit an Infos kommen die Sie nicht bekommen, und heir utnerstützen einige dann auch noch die Schmarotzenden Trittbretfahrer und sorgen so dafür das die Kampfkraft der Gewerkschaften weiter sinkt und damit die Gefahr steigt, dass ie Taifverhandlungen immer schwieriger werden.


    Wer nicht dem Verein angehört soll sich seine Infos beim Arbeitgeber holen.


    Ich werde nie einem unorganisierten so etwas geben, darum haben wir auch noch Kampfkraft im Betrieb und können den Erhalt der Taifverträge selber durchsetzen.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Elbarado,


    die "Brücketeilzeit" ist genau für das geplant, was deine Tocher macht, wenn du nun das Zeitkonto ansparen wölltest weil du davon ausgehst, nochmals studieren zu gehen um dann die Angesparte Zeit einzubringen, dann passt das auch, oder um deine Eltern zu pflegen, auch das passe, deine Partnerin deinen Partner zu pflegen auchdas passt.


    Wenn es um den vorzeitigen Ruhestand geht oder ein Sabatikal, dann ist ein Langzeitkonto erforderlich, dass jedoch Insolvenzgesichert sein sollte, schau mal ob euer TV oder eure alten BV ein sowas her geben.


    Was du aber willst ist deine Arbeiszeit individuelle Flexibler gestalten mit ansparkonten. Wenn eure BV Gleitzeit das nicht her gibt, Teilzeit zu arbeiten und dabei die Zeitkonten anzusparen und abzufeiern wie mann will, bei uns gibt das die BV Gleitzeit her (Ansparsumme bis 200 Stunden möglich, jedoch muss für die Arbeitszeit auch Arbeit vorliegen), mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen können bis zu 2 Wochen am Stück freigemacht werden wenn das Zeitkonto dieses hergibt, einmal im Jahr muss das Konto nach TV jedoch durch die Null gehen. Dann stellt sich die Frage, warum verweigert dir dein Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag unter Anwendung der bestehenden BV'en


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Winfried,


    dann bist du tatsächlich noch vor mir weg? Ich muss noch 8 Tage arbeiten.


    Tschüß sage ich dir dann. War immer nett mit dir zu "streiten" und zu Diskutieren.


    Viel Spass in deinem Unruhestand, wobei man kann auch von zuhause aus hier reinschauen ;).


    Viele Grüße


    der Rabauke

    Rabauke, wo liest du GBR? Ich dachte Captain_Osi schreibt als BR. Aber vielleicht überlese ich auch was...ist schließlich Montag... :saint:

    er schreibt der BR des Unternehmen und nicht der BR des Betriebes ;) .

    kann aber auch sein dass ich das falsch interpretiert habe und das Unternehmen nur aus einem Betrieb besteht, soll es ja auch noch geben.

    Daher auch meine Antwort für den Betrieb mit dem § 28BetrVG und folgende ;)

    Hallo Captain_Osi,


    21 GBR Mitglieder (Unternehmen =GBR). Nun da müssen auch die Stimmenpakete berücksichtigt werden.

    Es reicht die einfache Mehrheit der Stimmenpakete.

    Beauftragt wird der Ausschuss durch einen GBR-Beschluss der jederzeit vom GBR auch wieder entzogen werden kann. Hierzu bedarf es die Qualifizierte Mehrheit (absolute Mehrheit)


    Mehrarbeit und Arbeitszeit sind aber Lokale Themen und keine GBR Themen, die Gehören somit in den Betriebsrat des Betriebes und nicht in den GBR des Unternehmens.

    Für eine Arbeitsgruppenbildung Ausschussbilung auf lokaler Ebene (BR) gelten die gleichen Regeln.


    Schau dir dazu mal den §28 BtrVG an und die folgenden an.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Uwe,


    der Arbeitgeber trägt das Risoko und zahlt dann ohne Rückerstattung das Kurzarbeitergeld.

    das eine ist der Anspruch bei der Arbeitsagentur das andere die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers.


    Somit bleibt es dabei, ab dem ersten Tag der Einstellung ist Kurzarbeit möglich.


    gruß

    Rabauke

    Hallo Mordecay,


    Aus meiner Sicht werdet ihr Informiert!


    Wenn der Betrieb Sales Sonderzahlungen auslotet, weil ein super Betriebsergebnis erzielt und die Verkäufe um 50% gegenüber Vorjahr gestiegen und der Gewinn sich damit verdoppelt hat, dann wird das dem WA mitgeteilen,

    1.) über die Aufstellung der Personalkosten (sieht man dort wenn die Kosten höher waren als im Vorberichtszeitraum, wir wollen nur Quartalsweise die Berichte zu den Persoalkosten und Investionen)

    2.) über die Umsätze dei gemacht wurden und

    3.) über die Gewinne und wie diese sich im Unternehmen entwickelt haben.


    Daher verstehe ich deine Frage nicht und auch nicht was dein Wunsch ist.


    die Modalitäten nach denen die Sonderzahlung zu Stande kommt unterliegt nicht der Verhandlung/Beratung des WA sondern dem örtlichen BR.

    Wenn in den anderen 5 Betriebe den Unternehmen keine Sondernzahlung leisten wollen, dann müssen das die jeweiligen BR klären, wieso nicht.


    Der WA hat keine Mitbestimmungsrechte.


    Gruß

    Rabauke

    wir sind Tarifgebunden, aber es geht hier nicht um die Erhöhung der AZ. Wenn ich die Excel Tabelle richtete gedeutet habe, dann geht es um einen Abzug für "die Persönlichkeit" also quasi für Toilettengänge oder ähnlichem. Sonst wäre mir unklar, warum man 10 % von der AZ abziehen sollte.

    Alleine das ist schon ein Grund das ganze zu torpedieren. Wenn man im Betrieb ist, muss man z.B., für Toilettengänge auch nicht abstempeln.

    Ich finde es mal wieder frech, dass es diese Datei ohne dem Wissen des BR`s gibt und auch praktiziert wird

    Hallo Juddel,


    wenn ich von um 8 bis um 15:30 im Homeoffice bin bekomme ich logischerweise die hintergelten Pausen die mit dem BR in er BV vereinbart sind abgezogen.

    Was steht also in euer BV zur Zeiterfassung und Arbeitszeit?


    Wenn ich 8 Stunden auf der Arbeit bin sind es ja auch nur gutgeschriebene 7,25 (wird haben 45 Minuten Pause geregelt).

    Im Homeoffice gilt da für mich das gleiche.


    da halte ich ggf. 10% für zu wenig. Wenn aber die Pausenzeiten mit erfasst werden ist jeder Abzug unzulässig!


    Gruß

    Rabauke

    all das was du dir vorstellst kanst du mit Powerpoint oder Word auch machen ;)


    Wir veröffentlichen die "Zeitung" sowohl in Papier wie auch als Email und auf unserer HP.

    Nutzen hierfür Powerpoint und haben unserer Vorlage hierfür selber gestaltet.


    Nachdem fertig wird sie unter dem Aktuellen Datum als PDF gespeichert bevor Sie veröffentlicht wird.


    gruß

    Rabauke

    also ich verstehe hier, es ist nichts konkrettes vereinbart obwohl was Konkretes gemeint gewesen war.


    wenn ich im Dezember gehen würde, so beträgt die Monatsvergütung in dem Monat bei uns nach TV das Monatsbrutto plus einen 55% aufschlag. Der richtige Monat also zum gehen

    30 Jahre im Betrieb Faktor 1,0


    prima:

    30x1x(4000+2200) ist meine Abfindung.


    so würde ich das auslegen


    oder ich höre im Sommer auf, da gibt es im Juli Urlaubsgeld plus 27,5% Zuschlag, immer, macht dann einen Zuschlag von 70% auch gut.


    um es auf den Punkt zu bringen, scheinbar war eure Beretung hier nicht die beste, nachverhandeln oder halt den AG, ok, wenn du es nicht konkretisieren willst, ganz einfach hier die rechnungen die auch möglich sind, nur Monatsgrundgehalt steht da nicht sondern monatsvergütung und dann kann es sich nur um die vergütung handeln die im jeweiligen Endmonat fällig wäre. Wir emfehlen den MA den Klageweg. Dann entscheiden die Gerichte was zählt.


    Gruß

    Rabauke

    hallo Vogel,


    da muss ich dir widersprechen.


    Die Lage der AZ unterliegt der Mitbestimmung des BR.

    Weiterhin die Verteilung. Der TV sagt nur z.b. 7h regelAZ 35h Woche, ungleichmässige verteilung zulässig


    Somit, was habt ihr denn geregelt, Gleitzeit? Feste Arbeitszeiten?


    Wenn ihr feste Arbeitszeiten geregelt habt, wieso muss das aufgezeichnet werden, dann reicht es Homeoffice und die Feste Arbeitszeit wird angenommen.


    Was habt ihr zur Zeiterfassung geregelt, bei uns es muss das System genutzt werden.

    Aus diesem Grund können alle die im Homeoffice sind sich bei uns am System ein und Ausloggen und eine Veränderung der AZ findet nicht statt.


    Gruß

    Rabauke

    Hallo Tobias.


    wie die Software genutzt wird lag nicht in der Hand des BR sondern in der Hand des GBR, da diese Software unternehmensweit genutzt wird.

    Bei uns, und das habe ich so deutlich geschrieben wird immer aufgezeichnet (in Hintergrund) sogar die Dialoge dauerhaft aufgezeichnet. Der GBR hatte dem zugestimmt (in der GBV), und über schulungen alle Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass dieses so ist.


    Aufgefallen das sogar die Sprache aufgezeichnet wird (das war mir vorher nicht bewusst) war ein Problem mit dem Netz. Bei uns auf dem Dorf habe ich zum teil nur Übertragungsraten kleiner 100kb/s

    Also mal die Verbindung zu schwach war wurde die Sprachaufzeichnung als viocemail automatisch mir und dem Einlader geschickt als die verbindung wieder gut war.

    Ich war von den Socken


    Gruß

    Rabauke

    Ich sehe da keine Grenze überschritten!

    Es ist eine Entscheidung vom Ethik Rat und dies muss akzeptiert werden! Trotzdem darf jeder seine Meinung dazu haben. Ich brauche ja mit dem Mensch kein Bier trinken gehen aber deswegen aus dem BR zurück treten....niemals !

    aus dem BR zurücktreten habe ichauch nicht geschrieben, aber als BRV oder stellv. BRV abwählen, wenn man denn der Meinung ist, dieses Repräsentiert nicht unsere Auffassung von Sozialem Umgang, ist für mich hier gefordert. Wenn die Mehrheit des BR das ablehnt, sich also hinter diesen Ausagen stellt, muss man überlegen, wie man bei der nächsten Wahl auftritt.


    gruß

    Rabauke

    Hallo Peter,


    dann habt ihr es besser als bei uns und wir sind tarifgebunden.

    Der tarifvertrag läßt eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit zu und sagt 5 Tagewoche in der regel Mo bis FR.


    Bei uns im Contibetrieb geht aber die 5-Tagewoche von Mo bis So

    Somit gibt es für den So nur die Zuschläge, weil es ein regelarbeitstag ist, dafür ist ja ein anderer Tag Arbeitsfrei.


    Also für Feiertage und Sonntage keine Zeitgutschrift


    im Contibetrieb arbeiten die MA bei uns im Mittel 190 Arbeitstage, verteilt auf die 365 Tage in einen vorgegebenen Schichtrytmus (urlaub und Hochfeiertage abgezogen).


    Gruß

    Rabauke